Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Jobcenter Landkreis Ludwigsburg Infoveranstaltung Arbeitskreis Asyl Modul Leistungsgewährung 1 1.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Jobcenter Landkreis Ludwigsburg Infoveranstaltung Arbeitskreis Asyl Modul Leistungsgewährung 1 1."—  Präsentation transkript:

1 Jobcenter Landkreis Ludwigsburg Infoveranstaltung Arbeitskreis Asyl Modul Leistungsgewährung
1 1

2 Jobcenters Landkreis Ludwigsburg
Aufgaben des Jobcenters Landkreis Ludwigsburg Der Leistungsbezug ist Voraussetzung zur Erbringung von Eingliederungsleistungen durch das Jobcenter. Existenzsicherung (Arbeitslosengeld II)  Bereich Leistung Integration in Arbeit oder Heranführung an den Arbeitsmarkt  Bereich Vermittlung 2 2

3 Wer kann Arbeitslosengeld II beziehen?
für Flüchtlinge mit folgendem Status: (+) Anerkennung als Flüchtling und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (+) sofort bei Kontingentflüchtlingen (+) Umwandlung Duldung in Aufenthaltserlaubnis (+) einige Fiktionsbescheinigungen, insb. Erlaubnisfiktion (-) Duldung und Asylbewerber: kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II 3 3

4 Aufbau und Arbeitsweisen Jobcenter Zuständigkeiten – Zentralisierung
Für NEUANTRÄGE anerkannter Flüchtlinge ist zuständig : Zentrale Anmeldung und Beratung für anerkannte Flüchtlinge Hindenburgstraße 4, Ludwigsburg Allgemeines Postfach: 4 4

5 Zeitstrahl Asylbewerber – SGB II Anspruch
Ankunft BRD und Stellung Asylantrag beim BAMF: gestatteter Aufenthalt Bleibeberechtigung Z E I T Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz Leistungen nach dem SGB II 5 5

6 Leistungsansprüche nach dem SGB II – Berechnung des Anspruches
Gesamtbedarf Regelleistung / Sozialgeld/ ggfls. Sonstiges insbesondere Mehrbedarfe Kosten der Unterkunft und Heizung Abzug Einkommen Zahlbetrag ANSPRUCH Bei Anspruch i.d.R. Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse 6 6

7 Berechnung - REGELLEISTUNG / SOZIALGELD
Höhe der Regelleistung und des Sozialgeld Alleinstehende erwerbsfähige Person: 404,00 Euro Partner Regelleistung: ,00 Euro Kind 0 bis einschließlich 6 Jahre: ,00 Euro Kind 7 bis einschließlich 14 Jahre: ,00 Euro Kind 15 bis einschließlich 17 Jahre: ,00 Euro Kind 18 bis einschließlich 24 Jahre: ,00 Euro Von der Regelleistung müssen bestritten werden: Ernährung, Kleidung , Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizkosten) Bedarfe des täglichen Lebens, in vertretbarem Umfang Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben, Gesundheitspflege 7 7

8 Berechnung – Bestimmung Regelsätze
Beispiel 1: Eheleute oder Partner (auch gleichgeschlechtlich) : jeweils € 364 = € 728 Beispiel 2: Eheleute/ Partner mit einem gemeinsamen Kind (4 Jahre) und weiteres Kind aus erster Beziehung (15 Jahre): Je Ehepartner € 364 (Summe: € 728), Kind 4 Jahre €237 und Kind 15 Jahre € 306 = Gesamtbedarf RL/SoZG € 1.271 Beispiel 3: Bruder und Schwester wohnen zusammen, ohne Eltern: Keine Bedarfs- gemeinschaft aber Haushaltsgemeinschaft: Regelsatz von jeweils € 404 Beispiel 4: Oma und Enkelkind leben zusammen: Keine Bedarfsgemeinschaft aber Haushaltsgemeinschaft Kind erhält SGB XII Leistungen, wenn es unter 15 ist, sofern es bereits 15 Jahre alt: SGB II mit Regelsatz i.H.v. € 404 Beispiel 5: reine Wohngemeinschaft, bzw. sonstige verwandte oder verschwägerte Personen (z.B. Cousine): Haushaltsgemeinschaft: Regelsatz von jeweils € 404 8 8

9 Mehrbedarfe / nicht zu erbringende Leistungen
Zusätzlich zu der Regelleistung können folgende Mehrbedarfe bei besonderen Bedarfslagen erbracht werden: Schwangerschaft, ab der 13. Schwangerschaftswoche (Mutterschaftspass) Alleinerziehung Warmwasserpauschale bei dezentraler Warmwasseraufbereitung (Boiler in der Wohnung) Ernährung (kostenaufwendige Ernährung, bescheinigt durch den behandelnden Arzt) Behinderte Menschen, die bestimmte Leistungen nach dem SGBXII erhalten NICHT zusätzlich geleistet werden z.B.: Bekleidungsgeld (Betrag ist bereits im Regelbedarf beinhaltet) Zuzahlungsbeiträge zu Medikamenten und Hilfsmitteln (Betrag ist bereits im Regelbedarf beinhaltet) Eigenanteil Zahnbehandlung 9 9

10 Berechnung – KOSTEN DER UNTERKUNFT UND HEIZUNG
Angemessene Kosten der Unterkunft Kaltmiete monatlich anfallende kalte Betriebskosten (Abschläge Betriebskosten) unregelmäßig anfallende kalte Betriebskosten (z.B. Müllgebühren, Betriebskostenabrechnungen) Angemessene Heizkosten (warmen Betriebskosten) 10 10

11 KOSTEN DER UNTERKUNFT UND HEIZUNG - Umzug
Was ist zu beachten: Bei Umzugsabsicht ist mit dem zuständigen Leistungssachbearbeiter des Jobcenters das Gespräch zu suchen. Möchte der Kunde in einen neuen Landkreis ziehen, wird der künftige Träger an der Entscheidung durch das Jobcenter beteiligt. Im SGB II gelten Angemessenheitshöchstgrenzen für die Bruttokaltmiete (Kaltmiete und kalte monatliche Betriebskosten). Bei Vorlage des Mietvertrages oder des Wohnungsangebots kann die Überprüfung dieser Wohnkosten durch das Jobcenter erfolgen. Dies schafft Rechtssicherheit für die Kunden. Der Mietvertrag ist erst nach erteilter Zusicherung (Angaben zum Umzugsgrund erforderlich) durch das Jobcenter zu unterschreiben. Die Zusicherung ist zwingende Voraussetzung, damit z.B. Umzugskosten (z.B. Kosten für kostengünstige Miete eines Transporters, bei besonderen Bedarfslagen Umzugshelfer) oder die Mietkaution als Darlehen übernommen werden können. Generell nicht übernommen werden Maklerkosten. 11 11

12 Einmalige Bedarfe Erstausstattung Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte; sollten die Gegenstände bereits vorhanden gewesen sein, kann nur ein Darlehen erbracht werden Erstausstattung für Bekleidung (z.B. neugeborenes Kind) Erstausstattung Schwangerschaft und Geburt Begriff der Erstausstattung: die erstmalige Anschaffung von benötigten Gegenständen, die noch nie besessen wurden bzw. die nicht mehr besessen werden, weil außergewöhnliche Umstände vorliegen. Dieser Begriff ist bedarfsbezogen. Ohne tatsächlichen Bedarf auch keine Leistungen Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen 12 12

13 Leistungen für Bildung- und Teilhabe
Es ist ein gesonderter Antrag nötig Ausnahme: jährliches Schulgeld für die Ausstattung mit dem persönlichen Schulbedarf mit zwei Auszahlterminen im Februar und August (bitte an die Vorlage der Schulbescheinigung denken) Leistungen können erbracht werden für: •eintägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen •mehrtägige Klassenfahrten oder Freizeiten von Kindertageseinrichtungen •Schülerbeförderung (Ticket max.: € 41,55) – Eigenanteil: € 5 monatlich •außerschulische Lernförderung •gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertageseinrichtung – Eigenanteil 1 € pro eingenommenem Mittagessen •Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z.B. Mitgliedsbeitrag Sportverein 13 13

14 GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Sofern der anerkannte Flüchtling bereits einmal gearbeitet hat, besitzt er eine Sozialversicherungsnummer. Auch eine Krankenkasse war bereits einmal gewählt (eher die Ausnahme). Beide Angaben werden benötigt, um eine Pflichtversicherung über den SGB II Bezug richtig zu veranlassen. Der anerkannte Flüchtling hat noch keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (Regelfall) freies Wahlrecht, bei welcher Krankenkasse eine Mitgliedschaft beantragt wird Mit der Bewilligung von SGB II Leistungen wird durch das Jobcenter eine Sozialversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt – diese Nummer wird dann an das Jobcenter und die Krankenkasse gemeldet (Dauer ca. 2 – 3 Wochen) Die Rentenversicherungsnummer ist Voraussetzung, damit die Krankenkasse die vom Jobcenter bereits erhaltenen Versicherungsbeiträge zuordnen kann. Erst in diesem Moment wird rückwirkend die Mitgliedschaft aktiv Vorläufige Mitgliedschaft kann über SGB II Leistungsbescheid nachgewiesen werden 14 14

15 Auszahlungswege – wie werden die Leistungen ausgezahlt?
REGELFALL Gesamtbetrag wird an den Leistungsempfänger auf die angegebene Bankverbindung überwiesen, § 42 SGB II Der Leistungsempfänger muss seine vertraglichen Verpflichtungen, insb. Mietzahlungen, Abschläge Heizkosten und Strom, direkt bezahlen Ausnahmen: Barzahlung durch Scheck: Beachten Sie, es fallen monatliche Scheckgebühren von € 7,10 an. Direktzahlung an Dritte (z.B. Vermieter), wenn in der Vergangenheit Schulden entstanden sind oder Kunde dies bei besonderer Sachlage ausdrücklich wünscht. 15 15

16 Berechnung : EINKOMMEN
EINKOMMEN MINDERT DEN ERRECHNETEN GESAMTBEDARF Einkommen ist jede Einnahme in Geld oder Geldeswert, wenn diese während des laufenden Bezugs zufließt. Zum Beispiel: Einkommen aus Erwerbstätigkeit Entgeltersatzleistungen wie bspw. Arbeitslosgengeld I oder Krankengeld Kindergeld Elterngeld; kein Anspruch für Flüchtlinge mit Duldung; bei Niederlassungserlaubnis bzw. bei bestimmten Aufenthaltstiteln, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen, kann Elterngeld gezahlt werden. Kapital- und Zinserträge Unterhalt Renten Steuerrückerstattungen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 16 16

17 Berechnung : EINKOMMEN – das Zuflussprinzip
Das Zuflussprinzip ist wichtiger Bestandteil der Bewertung, ob Vermögen oder Einkommen im sozialhilferechtlichen Sinne vorliegt Im Kalendermonat zufließende Einnahmen werden mit dem Bedarf des Kalendermonats verglichen. Es kommt nicht darauf an, für welchen Zeitraum die Einnahme geleistet wird. Beispiel Einkommen Beispiel Vermögen EINKOMMEN: nach Abzug Freibeträge anzurechnen Antrag am 05.05 z.B. letztes Entgelt gekündigtes Arbeitsverhältnis, erhalten VERMÖGEN: Freibetrag zu prüfen Geldgeschenk Verwandte, erhalten 29.04 Antrag am 17 17

18 Berechnung : EINKOMMEN Erwerbstätigkeit – Freibeträge
Der Grundfreibetrag in Höhe von € 100 gilt für jedes Erwerbs-Einkommen Keine Kinder vorhanden Kinder in BG oder Elternteil eines Kindes weitere Beträge bleiben prozentual gestaffelt nach Einkommenshöhe anrechnungsfrei und zwar bei einem Bruttoeinkommen zwischen: •100,01 Euro und 1.000,00 Euro von 20 Prozent •1.000,01 Euro und 1.500,00 Euro nochmals von 10 Prozent weitere Beträge bleiben prozentual gestaffelt nach Einkommenshöhe anrechnungsfrei und zwar bei einem Bruttoeinkommen zwischen: •100,01 Euro und 1.000,00 Euro von 20 Prozent •1.000,01 Euro und 1.200,00 Euro nochmals von 10 Prozent 18 18

19 Berechnung : EINKOMMEN Erwerbstätigkeit – Freibeträge Beispiele
Einzelperson und keine Kinder außerhalb der BG, Minijob mit € 400 Brutto wie Netto Berechnung Freibeträge: € 400 abzüglich Grundfreibetrag von €100: Rest € 300 Rest € 300 * 20 % = weiterer Freibetrag in Höhe von € 60 Gesamtabzug: € 160 Anzurechnendes Einkommen: € 240 Beispiel 2: Eheleute und 1 Kind in BG, Einkommen Brutto: € 1.400, Netto €1.120 Berechnung Freibeträge: € abzüglich Grundfreibetrag von €100: Rest: € 1.300 € 899,99 (€ minus € 100,01)* 20 % = weiterer Freibetrag in Höhe von € 180 € 399,99 (€ minus € 1000,01) * 10 % = weiterer Freibetrag in Höhe von € 40 Gesamtabzug: € 320 Anzurechnendes Einkommen: € 800 19 19

20 ZU BERÜCKSICHTIGENDES VERMÖGEN
Berechnung- VERMÖGEN Als Vermögen gelten alle Güter einer Person, die in Geld messbar sind, unabhängig davon, ob sich das Vermögen im Inland oder Ausland befindet und als bereite Mittel zur Verfügung stehen. Nicht zu berücksichtigendes Vermögen (z.B.) angemessenes KFZ (Wert ca. € 7.500) angemessener Hausrat angemessenes selbstbewohntes Eigenheim Vermögensfreibeträge pro Lebensjahr € 150, mind. € max. € (je nach Geburtsjahrgang) PLUS Anschaffungsfreibetrag In Höhe von € 750 ZU BERÜCKSICHTIGENDES VERMÖGEN 20 20

21 Berechnung - Beispiele
Einzelperson, Kaltmiete € 364, kalte Nebenkosten € 35, Heizkosten € 55, kein Einkommen und kein Vermögen Berechnung: Regelleistung: € 404 Kaltmiete und kalte Nebenkosten: € 399 Heizkosten: € 55 Gesamtbedarf: € 858 = Anspruch 21 21

22 Berechnung - Beispiele
Ehepaar ohne Kinder, Kaltmiete zzgl. kalter Nebenkosten € 555, Heizkosten € 65, Ehefrau ist schwanger, kein Einkommen und kein Vermögen Berechnung: Regelleistung für Partner je Person (2 * € 364): € 728 Mehrbedarf Schwangerschaft: € 61,88 Kaltmiete und kalte Nebenkosten: € 555 Heizkosten: € 65 Gesamtbedarf: € 1.409,88 = Anspruch 22 22

23 Berechnung - Beispiele
Ehepaar mit Kind (2 Jahre), Kaltmiete zzgl. kalter Nebenkosten € 555, Heizkosten € 65, Kindergeld (€ 190) und Elterngeld (€300), Kein Vermögen Berechnung: Regelleistung für Partner je Person (€ 364): € Sozialgeld Kind: € Kaltmiete und kalte Nebenkosten: € Heizkosten: € Gesamtbedarf: € 1.585 ABZUG Einkommen: MINUS € Auf Einkommen ist bei volljährigen Leistungsberechtigten ein Betrag in Höhe von € 30 monatlich abzuziehen (Versicherungspauschale) ANSPRUCH: € 1.125 23 23

24 Verfahrensablauf Erstantragsstellung
Vorsprache INFOPUNKT (ZABF) Ausweis + Aufenthaltstitel + ggfls. Einstellungsbescheid Asylbewerberleistungen vorlegen Qualifizierte Erstberatung beim zuständigen Sachbearbeiter; ANTRAGSTELLUNG Beratung SGB II Leistungen Antragsausgabe mit Checkliste Vergabe Termin zur Antragsabgabe 24 24

25 Verfahrensablauf Erstantragsstellung
Termin zur Antragsabgabe beim Leistungssachbearbeiter Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit Rechtliche Prüfung des Anspruches Prüfung ergibt Hilfebedürftigkeit: BEWILLIGUNGSBESCHEID wird erteilt TERMIN ARBEITSVERMITTLUNG (sobald Antrag auf Arbeitslosengeld II abgegeben wurde) 25 25

26 In der Regel werden folgende weitere Anlagen benötigt:
DER ANTRAG In der Regel werden folgende weitere Anlagen benötigt: Anlage Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU) Kopie Mietvertrag, ggfls. Mietbescheinigung, Nachweis über Mietzahlung, evtl. Nachweis über Einrichtung eines Dauerauftrags Anlage Kind (KI) und weitere erwerbsfähige Person (WEP) Anlage Einkommen (EK) und Vermögen (VM) für jede Person der Bedarfsgemeinschaft, Belege sind beizufügen (z.B. Gehaltsabrechnung, Kopie Sparbuch) HAUPTANTRAG (Anlage HA) Abfrage der persönlichen Daten, Bankverbindung, beruflicher Werdegang, Abfrage Mehrbedarfe, Frage nach weiteren Personen 26 26

27 Bei besonderen Bedarfslagen: Wir benötigen zusätzlich:
DER ANTRAG Bei besonderen Bedarfslagen: Anlage Mehrbedarf (MB) Anlage Besondere Bedarfe (BB) Anlage Sozialversicherung (SV) Für Bildungs- und Teilhabeleistungen ist ein gesonderter Antrag erforderlich! Wir benötigen zusätzlich: Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung Einstellungsbescheid Asyl Kontenauszüge der letzten 3 Monate Nachweis Errichtung Dauerauftrag Mietzahlung/Energieversorger Bescheid Kindergeld, Elterngeld u.ä. 27 27

28 Der Bewilligungsbescheid
Bestimmt den Leistungszeitraum Zeigt auf für welche Personen der Bedarfsgemeinschaft eine Anspruchsberechtigung besteht Der monatlich individuelle Anspruch pro Person wird aufgeführt und der monatliche Gesamtanspruch 28 28

29 Der Bewilligungsbescheid
Krankenversicherung und Meldezeiten zur Rentenversicherung sind ersichtlich Hinweis auf die Fälligkeit der Zahlung monatlich im Voraus: Leistungen für Januar werden im Dezember ausgezahlt Rechtbehelfsbelehrung: Hinweis auf Widerspruchsrecht Ergänzende Erläuterungen folgen: hier sind gesetzlich zu beachtende Pflichten und Rechtsfolgen aufgeführt. Bescheid bitte vollständig lesen Bescheinigung zur Gebührenbefreiung bei der Gebühreneinzugszentrale Die Befreiung ist dort zu beantragen und erfolgt NICHT automatisch. 29 29

30 Der Bewilligungsbescheid - Berechnungsbogen
…zeigen die Zusammensetzung und die Berechnung der einzelnen Beträge auf und den Gesamtbedarf. 30 30

31 Der Bewilligungsbescheid - Berechnungsbogen
…zeigen, ob und in welcher Höhe Einkommen und/oder Vermögen berücksichtigt wurde. …zeigen den individuellen Leistungsanspruch jedes einzelnen Leistungsberechtigten auf. Zeigt den Zahlbetrag 31 31

32 Was ist uns wichtig: Bereits bei der ersten Vorsprache am Infopunkt sollten mitgebracht werden: Aufenthaltstitel und Einstellungsbescheid Asylbewerberleistungen bzw. unverzügliche Vorsprache bei Asyl und Mitteilung der Anerkennung als Flüchtling, Wahl der Krankenkasse sollte getroffen sein – ggfls. bereits die Rentennummer beantragt sein Vollständige Unterlagen/Anträge (unterschrieben) zur Antragsabgabe und wahrheitsgemäße Angaben Eigenverantwortliche Lebensführung im SGB II zugrunde gelegt Der Weiterbewilligungsantrag ist zeitnah zu stellen, idR 6 Wochen vor dem Ende des laufenden Leistungsbezugs – es erfolgt KEINE automatische Weiterzahlung der Leistungen ohne weiteren Antrag 32 32

33 Was ist uns wichtig: Bescheide bitte vollständig lesen
Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen umgehend mitteilen Bei Problemen und Fragen das Gespräch mit der Sachbearbeitung suchen, nur dann kann Hilfe geleistet werden Bei Fragen: Stellen Sie diese bitte. Wir beraten Sie gerne. 33 33

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
34


Herunterladen ppt "Jobcenter Landkreis Ludwigsburg Infoveranstaltung Arbeitskreis Asyl Modul Leistungsgewährung 1 1."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen