Bestandteile und Inhalte von Lohnkonten Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018
Vereinsberatung : Steuern Lohnkonto Persönliche Angaben des Arbeitnehmers Merkmale des elektronische Lohnsteuerabzugs Bestandteile des Entgeltes Sonstige Angaben Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Bestandteile und Inhalte von Lohnkonten Vereinsberatung : Steuern Bestandteile und Inhalte von Lohnkonten Persönliche Angaben des Arbeitnehmers Merkmale der Lohnsteuerkarte Bestandteile der Entgelte Sonstige Angaben Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Persönliche Angaben des Arbeitnehmers Vereinsberatung : Steuern Nachname Vorname Persönliche Angaben des Arbeitnehmers Geburtsdatum Anschrift Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Persönliche Angaben des Arbeitnehmers Vereinsberatung : Steuern Persönliche Angaben des Arbeitnehmers Nachname Vorname Geburtsdatum Anschrift
Vereinsberatung : Steuern Lohnsteuerklasse Zahl der Kinderfreibeträge Merkmale der Lohnsteuerkarte Religions- zugehörigkeit Freibeträge Hinzurechnungs- beträge Kalenderjahr Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Vereinsberatung : Steuern Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Kalenderjahr Lohnsteuerklasse Zahl der Kinderfreibeträge Religionszugehörigkeit Freibeträge Hinzurechnungsbeträge Gemeinde, welche die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat Finanzamt, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte ausgestellt wurde Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Tag der Auszahlung Lohnzahlungszeitraum Höhe des laufenden Entgelts Sonderzahlungen Bestandteile des Entgelts Lohnsummen Sonstige Bezüge z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld Höhe der lohnsteuer- freien Zuschläge Höhe der Sachbezüge die einzeln aufgeführt werden müssen Angabe des steuerlichen Werts Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Pauschal versteuertes Entgelt z.B für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Bestandteil des Entgelts Vereinsberatung : Steuern Bestandteil des Entgelts Tag der Auszahlung Lohnzahlungszeitraum Höhe des laufendes Entgelts Sonderzahlungen Sonstige Bezüge, z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13.Gehalt Höhe der lohnsteuerfreien Zuschläge und Bezüge ohne Trinkgelder Höhe der Sachbezüge, die einzeln aufgeführt werden müssen Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Pauschal versteuertes Entgelt, z.B. Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte Lohnsummen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Lohnersatzleistungen Kurzarbeitergel Schlechtwettergeld Mutterschaftsgeld Außerordentliche Einkünfte Abfindungen Arbeitslohn für mehrere Kj Beiträge für betriebliche Altersversorgung Direktversicherung Sonstige Angaben Großbuchstabe „U“ Unterbrechung des Arbeitsverhältnis für mindestens fünf aufeinander folgenden Arbeitstagen Großbuchstabe „B“ Anwendung für die besondere Lohnsteuertabelle Großbuchstabe „S“ Berechnung der Lohnsteuer für einen besonderen Bezug Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Sonstige Angaben Lohnersatzleistungen, z.B. Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld Außerordentliche Einkünfte, z.B. Abfindungen, Vergütungen für mehrere Kalenderjahre Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, z.B. Direktversicherungen Großbuchstabe „U“ Unterbrechungen von mindestens fünf aufeinander folgenden Arbeitstagen Großbuchstabe „B“, Anwendung der besonderen Lohnsteuertabelle Großbuchstabe „F“, steuerfreien Sammelbeförderung nach § 32 Nr.32 EStG Großbuchstabe „S“, Berechnung der Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: januar 2015
Vereinsberatung : Steuern Hinweise Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern muss immer eine Bescheinigung über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) vorliegen, mit Ausnahme bei geringfügige Beschäftigungsverhältnissen. Arbeitsverträge müssen immer schriftlich abgeschlossen werden. Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ist die Führung eines Lohnkontos nicht zwingend erforderlich. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015