Versicherung für Existenzgründer

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 Präsentation transkript:

Versicherung für Existenzgründer Refererent Winfried Stephan Vers.-Kfm. Registrierung als unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO Vermittlernummer: D-DBVG-C26MJ-75 09.07.2019

Versicherung für Existenzgründer Seminarinhalte Allgemeiner Teil Vorstellung Referent Warum Versicherung ? Unabhängige Beratung Fragerunde Absicherung betrieblicher Risiken Haftungsrisiken (Beruf/Betriebshaftpflicht/Vermögensschaden) Inventar (Büroinhalt; Elektronikversicherung) Rechtsschutzversicherung 09.07.2019

Winfried Stephan Vers.-Kfm. unabhängiger Versicherungsmakler Versicherung für Existenzgründer Winfried Stephan Vers.-Kfm. unabhängiger Versicherungsmakler Beratungsschwerpunkte - Existenzgründung und Freiberufler - IT-Unternehmen - Betriebliche Altersversorgung und Geschäftsführerversorgung - Strategischer und steueroptimierter Vermögensaufbau Erfahrungen/Werdegang 1986 Ausbildung zum Versicherungskaufmann danach direkt angestellt bei der Allianz Lebensversicherung AG Bereich Versicherungsmathematik Ab 1993 Allianz Versicherungsagentur 15.01.1995 Wechsel zu MLP Finanzdienstleistung AG als Produktmanager und Trainer für MLP- Berater 01.01.1998 - 31.07.2010 MLP-Berater in der Geschäftsstelle Kaiserslautern Zielgruppe Informatiker und Ingenieure 01.08.2010 komplette Selbständigkeit als freier Finanzmakler und Gründung der FM@KL seit 2014 zusätzlich Geschäftsführer LaserTag K-Town GmbH (Laserforce KL im UCI Kino) 09.07.2019

Warum Versicherung für mein Unternehmen ? Versicherung für Existenzgründer Warum Versicherung für mein Unternehmen ? -> Auslagerung von unkalkulierbaren Kosten durch Risiken, die nicht selbst getragen werden können. -> Keine (Bilanz)Rückstellungen erforderlich -> planbare Beiträge (Betriebsausgaben) -> schneller Schadenersatz / Wiederbeschaffung Inventar -> Zeit und Kostenersparnis (Bspw. Rechtstreitigkeiten) -> Abwehr unberechtigter Forderungen bzw. Ausgleich berechtigter Forderungen 09.07.2019

Warum Versicherung für mein Unternehmen ? Versicherung für Existenzgründer Warum Versicherung für mein Unternehmen ? -> Liquidität des Unternehmens wird nicht belastet -> Schäden durch Mitarbeiter versichert -> Insgesamt Schutz des Unternehmers vor unabsehbaren Kosten Kurzfristiger Liquiditätsengpass größtes Problem für Unternehmen und Hauptgrund für Insolvenz !!! 09.07.2019

EU-Vermittlerrichtlinie Versicherung für Existenzgründer EU-Vermittlerrichtlinie Welche wesentlichen Punkte regelt die Vermittlerrichtlinie? Erlaubniserteilung für Versicherungsmakler Die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung ist erlaubnispflichtig (§ 34d GewO). Die Erlaubnis wird von der zuständigen IHK erteilt. Aus welchen Gründen kann die Erlaubnis versagt werden? 1. Unzuverlässigkeit 2. Ungeordnete Vermögensverhältnisse 3. Fehlende Berufshaftpflichtversicherung 4. Fehlender Sachkundenachweis 09.07.2019

EU-Vermittlerrichtlinie Versicherung für Existenzgründer EU-Vermittlerrichtlinie Anforderungen an den Sachkundenachweis des Vermittlers Durch die IHK-Prüfung zum Versicherungsfachmann (IHK) kann die im Rahmen der Erlaubnispflicht geforderte Sachkunde nachgewiesen werden. Eintragungspflicht bei der zuständigen IHK / öffentliches Versicherungsvermittlerregister Versicherungsvermittler müssen sich gemäß §11a des GewO im Vermittlerregister eingetragen lassen. Die Führung des Registers obliegt der Industrie- und Handelskammer. Der Zweck des Registers liegt darin, den Versicherungsnehmern und Versicherern die Überprüfung der Zulassung von Versicherungsvermittlern zu ermöglichen. 09.07.2019

EU-Vermittlerrichtlinie Versicherung für Existenzgründer EU-Vermittlerrichtlinie Anforderungen an den Sachkundenachweis des Vermittlers Durch die IHK-Prüfung zum Versicherungsfachmann (IHK) kann die im Rahmen der Erlaubnispflicht geforderte Sachkunde nachgewiesen werden. Eintragungspflicht bei der zuständigen IHK / öffentliches Versicherungsvermittlerregister Versicherungsvermittler müssen sich gemäß §11a des GewO im Vermittlerregister eingetragen lassen. Die Führung des Registers obliegt der Industrie- und Handelskammer. Der Zweck des Registers liegt darin, den Versicherungsnehmern und Versicherern die Überprüfung der Zulassung von Versicherungsvermittlern zu ermöglichen. 09.07.2019

EU-Vermittlerrichtlinie Versicherung für Existenzgründer EU-Vermittlerrichtlinie Auskunftspflicht des Vermittlers (Erstinformationen) Der Versicherungsvermittler ist nach § 11 VersVermV verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt folgende Angaben klar und verständlich in Textform mitzuteilen: 1. seinen Familiennamen und Vornamen sowie die Firma, Ausbildung 2. seine betriebliche Anschrift, 3. seinen Status, ob Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter 4. Vermittlerregisternummer 5. Keine Beteiligungen an Versicherungsunternehmen 6. Adresse Ombudsmann/Schlichtungsstelle 09.07.2019

EU-Vermittlerrichtlinie Versicherung für Existenzgründer EU-Vermittlerrichtlinie Beratungs- und Dokumentationspflicht Der Versicherungsvermittler hat den Versicherungsnehmer nach § 61 VVG, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben. Er hat dies unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags zu dokumentieren. 09.07.2019

EU-Vermittlerrichtlinie Versicherung für Existenzgründer EU-Vermittlerrichtlinie Einordnung der Vermittler Im Versicherungsvermittlungsbereich gibt es zahlreiche, verschiedene Vermittlertypen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten. Jeder Vermittlertyp wird von dem Gesetzgeber bzw. der Rechtsprechung mit einem eigenen, individuellen Status versehen, der ihre rechtliche Unterscheidung ermöglichen soll. Ausführliche Information auch unter www.vermittlerrichtlinie.de 09.07.2019

EU-Vermittlerrichtlinie Versicherung für Existenzgründer EU-Vermittlerrichtlinie Es folgt eine Übersicht über alle Vermittlertypen: 1. Versicherungsmakler Der Versicherungsmakler ist ein selbständiger Vollkaufmann und Gewerbetreibender, der für Versicherungssuchende die Vermittlung von Verträgen übernimmt. 2. Versicherungsvertreter Der Versicherungsvertreter ist wie der Versicherungsmakler ein selbständiger Vollkaufmann und Gewerbetreibender, der allerdings alleine im Auftrag eines Unternehmers (Versicherer, Vertriebsorganisation, anderer Vermittler) für Versicherungssuchende die Vermittlung von Verträgen übernimmt. 3. Mehrfachvertreter Der Mehrfachvertreter ist ein Versicherungsvertreter, der im Auftrag mehrerer Unternehmer (Versicherer, Vertriebsorganisationen, andere Vermittler) für Versicherungssuchende die Vermittlung von Verträgen übernimmt. 09.07.2019

EU-Vermittlerrichtlinie Versicherung für Existenzgründer EU-Vermittlerrichtlinie 4. Untervertreter als „arbeitnehmerähnlicher Selbständiger“ Versicherungsvertreter/Untervertreter galten früher nach der Rechtsprechung generell als Arbeitnehmer, weil sie nur für einen Auftraggeber tätig waren. Das Bundesarbeitsgericht hat den Status des Versicherungsvertreters (und damit auch des Untervertreters) durch Gerichtsentscheidungen bezüglich dieser Fragen mittlerweile geklärt. 5. Angestellter Außendienstmitarbeiter In Abgrenzung zum selbstständigen Handelsvertreter nennt § 84 Absatz 2 HGB den angestellten Handelsvertreter (angestellte Vermittler oder auch angestellter Außendienstmitarbeiter). Er vermittelt für einen Unternehmer (seinem Arbeitgeber) Geschäfte und schließt sie in dessen Namen ab. 09.07.2019

Fragen allgemeiner Teil? 09.07.2019

Versicherung für Existenzgründer Betriebliche Risiken Erfassung möglicher Risiken Priorisierung nach existenzieller Notwendigkeit Klärung der Rechtslage (Fragebogen Tätigkeit wichtig) Firmenwerte erfassen Unabhängige Beratung nur Versicherungsmakler ! Angebote maßschneidern 09.07.2019

Betriebliche Risiken Mein Unternehmen Versicherung für Existenzgründer Rechtsstreitigkeiten, Eigene Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprüche Dritter, Haftungsrisiken Kapitalgesellschaften, Ausfall Führungskraft, Managementfehler Betriebsunterbrechung Verlust oder Beschädigung Inventar, Feuer, Diebstahl etc. 09.07.2019

Versicherung für Existenzgründer Haftungsrisiken Gesetzliche Verpflichtung zum Schadensersatz für schuldhafte Handlungen (§823 BGB) -> Berufshaftpflicht (Bspw. Freiberufliche Ingenieure, Architekten) -> Betriebshaftpflicht (Bspw. IT-Unternehmen) -> Vermögensschadenhaftpflicht (Bspw. Unternehmensberater, Steuerberater, Versicherungsmakler) -> Produkthaftpflicht (Eigene Produktion) Notwendig Individuelle Klärung anhand Fragebogen + Tätigkeitsbeschreibung. Mittlerweile gibt es auch Komplettangebote für bestimmte Bereiche: Bspw. IT-Betriebe (Exemplarisch Anbieter Hiscox) All Risk Deckung wichtig alles was nicht explizit ausgeschlossen ist, ist mitversichert 09.07.2019

Praxisbeispiel Net IT by HIscox Versicherung für Existenzgründer Praxisbeispiel Net IT by HIscox 09.07.2019

Praxisbeispiel Net IT by HIscox Versicherung für Existenzgründer Praxisbeispiel Net IT by HIscox 09.07.2019

Versicherung für Existenzgründer Absicherung Inventar Büroinhaltsversicherung Alle Firmenwerte wie Mobiliar, Geräte etc. gegen Feuer, Einbruch/Diebstahl, Sturm/Hagel etc. versichert. Elektronikversicherung (empfehlenswert für IT-Bereich) Erweiterte Deckung auch einfacher Diebstahl, Beschädigung, Verlust etc. (Notebooks im Außeneinsatz !) Maschinenversicherung ( Bspw. Verarbeitende Betriebe) Deckung Diebstahl, Verlust, Beschädigung wertvoller Maschinen/Fertigungsanlagen und Betriebsunterbrechung 09.07.2019

Rechtschutzversicherung Versicherung für Existenzgründer Rechtschutzversicherung Auslagerung von Risiken von Rechtsstreitigkeiten auf Rechtschutzversicherung. Eigene Schadenersatzansprüche ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand durchsetzen können. ? Recht haben und Recht bekommen ? Ausgang immer ungewiss !! 09.07.2019

Praxisbeispiel Sorglos-Rechtschutz Gewerbe Concordia Versicherung für Existenzgründer Praxisbeispiel Sorglos-Rechtschutz Gewerbe Concordia Arbeit Verkehr Strafrecht Immobilien Verträge Verwaltungs-recht Privat Sorglos Gewerbe 09.07.2019

Praxisbeispiel Fundament Leistungsarten Concordia Versicherung für Existenzgründer Praxisbeispiel Fundament Leistungsarten Concordia 09.07.2019

Fragerunde im Anschluss  Offene Punkte? Fragerunde im Anschluss  oder 0631/5208316 winfried.stephan@fm-kl.de 09.07.2019