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Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2013/14 A. Schatzl, I/3.

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Präsentation zum Thema: "Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2013/14 A. Schatzl, I/3."—  Präsentation transkript:

1 Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2013/14
A. Schatzl, I/3

2 „Drei-Säulen-Modell“
Schwerpunkt – Sonderform Präsentation+ Diskussion Klausuren Mündliche Prüfung D (stand.) „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (VWA) M (stand.) Pflicht 1. Prüfung leb. FS (davon stand.: E, F, I, SP) 2. Prüfung weitere leb. (stand.) FS; (stand.) L oder Gr; BiU, Ph, DG, SpK, MK, BE, SA-PG, … optional 3. Prüfung modularer Aufbau, 3/4 Klausuren 3/2 mündl. Prüf. A. Schatzl, I/3

3 „Drei-Säulen-Modell“
VWA Prüfungsgebiet „VWA einschl. Präsent. und Disk.“ Freie Wahl der Prüfer/innen Anmeldung am Ende des 1. Sem. der vorletzten Schulstufe Approbation durch LSR/SSR Begrenzter Umfang ( – Z.) 3 Betreuungs-gespräche Beschreibung der Arbeit Schüler/in- und Lehrer/inprotokoll schriftlich Standardisiert in D (U, Kr, Sl), M, leb. FS (E, F, I, Sp), L, Gr nicht standardisiert: weitere (leb.) FS, BiU, Ph, DG, MK, SpK, BE, schulauton. PG 3 Klausuren ver-pflichtend (D, M, leb. FS – muss keine stand. FS sein) optional 3 od. 4 Klausuren Korrektur und Beur-teilung durch Lehr-kraft mündliche Kompensation mündlich 3/2 mündliche Prüfungen 10 – 15 Minuten Lehrkräfte er-stellen am Stand-ort lernzielorien-tierten Themen-pool: 3 Themen/ JWSt., max. 24; ¼ kann Lehrkraft selbst einbringen; Beantwortung einer Frage (ge-stellt von der Lehrkraft; kompetenz-orientiert) Neben Prüfer/in auch Beisitzer/in Präsent. & Diskussion der VWA (Termin von SB 1. Instanz festgelegt) Autonomer Schulschwerpunkt kann in Säule 1, 2 oder 3 abgebildet werden. © A. Schatzl I/2b

4 „Drei-Säulen-Modell (1)“
Wirksamwerden Vier Jahre nach Inkrafttreten – nach einem kompletten Oberstufendurchgang: Haupttermin 2014 BHS im Haupttermin 2015 Zentral erstellte Aufgabenbeispiele in Deutsch (U, Kr, Sl), Mathematik (gemäß den Lehrplan-anforderungen), leb. FS (E, F, I, Sp), Latein, Griechisch Korrektur und Beurteilung nach vorgegebenen Korrektur-schlüssel Zusammensetzung der Kommission 2 ständige Mitglieder (excl. Vorsitzendem/r): Schulleiter/in, Klassenvorstand/-ständin 2 temporäre Mitglieder: Prüfer/in und (fachlich versierte/r) Beisitzer/in mit „einer“ Stimme Keine Jahresprüfung Abschlussklasse muss positiv absolviert sein, bevor zu den Klausuren angetreten werden kann: Jahresprüfung mit 1 „Nicht genügend“ vor den Klausuren im HT A. Schatzl, I/3

5 „Drei-Säulen-Modell (2)“
3 Termine Sommer (9 bzw. 10 Wochen vor Ende des U-Jahres) Herbst (innerh. von 7 Wochen ab Beginn des U-Jahres) Frühjahr (innerh. von 7 Wochen nach den Weihnachtsferien) Maturabilität – mündl. Prüfung mindest. 10/15 Unterrichtsstunden für 2/3 Gegenstände Erreichen 2 Gegenstände die Summe 10 nicht, kann auch ein entsprech. WPG dazu genommen werden. Kompensations-prüfung Schüler/in hat Wahl, ob mündl. Kompensation od. schriftl. Wh. Aufgabenstellung: extern/intern (vgl. Klausuren), Dauer: 20 – 30 Minuten Gesamtkalkül: maximal „Befriedigend“, Klausel im RP-Zeugnis RP - Zeugnis weist den individuellen Bildungsgang des/der Schülers/in aus: Ausmaß an Stunden („Stundentafel“), Themenstellung der VWA, getrennte Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Leistungen („Kompetenzorientierung“) A. Schatzl, I/3

6 „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (1)
Zeitplan Erstes Semester der vorletzten Schulstufe: Anmeldung und Themenfindung Mitte zweites Semester: Approbation durch SB 1. Instanz Beginn zweites Semester der letzten Schulstufe: Abgabe Termin für Präsentation und Diskussion: Von SB 1. Instanz festgelegt A. Schatzl, I/3

7 „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (2)
Formale und inhaltliche Aspekte der VWA themen-, nicht unbedingt fachorientiert (vgl. RP-Zeugnis) Thema kann von bis zu 3 Kandidat/inn/en bearbeitet werden, aber klare Abgrenzung, individuelle Beurteilung. Umfang: Zeichen (exkl. Inhalts- und Literaturverzeichnis, Bildmaterial) Bei Einreichung: Konzept mit Erwartungshorizont Bei Abgabe: Abstract in der Sprache, in der die Arbeit verfasst wurde und ein Begleitprotokoll 2 Exemplare: gedruckt und Digitalversion A. Schatzl, I/3

8 „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (3)
Rechte/Pflichten der Lehrer/innen? max. 5 Kandidat/inn/en 3 verpflichtende Betreuungsgespräche kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe (Fach- und) Sachkompetenz der Prüfer/innen Rechte/Pflichten der Kandidat/inn/en? freie Wahl des Prüfers/derPrüferin Recht auf Betreuung Verpflichtung zur Erfüllung formaler Kriterien (zB Eigenständigkeit der Arbeit) Verfassung eines begleitenden Protokolls Recht auf vollständige Absolvierung der Prüfung (inkl. Präsentation und Diskussion) A. Schatzl, I/3

9 „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (4)
Wie erfolgt die Beurteilung? Die Beurteilung erfolgt nach der Präsentation und Diskussion (ca. 15 Min.) durch die Kommission: (Vorsitzende/r, Schulleitung, Klassenvorstand/-ständin und Prüfer/in) Die Rückmeldung nach dem Abgabetermin hat bilanzierenden Charakter und enthält keine Benotung. Die Lehrkraft verfasst eine „Beschreibung der Arbeit“. Positiv beurteilte VWA bleibt auch bei Klassen-wiederholung erhalten. A. Schatzl, I/3

10 „Klausuren“ (1) Jedenfalls 3 Klausuren (3 mündl. Prüf.) in
Deutsch (standardisiert), Mathematik (standardisiert) Lebende Fremdsprache (stand. in E, F, I, Sp; weitere lebende, nicht standardisierte FS wie zB Russisch) 4. Klausur optional (2 mündl. Prüf.) : Weitere lebende Fremdsprache (stand. oder nicht stand.) oder L oder G oder DG oder SPK oder MK oder BiU oder PH oder… A. Schatzl, I/3

11 „Klausuren“ (2) „Kompensationsprüfung“
Eine mündliche Kompensationsprüfung muss Aufgaben-stellungen enthalten, die sich auf die vorangegangene Klausurarbeit beziehen. Bei standardisierten Klausurgegen-ständen werden diese Aufgabenstellungen extern erstellt. Muss man nach einer negativen Klausur eine Kompensationsprüfung machen? Nein. Man kann beim nächsten Termin die Klausur wiederholen. Die Kompensationsprüfung kann im selben Termin absolviert werden (Beurteilung: max. „Befriedigend“, als Kompensations-prüfung im RP-Zeugnis vermerkt) Ein/e Schüler/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten. A. Schatzl, I/3

12 Mündliche Kompensationsprüfung
Schüler/in A 5 Herbst- termin 1. Wiederholung im A K Haupttermin 5 B 5 5 Mündl. Kompensation Frühjahrs-termin A 2. Wieder- holung im Herbsttermin WH 1 5 B 5 verpflichtend Mündl. Kompensation Mündl. Kompen- sation Frühjahrstermin 5 WH 2 5 verpflichtend A. Schatzl, I/3

13 Mündliche Prüfung und WPG (1)
Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe: mindestens drei, aber insgesamt (maximal) 24 (lernzielorientierte) Themenbereiche (Deckelung). Höchstens ein Viertel kann vom jeweiligen Klassenlehrer durch eigene Themenbereiche ersetzt werden (wobei auch diese durch die Fachlehrer/innenkonferenz beschlossen werden müssen. Dasselbe gilt auch für die Wahlpflichtgegen-stände). Aus diesem vollen Themenkorb werden bei der Reifeprüfung vom Schüler zwei „gezogen“; in weiterer Folge hat er sich für einen dieser beiden Bereiche zu entscheiden. Jeder Schüler „zieht“ immer aus dem vollen Themenpool. Zu jedem Themenbereich sind vom Prüfer mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen vorzubereiten. Der Prüfer weist dem Kandidaten eine kompetenzorientierte (und gegliederte) Aufgabenstellung zur Beantwortung zu. A. Schatzl, I/3

14 Mündliche Prüfung und WPG (2)
Ein sog. „vertiefender“ Wahlpflichtgegenstand wird in Zukunft eigenständig maturabel sein (mindestens vierstündig bis mindestens zur vorletzten Schulstufe geführt, wissensorientiert). WPG können auch als Ergänzung zu einem dazu gehörigen PG herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsgebiete die geforderte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht: Bei zwei mündlichen Prüfungen: die Summe der Jahres-wochenstunden der beiden PG muss in der Oberstufe mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen. A. Schatzl, I/3

15 Mündliche Prüfung und WPG (3)
Wenn zwei PG die Summe von zehn Stunden nicht erreichen (zB PuP und Chemie), dann ist eine Kombination aus PG mit vertiefendem WPG möglich. Es ist jedenfalls nicht gestattet, einen vierstündigen WPG zu teilen (zB in 7. oder 8. Klasse). Wurde allerdings ein zweistündiger WPG „gebucht“, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl von WPG zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig. A. Schatzl, I/3

16 Mündliche Prüfung und WPG (4)
Es ist nicht zulässig, zu einem PG den dazugehörigen vertiefenden WPG als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen, um zu den geforderten zehn Stunden für zwei bzw. 15 Stunden für drei Gegenstände zu kommen. Kombination PG – WPG (um auf die geforderte Stundenanzahl zu kommen): Es sind die Jahreswochenstunden des PG und des WPG zu addieren und mit drei zu multiplizieren. Das Produkt ergibt die Anzahl der Themenbereiche, wobei 24 nicht überschritten werden darf. Der sechsstündige „ergänzende“ WPG „lebende Fremdsprache“ ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als eigenständiges Prüfungsgebiet zugelassen. A. Schatzl, I/3


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