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GVG-Ausschuss Gesundheit und Pflege

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Präsentation zum Thema: "GVG-Ausschuss Gesundheit und Pflege"—  Präsentation transkript:

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2 GVG-Ausschuss Gesundheit und Pflege
Aufhebung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung und Weiterentwicklung digitaler Versorgungsformen GVG-Ausschuss Gesundheit und Pflege Tobias Nowoczyn Hauptgeschäftsführer Bundesärztekammer in Berlin

3 Entwicklung des sogenannten Fernbehandlungsverbotes
1893 Standesordnung für die ärztlichen Bez.-Vereine im Königreich Sachsen Es ist unstatthaft, Kranke ausschließlich brieflich zu behandeln. 1926 Standesordnung für die deutschen Ärzte Verboten ist, Kranke nur brieflich oder sonst wie aus der Ferne zu behandeln. 1970 Berufsordnung für die deutschen Ärzte Er darf individuelle ärztliche Beratung oder Behandlung weder brieflich noch in Zeitungen oder Zeitschriften noch im Fernsehen oder Tonrundfunk durchführen. 1997 (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte Der Arzt darf individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, weder ausschließlich brieflich noch in Zeitungen oder Zeitschriften noch ausschließlich über Kommunikationsmedien oder Computerkommunikationsnetze durchführen. 2011 (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt.

4 Telemedizinische Interaktionsmodelle (Muster-)berufsordnungskonform vor Mai 2018
Beispiel OK? 1 Telekonsil Arzt – Arzt Teleradiologie 2 Telediagnostik Tele-Schnellschnitt 3 Telekonsil Arzt – Gesundheitsfachberuf Tele-Notarzt 4 Telekonsil Arzt – Arzt/Patient Schlaganfall/Tempis 5 Telemonitoring Patient – 1 Arzt Blutdruck/Blutzu-cker Überwachung 6 Telemonitoring arbeitsteilig Herzinsuffizienz 7 Telekonsultation Arzt – Patient Mit bekanntem Patient 8 Tele-/Videokonsultation Arzt – Patient Mit unbekanntem Patient

5 Deutscher Ärztetag 2018 (Erfurt): Änderung des § 7 Abs
Deutscher Ärztetag 2018 (Erfurt): Änderung des § 7 Abs. 4 MBO-Ä (Fernbehandlung) § 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln (4) Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.

6 01.11.2016: Ergänzung der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln (4) Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt. Modellprojekte, insbesondere zur Forschung, in denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, bedürfen der Genehmigung durch die Landesärztekammer und sind zu evaluieren.

7 Genehmigte Modellprojekte zur ausschließlichen Fernbehandlung in Baden-Württemberg
Übersicht der von der Landesärztekammer Baden-Württemberg genehmigten Modellprojekte zur ausschließlichen Fernbehandlung TeleClinic GmbH (Oktober 2017), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (Dezember 2017), Justizministerium Baden-Württemberg (Februar 2018), KRY (deutscher Ableger eines schwedischen Gesundheitsversorgers, Februar 2018), Minxli (Modellprojekt des Münchener Unternehmens Minxli, Mai 2018), DrEd (britische online-Arztpraxis, Mai 2018).

8 TeleClinic GmbH bundesweit erstes Modellprojekt (2 Jahre),
Privatversicherte (Debeka und Barmenia), Kontakt erfolgt über Telefon, App, Web-Plattform, Dokumentationsplattform TeleClinic GmbH (München). © 2018 TeleClinic

9 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg „DocDirekt“
Modellprojekt (zwei Jahre) für Kassenpatienten, zunächst in den Regionen Stuttgart und Tuttlingen, Zugangswege PC, App, Chat, Telefon, Patient erhält im Bedarfsfall einen Termin bei einem Haus- oder Facharzt. (PEPP = patientennah erreichbare Portalpraxen)

10 Ministerium der Justiz und für Europa BW
Modellprojekt für zunächst fünf Justizvollzugsanstalten, Dauer zunächst sechs Monate, Gefangene in Justizvollzugsanstalten sollen telemedizinisch betreut und behandelt werden (medizinische Versorgung künftig „rund um die Uhr“), dezentraler Ärztepool verschiedener Fachrichtungen, Vermeidung von Ausführungen zu externen Ärzten oder Krankenhäusern, zertifizierte Dolmetscher.

11 KRY Deutschland Modellprojekt für Selbstzahler mit dem schwedischen Gesundheitsversorger KRY, umfassende und fortlaufende Schulung der Ärzte, Fachärzte überwiegend aus dem Bereich der haus- bzw. allgemein- ärztlichen Versorgung, Erfahrung aus mehr als Videosprechstunden in Schweden.

12 Minxli Modellprojekt für Studierende der Universitäten Heidelberg und Karlsruhe auf Selbstzahlerbasis (Dauer zunächst ein Jahr), Smartphone-App für Videosprechstunde, Fachärzte für Allgemeinmedizin.

13 DrEd Deutschland Modellprojekt für Selbstzahler (Dauer zwei Jahre),
Medizinischer Fragebogen für Patienten (bei erstem Kontakt), Telemedizinische Behandlung/Beratung mit Diagnosestellung, Fachärzte für Allgemeinmedizin.

14 Nächste Schritte zum flächendeckenden Angebot I
Klärung von Fragen im berufsrechtlichen Kontext: Dokumentation Aufklärung Datenschutz Berufshaftpflicht etc. Umsetzung der Regelungen der MBO-Ä in die Berufsordnung der Ärztekammern

15 Nächste Schritte zum flächendeckenden Angebot II
Klärung weiterer Rahmenbedingungen: Sicherstellung zweifelsfreie Identifikation von Arzt und Patient Verordnungen Arbeitsunfähigkeit Möglichkeit zum Präsenskontakt Facharztstandard, Qualifizierung, Fortbildungsnachweis Werbeverbot für Fernbehandlungen etc.

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


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