Deutsche Arzt AG Digital Health

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 Präsentation transkript:

Deutsche Arzt AG Digital Health Tim Schneider Key Account & Product Manager +49 151 27604763 t.schneider@daag.de

Innovationsführerschaft Vorteile der Videosprechstunde Innovationsführerschaft Praxisentlastung Zusatzeinkünfte Patientenbindung

Wo macht der Einsatz der Videosprechstunde Sinn? Der Bedarf an innovativer medizinischer Versorgung steigt Demografische Entwicklung  „alternde Gesellschaft“ Fachärztemangel, insbesondere in ländlichen Regionen mit langen Anfahrtswegen Bei immobilen Patienten (z.B. nach Operationen) Entlastung des Praxispersonals Reduktion der Arztbesuche bei Verlaufs- und Routinekontrollen Geringerer Raumbedarf schafft neue Kapazitäten Reduktion von Hausbesuchen mehr Zeit zur Versorgung von Intensivpatienten Förderung der vernetzten Zusammenarbeit Hausärzte können Fachärzte bei der Untersuchung von Patienten hinzuschalten Schneller und sicherer Austausch medizinischer Daten & Befunde Bessere Vernetzung zwischen einweisenden Ärzten und Kliniken

Innovative Patientenkommunikation Online-Registrierung Technologie-Funktionstest (Lautsprecher, Mikrofon und Kamera) Video-Sprechstunde Integrierte Kalenderfunktion mit Terminvergabe Anonymer Patientenzugang per Einmal-Code Code-Versand per SMS oder E-Mail Chatfunktion während der Video-Sprechstunde Übertragung wichtiger Dateien wie Röntgenbilder, Befunde oder Arztbriefe Mögliche API zu Gesundheitsakten ( ) Integrierte Arztsuche mit eigener Profilseite

Patientenkommunikation – innovativ & sicher Online-Terminverwaltung: Erstellung, Vergabe und Buchung Multi-User-Session (nicht KBV-konform), z.B. für Tumorkonferenzen oder Konsile KBV zertifizierter Videodienstanbieter gemäß Anlage 31b Bundesmantelvertrag-Ärzte IPS-Gütesiegel zertifiziert Datenschutz konform nach DSGVO Sichere Kommunikation: Inhalte der Videosprechstunde werden nicht gespeichert Peer-to-Peer-Verbindung mit moderner TLS- Verschlüsselung

Vorteile für… GESUNDHEITS- EXPERTEN PATIENTEN Stärkere Kundenbindung Positionierung als Pionier im digitalisierten Gesundheitsmarkt Erweiterter persönlicher Kontakt zu Patienten Steigerung der Behandlungsqualität Entlastung des Wartezimmers steigert Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit Bestimmte Hausbesuche, Verlaufskontrollen und Nachuntersuchungen durch Einsatz der Videosprechstunde ersetzt werden Erleichterter Zugang: Ärztliche und therapeutische Beratung zu jeder Zeit möglich Videosprechstunden ermöglichen eine einfache und sichere Kommunikation Anfahrtswege und lange Wartezeiten fallen weg Keine Infektionsgefahr in überfüllten Wartezimmern Ärzte auch aus der Ferne zu kontaktieren ist aus Patientensicht der größte Vorteil

Use Cases – wann macht die Videosprechstunde Sinn? Virtueller Behandlungsraum Besondere Versorgung Telekonsile

Beispiel 1: Virtueller Behandlungsraum Vollwertiger Arzt-Patienten- Kontakt in gewohntem Umfeld Während der Sprechstunde oder zu festen Zeiten Ideal für Routinetätigkeiten, allgemeine Rückfragen und Folgerezepte Visuelle Verlaufskontrollen – auch aus dem Ausland Minimaler Aufwand

Beispiel 1: Virtueller Behandlungsraum „Herr M. ist 58 Jahre und Diabetiker. Bei einem Waldspaziergang hat er sich eine Wunde am linken Sprunggelenk zugezogen, die einen erschwerten Heilungsverlauf genommen hat. Durch Entzündungshemmer und Salbenverband hat sich die Situation deutlich verbessert. Da er gerne in den Urlaub fahren will, fragt er Sie nach Ihrer Einschätzung. Um Komplikationen zu vermeiden, bieten Sie eine Folgewundbegutachtung per Videosprechstunde an. Zum Zeitpunkt des Termins stellt Ihre MFA ein Tablet in einen Behandlungsraum. Nach Begutachtung der reizlosen Wunde und Absprache der weiteren Maßnahmen vereinbaren Sie per Video einen Folgetermin nach dem Urlaub in Ihrer Praxis.“

Beispiel 1: Virtueller Behandlungsraum Abrechnung gemäß EBM: GOP 01450 Technikpauschale Videosprechstunde (40 Punkte) GOP 02310 Behandlung einer/eines/von sekundär heilenden Wunde(n) und/oder Decubitalulcus (-ulcera), mind. 3 APK im Behandlungsfall (205 Punkte)  Bei den Gebührenordnungspositionen 02310, 07310, 07311, 07330,07340, 10330, 18310, 18311, 18330 und 18340, deren Berechnung mindestens drei oder mehr persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall voraussetzt, kann ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt entgegen Absatz 1 auch als Arzt Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä erfolgen, sofern die Videosprechstunde zu den in der Gebührenordnungsposition 01450 genannten Zwecken erfolgt und dies berufsrechtlich zulässig ist.

Beispiel 2: BESONDERE VERSORGUNG Neue Wege gehen und von extrabudgetärer Vergütung profitieren Ideal bei Zwischenuntersuchungen Prozessbeschleunigung durch interdisziplinären Ansatz (Facharzt und Physiotherapeut)

Beispiel 2: BESONDERE VERSORGUNG „Bei Frau P. (63) wurde vor 8,5 Jahren eine Arthrose im rechten Kniegelenk diagnostiziert. Inzwischen fallen Ihr die täglichen Spaziergänge mit Ihrem Hund immer schwerer und sind bereits seit Jahren nur noch mit Schmerzmitteln zu ertragen. Auch die zwischenzeitliche Besserung durch das Tragen einer Orthese ist nicht mehr spürbar. Ihr behandelnder Orthopäde hat bereits angekündigt, dass ein künstliches Gelenk nahezu unabdingbar sei. Da Frau P. diesen Eingriff unbedingt vermeiden will, wurde ihr eine konservative Alternative im Rahmen der besonderen Versorgung empfohlen. Darum hat sie bereits mehrfach an einer Kombination aus Krankengymnastik und Gerättraining teilgenommen. Gemeinsam mit Ihrem Physiotherapeuten bespricht sie im Rahmen der Zwischenuntersuchung per Videokonferenz in der 8. Therapieeinheit die Fortschritte mit ihrem Orthopäden. Dieser legt aufgrund der Erkenntnisse aus der bisherigen Therapie und der Empfehlung des Physios den weiteren Therapieverlauf fest.“

Beispiel 2: BESONDERE VERSORGUNG Extrabudgetäre Vergütung: Abrechnung im Rahmen der besonderen Versorgung nach §140 SGB V Teilnahme am DAAG-Vertrag ist für den zuweisenden Orthopäden kostenfrei Zwischenuntersuchung per Videosprechstunde (3-5 Min.)  50,- € Kontrolluntersuchung nach 12 Monaten per Videosprechstunde  50,- € Nebeneffekte: Steuerung von Patientenströmen Patientengewinnung durch Zweitmeinung Vertiefung Gesundheitsnetzwerk/Kooperation Gesundheitszentren

Beispiel 3: Telekonsile System- und Plattformunabhängigkeit vereinfacht die Kommunikation Ortsunabhängige Einbindung von Patienten möglich Internationaler Einsatz möglich

Beispiel 3: Telekonsile „Herr W. (42) ist im Osterurlaub mit dem Mountainbike gestürzt. Um eine Wirbelsäulenverletzung auszuschließen, wird ein Röntgenbild angefertigt. Einige Wochen später stellt Herr W. fest, dass ihm auf seinen beruflich bedingten, langen Autofahrten häufig die Beine einschlafen und teilweise ein Kribbeln in den Gesäßmuskel ausstrahlt. Der privatversicherte W. sieht auf der Website seines Arztes die Videosprechstunde und bucht direkt einen Termin. Nach der Schilderung des Verlaufs sendet er dem Arzt das Röntgenbild und den gescannten radiologischen Befund. Da der Arzt sich noch nicht vollständig sicher bezüglich des weiteren Vorgehens ist, sendet er einem befreundeten Radiologen einen Zugangscode und bespricht den Fall per Videokonferenz, nachdem er auch dem Kollegen die Bilder gesendet hat.“

Beispiel 3: Telekonsile Abrechnung gemäß GOÄ: Ziffer 3 – eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher (= 20,11 € bei Steigerungssatz 2,3) Ziffer 5 – symptombezogene Untersuchung (= 10,72 bei Steigerungssatz 2,3) Ziffer 60 – konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt (= 16,09 € bei Steigerungssatz 2,3)  46,92 € bei 2,3-facher Steigerung, 71,40 € bei 3,5-facher Steigerung

Weitere Anwendungsfelder Allgemeine orthopädische Beratung im Erstkontakt Verlaufskontrolle Kontrolltermin für bekannte Patienten Folgerezept Impfberatung Zweitmeinung

Aktuelle Entwicklung Weiterentwicklung der Videosprechstunde durch das PpSG (§ 87 Abs. 2a Satz 17ff SGB V)  „(…) Mit Wirkung zum 1. April 2019 ist durch den Bewertungsausschuss eine Regelung im einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen zu treffen, nach der Videosprechstunden in einem weiten Umfang ermöglicht werden. Die im Hinblick auf Videosprechstunden bisher enthaltene Vorgabe von Krankheitsbildern im einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen entfällt. Bei der Anpassung sind die Besonderheiten in der Versorgung von Pflegebedürftigen durch Zuschläge und die Besonderheiten in der psychotherapeutischen Versorgung zu berücksichtigen.“

Änderung der MBO-Ä Der 121. Deutsche Ärztetag hat eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots beschlossen. ausschließliche ärztliche Fernbehandlung ist nun möglich: Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird. Auszug aus dem geänderten § 7 Abs. 4 MBO-Ä

Änderung der MBO-PT Auch der Deutsche Psychotherapeutentag hat eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots beschlossen. psychotherapeutische Fernbehandlung ist nun möglich: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erbringen psychotherapeutische Behandlungen im persönlichen Kontakt. Behandlungen über Kommunikationsmedien sind unter besonderer Beachtung der Vorschriften der Berufsordnung, insbesondere der Sorgfaltspflichten, zulässig. Dazu gehört, dass Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung die Anwesenheit der Patientin oder des Patienten erfordern. Die Mitwirkung an Forschungsprojekten, in denen psychotherapeutische Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsmedien durchgeführt werden, bedarf der Genehmigung durch die Landespsychotherapeutenkammer. Auszug aus dem geänderten § 5 Abs. 5 MBO-PT

Positionspapier Die zentralen Forderungen: Am 11.03.2019 haben die deutschen Anbieter von KBV-zertifizierten Videosprechstunden ein Positionspapier an die Entscheidungsgremien versendet. Die zentralen Forderungen: Patienteneinwilligung muss digital erfolgen dürfen Primär muss die Verbindung Peer-to-Peer aufgebaut werden, unter gewissen Bedingungen ist auch die alternative Nutzung eines Turn-Servers mit Standort in EU zulässig (z.B. bei Mehrfachkonferenzen oder Hemmnis durch Firewalls oder NAT) Einheitlicher Nachweis der Zertifizierung gegenüber den KV´en Keine Zertifizierung des Videosprechstunde an sich als Medizinprodukt Gleichstellung von analogem und digitalem APK: auch die Konsultation per Videosprechstunde löst die Behandlungspauschale aus. Das medizinische Fachpersonal muss die Entscheidungshoheit diesbezüglich behalten.

User Journey – Wege des Patienten Flyer eigene Website Werbung in der Arztpraxis in Kooperation mit Profil-seite

User Journey – Die Profilseite Mittwoch 13:00 – 14:30 Uhr Samstag 10:00 – 12:00 Uhr

User Journey – Einbindung Website Unser Service: Website-Integrationsberatung Individualdesign des Flyers Bereitstellung der Dateien & Links Definition Workflow Teamschulung

User Journey – Praxisflyer Mittwoch 13:00 – 14:30 Uhr Samstag 10:00 – 12:00 Uhr Code & Link wird mittels individualisiertem Praxisflyer an Patienten übermittelt Zugangscode wird auf der individuellen Profilseite des Arztes durch den Patienten eingegeben, die Videosprechstunde beginnt!

Expertensprechstunde Medizinische Beratung online buchen

User Journey – Profilansicht Videosprechstunde Eingabe des Zugangscodes für Befund-besprechungen bei Bestandspatienten & Buchung von Selbstzahlerleistungen

User Journey – Profilansicht Videosprechstunde Beispiele buchbarer Leistungen (frei konfigurierbar, auch mittels GOÄ-Konfigurator)

User Journey – Profilansicht Videosprechstunde Anzeige buchbarer Terminslots, Buchung durch Klick auf Wunschtermin

User Journey – Profilansicht Videosprechstunde Fortschrittsanzeige und Kontaktdatenfelder

User Journey – Profilansicht Videosprechstunde 8,74 € 11,45 100,00 € 100,00 € (0%) - 100,00 € Zusammenfassung der Bestellung und ausführliche Rechnung

Unsere Services „Wir integrieren den digitalen Prozess in Ihr gewohntes (analoges) Umfeld!“

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