Musterpräsentation Titelseite

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 Präsentation transkript:

Musterpräsentation Titelseite Herzlich Willkommen 1

Überblick zur Veranstaltung 14:00 Uhr Begrüßung und Beginn 14:10 Uhr Grundsätzliches zum BTHG und der Überleitungsvereinbarung 14:30 Uhr Die Aufgaben für Leistungsberechtigte und gesetzliche Betreuer/innen 15:00 Uhr Zahlungsströme 15:30 Uhr Nächste Schritte und Informationen zu Ansprechpartnern 15:45 Uhr Fragerunde 16:30 Uhr Verabschiedung und Ende

Grundsätzliches zum BTHG und der Überleitungsvereinbarung Herr Fischer - Geschäftsführer

Zentrale Inhalte/Änderungen aus dem BTHG Stärkung der Rechte der Menschen mit Behinderung Trennung der Leistungen (und Kostenträger) Existenzsichernde Leistungen (Lebensunterhalt und Unterkunft) Fachleistungen (therapeutische und pädagogische Leistungen)

Überleitungsvereinbarung Baden-Württemberg Zentrale Regelungsbereiche Regelung zum Jahreswechsel 19/20 Trennung der Leistungen in den besonderen Wohnformen Zeitspanne bis Ende 2021 zur Neufassung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen Zweck und Geltungsbereich Fortführung der bisherigen Leistungen ohne Leistungsabbruch in den Jahren 2020-2021 gilt für alle Leistungen der Eingliederungshilfe

Überleitungsvereinbarung Baden-Württemberg Vorteile der Überleitungsvereinbarung vieles bleibt wie bisher Zeitgewinn Vermeidung von sogenannten Leistungsabbrüchen alle Kostenträger sind bundesweit gebunden Was fehlt? Verabschiedung des Bedarfsermittlungsinstruments (BEI-BW) Festlegung des Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens Landesrahmenvertrag

Die Aufgaben für Leistungsberechtigte und gesetzliche Betreuer/innen Herr Hiesinger – Leiter Pflegesatz

Allgemeine Aufgaben https://www.youtube.com/watch?v=xMhgUSzZe9E Einrichten eines Girokontos für die Zahlungen der Sozialleistungssträger (z.B. Rente, Pflegegeld etc.) und sonstige Zahlungen (z.B. Werkstattlohn);  Prüfung der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos Mitteilung der Bankverbindung an die jeweiligen Sozialleistungsträger Klärung, welche Zahlungen an den zuständigen Stadt- oder Landkreis oder die betreuende Einrichtung abgetreten werden

Sozialhilfe Empfehlung: Nur in Verbindung mit: Für bisherige Kunden aus Baden-Württemberg (grundsätzlich ab Einritt der Volljährigkeit): Keine Antragsstellung notwendig Für bisherige Kunden außerhalb Baden-Württembergs: Formloser Antrag auf Grundsicherung zu empfehlen Empfehlung: Beauftragung der Direktzahlung an die Einrichtung von Regelsatz (auch Anzeige Mehrbedarf für Mittagessen in der Tagesstruktur) Kosten von Unterkunft und Heizung Nur in Verbindung mit: Abtretung der sonstigen Einkünfte an den Leistungsträger (z.B. Rente, Kindergeld etc.)

Eingliederungshilfe Für bisherige Kunden aus Baden-Württemberg (grundsätzlich ab Einritt der Volljährigkeit): Keine Antragsstellung notwendig Für bisherige Kunden (auch Schüler) außerhalb Baden-Württembergs: Formloser Antrag auf Eingliederungshilfe zu empfehlen

Beispiel Mietbescheinigung

Herr Oelhaf – Leiter Rechnungswesen Zahlungsströme Herr Oelhaf – Leiter Rechnungswesen

Ablauf nach Überleitungsvereinbarung Netto-Prinzip Träger der Eingliederungs-hilfe Sozialhilfe / Grundsicherung Rentenkasse Werkstatt Wohngeldstelle Kosten der Unterkunft (KdU) Regelsatz (abzgl. Barbetrag / Bekleidungsgeld) Zahlung Fachleistung Rechnung Fachleistungen Mehrbedarf Mittagessen Barbetrag / Bekleidungsgeld Mietbescheinigung BU-Rente / Kindergeld, Wohngeld, Lohn, … Leistungs-erbringer Die Zieglerschen SEPA-Lastschriftmandat Leistungs-berechtigter vertreten durch gesetzlichen Betreuer Rechnung existenzsichernde Leistungen (KdU / Regelsatz) Bankkonto Rechnung Mehrb. Mittagessen Vereinbarung Verwahrgeld Verwahrgeldkonto Lastschrift Barbetrag/Bekl.geld

Abtretung meiner Forderung Name, Anschrift der zahlungspflichtigen Stelle Bsp. Rentenversicherung, Familienkasse, … Name, Anschrift des Klienten: Max Mustermann, Zußdorfer Str. 51 88271 Wilhelmsdorf Name, Anschrift des Leistungsträgers der Sozialhilfe: Name, Anschrift des Zahlungspflichtigen Kontoverbindungsdaten des Leistungsträgers der Sozialhilfe Aktenzeichen des Leistungsträgers der Sozialhilfe Ort, Datum Unterschrift des Leistungsberechtigten / gesetzlichen Vertreters Dienstsiegel, Unterschrift des Zahlungspflichtigen

Hinweise zur Abtretung von Forderungen bis 31.12.2019 Abtretungen der Forderungen ggü. dem Leistungsträger enden automatisch zum 31.12.2019. ab 01.01.2020 Keine Abtretung möglich, wenn kein Anspruch auf Existenzsichernde Leistungen besteht Keine Abtretung bei Neufällen ab 01.01.2020 Falls Abtretung möglich, endet diese automatisch mit der Übergangsvereinbarung zum 31.12.2021 Offene Punkte: Zustimmung Leistungsträger erforderlich? Beurkundung notwendig? / Kosten der Beurkundung? Keine Ausfüllhilfe Beratung über Kostenträger

Bitte um Direktzahlung Name, Anschrift des Klienten: Max Mustermann, Zußdorfer Str. 51 88271 Wilhelmsdorf Name, Anschrift des Leistungsträgers der Sozialhilfe: Name, Anschrift des Klienten: Max Mustermann, Zußdorfer Str. 51 88271 Wilhelmsdorf Kontoverbindungsdaten des Leistungserbringers: Kontoinhaber: IBAN: BIC: Kreditinstitut: Verwendungszweck: ??? Name, Anschrift des Leistungserbringers Ort, Datum Unterschrift des Leistungsberechtigten / gesetzlichen Vertreters

Hinweise zur Direktzahlung Bis 31.12.2019 Bisherige Direktzahlung zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer endet automatisch zum 31.12.2019. Ab 01.01.2020 Keine Direktzahlung möglich, wenn kein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen besteht Personen ohne Rechtsanspruch auf existenzsichernde Leistungen müssen die Kosten der Unterkunft und Lebenshaltungskosten selbst begleichen Keine Direktzahlung bei Neufällen ab 01.01.2020 Falls Direktzahlung möglich, endet diese automatisch mit der Übergangsvereinbarung zum 31.12.2021

Fazit Zahlungsströme Ab dem 01.01.2020 gilt grundsätzlich das Netto-Prinzip;  Zahlungen aus der Sozialhilfe gehen immer an den Leistungsberechtigten Ausnahmeregelung in Baden-Württemberg mit der Möglichkeit der Direktzahlung und Abtretung max. bis 31.12.2021  Brutto-Prinzip Bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung wird empfohlen nur beide Möglichkeiten in vollem Umfang gleichzeitig einzusetzen  ansonsten können Vorteile nicht vollständig genutzt werden Information an Leistungserbringer über Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung notwendig.  ansonsten erfolgt Rechnungsstellung zur Grundsicherung (Kosten der Unterkunft / Regelsatz) an Leistungsberechtigten

Und dabei unterstützen wir Sie gerne:

Sie erhalten von uns im September: Vorausgefüllte „Mietbescheinigung“ Formular für die Anzeige der Kontodaten des Menschen mit Behinderung für Grundsicherungszahlung und sonstige Zahlstellen Vereinbarung zur Erlaubnis zur Führung eines Verwahrgeldkontos SEPA-Lastschriftmandat zum monatlichen Einzug aller vom Leistungsberechtigten zu bezahlenden Leistungen Vorausgefülltes Formular für Direktzahlung der Grundsicherung Formular für die Abtretung der Zahlungen der Eingliederungshilfe Information für Mehrbedarfsanzeige bei Mittagessen in Tagesstruktur oder Werkstatt Zukünftige Kommunikation per Mail: Bitte richten Sie eine Mail-Adresse ein und geben Sie uns diese auf dem entsprechenden Formular an.

Was müssen Sie jetzt schon tun? Herr Fischer

Was müssen Sie jetzt schon tun? Prüfung des Personalausweises des Menschen mit Behinderung (vorhanden? gültig?) Prüfung des Schwerbehindertenausweises (Kennzeichnung?) Kopie des Betreuerausweises an Einrichtung bzgl. Datenschutz bei Arztbesuchen Einrichten eines Privatgirokontos: Gültiger Personalausweis notwendig Steueridentifikationsnummer ggf. gültiger Personalausweis des Betreuers ggf. Betreuerausweis ggf. Steueridentifikationsnummer des Betreuers für Deckung auf dem Privatgirokonto sorgen

Was sind die nächsten Schritte? Versand heutige Informationen an alle ges. Betreuer/innen Bitte um zeitnahe Bearbeitung bei möglichen Vertragsanpassungen und Anfragen der Behindertenhilfe der Zieglerschen Ausblick: Angehörigenveranstaltungen am 12. und 13. Oktober 2019

Bei Fragen… … Homepage: www.zieglersche.de/bthg … Email: bthg@zieglersche.de … Angehörigenbeirat: Herr Jehle: georg-martin-jehle@t-online.de Herr Küenzlen: hkueenzlen@web.de Interessante Links: https://bvkm.de/wp-content/uploads/GruSi-2019_web.pdf https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/

Fragerunde

26 Zwischentitel

Backup - Folien

Ablauf nach Überleitungsvereinbarung Brutto-Prinzip Träger der Eingliederungs-hilfe Sozialhilfe / Grundsicherung BU-Rente / Kindergeld, Wohngeld, Lohn, … Rechnung existenzsichernde Leistungen (KdU / Regelsatz) Kosten der Unterkunft (KdU) Regelsatz Mietbescheinigung Zahlung Fachleistung Rechnung Fachleistungen Direktzahlungsvereinbarung Mehrbedarf Mittagessen Barbetrag / Bekleidungsgeld Rentenkasse Werkstatt Wohngeldstelle Leistungs-erbringer Die Zieglerschen Leistungs-berechtigter vertreten durch gesetzlichen Betreuer SEPA-Lastschriftmandat Bankkonto Rechnung Mehrb. Mittagessen Abtretung Forderung Vereinbarung Verwahrgeld Verwahrgeldkonto Lastschrift Barbetrag/Bekl.geld

Ablauf nach Überleitungsvereinbarung Direktzahlung Träger der Eingliederungs-hilfe Sozialhilfe / Grundsicherung Rentenkasse Werkstatt Wohngeldstelle Zahlung Fachleistung Rechnung Fachleistungen Rechnung existenzsichernde Leistungen (KdU / Regelsatz) Kosten der Unterkunft (KdU) Regelsatz ggf. gekürzt Mietbescheinigung Direktzahlungsvereinbarung Mehrbedarf Mittagessen Barbetrag / Bekleidungsgeld BU-Rente / Kindergeld, Wohngeld, Lohn, … Leistungs-erbringer Die Zieglerschen Leistungs-berechtigter vertreten durch gesetzlichen Betreuer SEPA-Lastschriftmandat Rechnung Eigenanteil Exis.L. Bankkonto Rechnung Mehrb. Mittagessen Vereinbarung Verwahrgeld Verwahrgeldkonto Lastschrift Barbetrag/Bekl.geld

Beispiel Netto-Prinzip Anspruch auf existenzsichernde Leistungen und fehlendes Einverständnis zur Direktzahlung: Fachleistung wird vom Kostenträger direkt an den Leistungserbringer gezahlt Regelsatz, KdU, Barbetrag und Bekleidungspauschale werden vom Kostenträger direkt an den Leistungsberechtigten gezahlt; der Leistungsberechtigte überweist Regelsatz und KdU an den Leistungserbringer

Beispiel Brutto-Prinzip Anspruch auf existenzsichernde Leistungen und vorliegende Einverständnis zur Direktzahlung: Fachleistung wird vom Kostenträger direkt an den Leistungserbringer gezahlt Regelsatz und KdU werden vom Kostenträger direkt an den Leistungsberechtigten gezahlt Barbetrag und Bekleidungspauschale werden vom Kostenträger direkt an den Leistungsberechtigten gezahlt

Beispiel Sonderfall Kein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen: Fachleistung wird vom Kostenträger direkt an den Leistungserbringer gezahlt Regelsatz und KdU werden Leistungsberechtigten Leistungserbringer gezahlt