Programm Block I "Bund & Land„

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
KIT – Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft INSTITUT FÜR INFORMATIONS- UND WIRTSCHAFTSRECHT.
Advertisements

Bewerbungs- eingang Bewerbungs- bearbeitung Stellenangebote VermittlungKommunikationZusatzleistungen.
Asyl - Eckdaten BGM Manfred Hager. Asylanträge bis bis dato: ca Prognose für 2015:ca –
Mittelverwendungsprüfung in den wohnwirtschaftlichen Programmen.
Verschiedene Parteien in der Politik… wozu?. Links oder rechts? Oder lieber die Mitte?
Folie 1 Asylbewerber ausländerrechtliche Informationen.
Verschiedene Parteien in der Politik… wozu?. Links oder rechts? Oder lieber die Mitte?
Stuttgart Tarifrunde 2008 Die neue Altersteilzeit.
Arbeitsmarktmonitor Juni 2010, © Bundesagentur für Arbeit Seite 0 Wonnemonat Mai auf dem regionalen Arbeitsmarkt Zahl der Arbeitslosen geht weiter zurück.
Toni Schellenberg – Teamleiter ARGE SGB II Erfurt – Förderinstrumente im Rechtskreis SGB II im Überblick.
VB 2, Abteilung Sozialpolitik 1 Was müssen Versicherte über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen wissen?
1 Vollwertig, beschränkt oder behindert? Wim Storms Erlend Wethlij.
Ziele der Förderung: Erhöhung der Chancen von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Familien mit minderjährigen Kindern soziale (und berufliche)Teilhabe.
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache Christiane Aeschmann.
Zuschüsse  KJR  JuLeiCa.  Für alle nicht fachspezifischen Anschaffungen oder Freizeiten.  Heimeinrichtungen (Tafel,......) bis zu 40% Zuschuss oder.
Übersicht Verstöße gegen Vertriebspartner- Richtlinien 2015 in EMEA.
FIEGE INNOVATION CHALLENGE Fragebogen. FIEGE INNOVATION CHALLENGE - FRAGEBOGEN Vision – Kurzbeschreibung der Geschäftsidee Wie geht‘s und was ist zu beachten?
Mit dem Computer kann man ganz toll präsentieren
BewO Bewerberverfahren Online Baden-Württemberg
Brandschutzerziehung/ - Aufklärung
Das neue Familienpflegezeitgesetz Eckpunkte des Referentenentwurfes
Zur Situation angestellter Psychologischer Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Gebiet der OPK Ergebnisse der Befragung.
SCHMEDEMANN Rechtsanwälte
Das Baden-Württemberg (“BaWü”) Technische Studierenden Programm Christine Vollinger für das DAC 14-Juni-2017.
Industriemechaniker und Werkzeugmechaniker mit ihren Fachrichtungen
Rettungspunkte in der Gemeinde Simmerath
Abrechnungslegung allgemein, Dokumente, IWBecos
2. Treffen der FAG Flucht und Migration
1. Problemstellung wird benannt
BG Beitrag 2018 Alexander Habla Hauptgeschäftsführer
Arbeitsunterweisung und Dokumentation
WRRL Maßnahmenumsetzung in Schwerpunktgewässern
Säulen der Sozialversicherung
Mustersammlungen Edgar Oberländer – Mitglieds des Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand:
Die Kranken-versicherung der Studenten – Ein kurzer Überblick
Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial und gerecht gestalten:
Studium und Ausländerrecht für Nicht-EU-Studierende
Staatsziel Sportförderung
Unfallverhütung – Gesetzlicher Versicherungsschutz
Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt Fachtagung „Berufswegeplanung“ Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. Hannover
“<Titel>” Prozessbeschreibung
Befreiung von der Versicherungs-pflicht in der GKV – Ein kurzer Überblick Klaus-Dieter Ebel Abteilung Tarif BK.
Förderungen für Kinderbetreuungseinrichtungen
EFI Wissensaustausch-Portal
Fächerabwahl am Ende der Jahrgangsstufe Q2-1
abH ausbildungsbegleitende Hilfen
Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH
Gottfried-Kinkel-Realschule Schülerbetriebspraktikum 2012
Qualifizierungsmaßnahme zur Vorbereitung auf die Wechselprüfung III in das Lehramt an Grundschulen In Zusammenarbeit mit dem.
Leistungsbeurteilung in der Schule
Grundsätze für eine Tarifregelung
Qualifizierungsmaßnahme zur Vorbereitung auf die Wechselprüfung III in das Lehramt an Grundschulen In Zusammenarbeit mit dem.
Dienstvereinbarung Arbeitszeit
Scheinselbständigkeit
Das Berufliche Gymnasium der BBS Westerburg
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
JUNGUNTERNEHMER-SEMINAR
Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg
Energieleitlinie: Wieso brauchen wir das?
Kurzvortrag Die wichtigsten Schritte in die Beschäftigung von
Perspektiven eröffnen - Sozialen Aufstieg ermöglichen - Schutz stärken
Neuer TOP: Brückenteilzeit Foto: Bundesregierung
Öffnungsaktionen für Beamte
Arbeitsschutz & Unfallverhütung
So geht es den ZI-Zimmerern im März 2018
Neue Regionalpolitik Juni 2006
Spaltung und Formwechsel
Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen
 Präsentation transkript:

Programm Block I "Bund & Land„ 13:00 Uhr Holzbau 2016 – Chancen für Zimmerer Begrüßung und Einführung durch Präsident Josef Schlosser 13:15 Uhr Aktuelles vom Zentralverband Baugewerbe aus Berlin Zahlen|Daten|Fakten zur Steuer-, Tarif-, und Sozialpolitik HGF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg 13:45 Uhr Erstaunlich, was Holz kann! Hagen Maraun und Christoph Jost, proHolzBW GmbH, Ostfildern 14:15 Uhr Kaffeepause und Austausch unter Kollegen

Programm Block II "Sicherheit & Prävention" 14:45 Uhr Erfolg durch Prävention – der Weg stimmt! HGF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg 15:15 Uhr 'Sicherheit mit einem Griff' – so aktuell wie nie! Gerd Renz, stellvertretender Verbandspräsident, HOLZBAU Baden-Württemberg 15:45 Uhr Mehr Sicherheit auf dem Dach: 'Partnercheck' & Präventionsanreize der BG Dipl.-Betriebsw. (DH) Konstantin zu Dohna, HOLZBAU Baden-Württemberg 16:15 Uhr Kaffeepause

Programm Block III "Recht & Technik" 16:45 Uhr Arbeits- und Vertragsrecht für den Zimmereibetrieb Wo brennt’s? Assessor Bernhard Beck, HOLZBAU Baden-Württemberg 17:15 Uhr Was bewegt sich in den Holzbau-Normen? Landesbauordnung, Brandschutz, Balkone und Terrassen, etc. Dipl.-Ing. (FH) Bauphysik Wolfgang Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg 17:45 Uhr Und was jetzt noch offen ist – Ihre Fragen? HGF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg 18:00 Uhr Ausklang beim Feierabendbier

Holzbau 2016 – Chancen für Zimmerer Josef Schlosser, Präsident, HOLZBAU Baden-Württemberg

Aktuelles vom Zentralverband Baugewerbe aus Berlin Zahlen|Daten|Fakten zur Steuer-, Tarif-, und Sozialpolitik HGF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg

Erstaunlich, was Holz kann! Hagen Maraun und Christoph Jost, proHolzBW GmbH, Ostfildern

Kaffeepause und Austausch unter Kollegen Weiter geht‘s um 14:45 Uhr

Programm Block II "Sicherheit & Prävention" 14:45 Uhr Erfolg durch Prävention – der Weg stimmt! HGF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg 15:15 Uhr 'Sicherheit mit einem Griff' – so aktuell wie nie! Gerd Renz, stellvertretender Verbandspräsident, HOLZBAU Baden-Württemberg 15:45 Uhr Mehr Sicherheit auf dem Dach: 'Partnercheck' & Präventionsanreize der BG Dipl.-Betriebsw. (DH) Konstantin zu Dohna, HOLZBAU Baden-Württemberg 16:15 Uhr Kaffeepause

Erfolg durch Prävention – der Weg stimmt! HGF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg

'Sicherheit mit einem Griff' – so aktuell wie nie! Gerd Renz, stv. Verbandspräsident, HOLZBAU Baden-Württemberg

Mehr Sicherheit auf dem Dach: 'Partnercheck' & Präventionsanreize der BG BAU Dipl.-Betriebsw. (DH) Konstantin zu Dohna, HOLZBAU Baden-Württemberg

Weitere Aktionen Starter-Paket für die Innungen zugesendet Berichte im Mitteilungsblatt Fotowettbewerb bis Ende Oktober: Teilnahme noch möglich! Schulungen „Sicherheit mit einem Griff“-Ordner Mitarbeiterschulungen Anerkennung als Maßnahme für BG-Betreuung

Neue Idee zur Unfallprävention

Partner-Check Idee: Bei der Zusammenarbeit tragen alle miteinander und füreinander Verantwortung. Dies gilt insbesondere für die Sicherheit und Unfallvorbeugung am Arbeitsplatz. Alle achten darauf, ob sie selbst und die Kollegen ausreichend geschützt sind und bekanntes Regelwerk und vorbeugende Maßnahmen eingehalten werden. Unabhängig von der Position im Unternehmen! Ausgearbeitet bei SCHLOSSER® Infoblatt für Mitarbeiter, durch Unterschrift eine Vereinbarung

Partner-Check Wo wird der Partner-Check angewendet? Natürlich immer und überall! Insbesondere gilt der Partner-Check für: - die Fahrt zur Baustelle - das Betreten der Baustelle - bei der Nutzung von Hebe- und Staplerbühnen - bei der Nutzung von Leitern

Partner-Check Was gehört dazu? Das Wichtigste ist ein wacher Blick, vorausschauendes Denken und Handeln sowie ein Bewusstsein für Gefahrenquellen. Es wird auf folgendes geachtet: - geeignete Arbeitskleidung - intakter Helm und intaktes Sicherheitsschuhwerk - richtiges Anlegen von Personen- und Sicherungsgurten - bei mir selbst und bei meinen Kollegen

DAHER: DRAN BLEIBEN! Entwicklung der Unfallzahlen BG BAU meldet am 3.8.2015 Rekordtief bei Arbeitsunfällen 103.731 Arbeitsunfälle auf den Baustellen 2014 Im Vergleich zum Vorjahr Rückgang um 1,4 Prozent und ein Minus von gut 16 Prozent seit den letzten zehn Jahren Unfallquote je 1.000 Vollarbeiter - 16,6 Prozent gegenüber 2004 Zitat:“Beispiele für Aktivitäten mit nachhaltiger Wirkung waren und sind über Jahre laufende Präventionskampagnen wie „Absichern statt Abstürzen“… DAHER: DRAN BLEIBEN!

Präventionsanreize der BG BAU Investitionen in bestimmte unfallverhütende Produkte oder gesundheitserhaltende Maßnahmen fördert die BG BAU mit Prämien. Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren können in Ihrem Betrieb weiter reduziert werden. Die BG BAU zahlt Ihnen einen Teil Ihrer Kosten mittels Prämie zurück. Informationen unter http://www.bgbau.de/praev/arbeitsschutzpraemien

Präventionsanreize der BG BAU Die BG BAU fördert die Anschaffung sicherheitsrelevanter Betriebsmittel. Neu im Förderkatalog: Bautreppen Defibrillator Entstauber Kabelortungsgerät Gehörschutz Treppenläufe für Arbeitsbühnen Tritte, Arbeits- und Kleinstpodeste

Präventionsanreize der BG BAU Weitere geförderte Produkte: Seiten- und Rückfahrkameras Abbruchhammer mit Absaugung Kompakte Hubarbeitsbühnen Montage-Schutzgeländer für Gerüste Akku-Pendelsäbelsägen Eintreibgeräte mit Einzelauslösung Rückentraining und viele mehr… Katalog unter http://www.bgbau.de/praev/arbeitsschutzpraemien/downloads/arbeitsschutzpraemien-2016-katalog

Präventionsanreize der BG BAU Antragstellung im Internet bei jedem Produkt extra Ampel zeigt Verfüg- barkeit der Fördermittek an.

Kaffeepause Bis 16:15 Uhr

Programm Block III "Recht & Technik" 16:45 Uhr Arbeits- und Vertragsrecht für den Zimmereibetrieb Wo brennt’s? Assessor Bernhard Beck, HOLZBAU Baden-Württemberg 17:15 Uhr Was bewegt sich in den Holzbau-Normen? Landesbauordnung, Brandschutz, Balkone und Terrassen, etc. Dipl.-Ing. (FH) Bauphysik Wolfgang Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg 17:45 Uhr Und was jetzt noch offen ist – Ihre Fragen? HGF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg 18:00 Uhr Ausklang beim Feierabendbier

Arbeits- und Vertragsrecht für den Zimmereibetrieb Wo brennt’s? Assessor Bernhard Beck, HOLZBAU Baden-Württemberg

Gesetzliche Neugestaltung des BGB Bildungszeitgesetz Mautpflicht Die Themen Gesetzliche Neugestaltung des BGB Bildungszeitgesetz Mautpflicht Beschäftigung von Asylanten

Neuerungen für den Zimmereibetrieb Grundsatz der Vertragsfreiheit BGB und VOB sind nur Leitbilder. aber: Verbraucherschutz Die Vereinbarung der VOB/B ist mit Verbrauchern nicht mehr möglich. gesetzliche Widerrufsvlehrung

Gesetzgeber überarbeit das BGB: Vertragsrecht Weitere Entwicklung Gesetzgeber überarbeit das BGB: Verbraucherrecht wird erneut neu geregelt Ingenieurvertragsrecht (neu) Architektenvertrag (neu) Zahlung, Kündigung, Abnahme, Weisungsrecht des Auftraggebers………….(neu)

Wird alles noch heftig diskutiert –dauert wahrscheinlich bis 2017 Vertragsrecht Wird alles noch heftig diskutiert –dauert wahrscheinlich bis 2017 aber: Es besteht dringender Regelungsbedarf – auch für Zimmereibetriebe für die Rechtslage bei Einbau von Lieferanten gelieferten Materials.

Rückbau, Wiedereinbau, etc….. Vertragsrecht Auf Grund von EU-Rechtsprechung haftet der Händler derzeit nicht für Mangelfolgeschäden bezüglich mangelhaften Materials. Der Händler ist nur zur Lieferung neuen Materials verpflichtet, haftet aber nicht z.B. für Gerüst, Kosten, Rückbau, Wiedereinbau, etc…..

Vertragsrecht Mehrere Fälle bei Zimmereibetrieben in BaWü - Fassadenplatten, Ziegel, Dachfenster Achtung: Garantie ist nicht Gewährleistung. Gesetzgeber ist aktuell an der Formulierung der Erweiterung der Haftung auch für Mangelfolge- Schäden „dran“.

- Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes um 1.100km Mautausweitung - Absenkung von 12t auf 7,5t zGG - Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes um 1.100km Weitere Informationen: www.bag.bund.de/

Mautausweitung Mautpflichtige Gewichtsklasse ab 01.Oktober 2015 - 7,5t zGG (bis 7,49 t mautfrei) Fahrzeug oder Fahrzeugkombination Übliche Fahrzeuge der Zimmereibetriebe sind zum Transport von Gütern oder zum Werkverkehr bestimmt -mautpflichtig - keine Handwerkerausnahmeregelung

Mautausweitung Sonderfälle Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (maßgeblich ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren) ist nicht mautpflichtig, aber: Wird sie in diesem Zusammenhang a u c h für den Güterkraftverkehr eingesetzt, zählt dies als Kombination Bei Überschreitung der 7,5t Grenze = Mautpflicht!

Mautausweitung Konkret: Ein Lkw mit 7,4 t zzgl. selbstfahrende Maschine ist nicht mautpflichtig, wenn der Lkw nur zum Ziehen der Maschine verwendet wird, zulässig, auch wenn zusätzlich Werkzeuge transportiert werden. Mautpflichtig aber dann, wenn a u c h Material transportiert wird, da dann a u c h Gütertransport vorliegt.

Mautausweitung Methoden der Mauterfassung - Meldung über das Internet (bis zu 3 Tagen im Voraus) - Meldung über Terminals in Raststätten und Tankstellen nur noch bedingt geeignet, da kein flächendeckendes Netz besteht - Einbau einer On Board Unit (OBU) Registrierung von Fahrzeug und Benutzer bei Toll Collect , www.toll-collect.de

Mautausweitung Ausweitung des Streckennetzes Ausweitung des Streckennetzes um 1.100km Aktuelles Streckennetz u.a. www.mauttabelle.de

Bildungszeitgesetz BW Seit 01. Juli 2015 haben Arbeitnehmer (AN) in Baden-Württemberg einen gesetzliche Anspruch auf Bildungszeit gegenüber dem Arbeitgeber (AG). In dieser Zeit sind sie vom AG freizustellen und erhalten weiter ihre Vergütung. Die Kosten der Bildungsmaßnahme selbst trägt der AN.

Bildungszeitgesetz BW Einzelheiten - Maßgeblich ist der Arbeitsort. Sofern dieser in BW ist, besteht der Anspruch des AN - Wartezeit: Der Anspruch entsteht erstmalig nach 12moantigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses - Bildungsmaßnahme darf nur in einer anerkannten Bildungseinrichtung wahrgenommen werden www.rp.baden-wuerttemberg.de

Bildungszeitgesetz BW Der Anspruch besteht i. H. v. 5 Tage innerhalb eines Kalenderjahres bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung (5 Tage) entsprechend vermindert bei Teilzeitbeschäftigung. Der Anspruch gilt nur für das Kalenderjahr (wird nicht übertragen). Bei Krankheit während des Bildungsurlaubs verfällt der Urlaubsanspruch nicht (bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung. Bei Azubi und dualen Studenten besteht der Anspruch von 5 Tage für die gesamte Ausbildungs-/Studienzeit.

Bildungszeitgesetz BW Voraussetzungen: Der AN muss dann Anspruch spätestens 8 Wochen für Antritt des BiU schriftlich geltend gemacht haben. Ablehnung nur möglich bei zwingenden betrieblichen Interessen. Wichtig: Der AG muss spätestens 4 Wochen vor Antritt des BiU schriftlich Stellung nehmen, sonst gilt der BiU als genehmigt.

Bildungszeitgesetz BW Zwingende betriebliche Erfordernisse Wenn im Betrieb zum Stichtag 01. Januar weniger als 10 Personen (ohne Azubi) beschäftigt waren. Wenn 10% der im Betrieb Beschäftigten bereits in diesem Kalenderjahr BiU genommen haben.

Beschäftigung von Asylanten Asylbewerber (A) und geduldete Personen (gP) dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Ausländerbehörde eine Tätigkeit aufnehmen. Dies muss in der Bescheinigung zur Aufenthaltsgestattung oder Duldung vor Aufnahme einer Tätigkeit (Tätigkeit erlaubt, mit Zustimmung erlaubt, nicht erlaubt) vermerkt werden.

Beschäftigung von Asylanten Beschäftigungsmöglichkeiten in vielfältiger Art Arbeitnehmer Auszubildende Praktikanten eingliederungsmaßnahmen und Vieles mehr

Beschäftigung von Asylanten A und gP haben generell ein Wartefrist von 3 Monaten gP n i c h t für die, von der BA nicht zustimmungs- pflichtigen Verfahren -s. vorige Folie. BA prüft, ob genügend Arbeitsnehmer auf den deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen- Vorrangprüfung . Diese Prüfung entfällt bei Engpassberufen oder, wenn er sich länger als 16 Monat ununterbrochen in der BRD aufhält.

Beschäftigung von Asylanten Haben eine Aufenthaltserlaubnis und damit uneingeschränkten Zugang zum ArbeitsmarktAsylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge. Betrieb müssen hier k e i n e Besonderheiten beachten.

Beschäftigung von Asylanten Schriftliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Erfahrungen aus der Praxis der Zimmereibetriebe: Völlig unterschiedlich, je nach Arbeitsamtsbezirk.

Was bewegt sich in den Holzbau-Normen Was bewegt sich in den Holzbau-Normen? Landesbauordnung, Brandschutz, Balkone und Terrassen, etc. Dipl.-Ing. (FH) Bauphysik Wolfgang Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg

Und was jetzt noch offen ist – Ihre Fragen? HGF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg

Wo finde ich die Vorträge zum Downloaden? Auf der Internetseite www.holzbau-online.de

Wo finde ich die Vorträge zum Downloaden? Login Benutzername: zi Kennwort: sechsstellige Unternehmenszahl falls Sie es nicht parat haben, kurz anrufen unter 0711 23996-50

Wo finde ich die Vorträge zum Downloaden? Auf der Internetseite www.holzbau-online.de

Vielen Dank für Ihre Teilnahme! HOLZBAU Baden-Württemberg Hellmuth-Hirth-Straße 7 73760 Ostfildern Tel.: 0711 23 996-50 Fax: 0711 23 996-60 info@holzbau-online.de www.holzbau-online.de Vielen Dank für Ihre Teilnahme!