Die mobile sonderpädagogische Hilfe

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 Präsentation transkript:

Die mobile sonderpädagogische Hilfe msH

msH rechtliche Grundlagen BayEUG (Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) Art.22 Abs.2 Für noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten, ihrer Gesamtpersönlichkeit und für ein selbstständiges Lernen und Handeln auch im Hinblick auf die Schulreife spezielle sonderpädagogische Anleitung und Unterstützung benötigen, können die (…) Förderschulen (…) mobile sonderpädagogische Hilfe in der Familie, in den Kindertageseinrichtungen und im Rahmen der interdisziplinären Frühförderung leisten. Sie fördern die Entwicklung der Kinder, beraten die Eltern und Erzieherinnen (und arbeiten interdisziplinär) mit den medizinischen, psychologischen, sonstigen pädagogischen, sozialen und anderen im Rahmen der Frühförderung wirkenden Diensten zusammen.

msH – rechtliche Grundlagen VSO-F (Volksschulordnung – Förderschulen) §73 – 76 §73 Aufgaben und Ziele Die Entwicklung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu diagnostizieren Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf fördern Erziehungsberechtigte beraten Erzieherinnen und Erzieher beraten: zum Zweck der Förderung und zur Koordinierung von Fördermaßnahmen Kindergartenpersonal fortbilden

msH – rechtliche Grundlagen § 74 Förderorte Die Arbeit der msH findet in der Kindertagesstätte, in der Familie oder in der Frühförderstelle statt. § 75 Organisation der msH Die msH ist eine Aufgabe der Förderschule. Sie ist ein staatliches Angebot. Das Kultusministerium vergibt eine festgelegte Anzahl von msH-Stunden pro Regierungsbezirk (für die Oberpfalz sind das 1232 Stunden). Die msH ist kostenfrei.

msH – rechtliche Grundlagen § 76 Abstimmungspflichten Für die Arbeit im Rahmen der hsH ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig Es ist eine Abstimmung mit der Leitung der Kindertagesstätte notwendig, wenn die msH in der Kita geleistet wird.

Die Angebote der msH sind kostenfrei. Für Mitarbeiter an Kindertagesstätten: Einzelberatungen Fortbildungen Für Eltern: Beratung zu Fragen der Erziehung und Entwicklungsförderung Informationen zu: Sprachförderung in der Familie Vorbereitung des Schulbeginns Konsequente und liebevolle Erziehung Zusammenarbeit mit Kinderärzten, Logopäden, Sprachheilpädagogen, Ergotherapeuten, Psychologen, Eriehungsberatungsstellen, Fachdiensten und der Frühförderung

Angebote der msH Für Kinder: Spaß an der Sprache Freude am Lernen Training der phonologischen Bewußtheit Gezielte Sprachförderung Freude am Lernen Wahrnehmungsförderung Förderung der motorischen Entwicklung Training des Mengen- und Zahlverständnisses Sicherheit im emotionalen Erleben und Verhalten Erwerb positiven Verhaltens Bindung und Grenzen erleben

Diagnostik in der msH Voraussetzung ist das Einverständnis der Eltern Sichtung: Gruppenbeobachtung Gespräch mit Erzieherinnen und Förderkräften Gespräch mit den Erziehungsberechtigten Screening Standartisierte Tests (nur durch autorisierte Personen wie Psychologen oder Sonderschullehrer) Abschluss: Gespräch mit Eltern und Erziehern / Beratung /Förderplanung

Förderung: Was und Wie In den Teilleistungsbereichen Sprache Motorik Wahrnehmung Lernen Sozial-emotionale Entwicklung Aufmerksamkeit und Konzentration Umfang abhängig von den personellen und zeitlichen Ressourcen, individuellen Bedürfnissen des Kindes und den Möglichkeiten innerhalb der Kita. 1x wöchtenlich Blockweise Einzel- oder Gruppenförderung