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Die abschließende Arbeit

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Präsentation zum Thema: "Die abschließende Arbeit"—  Präsentation transkript:

1 Die abschließende Arbeit
Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v Grafiken und Illustrationen: Friedrich Saurer, Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v

2 Inhalt Grundsätzliches Zeitlicher Ablauf Thema
Anforderungen an die Arbeit Betreuungsperson Häufige Fragen

3 Grundsätzliches Selbstständige Arbeit der Schülerin / des Schülers
Außerhalb der Unterrichtszeit zu bearbeiten und anzufertigen Ergebnisse aus dem Unterricht dürfen verwendet werden. Die Arbeit ist auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellen. Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §9 (1) und BGBl. II Nr. 174/2012 v , §7

4 Zeitlicher Ablauf

5 7. Klasse (vorletzte Schulstufe)
Themenfindung Wahl der Betreuungsperson Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (2) 1. Semester

6 7. Klasse (vorletzte Schulstufe)
Gespräch(e) zur Themenfindung und zum Erwartungshorizont Protokollieren! Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §9 (3) 1. Semester

7 7. Klasse (vorletzte Schulstufe)
Erwartungshorizont über den Dienstweg an den LSR Genehmigung bis Ende April Termin: Ende März Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (2) 2. Semester

8 7. Klasse (vorletzte Schulstufe)
Bei Ablehnung: Nachfrist und Neuvorlage Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (2) 2. Semester

9 8. Klasse (letzte Schulstufe)
Beginn der kontinuierlichen Betreuung und Beobachtung des Arbeitsfortschrittes Aufbau Methodik Organisation Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §9 (1) 1. Semester

10 8. Klasse (letzte Schulstufe)
Abgabe der VWA (Ende der ersten Woche nach den Semesterferien) 2 x ausgedruckt und digital Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §10 2. Semester

11 8. Klasse (letzte Schulstufe)
Beratungsgespräch zur Präsentation und Diskussion Präsentation und Diskussion (10 – 15 min) Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §9 (3) und BGBl. II Nr. 174/2012 v , §9 (4) 2. Semester

12 8. Klasse (letzte Schulstufe)
Negative Beurteilung  neue Themenstellung innerhalb von 2 Wochen oder laut Nachfrist der Schulbehörde erster Instanz Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (3) 2. Semester

13 Thema

14 Thema Dem Bildungsziel der AHS entsprechend
Im Einvernehmen mit der Betreuungsperson Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §3 (1) und BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (1)

15 Evtl. schulautonomer Schwerpunkt
Thema Fachkenntnis und vorwissenschaftliche Arbeitsweisen werden unter Beweis gestellt. Evtl. schulautonomer Schwerpunkt Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (1) und BGBl. II Nr. 174/2012 v , §2 (5)

16 Die Arbeit

17 Die Arbeit Abstract: in deutscher oder englischer Sprache
Muss besucht worden sein. Die Arbeit Sprache: Deutsch / lebende Fremdsprache Abstract: in deutscher oder englischer Sprache Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (4) und Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (5)

18 Ziel der Arbeit MEINE KOMPETENZEN Klare Begriffsbildung
Differenziertes Ausdrucksvermögen Umfangreiche Kenntnisse Methodik Selbstständigkeit Kommunikationsfähigkeit Diskursfähigkeit Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (1)

19 Notwendigkeiten: Unterschiedliche Informationsquellen (sachgerechte Nutzung) Einsatz neuer Medien Geeignete Lern- u. Arbeitstechniken Zusammenhängende Sachverhalte erfassen Logische Denkweise Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (1)

20 Aufbau der Arbeit Abstract Vorwort Inhaltsverzeichnis Arbeit
Literaturverzeichnis Abkürzungs-verzeichnis Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (4)

21 Abstract SCHLÜSSIG DARGESTELLT Thema Fragestellung Problemformulierung
Wesentliche Ergebnisse Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (5)

22 Die Arbeit Umfang: 40.000 – 60.000 Z. Davon Abstract: 1.000 – 1.500 Z
INKL. LEERZEICHEN Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (4) und Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (5) EXKL. VERZEICHNISSE

23 Begleitprotokoll SCHLÜSSIG DARGESTELLT Arbeitsablauf Hilfsmittel
Hilfestellungen Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §9 (2)

24 Betreuungsperson

25 Die Betreuungsperson 3 Kandidaten pro Betreuungsperson
Max. 5 Kandidaten (auf Wunsch der Betreuungsp.) PRO JAHRGANG Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (1)

26 Betreuungsperson Sach- und Fachkompetenz
Muss eine Dokumentation führen Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (1) und BGBl. II Nr. 174/2012 v , §9 (3)

27 Dokumentation von Gesprächen zu
Themenfindung Erwartungshorizont Betreuung Präsentation Diskussion Quelle: BGBl. II Nr. 174/2012 v , §9 (3)

28 Häufige FRAGEN

29 Gibt es eine Forschungsfrage?
BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (5): „Im Rahmen der schriftlichen Arbeit ist ein Abstract […], in welchem das Thema, die Fragestellung, die Problemformulierung und die wesentlichen Ergebnisse schlüssig darzulegen sind.“

30 In welcher Sprache sind Präsentation und Diskussion?
BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (6): „Wurde die schriftliche Arbeit in einer lebenden Fremdsprache abgefasst[…], so kann die Präsentation und Diskussion auf Wunsch des Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin und mit Zustimmung aller Kommissionsmitglieder in dieser Fremdsprache abgehalten werden.“

31 bis Zeichen? BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (4): „… zirka – Zeichen …“

32 Wie viele Quellen? BGBl. II Nr. 174/2012 v , §8 (1): „… Dafür ist erforderlich, dass unterschiedliche Informationsquellen unter sachgerechter Nutzung sowie …“

33 Weitere Informationen
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