Vorstellung des neuen Entwurfes / Presentazione della nuova bozza

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Vorstellung des neuen Entwurfes / Presentazione della nuova bozza AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Landesrat für Raumentwicklung, Umwelt und Energie Assessore allo Sviluppo del territorio, Ambiente ed Energia Das neue Gesetz Raum und Landschaft La nuova legge territorio e paesaggio Vorstellung des neuen Entwurfes / Presentazione della nuova bozza 24.03.2017 1 1

Das Gesetz Raum und Landschaft sorgt für…

Zwei Seiten derselben Medaille

Raumordnung ist (auch) Raumplanung Um eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz der Landschaft zu sichern und zugleich Ad-hoc-Entscheidungen und mangelnde Koordination zu verhindern, setzt das Gesetz Raum und Landschaft auf umfassende Planung. Die Planungsaufgaben werden Land und Gemeinden zugewiesen, wobei jene der Gemeinden deutlich aufgewertet werden.

Pläne und Programme

Neue Organe, neue Besetzung Das Gesetz Raum und Landschaft hat das Gemeinwohl und nur das Gemeinwohl im Blick. Deshalb werden die Kommissionen und Beiräte nicht mehr mit Interessensvertretern, sondern mit Fachleuten besetzt. Sie garantieren transparente Entscheidungen nach rein fachlichen Kriterien.

Die Landeskommission für Raum und Landschaft ist das Fachberatungsorgan der Landesregierung gibt immer dann Gutachten und Stellungnahmen ab, wenn das Land zuständig ist besteht aus…

Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft ist auf Gemeindeebene oder übergemeindlich tätig Unterstützt die Gemeinde(n) bei der Prüfung besonders wichtiger Pläne und Projekte besteht aus…

Erleichterte Beziehungen Die Gemeinden richten eine Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten ein. Sie ist die einzige Anlaufstelle für den Bürger, alle Anträge werden hier eingereicht, alle Genehmigungen abgeholt. Die Beziehungen zwischen Gemeinden und Bürgern werden damit wesentlich erleichtert.

Welche Baurechtstitel gibt es? Das Gesetz Raum und Landschaft regelt die Baurechtstitel neu. Ziel ist, die Verfahren zu vereinfachen, entbürokratisieren und beschleunigen. Das Gesetz sieht folgende Baurechtstitel vor: Baubeginnmitteilung Zertifizierte Mitteilung des Tätigkeitsbeginns (ZMT) Baugenehmigung

Ein neues Paradigma

Ziele der Abgrenzung sind Mehr Klarheit in der Raumordnung Weniger Detailregeln für das Bauland Stopp der Zersiedelung Schutz von Grund und Boden

Mischgebiete Die Mischnutzung ist eine der großen Neuerungen, die das Gesetz Raum und Landschaft mit sich bringt. In Mischgebieten werden Wohnen und Wirtschaften zusammengeführt. Mischgebiete sind vorwiegend zum Wohnen bestimmt. Hier können aber auch mit dem Wohnen vereinbare Betriebe angesiedelt werden, also etwa Dienstleister, Tourismusbetriebe, Geschäfte, öffentliche Einrichtungen oder emissionsarme Handwerksbetriebe.

Zwei zentrale Grundsätze Bebaubarer Grund und Boden ist in Südtirol knapp, der verfügbare muss deshalb besonders effizient genutzt werden – auch deshalb, weil die mangelnde Verfügbarkeit hohe Grundstückspreise nach sich zieht. Weil Grund und Boden knapp ist, bedeutet die Ausweisung als Bauland eine enorme Wertsteigerung. Weil die Ausweisung aber im öffentlichen Interesse ist, muss der Eigentümer der Öffentlichkeit einen Wertausgleich leisten.

Wertausgleich Planungsmaßnahmen wie die Zuerkennung neuer Baurechte oder die Änderung der Nutzungskategorie steigern den Wert einer Immobilie. Von dieser Wertsteigerung profitiert nicht nur der Eigentümer, sondern auch die Gemeinschaft, muss der Eigentümer doch 30 Prozent der Wertsteigerung der Gemeinde abgelten. Freibetrag: Bestehende Baumasse kann um 30 Prozent, aber maximal 500 Kubikmeter erweitert werden.

Ansässigen-Vorbehalt und freier Wohnbau Entscheidungs-spielraum der Gemeinden < 40 % Freie Kubatur Freies Wohnen oder andere Nutzungen < 40% ≥ 60% Wohnen für Ansässige mit vergünstigtem Preis ≥ 30% 100% < 40 % Freie Kubatur Freies Wohnen oder andere Nutzungen < 40% ≥ 60% Wohnen für Ansässige mit vergünstigtem Preis ≥ 30% 100% < 40 % Freie Kubatur Freies Wohnen oder andere Nutzungen < 40% ≥ 60% Wohnen für Ansässige mit vergünstigtem Preis ≥ 30% 100% < 40 % Freie Kubatur Freies Wohnen oder andere Nutzungen < 40% ≥ 60% Wohnen für Ansässige mit vergünstigtem Preis ≥ 30% 100% < 40 % Freie Kubatur Freies Wohnen oder andere Nutzungen < 40% ≥ 60% Wohnen für Ansässige mit vergünstigtem Preis ≥ 30% 100% < 40 % Freie Kubatur Freies Wohnen oder andere Nutzungen < 40% ≥ 60% Wohnen für Ansässige mit vergünstigtem Preis ≥ 30% 100%

Wohnungen mit Preisbindung Künftig kann die Gemeinde vorab einen Höchstpreis festlegen, zu dem eine Wohnung, die auf neu ausgewiesenem Bauland errichtet wird, vermietet oder verkauft werden muss. Die Wohnungen werden mit einer entsprechenden Bindung belegt. Damit können auch Bauunternehmen als Bauträger auftreten, sind allerdings an die Preisdeckelung gebunden.

Informationen / informazioni @RaumLandschaft @TerritorioPaesaggio www.provinz.bz.it/natur-raum/land-raum-mitdenken http://www.provincia.bz.it/natura-territorio/paesaggio-partecipa.asp