Abstandsflächen Abstandsflächen im Bestand Abweichungen

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Zulassungsverfahren für die Errichtung von PV-Anlagen in Deutschland
Advertisements

Präsentationsvorlage
Hähnchen-Highway im LK Celle ?
NoName e.V. Mitgliederversammlung 2008
Standortbescheinigung
Prof. Dr. Jutta Stender-Vorwachs LL.M.
Grundlagen des öffentlichen Baurechts
Umwelt- und Planungsrecht Bauplanungsrecht
Mössingen. Mössingen . Flächennutzungsplan der Gemeinde Öschingen (Ausschnitt)
A n t r a g Verbraucherinsolvenz Schuldenbereinigungsplan §§ 304, 305 InsO Firmeninsolvenz (Regelinsolvenz) Abweisung mangels Masse § 26 InsO Eröffnung.
Montag, 16. Juli 2007 Zur Reform des Bachelor of Business Administration and Economics (BAE) Prof. Dr. Johann Graf Lambsdorff Studiendekan, Vorsitzender.
Dr. Steffen Beerbaum, BMELV
Ist nach der Teilungserklärung jeder Wohnungseigentümer
Die Novellen der Bayerischen Bauordnung von 1994 bis 2009
Die Novellen der Bayerischen Bauordnung von 1994 bis 2009
Erteilung der Prokura Prokuraerteilung
Bauordnungsrechtliche Voraussetzungen für barrierefreie Umbaumaßnahmen
Der Windenergie-Erlass vom
„Abitur mit Autismus“ Fördern. Ausgleichen. Bewerten
Grundstücke und Bebauung
hier: Bestimmung der Schornsteinhöhe für kleinere Feuerungsanlagen
Exkurs: Rechtsöffnungsbegehren
DVGW-TRGI 2008 Arbeitsblatt G 600
Anja Meyer Sächsisches Landesjugendamt
Planfeststellung für die neue Straßenbahnlinie 2 in Ulm
Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-Gesetz
Befreiung von Verboten der StVO
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
Änderungen in der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg zum
Brandschutznachweis gem. § 11 BauVorlV
Bau- / Planungsrecht - Summer School
Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien
Bauordnungsrecht Teil 1-01 Am Beispiel der BauO NRW
Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
                                                                                                                                                                                                                                                               
Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
Stadt Eschborn Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 110
Gemeinde Heiden Grundstück Am Elschatt 27 Flur 6 Flurstück 222
Mindestanforderungen an die Maßnahmezertifizierung
Grundlage: Gesetzentwurf der Landesregierung vom , Drucksache 16/3207
Gebührenberechnung bei Gutachten für die Enteignungsbehörde
Gemeinde Heiden folgende Grundstücke: Thüringer Weg 16 Flur 7
FNP Vorentwurf Stadtplanungsamt Bürgerinformation Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB (Auszug)
SBauVO NRW - Teil 1 - Versammlungsstätten
Nichtraucherschutzgesetz
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
Genehmigungsverfahren
Bautechnische Nachweise
Fachdienst Bau und Naturschutz
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - November 2009.
Regionalplan Münsterland Sachlicher Teilplan Energie
Repowering Windpark Hohegaste
Bauordnungsrecht - Teil Am Beispiel der BauO NRW
Brandschutznachweise
Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt
Ρ. ri x ecker.recht Ein eigenwilliges Künstlerhaus Was ist die genaue Fragestellung? (1.) Ist die Versagung der Baugenehmigung (Wofür?: Antrag des K auf.
Rechtliche Auswirkungen des Klimaschutzes auf die Errichtung und Nutzung von Immobilien 10. April 2008.
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth.de Vorlesung vom , – Uhr 1.
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
„Jahnstraße/Rohrloch“
Ergänzungssatzung „Mühlhof zum Strom“
hier: Ortsbezirk Büchelberg
Genehmigungswettbewerb Eine aktuelle Analyse
Verwaltungsrecht – Fall 6
Genehmigungsfreistellung
Das deutsche Nachbarrecht im Überblick
September Folie: 1 Bürokratieabbau und Konzentration im Bereich Widerspruchsverfahren Günter Kozlowski Staatssekretär im Ministerium für Bauen und.
BP Nr. 784/N Görthenweg und 1. Änderung des BP Nr. 400/II
 Präsentation transkript:

Abstandsflächen Abstandsflächen im Bestand Abweichungen Neuerungen für 2009 (Reparaturnovelle) Gebäude ohne eigene Abstandsflächen Vorgehensweise im Genehmigungsverfahren

Abstandsflächen im Bestand bei Nutzungsänderungen Anbauten (Schmalseitenprivileg?) Dachaufbauten

Nutzungsänderung z. B. Nutzungsänderung einer Grenzgarage in einen gewerblich genutzten Raum Nutzungsänderung eines Nichtwohngebäudes in ein Wohngebäude

Anbauten Kann ich das Schmalseitenprivileg anwenden ?

Abweichungen Abweichung und Schmalseitenprivileg können nicht kombiniert werden

Kriterien für Abweichungen: Belichtung Belüftung Brandschutz Nachbarschutz

Gesetzentwurf zur Änderung der BayBO Änderungen im Abstandsflächenrecht Art. 6 BayBO bei Dachaufbauten

BayBO 98 Bei durchgehender Außenwand eigene Abstandsflächen Bei Dachgaupen Beurteilung im Einzelfall

BayBO 2008 Art. 6 Abs. 4 , Tiefe der Abstandsflächen, Wandhöhe: „Sätze 1– 4 gelten für Dachaufbauten entsprechend“ d.h. alle Dachaufbauten werden bei der Ermittlung der Abstandsflächen berücksichtigt.

Gesetzentwurf zur Änderung der BayBO Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht:

Dachaufbauten, wenn sie insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand, höchstens jedoch 5 m in Anspruch nehmen die Verbindungslinie ihrer Außenkanten mit dem Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut einen Winkel von nicht mehr als 70 Grad … bildet

1/3, höchstens 5 m ?

Genehmigungsfrei Grenznahe Gebäude Grenzgarage

Art. 6 Abs. 9 BayBO In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig:

Garagen einschließlich deren Nebenräume…. Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m.

Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nrn. 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

Verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b: Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 9 mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich.

Ebenfalls verfahrensfrei: Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) Garagen bis 100 m² im Geltungsbereich einer Satzung, die Regelungen über Zulässigkeit, Standort und Größe trifft, wenn sie den Festsetzungen der Satzung entsprechen.

Anmerkungen Abstandsflächensicherung ist weiterhin möglich Abstandsflächenregelung durch B-Plan ist weiterhin möglich

Vorgehensweise im Genehmigungsverfahren

Art. 59 BayBO Außer bei Sonderbauten prüft die Bauaufsichtsbehörde: § 29 – 38 BauGB beantragte Abweichungen andere öffentl. rechtliche Anforderungen

Aber: Möglichkeit, auf Mängel des Bauvorhabens hinzuweisen Vollständigkeit des Bauantrages (Art. 65 Abs. 2 BayBO) Überwachungspflicht (Art. 54 Abs. 2 BayBO)

Vollständigkeit: Abstandsflächenplan ist nach der BauVorlV Bestandteil des Antrages Ist klar erkennbar, dass ein Vorhaben einer Abweichung bedarf, ist diese jedoch nicht beantragt, so ist der Bauantrag ebenfalls unvollständig

Überwachungspflicht: Ist erkennbar, dass ein Vorhaben massiv nachbarschützende Vorschriften verletzen wird, so ist es im Sinne der Verfahrens-ökonomie, bereits die Baugenehmigung nicht zu erteilen, statt nachträglich Einstellungs- oder Beseitigungsver-fügungen zu erlassen und durchzusetzen.