Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Frühjahrssemester 2019

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Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Frühjahrssemester 2019
 Präsentation transkript:

Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Frühjahrssemester 2019 Fall 6 – Streit in der Weisswaren-Branche 28. März 2019 PD Dr. iur. Michael Hochstrasser

Evaluation https://de.surveymonkey.com/r/LWD8R27 Michael Hochstrasser 28. März 2019

Abschluss von Verträgen 1x - Tätigkeit Dauervertrag Nachweis Abschlüsse Vermittlung Abschlüsse Abschluss von Verträgen in fremdem Namen, auf fr. Rechn. in eigenem Namen, auf fr. Rechn. in eigenem Namen, auf eig. Rechn. Nachweismäkler X Vermittlungsmäkler Vermittlungsagent Abschlussagent Kommissionär Trödler Alleinvertreter Franchising Michael Hochstrasser 28. März 2019

Gesetzlich geregelte Vertragstypen Nominatverträge: Gesetzlich geregelte Vertragstypen typische Verträge (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag) gesetzlich geregelte Mischverträge (z.B. Werklieferungsvertrag, OR 365 I) typische Verträge mit Beimischung (z.B. Kaufvertrag mit Montageverpflichtung) Innominatverträge: Verträge, die sich nicht einem gesetzlich geregelten Vertragstypus zuordnen lassen; im OR gilt Typenfreiheit gemischte Verträge: schwergewichtig aus Elementen von Nominatverträgen Verträge eigener Art (sui generis) Michael Hochstrasser 28. März 2019

Alleinvertriebsvertrag Küchenblitz Weisswaren Alleinvertriebsvertrag (Rahmenvertrag) räumt ein: Bezugsrecht und Alleinvertriebsrecht Absatzförde- rungspflicht Lieferpflicht Abnahme- und Zahlungspflicht Kaufverträge Michael Hochstrasser 28. März 2019

Voraussetzungen OR 82 vollkommen zweiseitiger Vertrag ungefähr gleichwertige Leistungen (sonst rechtsmissbräuchlich) beide Leistungen sind fällig und der belangte Schuldner ist nicht vorleistungspflichtig (Ausnahme: es steht fest, dass der Gläubiger nicht erfüllen wird) der fordernde Gläubiger hat die Leistung nicht/nicht gehörig erbracht und zeigt auch keine Erfüllungsbereitschaft (durch vertragskonformes Anbieten der Leistung)  Leistungsverweigerungsrecht des belangten Schuldners: Einrede des nicht erfüllten Vertrags (dilatorische Einrede) Michael Hochstrasser 28. März 2019

Alleinvertriebsvertrag Küchenblitz Weisswaren Alleinvertriebsvertrag (Rahmenvertrag) OR 82 räumt ein: Bezugsrecht und Alleinvertriebsrecht Absatzförde- rungspflicht OR 82 ? Abnahme- und Zahlungspflicht Lieferpflicht OR 82 der AVV enthält zwei Austauschverhältnisse (Doppelsynallagma) innerhalb des jeweiligen Synallagma ist die Berufung auf OR 82 möglich ein Leistungsverweigerungsrecht „über das Kreuz“ ist umstritten 7 Übungen OR BT – Fall 6: Streit in der Weisswaren-Branche

Kundschaftsentschädigung: Voraussetzungen 1. Analoge Anwendung von OR 418u? (BGE 134 III 497 ff.) Eingliederung in die Verkaufsorganisation des Lieferanten Übergang des Kundenstamms auf den Lieferanten bei Vertragsbeendigung 2. Voraussetzungen von OR 418u Vertragsauflösung ist nicht vom Alleinvertreter zu vertreten (Abs. 3) wesentliche Erweiterung des Kundenkreises durch den Alleinvertreter dem Lieferanten verbleiben nach der Vertragsauflösung erhebliche Vorteile die Entschädigung ist nicht unbillig  angemessene Entschädigung (abzüglich Kosten; netto), maximal ein Jahresgewinn (Durchschnitt der letzten fünf Jahre) Michael Hochstrasser 28. März 2019

Kundschaftsentschädigung: Eingliederung in die Verkaufsorganisation (vgl. BGE 134 III 497 ff.) Mindestabnahmepflicht Pflicht einseitige Vertragsänderungen bzgl. Preis und Lieferbedingungen hinzunehmen Pflicht zu dulden, dass Lieferant die Produktion oder den Vertrieb der Waren unterbricht Pflicht einen jährlichen Mindestbetrag an Werbung für die Produkte des Lieferanten aufzuwenden Pflicht einen Mindestvorrat an Waren zu halten Pflicht dem Lieferanten Bericht zu erstatten und Verkaufslisten zu liefern sowie ihn über die Tätigkeit von Konkurrenten zu informieren Pflicht dem Lieferanten Einblick in die Geschäftsbücher zu gewähren nachvertragliches Konkurrenzverbot Michael Hochstrasser 28. März 2019