Informationen – Flucht

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Informationen – Flucht Stand 04.03.2019

Zuständigkeit Das Jobcenter Landkreis Konstanz Homepage: www.jobcenter-kn.de Tanja Günthert | Migrations- + Ausländerbeauftragte Jobcenter Landkreis Konstanz

Zuständigkeiten der Arbeitsförderung Asylbewerber, noch keine Entscheidung oder negativer Bescheid des BAMF Positiver Bescheid des BAMF (Aufenthaltserlaubnis, Anerkennung (Flüchtlingseigenschaft)) Beratung und Vermittlungsleistungen durch die Agentur für Arbeit Leistungen der Arbeitsvermittlung durch das Jobcenter Landkreis Konstanz Sicherung des Lebensunterhalts durch das Landratsamt Konstanz Sicherung des Lebensunterhalts durch das Jobcenter Landkreis Konstanz Tanja Günthert | Migrations- + Ausländerbeauftragte Jobcenter Landkreis Konstanz

Auswirkungen der Anerkennung hinsichtlich der beruflichen Integration Mit Anerkennung der Asyl- bzw. Flüchtlingseigenschaft durch das BAMF und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht in der Regel ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt. -> Keine gesonderte Arbeitserlaubnis notwendig Berechtigte nach § 7 SGB II (erwerbsfähige Leistungsbezieher) haben grundsätzlich Zugang zu Förderinstrumenten über §16 SGB II/SGB III (z.B. Erstattung von Bewerbungskosten, Weiterbildungsmaßnahmen, individuelle Maßnahmen zur Vermittlung zur Aktivierung und Vermittlung, Weiterbildungsmaßnahmen, etc. Tanja Günthert | Migrations- + Ausländerbeauftragte Jobcenter Landkreis Konstanz

Das Jobcenter: SGBII – Prinzip Fördern & Fordern Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende(§1 SGB II) Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, dass der Würde des Menschen entspricht Diese umfasst: Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit (Arbeitsvermittlung) Sicherung des Lebensunterhalts (Leistungssachbearbeitung) Tanja Günthert | Migrations- + Ausländerbeauftragte Jobcenter Landkreis Konstanz

Das Jobcenter: SGBII – Prinzip Fördern & Fordern Gesetzlicher Auftrag: Integration in Arbeit oder Ausbildung. Langfristiges Ziel = Wegfall der Hilfebedürftigkeit. Fördern Umfassendes System von Leistungen zur beruflichen und sozialen Eingliederung und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Fordern Nutzung aller Möglichkeiten zur Beendigung und Verringerung der Hilfebedürftigkeit & Mitwirkung an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit. Tanja Günthert | Migrations- + Ausländerbeauftragte Jobcenter Landkreis Konstanz

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Arbeitslosengeld II erhalten Personen, wenn sie Erwerbsfähig sind, Hilfebedürftig sind, Zwischen 15 und 65+ Jahren sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben Familienangehörige erhalten Sozialgeld, wenn sie Jünger als 15 Jahre alt sind oder Aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können Tanja Günthert | Migrations- + Ausländerbeauftragte Jobcenter Landkreis Konstanz

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Arbeitslosengeld II setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Mehrbedarfe und Bedarfe für Unterkunft und Heizung Darüber hinaus können folgende einmalige Leistungen gewährt werden: Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt und Erstausstattungen für Bekleidung Tanja Günthert | Migrations- + Ausländerbeauftragte Jobcenter Landkreis Konstanz

Weitere Leistungen Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe für Schüler Schulbedarf gemeinschaftliche Mittagsverpflegung Schülerbeförderung Lernförderung Schul- und Kitaausflüge Teilhabeleistungen, z. B. Vereinsbeiträge (bis 18 Jahre) Tanja Günthert | Migrations- + Ausländerbeauftragte Jobcenter Landkreis Konstanz

Fordern: Pflichten Mitwirkungspflicht Eigenbemühungen Teilnahme an vereinbarten Maßnahmen (inkl. Sprachkurs) Meldungen an JC: Ortsabwesenheit Umzug Krankheit Jobaufnahme (da sich Einkommen auf Leistungen auswirkt) Tanja Günthert | Migrations- + Ausländerbeauftragte Jobcenter Landkreis Konstanz

Kontakt Fallbezogene Fragen bitte an den jeweiligen Arbeitsvermittler/ Leistungssachbearbeiter: Bitte kontaktieren Sie gemeinsam mit dem Flüchtling die zuständige Arbeitsvermittlung oder Leistungssachbearbeitung und vereinbaren am besten einen Termin, um Ihr Anliegen zu klären. Tel 07531/36336 - 0 E-Mail jjobcenter-landkreis-konstanz@jobcenter-ge.de er-landkreis-konstanz@jobcenter-ge.de Für allgemeine + nicht-fallbezogene Fragen: Migrations- und Ausländerbeauftragte Tanja Günthert Tel 07731 – 7974 809 E-Mail Jobcenter-Landkreis-Konstanz.Migration@jobcenter-ge.de Homepage www.jobcenter-konstanz.de/Migration Tanja Günthert | Migrations- + Ausländerbeauftragte Jobcenter Landkreis Konstanz