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Erste Hilfe an Schulen - Krankentransport

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Präsentation zum Thema: "Erste Hilfe an Schulen - Krankentransport"—  Präsentation transkript:

1 Erste Hilfe an Schulen - Krankentransport
Fortbildung für SchulleiterInnen und Sicherheitsbeauftragte 26. Januar 2012 Erste Hilfe an Schulen - Krankentransport

2 Sicherstellung einer sachgerechten ersten Hilfe an Schulen
§ 21 Sozialgesetzbuch und § 10 Arbeitsschutzgesetz Gesetzliche Grundlagen hier nennen Hinweis auf Informationsheft der UKBW, das ausliegt Hinweise für Maßnahmen beim Eintreten eines Unfalls werden in diesem Vortrag angesprochen. Sicherstellung einer sachgerechten ersten Hilfe an Schulen

3 Meldeinrichtungen Fernmeldeanschluss in zentraler Lage
Handy ist auch möglich. Sporthalle naturwissenschaftliche Räume Räume für den technischen, hauswirtschaftlichen und textilen Bereich Meldeinrichtungen müssen bei schulischen Veranstaltungen unverzüglich zur Verfügung stehen --- amtsberechtigter Fernmeldanschluss Fernmeldeanschluss muss zentral und für alle zugänglich sein. Notfallnummern 110 und 112 müssen wählbar sein Handy ist auch möglich (altes Handy ohne Karte deponieren / Notrufe sind damit möglich. Orte der Fernmeldeeinrichtungen ansprechen Mündlicher Hinweis auf Liste der Ersthelfer, Ärzte, Durchgangsärzte usw

4 Erste-Hilfe-Material
Verbandskasten nach DIN Typ C Hinweis auf erste Hilfe Material Verbandkasten nach DIN Typ c Regelmäßiges Überprüfen und Auffüllen Verbandsmaterial für Exkursionen Hinweis auf spezielle Ausrüstung in technischen und naturwissenschaftlichen Räumen

5 Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Einrichtungen
Erste Hilfe Einrichtungen müssen so gekennzeichnet werden Aufkleber kann bei der GUV bestellt werden Kosten der EH Einrichtungen hat Schulsachkostenträger zu übernehmen

6 Ausbildung von Ersthelfern
Sportlehrer Lehrer im naturwissenschaftlichen, technischen, hauswirtschaftlichen und textilen Bereich Lehrkräfte, die Klassenfahrten durchführen Definition des Ersthelfers EH sind Personen die bei SchülerInnen nach Unfällen Erste Hilfe leisten SL ist verantwortlich, dass die Organisation der Ersten Hilfe funktioniert und somit auch dafür, dass genügend Ersthelfer ausgebildet werden Lehrer ins Sport , naturwissenschaftlich technische Fächer Lehrer bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen > Klassenfahrten, Besichtigungen Unbedingter Hinweis auf Fortbildung der Lehrkräfte Wiederholungen, Auffrischungen sind wichtig !! (Alle 2 Jahre)

7 Wahl der Arztpraxen oder Krankenhaus?
Unfall – was nun?? Wahl der Arztpraxen oder Krankenhaus? Leichte Verletzungen nächstliegende Arztpraxis schwerere Verletzungen Durchgangsarzt Jeder ist zur Hilfe verpflichtet Abwägen der Schwere der Verletzung > Wahl der Arztpraxen oder Krankenhaus Bei leichten Verletzungen die aber einer ärztlichen Behandlung bedürfen > nächstliegende Arztpraxis > vorher anrufen ankündigen Schwerere Verletzungen > Durchgangsarzt (zugelassen von den Unfallversicherungsträgern Welche Arztpraxen stehen zur Verfügung Entscheidung über den Transport Augen-, Ohren-, Hals-, Nasenverletzungen nächstliegende Facharztpraxis

8 Transport Die Schwere der Verletzung ist unbedingt zu beachten
Leichte Verletzungen schwere Verletzungen Schneller, fachgerechter Transport als Grundlage für den Erfolg einer Heilbehandlung Auswahl des Transportmittels hängt von der Schwere des Unfalls ab. Bei leichten Verletzungen können die Schüler zu Fuß gehen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Taxi oder Privatwagen transportiert werden Abraten von PKW - Transporten Begleitpersonen hängen vom Alter des Verletzten ab. Schwere Verletzungen > Arzt bzw. Rettungssanitäter müssen die Schwere der Verletzung abschätzen zu Fuß, ÖPNV, Taxi (PKW) Rettungswagen oder NAW Im Zweifel ist immer der Rettungswagen zu rufen !!

9 Unfälle dokumentieren
Unfallanzeige an den Unfallversicherungsträger (UKBW) Verbandbuch > Zeit > Ort (Gebäudeteil) > Hergang des Unfalls > Zeitpunkt und Art der Ersten Hilfe Maßnahmen > Namen des/ der Verletzten > Zeugen > Namen der Personen, die Erste Hilfe leisteten Technik Unfallanzeige an den Unfallversicherungsträger ist notwendig, wenn ein Arztbesuch erfolgte innerhalb von drei Tagen Verbandbuch zur Doku von Unfällen, die keine Unfallanzeige zur Folge hatten Nachweis für den schulischen Zusammenhang Nachweis zur Erteilung Erster Hilfe durch L oder SL Aufbewahrung 5 Jahr nach der letzten Eintragung Punkte erklären auf Wichtigkeit hinweisen. Bestellung bei der GUV

10 arbeitshilfen_sicherheitsorganisation/
praevention/ betriebsart/schulen.html arbeitshilfen_sicherheitsorganisation/ MusterformularMeldezettel.pdf fileadmin/media/Dokumente/Arbeitsplatzbezogen/Handlungshilfe_A3_Erste_Hilfe.pdf Link Adresse der UKBW Link Sicherheitsorganisation. Unfallmeldungen Link Taxigutschein Link Unfallmeldung von Kindern und Schülern in Stuttgart fileadmin/ukbw/media/dokumente/service/081125_UA_Schueler_S.pdf


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