Hinweis zur Nutzung dieser Präsentation: Der Inhalt bezieht sich nur auf den arbeitsplatzbezogenen Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der von jeder Schule eigenverantwortlich durchgeführt werden muss!!! Die Präsentation ist selbsterklärend aufgebaut. Die eingefügten Links sind Quellen von Gesetzen und Verordnungen oder erklärende und vertiefende Hinweise. Bei Fragen oder weiteren Informationen wenden Sie sich an: hoffner@wms-hn.de
Schulleitertagung in Esslingen Herzlich willkommen Schulleitertagung in Esslingen 26. November 2009
Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an der Wilhelm-Maybach-Schule Heilbronn StD Andreas Hoffner
Arbeitsschutz an Schulen Inhalt: Rechtliche Grundlagen Pflichten der Schulleiter Gliederung - Arbeitsschutz Prozess - Gefahrenanalyse Gefahrstoffmanagement
Arbeitsschutzgesetz vom 07.August 1996 Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz vom 07.August 1996 ArbSchG 2. Verwaltungsvorschrift Arbeitsschutz an Schulen vom 29.März 2001 VwV
Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Arbeitgebers § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Arbeitgebers § 6 Dokumentation … der Arbeitgeber muss über die Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind …
Der Schulleiter ist Kraft seines Amtes Sicherheitsverantwortlicher Pflichten der Schuleiter Der Schulleiter ist Kraft seines Amtes Sicherheitsverantwortlicher für den inneren Bereich seiner Schule
Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen an Schulen Arbeitgeberpflichten Arbeitgeber/Unternehmer hat ... Gefährdungen für Beschäftigte zu ermitteln/zu beurteilen erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen und durchzuführen (§ 5 ArbSchG) Arbeitgeber/Unternehmer hat Gefährdungen, Maßnahmen und deren Wirksamkeit zu dokumentieren (§ 6 ArbSchG) Quelle: Unfallkasse BW 4
Gliederung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Schulen Gliederung Arbeitsschutz Gliederung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Schulen arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung personenbezogene Gefährdungsbeurteilung Prozess – Gefahrenanalyse Gefahrenstoffmanagement
Arbeitsschutz an Schulen Inhalt: Rechtliche Grundlagen Pflichten der Schulleiter Gliederung - Arbeitsschutz Prozess - Gefahrenanalyse Gefahrstoffmanagement
Prozess - Gefahrenanalyse 1. Festlegung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten Liste 2. Ermittlung von Gefährdungen Faktoren 3. Beurteilung der Gefährdungen Formular 4. Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen 5. Durchführung der Maßnahmen (Betriebsanweisung, Unterweisung) 6. Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen Liste GA 7. Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung 7 Schritte UKBW
Prozess - Gefahrenanalyse Hilfsmittel bei der Einführung Formular - Gefahrenanalyse Anleitung zur Durchführung Bereitstellung vorhandener Gefahrenanalysen auf der Homepage Erste Durchführung mit TOL / Sicherheitsbeauftragter Bereitstellung von Betriebsanweisungen Werkstattordner Anleitung Homepage WMS Betriebsanweisung Werkstattordner
Prozess - Gefahrenanalyse Unterstützungsmaßnahmen bei der Umsetzung Sicherheitsbeauftragter der Stadt Teilkonferenz TL – Einführung Pilotgruppe – Gefahrenanalyse Teilkonferenz TL – Umsetzung Homepage – Werkstattordner Teilkonferenz TL – Unfallkasse BW Terminfestlegung der Überprüfung Fortschreibung - Überprüfung durch Stadt 01/07 09/07 03/08 09/08 02/09 09/09 11/09 seit 09/08
Arbeitsschutz an Schulen Inhalt: Rechtliche Grundlagen Pflichten der Schulleiter Gliederung - Arbeitsschutz Prozess - Gefahrenanalyse Gefahrstoffmanagement
Gefahrstoffmanagement Umgang mit Gefahrstoffen Umgang mit Gefahrstoffen Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung Gefahrstoffverordnung
Gefahrstoffmanagement Konzept Schadstoffe Handlager Sicherheitsschränke Zentrallager
Gefahrstoffmanagement Handlager nur Tagesbedarf der Verbrauchsstoffe strickte Trennung von ätzenden und entzündlichen Stoffen von jedem Verbrauchsstoff muss im Werkstatt- ordner ein Sicherheitsdatenblatt angelegt werden
Gefahrstoffmanagement Sicherheitsschränke - dienen als Zwischenlager Standorte: H 020 (Klotz) P 002 (Klotz) D 012 (Dickscheit) F 021 (Epli) F 124 (Sartorius) A 105 (Gutöhrle) die Sicherheitsdatenblätter werden von den verantwortlichen Lehrern geführt
Gefahrstoffmanagement Sicherheitsschränke
Gefahrstoffmanagement Sicherheitsschränke Sicherheitsschrank
Gefahrstoffmanagement Zentrallager Lagerung aller Schadstoffe (neu und verbraucht) in den beiden Garagen hinter dem H-Bau Verantwortlich: Herr Klotz und Herr Lang Bestellung nur über Herr Klotz Abrechnung wie seither über die Abteilungen
Neu Handlungshilfe: Serviceportal der UKBW direkt über: www.praevention-schule-bw.de
Viel Erfolg bei der Umsetzung an Ihrer Schule! StD Andreas Hoffner