Lage für EALG-Berechtigte und "Alteigentümer"

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Gesamtschulen Aktuelle Schulsituation in Melle
Advertisements

Aktuelle Steuerfragen zur KSt und zum UmwStG Prof. Matthias Alber
Leistungsportfolio.
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Finanzierung von Bodenkäufen durch Banken 4. Bodenforum der Neuen Landwirtschaft Internationale Grüne Woche Berlin, 24. Januar 2007 Referent: Dipl.-Ing.
4. Bodenforum 24. Januar 2007 Herzlich willkommen! 4. Bodenforum der Neuen Landwirtschaft auf der Internationalen Grünen Woche 2007 Aktuelle Entwicklungen.
Gesundheitswissen Gesund leben Gestärkt werden Die Gesundheits-Uni am Universitätsklinikum Dr. Sylvia Sänger Hartwig Gauder.
Finanzierungsmodell Leasing
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
So animieren Sie Kreisdiagramme mit der Eingangs-Animation „Rad“
Montag, 16. Juli 2007 Zur Reform des Bachelor of Business Administration and Economics (BAE) Prof. Dr. Johann Graf Lambsdorff Studiendekan, Vorsitzender.
Arbeitszeitverkürzung Antrag Dauer Verteilung der Lage Ablehnung braucht die Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Keine Extra-Vertragsänderung! Nächster.
Aktuelle Diskussionen im Landtag Schuldenbremse, kommunale Finanzen, FAG Bildungsveranstaltung kofo aktuelle Diskussionen im Landtag Schuldenbremse, kommunale.
AWO-QM Zertifizierungsverpflichtung
Gesundheitsschutz in der Aus- und Weiterbildung
Titel der Präsentation Richtlinie 2010/31/EU, vom 19. Mai 2010
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH WeGebAU Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter.
Woraus resultieren steigende Bodenpreise ?
Demografische Entwicklung in Sachsen bis 2020
Die.BAVExperten.in/Österreich Die Clevere Abfertigungsvorsorge aus Sicht kleiner Unternehmen.
Folie 1 Stand: SIGNAL IDUNA Gruppe makv Beihilfeänderung des Bundes 2009 Änderung der Beihilfevorschrift des Bundes 2009.
5. Bodenforum der Neuen Landwirtschaft auf der IGW 2008 in Berlin Dienstag, 22. Januar 2008 Wolfgang Jaeger Nord Ost Bodenmanagement.
Urheberrecht nix Eine Weitergabe oder Veröffentlichung dieser Präsentation ist erlaubt und gewünscht, sofern ausdrücklich daraufhin gewiesen wird, dass.
5.BoFo – Berlin, Kommt (ist) der Bodenmarkt in Bewegung? Zeichen dafür sind u.a.: Preisentwicklung für Agrarrohstoffe Flächenkonkurrenz Bioenergie.
Wie setze ich meine Weiterbildungsrechte durch?
Das Ende der Vertragsraumordnung im Land Salzburg? Eine Folgenabschätzung aus der Sicht der Planung und der Regionalwissenschaft Peter Weichhart Parlamentarische.
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski Grundfragen der betrieblichen Altersversorgung 30. August 2005.
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Große Sicherheit für volles Risiko! Haben Sie und Ihre Mitarbeiter die Sicherheit, um für Ihr Unternehmen alles riskieren zu können?
Legal Update für Führungskräfte Kapitalmarktrecht
Einführung in das Thema Staatsverschuldung Dr. Gérard Bökenkamp Liberales Institut.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit
Informationen zu den Abschlussprüfungen 2013
Die wirtschaftlichen Gesellschaften in BeLARUS
1 Welche gesetzliche Grundlage ist maßgebend? § 45 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes NRW Welche gesetzliche Grundlage ist maßgebend? § 45 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes.
Der juristische Streit um die UN-Behindertenrechtskonvention
Fachabteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
Kinderschutzgesetz – Inobhutnahmen – und was dann?
Übernahme als Alternative zur Neugründung
SYSTEMFORSCHUNG TECHNIK-WIRTSCHAFT-UMWELT Szenarien Variantenuntersuchungen.
Fachdienst Bau und Naturschutz
Gemeindeversammlung Arenshorst Februar 2008 Pfarrstelle Arenshorst Allg. Informationen zur Stellenplanung IST-Stand Pfarrstelle 2000 bis heute Stellenplanung.
Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt (§ 449 Abs. 1 BGB)
Rechte zur Absicherung der Vergütung des Unternehmers
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Stadt Pfungstadt Gebührenkalkulation 2015 für Wasser und Abwasser
Immobilie im Steuerrecht
Gutachten zu Fall 1 Zustandekommen eines Kaufvertrages zwischen A und W Entscheidungsspielraum Antrag der F Eigene Willenserklärung der F Im Namen des.
Rechtsanwalt Ulrich Amthauer Fachanwalt für Familienrecht Notar
Befristete TV-H Verträge
- das Spiel für Durchblicker!
Anspruch aus § 812 I 1 Alt. 1 (sog. Leistungskondiktion)
Auslegung Selbstbestimmung Vertrauensschutz Rechtssicherheit.
Optionen der Gemeinde:
Thema: Umwelt.
Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I Sommersemester 2009.
Aufnahmeantrag des SV Spabrücken 1950 e.V. ab 2015
Prof. Dr. Burkhard Boemke Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 1. Klausur „Der (vermeintliche) Spieler“ Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene.
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW
Fachvortrag am 20.VI (Professur für „Recht der Sozialen Arbeit“)
Auswirkungen des demografischen Wandels im Einwanderungsland Deutschland Professor Marcel Thum, technische Universität Dresden und Leiter des ifo-Instituts.
Informationen zum Ausbau der Windenergie
Hochwasserschutz Weser-Stadion
Rubrik Konstituierende Sitzung des Begleitausschusses EPLR am 25. Juni 2015.
Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 (z. B. Ersatz von Latein/Französisch.
RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 4. Stunde Art. 14 GG - Eigentumsgarantie I)Schutzbereich 1)Personaler Schutzbereich.
Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Die wichtigsten Rechtsbehelfe im Steuerrecht.
Grundstücksrecht Falllösung 3.
KreditSiR Falllösung 6.
 Präsentation transkript:

Lage für EALG-Berechtigte und "Alteigentümer" A R E Aktionsgemeinschaft  Recht und Eigentum e.V. Lage für EALG-Berechtigte und "Alteigentümer" Bodenforum Grüne Woche Berlin

Neue Lage für EALG-Berechtigte und "Alteigentümer" 2009   Neue Lage für EALG-Berechtigte und "Alteigentümer" * Rahmenbedingungen künftiger Flächenerwerb bisher versäumte Lösungen Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. Bodenforum Grüne Woche Berlin 20.01.2009

Wiedergutmachungsleistung Flächenerwerb nach § 3 Abs Wiedergutmachungsleistung   Flächenerwerb nach § 3 Abs. 5 EALG (Alteigentümer-Erwerb)‏ Rahmenbedingungen Antragstellung auf Ausgleichsleistung bis 1994 Wartezeiten Sachbearbeitung durch die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen Ergebnis nach 15 Jahren Noch etwa 11.000 unentschiedene Anträge Erwartete Fertigstellung: 2020 Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. ES-HVL/20.01.2009

Bearbeitung des Antrags auf Flächenerwerb durch die BVVG Problempunkte:  nachrangige Antrags-Bearbeitung  erhebliche Zeitverzögerung von Antragstellung bis Abschluss des Kaufvertrages von bis zu 2 Jahren kein Anspruch auf bestimmte Flächen Ausschreibung gewünschter Flächen zum Höchstgebot Erforderliche Zustimmung des Pächters zum Flächenerwerb                     Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. ES-HVL/20.01.2009

Wiedergutmachungsleistung Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V.       Ergebnis Erhebliche Zeitverzögerung von Antragstellung bis Abschluss des Kaufvertrages Folgen der Verzögerung Massive Reduzierung des gesetzlich verbürgten Erwerbsumfangs Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. ES-HVL/20.01.2009

Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. Wiedergutmachungsleistung  Flächenerwerb nach § 3 Absatz 5 EALG (Alteigentümer-Erwerb)   Entwicklung des Erwerbsumfangs am Beispiel von Ackerland Ackerzahl 47 Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. ES-HVL/20.01.2009

Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. Wiedergutmachungsleistung Flächenerwerb nach § 3 Absatz 5 EALG (Alteigentümer-Erwerb) Entwicklung von Kaufpreis und Erwerbsumfang am Beispiel von Ackerland, Ackerzahl 47 ? Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. ES-HVL/20.01.2009

Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. Wiedergutmachungsleistung Flächenerwerb nach § 3 Absatz 5 EALG (Alteigentümer-Erwerb) Entwicklung von Kaufpreis und Erwerbsumfang am Beispiel von Ackerland, Ackerzahl 47 Die Preisdynamik des Bodenmarktes ist als Maßstab für Wiedergutmachungsleistungen nicht geeignet Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. ES-HVL/20.01.2009

Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. Auswirkungen 1. Rückgang des Erwerbsumfangs: ursprüngliche EALG-Flächen bleiben bei der BVVG zur freien Verfügung 2.  Hohe Erwerbspreise führen zu hohen Finanzierungskosten: Keine Kostendeckung auf Grund relativ geringer Pachteinnahmen (Verpflichtung zur Übernahme langfristiger Pachtverträge)‏ Alteigentümer können den Flächenerwerb zunehmend weniger realisieren 3. Flächen, die nicht mehr von Alteigentümern erworben werden können, werden von der BVVG zum Höchstgebot ausgeschrieben.   Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. ES-HVL/20.01.2009

Grundsätzliche Lösung Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. Folgen 1. Betriebe verlieren Pachtflächen 2. Schädigung der Kompensationsberechtigten   Lösungsansätze  bei der aktuellen Novellierung des EALG Grundsätzliche Lösung Rückführung des Erwerbspreisniveaus für Alteigentümer auf ursprünglichen Erwerbspreis entsprechend der gesetzlich gewährleisteten Kompensation Kompromisslösung Festlegung des Erwerbspreises zu einem Stichtag vor dem dramatischen Preisanstieg Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. ES-HVL/20.01.2009