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Veröffentlicht von:Gert Maurer Geändert vor über 7 Jahren
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Zuschüsse KJR JuLeiCa
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Für alle nicht fachspezifischen Anschaffungen oder Freizeiten. Heimeinrichtungen (Tafel,......) bis zu 40% Zuschuss oder max. 2500 € !!!! Internationale Jugendbegegnungen Arbeitsgeräte (kein Verbrauchsmaterial) Abgabe spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Maßnahme oder bis zum 1. Oktober des laufenden Jahres
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Zu beachten: - Jugendfreizeiten dürfen keine Probewochenenden sein. - Mind. 1 Übernachtung - Pro angefangene 10 Teilnehmer eine Betreuungsperson - Nur Jugendliche aus dem Kreisverband werden gefördert. - Alle Anträge und Begleitschreiben müssen vom Jugendleiter unterschrieben werden
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Anträge und Teilnehmerliste aus dem Downloadbereich der BJ – Biberach oder des KJR BC herunterladen. Anträge, Teilnehmerliste und Programm zusammen beim KJR oder unserer GS einreichen. Kreisjugendring Biberach Postadresse: Rollinstraße 9, 88400 Biberach
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Für Freizeiten oder Ausflüge etc. Antrag aus dem Downloadbereich des KJR oder BJ runterladen, ausfüllen und an Thomas Lenhard schicken oder Anruf bei Thomas Lenhard (Beauftragter des KJR für Verleihprogramm)
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Bei Sonderaktionen muss eine Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen + Programm vorhanden sein (siehe Richtlinien KJR). Nur wenn ein Fehlbeträgen vorzuweisen ist kann ein Antrag eingereicht werden. Z.B. Rodeln Kanufahrt Kletterpark
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JJuLeiCa = Jugend-Leiter-Card WWas bringt sie mir ? WWie bekomme ich eine JuLeiCa?
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Berechtigung auch mit 16 J. eine Gruppe zu leiten und Freizeiten, Ausflüge..... ohne Beisein von Erwachsenen durchzuführen. Legitimation einer qualifizierten Jugendbegleitung gegenüber staatlichen Institutionen und Eltern Vergünstigungen / Rabatte für die Gruppe und für Eigenaktivitäten (Wilhelma,Staatstheater, BahnCard,HP, Aktionen im Landkreis BC ….) Automatisch Mitglied im deut. Jugendherbergswerk BW und Vergünstigungen bei Übernachtung und Verpfl. Verantwortung aber auch viele Freiheiten in der Gestaltung von Aktivitäten Türöffner zu vielen Betrieben im Kreis BC (Sozialengagement / Ehrenamtliches Arbeiten).
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Mitglied in einem Verband des Landesjugendrings Ehrenamtlich tätig „Für mich und für andere“ Ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiter/in (ca. 3 WE, 15 E.; ca. 40 Std á 45min). Z.B. über BJBW Sofortmaßnahmen oder 1. Hilfekurs Vollendetes 16. Lebensjahr sollte erreicht sein Gültigkeit : 3 Jahre
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Infos und Anträge unter : www.JuLeiCa.de www.JuLeiCa.de www.dbjr.de (Deutsche Bundesjugendring) www.dbjr.de www.bjbw.de/ueberfach.php www.bjbw.de/ueberfach.php Lehrgänge / Termine: www.bjbw.de www.bjbw.de Seminarplaner des BVBW www.bvbw-online.de bzw. www.bvbw-online.de www.bvbw-kuernbach.de/fortbildungstermine.jsp www.bdb-akademie.de (info@bdb-akademie.de) www.bdb-akademie.deinfo@bdb-akademie.de Bund Deutscher Blasmusik Fragen direkt: juleica@dbjr.de juleica@dbjr.de info@ljrbw.de info@ljrbw.de www.ehrenamt-bw.de www.ehrenamt-bw.de
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