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Rechtlicher Rahmen für vereine

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Präsentation zum Thema: "Rechtlicher Rahmen für vereine"—  Präsentation transkript:

1 Rechtlicher Rahmen für vereine

2 Informationsquellen www.gemeinnuetzigkeit.info
Broschüre „Vereine und Steuern“ ISBN Steuerberater Rechtsanwalt Finanzamt Amtsgericht

3 Vereinsrecht Gründung, Organe, Satzung, Mindestanforderungen: §§ 21ff. BGB Eintragung ins Vereinsregister nach §§ 55ff. BGB

4 Gemeinnützigkeitsrecht
Bedingungen in §§51ff. Abgabenordnung (AO) Ausschließlich (Satzung darf keinen nichtbegünstigten Zweck enthalten) Unmittelbar (Verwirklichung durch die Organisation selbst, außer bei Fördervereinen) Selbstlos (nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecken dienend)

5 Vier Sparten des Vereins
steuerpflichtig steuerbefreit Geschäftsbetrieb Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb

6 Vier-Sparten-Rechnung
1. Ideeller Bereich Originärer Bereich für die Erreichung der Vereinszwecke (Hilfe, Beratung, Bildung…) Mitgliedsbeiträge Spenden Zuschüsse Erbschaften

7 Vier-Sparten-Rechnung
2. Vermögensverwaltung Nutzung des Vereinsvermögens gegen Entgelt Zinserträge Mieten, Pacht Werberechte (Nutzung Logo) Einige Steuern bleiben auch in den steuerbefreiten Sparten:

8 Vier-Sparten-Rechnung
3. Wirtschaftlicher Zweckbetrieb Dient dazu, die Vereinszwecke zu erreichen Seminargebühren Verkauf aus Behindertenwerkstatt Verkauf Vereinszeitschrift Verkauf Informationsmaterial Körperschafts- und Gewerbesteuer entfällt, jedoch nicht die Umsatzsteuer (Freigrenze)

9 Vier-Sparten-Rechnung
4. Geschäftsbetrieb Verkauf von Speisen und Getränken Basare, Flohmärkte Sponsoring

10 Steuer: mal befreit, mal nicht
Einige Steuerpflichten bestehen auch in den steuerbefreiten Sparten: Lohnsteuer KFZ-Steuer Umsatzsteuer Abgabenpflichten bestehen ebenfalls, z.B. GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen mit Musik Lizenzgebühren für Nutzung von Musik, Fotos… GEZ-Gebühren

11 Datenschutzrecht Namen, Adressen und Informationen über Förderer und mögliche Unterstützer sind sehr wichtig für das Fundraising Im Fundraising werden die Daten für Spendenwerbung beschafft, gespeichert und genutzt Maßgebend sind das Bundesdatenschutzgesetz und die Landesdatenschutzgesetze

12 Datenschutz Daten müssen gegen unbefugte Einsichtnahme und Verwendung gesichert werden Risiken: PC-Diebstahl, Verlust von Notebook, Stick u.a. Speichermedien, unzulässige Kopien bei (ehemaligen) Mitarbeitern, vergessene Sicherungskopien

13 Datenschutz Auskunftsrecht des Betroffenen
Sperrlisten (z.B. Robinsonliste) bei Einsatz von Adresslisten beachten

14 Datenschutz Darf ein Förderverein einer Schule Name und Adressen der Eltern nutzen? In der Regel Ja, denn der Förderverein setzt sich für die berechtigten Interessen der speichernden Stelle ein die Eltern haben kein schutzwürdiges Interesse an der Nichtverwendung ihrer Adresse

15 Datenschutz Darf der Förderverein eines Krankenhauses die Adressen der Patienten nutzen? Nein, denn Patienten haben ein schutzwürdiges Interesse an der Nichtverwendung (ärztliche Schweigepflicht) Dies hat Vorrang, obwohl der Förderverein sich für die berechtigten Interessen der speichernden Stelle einsetzt

16 Urheberrecht Fotos: Einverständnis der abgebildeten Personen (außer bei Gruppen oder im Hintergrund) Nutzungsrechte des Urhebers (Fotograf): zeitlich, räumlich, Auflage, Nutzungsart Bei Kunstwerken: Nutzungsrechte des Urhebers (z.B. verhüllter Reichstag durch Christo)

17 Urheberrecht Cartoons Grafiken Texte Slogans Markennamen Logos
Musik (Komponist, Interpret, Lizenzinhaber) Filme

18 Wettbewerbsrecht Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Keine Zusendung werbender s ohne Zustimmung (z.B. durch Abo Newsletter, Klick oder Ankreuzen auf Formularen) Keine werbenden Anrufe ohne Zustimmung Ausnahme: wenn Verbindung zum Angerufenen bestand, z.B. Anrufe zur Reaktivierung bei ehemaligen Spendern und Mitgliedern, Materialbestellern

19 Sammlungsrecht In manchen Bundesländern bestehen Landessammlungsgesetze Erlaubnispflicht für Straßen- und Haussammlungen (örtl. Ordnungsämter) z.B. Pflicht zur Verwendung von Sammellisten und sicher verschlossenen Sammelbüchsen


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