Umsatzsteuer Finanzamt Bernkastel-Wittlich
gilt nur für den unternehmerischen Bereich Umsatzsteuer gilt nur für den unternehmerischen Bereich 1. Kleinunternehmereigenschaft keine Umsatzsteuer zu zahlen, wenn Vorjahresumsatz < 17.500,00 € (brutto) und Umsatz im lfd. Jahr < 50.000,00 € (brutto) und Umsatzsteuer nicht offen ausgewiesen wird. 2. Regelbesteuerung Umsätze Zweckbetrieb 7 % Umsätze wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 19 % Vorsteuerabzug Finanzamt Bernkastel-Wittlich
Beispiel für die Umsatzsteuer Mitgliedsbeiträge 3.000,00 € Spenden 5.000,00 € Eintritt sportl. Veranst. 4.000,00 € Getränke/Speiseverkauf bei sportlichen Veranstaltungen 3.000,00 € Einn. aus Vereingaststätte 5.000,00 € Sponsorengelder/Werbung 2.000,00 € 14.000,00 € stpfl. Umsatz unter 17.500,00 € Kleinunternehmer möglich Finanzamt Bernkastel-Wittlich
Steuerfreie Umsätze Sportunterricht an Mitglieder u. Nichtmitglieder Teilnehmergebühren, Start- u. Meldegebühren Vermietung u. Verpachtung von Grundbesitz Verkauf von Grundbesitz usw. Finanzamt Bernkastel-Wittlich
Steuerpflichtige Umsätze Eintrittsgelder für sportliche, kulturelle u. gesellige Veranstaltungen Verkauf von Fanartikel u. Vereinsabzeichen Verkauf von Festbüchern u. Vereinszeitschriften Anzeigen in Vereinszeitschriften u. Festbüchern Werbetätigkeiten (Trikotwerbung, Bandenwerbung) Verkauf von Speisen u. Getränken Ausbildungsentschädigungen, Vertragsauflösungsentsch. kurzfristige Vermietung v. Sportanlagen, Betriebsvorr. Verpachtung von Rechten (Werberechte) Werbeleistungen usw. Finanzamt Bernkastel-Wittlich
Vorsteuerabzug Vorsteuerbeträge, die ausschließlich dem unternehmerischen Bereich des Vereins zugeordnet werden können und keine Ausschlussumsätze vorliegen, sind in voller Höhe abziehbar Vorsteuerbeträge, die nur den ideellen Bereich betreffen oder auf die Ausführung steuerfreier Umsätze entfallen, sind vom Abzug ausgeschlossen Vorsteuerbeträge, die sowohl zur Ausführung von abzugsberechtigten Umsätzen als auch nicht abzugsberechtigten Umsätzen verwendet werden, sind durch sachgerechte Schätzung aufzuteilen Finanzamt Bernkastel-Wittlich
Vorsteuerabzug bei eigener Sportplatznutzung Die Aufteilung der Vorsteuern entsprechend der zeitlichen Nutzung: Beispiel 2: Verein hat Sportplatz errichtet, in den HK sind 30.000,00 € Vorsteuer enthalten - Nutzung wie folgt: von Mannschaften, die Spiele gegen Eintrittsgeld durchführen für Pflicht- und Freundschaftsspiele 120 Stunden für Trainingsbetrieb 300 Stunden 70 % 420 Stunden von Jugendmannschaften usw. (ohne Eintritt) 30 % 180 Stunden Gesamtnutzung 600 Stunden Vorsteuerabzug i.H.v. 70 % = 21.000,00 € abzugsfähig Finanzamt Bernkastel-Wittlich
Pauschaler Vorsteuerabzug Gemeinnützige Vereine, deren steuerpflichtige Umsätze (ohne Umsatzsteuer) im Vorjahr nicht höher als 35.000 € (bis 31.12.2007: 30.678 €) waren, können pauschal einen Durchschnittssatz von 7% des steuerpflichtigen Umsatzes als abziehbare Vorsteuer geltend machen. Ein weiterer Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen. Bindung für 5 Kalenderjahre. Finanzamt Bernkastel-Wittlich
Beispiel für die Umsatzsteuer Umsätze netto Steuersatz Betrag Eintritt sportl. Veranst. 10.000,00 € 7 % 700,00 € Getränke/Speisenverk 5.000,00 € 19 % 950,00 € Vereinsgaststätte 15.000,00 € 19 % 2.850,00 € Sponsorengelder/Werb. 25.000,00 € 19 % 4.750,00 € Zwischensummen 55.000,00 € 9.250,00 € Vorsteuer Sportbetrieb abzugsfähig (lt. Aufzeichnungen) 2.000,00 € 1.500,00 € Vorsteuer aus wirtschaftl. Geschäftsbetrieb 2.500,00 € 2.500,00 € ./. 4.000,00 € Umsatzsteuerzahllast 5.250,00 € Alternative: Umsatzsteuer wie vor: 9.250,00 € Vorsteuer pauschal ./. 3.850,00 € (7 % von 55.000,00 €) Zahllast 5.400,00 € >> ungünstiger u. 5 Jahre Bindung Finanzamt Bernkastel-Wittlich
Hinweise Abgabe von Umsatzsteuererklärungen Aufzeichnungen zum Zwecke der Umsatzsteuer, Aufzeichnungspflicht Rechnungsausstellungspflicht ab 01.01.2004 Pflichtangaben in Rechnungen ordnungsgemäße Rechnung als Voraussetzung für Vorsteuerabzug ab 01.01.2004 Berichtigung des unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweises Aufbewahrung von Rechnungen usw. Finanzamt Bernkastel-Wittlich
Pflichtangaben in Rechnungen: 1. Name und Anschrift des Vereins u. Empfängers 2. Steuernummer (+ ggf. USt.-Id.-Nr.) des Vereins 3. Ausstellungsdatum 4. fortlaufende Rechnungsnummer 5. Menge u. Bezeichnung der Lieferung/Leistung 6. Zeitpunkt der Lieferung/Leistung 7. Steuersatz u. Steuerbetrag (Ausnahme: < 150 €) Finanzamt Bernkastel-Wittlich