Einnahmen-Ausgabenrechnung

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Einnahmen-Ausgabenrechnung Für Personalverrechner 2013

EA-rechnung/Überschußrechnung Gegenüberstellung der Geldeinnahmen und Geldausgaben Zufluss – Abflussprinzip --- Ausnahme: Anlagevermögen – AFA zwingend wie bei Bilanzierern EA-r. ieS: § 4 Abs 3 EStG EA-r. iwS: alle Aufzeichnungen nicht bilanzierender Unternehmen

EA-Rechner für die betrieblichen Einkünfte nach EStG Land – und Forstwirtschaft Selbständige Arbeit Gewerbebetrieb § 4 Abs 3 EStG : Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben Gewinn/ Verlust

Überschußeinkünfte bzw. außerbetriebliche Einkünfte Nichtselbständige Arbeit Vermietung und Verpachtung Kapitalvermögen Sonstige Einkünfte Einkünfte: Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten

Praktische Bedeutung in Österreich Ca 100 000 bilanzierende Unternehmen Ca 400 000 EA – Rechner

§ 4 Abs 3 EStG Nicht freiwillig buchführende Land-und Forstwirte mit Einheitswert zwischen € 65.500 und € 150.000 oder unter 65.500, wenn keine Vollpauschalierung beansprucht wird Nicht freiwillig buchführende Angehörige freier Berufe und sonstige Selbständige, die nicht nach § 189 UGB rechnungslegungspflichtig sind

Schwellenwerte Buchführungspflicht   Umsatz-Schwellenwert Qualifizierter Umsatz-Schwellenwert 700.000 Euro 1.000.000 Euro Rechnungslegungspflicht tritt ein bei zweimaliger, aufeineinanderfolgender Überschreitung bei einmaliger Überschreitung ab wann? nach einem Pufferjahr ohne Pufferjahr bereits ab Folgejahr Beispiele Umsätze 2012 und 2013: jeweils 750.000 Euro Rechnungslegungspflicht ab 2015 Umsatz 2013: 1.050.000 Euro Rechnungslegungspflicht ab 2014

Pauschalierung § 17 EStG Vollpauschalierung: Landwirte mit Einheitswert bis zu € 65.500 Teilpauschalierung (als Sonderform der EA-Rechnung) bei -Einkünften aus Land-und Forstwirtschaft -selbständiger Arbeit -Gewerbebetrieb

Unterschiede EA-Rechner zu Bilanzierern Erst der anschließende Verkauf ist gewinnwirksam Verpflichtung zu Bildung von Rückstellungen Zeitliche Abgrenzung von Aufwänden und Erträgen Keine Betriebseinnahme Materialverbrauch und Wareneinsatz sind gewinnwirksam (Vorrat) Keine Bildung von Rückstellungen Zufluß – Abflußprinzip; daher keine Rechnungsabgrenzungsposten Erhaltene Anzahlungen sind Betriebseinnahme

Unterschiede EA-Rechner Bilanzierer Geleistete Anzahlungen sind Betriebsausgabe Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nicht zu berücksichtigen Noch keine Betriebsausgabe Wertminderungen von Wirtschaftsgütern werden in Form von Teilwertabschreibungen berücksichtigt (außerplanmäßige Abschreibung)

Rechtsgrundlagen für EA-Rechner BAO: § 125 Buchführungsgrenzen für Land- und Forstwirte § 126 Führung von Aufzeichnungen § 127 Wareneingangsbuch § 131 Ordnungsmäßigkeit § 132 Aufbewahrungspflicht § 163 Folgen der Ordnungsmäßigkeit

Einkommensteuergesetz § 4 Abs 3 --Gewinnermittlung/ Voraussetzungen § 7 Anlagenverzeichnis § 14 Aufzeichnung für Abfertigungsrückstellungen § 17Pauschalierungen § 44 Gruppenweise Gliederung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Umsatzsteuergesetz § 14 Vorsteuerpauschalierungen § 17 Ist – Versteuerung (Bei VSt erst seit 1.1.2013) § 18 Aufzeichungspflichten iR der Umsatzsteuer Exkurs: §189 UGB: Rechnungslegungspflicht - Unternehmer kraft Rechtsform - Schwellenwert

Aufzeichungspflichten Aufzeichnung umfasst nicht nur die Sammlung aller Belege, sondern Aufzeichnung aller Geschäftsfälle nach einem Ordnungsprinzip § 126 BAO: allgemeine Aufz.p.: knüpft an die Abgabenpflicht §§ 127 BAO, 7 EStG, 18 UStG: besondere Aufzeichnungspflichten

§ 127 ff BAO Wareneingangsbuch: Aufzeichnung der Wareneinkäufe; Zwingend für Gewerbetreibende (außer es handelt sich um reine Dinenstleister) Aufzeichnungspflicht betrifft: -Einkäufe von Waren, Rohstoffen, Halberzeugnissen, Hilfsstoffen, Zutaten

Eintragungen wie: In zeitlich richtiger Reihenfolge Tag des Wareneingangs oder der Rechnungsausstellung Name und Anschrift des Lieferanten Branchenübliche Bezeichnung Preis Hinweis auf die dazugehörigen Belege

USt, VorST. Zu -WEB Die Vorsteuer zum Wareneinkauf kann entweder im WEB oder im Kassabuch aufgezeichnet werden Bei ig Erwerben ist die Bemessungsgrundlage für die Erwerbssteuer zwingend aufzuzeichnen Bei Einfuhr aus Drittstaaten ist die Bemessungsgrundlage für die EinfuhrUSt aufzuzeichnen

Kassabuch §§ 126 BAO, 18 UStG, Laufende Verrechnung des Bargeldbestandes –Aufzeichnung aller Eingänge und Ausgänge Haben ALLE EA-Rechner zu führen Umfasst auch alle Privatentnahmen und Privateinlagen Möglich mit Bestandsverrechnung und ohne Bestandsverrechnung

Kassabuch mit Bestandsverrechnung Der Kassabestand wird zu Beginn der Buchführung aufgezeichnet Jeder Barausgang und –eingang verändert den tatsächlichen Bestand Der rechnerische Kassenbestand – Sollbestand- muß am Ende des Tages mit dem tatsächlichen – Istbestand - übereinstimmen

Kassabuch ohne Bestandsverrechnung Grundsätzlich müssen nur die erfolgswirksamen Betriebseinnahmen und –ausgaben erfasst werden Privateinlagen und Privatentnahmen sowie Bankabhebungen und Bankeinzahlungen müssen nicht eingetragen werden (außer bei Ermittlung der Tageslosung durch Rückrechnung)

§ 18 UStG und Kassabuch: Erfassung aller Barumsätze Erfassung der Vorsteuerbeträge – sofern sie nicht im Wareneingangsbuch erfasst werden Aufzeichnung wahlweise nach der Brutto- oder Nettomethode

Anlagenverzeichnis § 7 Abs 3 EStG Zwingend für EA-Rechner, soweit sie Anlagevermögen haben Anschaffung mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aufzuzeichnen Bestimmung über GWG anwendbar Verpflichtende AFA über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

§ 7 Abs 3 EStG Aufwendungen für den Erwerb des Anlagegutes sind den Anschaffungskosten hinzuzurechnen Umfasst auch selbsthergestelltes Anlagevermögen AFA zu berücksichtigen wie bei § 5- Ermittlern

§ 18 UStG Zufluss – Abflussprinzip: IST-Besteuerung- auch beim Anlageverzeichnis erfolgt die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten EStG: IST-Besteuerung Bez. der Ust hat der EA-Rechner die Möglichkeit, zur Soll-Besteuerung zu optieren

Umsatzsteueraufzeichnungen Entgelte Eigenverbrauch Vorsteuerbeträge Einfuhrumsatzsteuer Erwerbsteuer Grundlagen bei Reverse Charge Grundlagen für die ZM

Barbewegungsverordnung Vereinfachte Ermittlung der Tageslosung Voraussetzungen: --die Umsätze für den Betrieb haben in den vergangenen 2 Wi.jahren den Betrag von € 150.000 nicht überschritten --für die Dauer der Inanspruchnahme der Barbew.VO werden über die Bareingänge keine Einzelaufzeichnungen geführt zur Ermittlung der Tageslosung

Form der Aufzeichnungen Dem Unternehmer überlassen Mögliche Varianten: --Strichlisten --Tischabrechnung --Stock- oder Standverrechnung --Automatenumsätze Vereinfachte Ermittlung der Tageslosung durch Kassasturz