2. Teil: Europäisches Kartellrecht D Grundzüge der Fusionskontrolle § 12 Grundlagen und Anwendungsbereich der Fusionskontrolle I. Funktion der Fusionskontrolle.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Deutsch-Polnischer Logistiktag Erkner
Advertisements

EU Kommission.
Referat (Francois Chales de Beaulieu & Andreas Hartig) Anwendungsbereich & Adressatenkreis WpÜG, europäische Rechtsvereinheitlichung Seminar WpÜG – Prof.
Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG
Übung zur Vorlesung „Grundrechte“
Software und das neue Vertriebskartellrecht
Wettbewerbspolitik in der EU
Massengeschäfte Massengeschäften ähnliche Geschäfte Der Öffentlichkeit
Perspektiven für eine Europäische Stiftung
Unternehmenszusammenschlüsse
Grenzausgleich bei Ressourcensteuern: Europarechtliche Aspekte
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
Deutsches und Europäisches Kartellrecht II
Überblick und Einführungsfall Europäisches Recht Nationales Recht
Die Schaffung des Binnenmarktes
Wirtschaftsverwaltungsrecht
Europarecht Materielles Recht
Zwischenstaatlichkeit und Kartellrecht
Unternehmens-zusammen- schluss
Arbeitnehmermitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft
RA Dr. Andreas Weitbrecht, LL. M
RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS Sanktionen und Verfahren Sanktionen Verwaltungsrecht.
Einführung in das Staatsrecht PD Dr. Martin Kment, LL.M.

Pflichtübung aus Europarecht 13. Mai 2013
Pflichtübung aus Europarecht 23. Jänner 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
Exkurs: Geschichte des Kartellrechts
Markt Wettbewerb Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs
2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht § 11 Wesentliche Regelungen des Kartellverfahrensrechts der VO 1/2003 im Überblick I. Die Zuständigkeit.
§ 14 Eingreifkriterien I.Prüfungsmaßstab: Erhebliche Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs (Substantial Impediment to Effective Competition = SIEC-Test),
§ 17 Ausnahmen vom Kartellverbot
RA Dr. Andreas Weitbrecht, LL. M
Bildung eines Europäischen Betriebsrates
Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht
1. Teil: Allgemeine Fragen
§ 10 VO 1/2003 als Grundlage des EU-Kartellverfahrensrechts 2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht I. Die VO 1/2003 als neues Kartellverfahrensrecht.
Art. 81 und 82 EG: Sanktionen, Verfahren, Rechtsmittel - Überblick -
RA Dr. Andreas Weitbrecht, LL. M
2. Teil: Europäisches Wettbewerbsrecht
4.Fusionskontrolle - Überblick RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS Rechtsquellen EU-Recht.
Die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie auf Landesebene
Teil: Europäisches Kartellrecht
B Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV
Pflichtübung aus Europarecht 21. Mai 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Überblick.
Deutsches Kartellrecht
Pflichtübung aus Europarecht 17. Dezember 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
2. Teil: Europäisches Kartellrecht
Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG
Aufbauschema Prüfung Art. 81 EG
1 Lerneinheit 7 – Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag.
Das Arbeits- und Sozialrecht der Europäischen Union.
Termin 1: Kartellverbot Examinatorium im SPB 3 Sommersemester 2016.
Vorlesungseinheit (2) –
Vorlesungseinheit (2) – 8. 5
C Kartellverfahrensrecht
Vorlesungseinheit (3) –
Vorlesungseinheit (3) –
1. Teil: Allgemeine Fragen
Referat von Niklas Keller Kurs: Medienrecht
D Grundzüge der Fusionskontrolle
Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht
2. Teil: Europäisches Kartellrecht
2. Teil: Europäisches Kartellrecht
Teil 3: Deutsches Kartellrecht
C Kartellverfahrensrecht
B Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV
2. Teil: Europäisches Kartellrecht
Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht
 Präsentation transkript:

2. Teil: Europäisches Kartellrecht D Grundzüge der Fusionskontrolle § 12 Grundlagen und Anwendungsbereich der Fusionskontrolle I. Funktion der Fusionskontrolle - Abgrenzung zur Missbrauchskontrolle nach Art. 102 AEUV - Abgrenzung vom Kartellverbot, Art. 101 AEUV - Präventives Verbot als wichtiges Regelungsmerkmal - Marktstrukturkontrolle D Grundzüge der Fusionskontrolle

II. Rechtsgrundlagen - Keine ausdrückliche Regelung im AEUV, aber Anwendung von Art. 102 auf Unternehmensfusionen in bestimmten Fällen - Fusionskontrollverordnung seit Novellierung im Jahr 2004: VO 139/2004 III. Anwendungsbereich und Beurteilungsmaßstab - Aufgreifkriterien - Eingreifkriterien IV. Zuständigkeit und Verfahren

§ 13 Tatbestandsvoraussetzungen I. Zusammenschlussbegriff - Art. 3 I FKVO: Zusammenschluss setzt voraus, dass eine dauerhafte Veränderung der Kontrolle über ein Unterneh- men erfolgt durch - Fusion (Verschmelzung) - Kontrollerwerb (Mittel: Erwerb von Anteilsrechten oder Vermögensrechten, durch Vertrag oder in sonstiger Weise, mittelbare oder unmittelbare Kontrolle)

- Kontrolle über ein oder mehrere Unternehmen liegt vor, wenn Rechte, Verträge oder andere Mittel zur Verfügung stehen, die einzeln oder zusammen unter Berücksichti- gung der rechtlichen oder tatsächlichen Umstände erlau- ben, über das oder die Unternehmen eine beherrschenden Einfluss auszuüben - Gründung eines Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmens - Kein Zusammenschluss - Anteilserwerb durch Kreditinstitute und Versicherungen - Kontrollerwerb durch Träger öffentlicher Mandate bei Unter- nehmensauflösungen, in der Insolvenz oder bei Zahlungsein- stellung, Vergleich etc (z. B. Insolvenzverwalter oder Ver- gleichsverwalter) - Kontrollerwerb durch Finanzinvestoren

II.Aufgreifkriterium: Zusammenschlüsse von gemeinschaftsweiter Bedeutung (Art. 1 II FKVO) 1.Gemeinschaftsweite Bedeutung aufgrund erheblicher weltweiter und gemeinschaftsweiter Auswirkungen - weltweite Gesamtumsatzschwelle - gemeinschaftsweite Umsatzschwelle von mindestens zwei beteiligten Unternehmen - Zwei-Drittel-Klausel

2.Gemeinschaftsweite Bedeutung aufgrund signifikanter Auswirkungen in mehreren Mitgliedstaaten - weltweite Gesamtumsatzschwelle - gemeinschaftsweiter Gesamtumsatz von mindestens zwei der beteiligten Unternehmen - Gesamtumsatz aller beteiligte Unternehmen in mindestens drei Mitgliedstaaten - Mindestumsatz von mindestens zwei der beteiligten Unternehmen in drei Mitgliedstaaten

3. Berechnung des Umsatzes gem. Art. 5 FKVO 4.Exklusive Zuständigkeit der Kommission (Art. 21 III FKVO): One-Stop-Shopping Ausnahmen von der ausschließlichen Zuständigkeit: Nationale Maßnahmen zum Schutz berechtigter Interessen, z.B. zur Wahrung der Medienvielfalt, Art. 21 IV.