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Optionen der Gemeinde:

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Präsentation zum Thema: "Optionen der Gemeinde:"—  Präsentation transkript:

1 Optionen der Gemeinde:
Vergabe der Stromkonzession an einen Dritten Übernahme des Stromnetzes durch die Gemeinde Übernahme des Stromnetzes mit Kooperationspartner(n)

2 Gründe für die Vergabe der Stromkonzession an SW SHA:
1. Mitwirkung Mehrheitsbeteiligung der beiden Kommunen! 2. Gesicherter Netzbetrieb 3. Kommunale Aspekte % im Eigentum der Stadt/Kommunen. Unternehmensinteressen auf das Wohl der Bürger ausgerichtet. Arbeitskräfte und Gewinne verbleiben in der Region 4. Synergien Strom- und Gaskonzession in einer Hand; Vorteile bei Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen

3 noch: Gründe für die Vergabe der Stromkonzession an die Stadtwerke Schwäbisch Hall:
5. Rendite-Sicherung Jahre, mindestens 8 % auf Stammkapital, unabhängig vom Ergebnis 6. Unternehmensausrichtung Hohe Wertschöpfungskette in der Region 7. Kommunale Zusammenarbeit Intensivierung! Synergien! Zusätzliche Erträge!

4 Gemeinde Mainhardt Gemeinde Wüstenrot 47,6% EK = 1,1 Mio. € 26,2% EK = 0,6 Mio. € 26,2% EK = 0,6 Mio. € Energieversorgung Mainhardt/ Wüstenrot GmbH & Co KG Stammkapital 2,3 Mio. € Stromvertrieb Verpächter Stromnetz Pächter

5 Entstehung der Gesellschaft EMW:
1. Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft (EMW) 2. Abschluss eines Konzessionsvertrages zwischen Gemeinden und EMW 3. Erwerb des Stromnetzes von der EnBW durch EMW 4. Abschluss eines Pachtvertrages zwischen EMW und Stadtwerke (Netzbetrieb) 5. Option: weitere Dienstleistungen, z.B. - Stromeigenproduktion und –handel - Wärme, Gas, Wasser, Abwasser - Bäderbetrieb, Straßenbeleuchtung - Übernahme weiterer Aufgaben (z.B. Facility Management)

6 Abzuschließende Verträge zwischen den Gesellschaftern:
1. Konsortialvertrag - regelt die Zusammenarbeit zwischen den Partnern 2. GmbH & Co KG-Vertrag („Hauptgesellschaft“) - regelt die Grundsätze der Gesellschaft - KG ermöglicht internen Gewinn-/Verlustausgleich (Steueroptimierung) 3. Verwaltungs-GmbH-Vertrag (Komplementärin) - persönliche Haftung und Geschäftsführung der Hauptgesellschaft 4. Pachtvertrag - regelt die Betriebsführung des Stromnetzes; Eigenkapital-Verzinsung der Gesellschaft 5. Konzessionsvertrag - regelt die Benutzung der öffentlichen Wege und Plätze


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