Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser
Ziel Schaffung einer leistungsfähigen und zukunftsorientierten Infrastruktur mittels Anbindung von öffentlichen Schulen und Plankrankenhäuser an das Glasfasernetz Auf- und Ausbau von lokalen WLAN-Netzen an öffentlichen Schulen
Gegenstand der Förderung Erstmalige Herstellung eines (durchgängigen) Glasfaseranschlusses einschließlich Netzabschlusseinheit – FTTH bis zum Gebäude Schaffung oder Erweiterung einer WLAN-Infrastruktur einschließlich der dazu notwendigen Verkabelung im Gebäude
Zuwendungsempfänger Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 BayEUG (Private Schulen erhalten eine 100 % ige Erstattung über das Schulfinanzierungsgesetz) Krankenhausträger der gemäß Art. 5 Abs. 2 BayKrG im Krankenhausplan des Freistaates Bayern aufgenommenen Krankenhäuser
Art, Umfang und Höhe Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben Fördersätze: 80% Regelfördersatz Ausnahme: 90% Raum mit besonderem Handlungsbedarf Förderhöchstbeträge: FTTH max. Förderung i. H. v. 50.000 € (Ausnahme: Tiefbau ist länger als 1.500m, dann Erhöhung um 10.000 €) WLAN max. Förderung i. H. v. 5.000 €
Zuwendungsvoraussetzung FTTH Sicherstellung, das eine durchgängige Glasfaserinfrastruktur bis zum Gebäude (einschl. Netzabschlusseinheit) geschaffen wird „letzte Meile“ muss auch Glasfaser verlegt sein
Förderung scheidet aus, wenn Ein Glasfaseranschluss bereits bis zum Gebäude besteht Die Herstellung im Rahmen eines anderweitig geförderten Breitbandausbaus geplant ist (z.B. BbR) Ein TK-Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau ohne Kostenbeteiligung angekündigt hat Erneute Inanspruchnahme wenn Investor im eigenwirtschaftlichen Ausbau gesetzte Meilensteine nicht erreicht und erfolglos eine Nachfrist gesetzt wurde
Eine Förderung durch ein anderes Förderprogramm ebenfalls in Anspruch genommen wird Vor Eingang des vorzeitigen Maßnahmenbeginns mit dem Vorhaben begonnen wurde Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Vertrags zur Herstellung eines Glasfaseranschlusses
Zuwendungsvoraussetzung WLAN Eine Berechtigung das BayernWLAN aus dem BayKOM-Rahmenvertrag (Los 2) abzurufen besteht (u.a. bayrische Schulen, selbst- und unselbstständige Körperschaften des öffentl. Rechts des Freistaats Bayern aber nicht für Krankenhäuser und private Schulen) Der Abruf des BayernWLAN tatsächlich erfolgt BayernWLAN mindestens 24 Monate verfügbar gemacht wird
Unter diesen Voraussetzungen kann die WLAN-Förderung auch zur Erweiterung bestehender WLAN-Netze (WLAN-Infrastrukturen) gewährt werden (Hotspot-Ü)
Förderung scheidet aus, wenn Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden Krankenhäuser sich in privater Trägerschaft befinden, da diese nicht berechtigt sind zum Abruf von Leistungen aus dem BayKOM-Rahmenvertrag Die WLAN-Technik bereits beschafft und installiert ist Eine Förderung durch ein anderes Förderprogramm ebenfalls in Anspruch genommen wird Vor Eingang des vorzeitigen Maßnahmenbeginns mit dem Vorhaben begonnen wurde Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Vertrags zur Schaffung/Erweiterung einer WLAN-Infrastruktur
Verfahren
Beschluss zur Durchführung der Maßnahme Schritt 1 Beschluss zur Durchführung der Maßnahme Schritt 2 Angebotsfindung Schritt 3 Antragstellung Schritt 4 Erteilung vorzeitiger Maßnahmenbeginn / Zuwendungsbescheid Schritt 5 Vertragsabschluss und Durchführung Baumaßnahmen Schritt 6 Einreichung Verwendungsnachweis Schritt 7 Verwendungsnachweisprüfung und Mittelauszahlung
Beschluss zur Durchführung der Maßnahme Festlegung des Fördergegenstands Ermitteln ob geplante Maßnahme förderfähig Beschluss zur Maßnahme durch das zuständige Organ Schritt 1 Beschluss zur Durchführung der Maßnahme
Ermitteln der vorhandenen und ggf Ermitteln der vorhandenen und ggf. geplanten Versorgungslage (FTTH-Ausbau) Breitbandmanager berät und hilft Festlegen des geplanten Ausstrahlungsbereichs für WLAN Ggf. Ortsbegehung mit Vodafone vereinbaren Kontaktaufnahme mit dem BayernWLAN-Zentrum Abschätzen der Investitionskosten hier beginnt die Dokumentation im Vergabevermerk Schritt 2 Angebotsfindung
Einholen von Angeboten Im Angebot sollen die Kosten je Einrichtung und Fördergegenstand ersichtlich sein, eventuell Losbildung von Vorteil bei mehreren Einrichtungen Es sollten mind. drei Angebote eingefordert werden Für FTTH-Ausbau können über den Breitbandatlas mögliche Netzbetreiber eruiert werden Vorgelagerter Teilnehmerwettbewerb nicht nötig Empfohlen wird, die durchgängige Glasfaserinfrastruktur vertraglich mit festzuhalten (Bestandteil des Angebots) Zu verlegende Meter Leitungen Angabe Meter Tiefbau Angabe Materialkosten, ggf. Lohnkosten Geplante Fertigstellung Schwellenwerte für Ausschreibungen beachten
Wertgrenzen für nationale Ausschreibungen kommunaler Auftraggeber Nr. 3 ANBest-K i.V.m. Bekanntmachung StMI vom 14.10.2005 zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (Stand: 01.01.2018)
Wertgrenzen für nationale Ausschreibungen privater Auftraggeber Nr. 3 ANBest-P i.V.m. VOL/A 1. Abschnitt (Stand 01.01.2018) * Keine formalrechtliche Bindung an das Vergaberecht, wenn die Zuwendung weniger als 50.000 € beträgt (Nr. 3.7 Satz 1 ANBest-P). Der Zuwendungsempfänger ist in diesem Fall Verpflichtet, Aufträge im Wert von mehr als 500 € (ohne Umsatzsteuer) an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben (Einholung von mindestens drei Vergleichsangeboten).
Europaweite Ausschreibungen Liefer- und Dienstleistungen: 221.000 € Bauleistungen: 5.548.00 € Dokumentation des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens im Vergabevermerk
Antragstellung Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Oberbayern Schritt 3 Antragstellung Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Oberbayern Förderantrag dieser Richtlinie verwenden Bereitgestellt unter www.schnelles-internet-in-bayern.de Schulen/Krankenhäuser Musterdokument1-Förderantrag Weitere Musterdokumente hier ebenfalls aufgeführt
Förderung von Glasfaser- und WLAN-Erschließung kann formal zusammengefasst oder getrennt beantragt werden Zu beachten ist die separate Aufteilung der Kosten je Antragsgegenstand (Glasfaser/WLAN) und Einrichtung Förderhöchstbeträge gelten je Einrichtung, unabhängig der Anzahl der Standorte Bei Standorten mit mehreren Einrichtungen verschiedener oder desselben Sachaufwandsträger/Krankenhausträger steht der Förderhöchstbetrag je Einrichtung zur Verfügung Bei unterschiedlichen Sachaufwandsträgern sollte die Glasfaseranbindung abgestimmt werden und in einer Maßnahme erfolgen
Zuwendungsfähig sind die notwendigen investiven Ausgaben Kosten für Planungsleistungen, Material und Bauausführung Ortsbegehung im Rahmen des BayKOM-Rahmenvertrages (Los 2) Nicht zuwendungsfähige Ausgaben Kosten für Beratung und Begleitung im Förderverfahren (Projektsteuerung) Kommunale Eigenregieleistungen Betriebsausgaben (u.a. Strom, Internetgebühren, Lizenzgebühren, Miete für WLAN-Hardware)
Antragsformular Antragsformular der GWLANR verwenden Dokument „ Bestätigung zu subventionserheblichen Tatsachen“ ist unterschrieben beizufügen, wenn unter Punkt 1 Antragsformular „ja“ zutreffend
Benennung der einzelnen Einrichtungen Nur Einrichtungen, die dem Antragsteller als Sachaufwandsträger zuzuordnen sind
Beschreibung des Vorhabens / der Vorhaben unter Punkt 4 Um genaue Beschreibung des Vorhabens wird gebeten, unter anderem mit Angabe von: Glasfaseranschluss der zu verlegenden Meter Glasfaserleitung Meter notwendiger Tiefbau Kurze Beschreibung Trassenführung WLAN-Ausbau Ausstrahlungsbereich, z.B. Aula, Pausenhof, Unterrichtsräume usw. Bei Verkabelungsarbeiten eine Beschreibung der Kabelwege
Ggf. als Anlage beifügen wenn Platz auf Antragsformular nicht ausreicht Keine Internet-Links angeben Auch für Dritte soll ersichtlich sein, welche Infrastruktur wo und in welchem Umfang installiert wird
Bei Förderung einer WLAN-Infrastruktur muss ersichtlich sein, um welche Variante des BayernWLAN es sich handelt Schaffung einer neuen Infrastruktur (Hardware wird i.d.R. über Rahmenvertrag angemietet), nur BayernWLAN wird ausgestrahlt Nur Verkabelungsarbeiten förderfähig Erweiterung einer bestehen Infrastruktur um BayernWLAN mittels Hotspot-Ü (zus. Access Points u. Hotspots werden über freien Markt beschafft), zusätzlich zu den bestehenden SSID‘s wird BayernWLAN ausgestrahlt Verkabelungsarbeiten und zus. benötigte Hardware wie Access-Points und Hotspots förderfähig
Dem Förderantrag sind unbedingt folgende Anlagen beizufügen (Pkt Dem Förderantrag sind unbedingt folgende Anlagen beizufügen (Pkt. 9 Antragsformular) Das ausgewählte Angebot Dokument über den Beschluss des zuständigen Organs über die Durchführung der Maßnahme Vergabevermerk aus dem folgendes hervorgeht Art des durchgeführten Vergabeverfahrens Anzahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Firmen Anzahl der eingegangenen Angebote Angebotsbewertung / Vergabekriterien Entscheidung für ein Angebot Bestätigung zu den subventionserheblichen Tatsachen (falls nötig)
Eingang Förderantrag bei Regierung v. Oberbayern Schritt 4 Erteilung vorzeitiger Maßnahmenbeginn /Zuwendungsbescheid Eingang Förderantrag bei Regierung v. Oberbayern Prüfung des Förderantrags Anschließend Erteilung vorzeitiger Maßnahmenbeginn Erteilung Zuwendungsbescheid
Abschluss der Baumaßnahe(n) und Inbetriebnahme Schritt 5 Vertragsabschluss und Durchführung der Baumaßnahmen Nach Erhalt vorzeitiger Maßnahmenbeginn - Vertragsabschluss zur Durchführung der Baumaßnahme(n) Baubeginn Bei WLAN Montage bei Vodafone beauftragen inkl. Zeitpunkt der Fertigstellung der Vorarbeiten Vorarbeiten beauftragen und durchführen Nach Abschluss Vorarbeiten Meldung an Vodafone Montage und Inbetriebnahme von BayernWLAN durch Vodafone Abschluss der Baumaßnahe(n) und Inbetriebnahme
Einreichung Verwendungsnachweis Schritt 6 Einreichung Verwendungsnachweis Nach Erhalt Schlussrechnung Einreichung des Verwendungsnachweises Muster 4 zu Art. 44 BayHO für Verwendungsnachweis verwenden und folgende Unterlagen beifügen Fertigstellungsmitteilung des TK-Unternehmens für Glasfaseranschluss Bereitstellungsanzeige von Vodafone für BayernWLAN Schlussrechnung und ggf. auch Teilrechnungen und die entsprechende(n) Auszahlungsanordnung(en) Kopie des vollständigen unterschriebenen Kooperationsvertrages zur Erbringung der Bauleistung Kopie des Vertrages mit BayKOM über BayerWLAN
Eingereichte Unterlagen vollständig Schritt 7 Verwendungsnachweisprüfung und Mittelauszahlung Eingereichte Unterlagen vollständig Überprüfung der förderfähigen Kosten anhand der eingereichten Rechnungen Mittelauszahlung nach abgeschlossener Prüfung
Bei größeren Baumaßnahmen, z. B Bei größeren Baumaßnahmen, z.B. wenn ein Sachaufwandsträger mehrere Einrichtungen mit Glasfaser erschließt, können auch Teilrechnungen zur Auszahlung eingereicht werden. Auszahlungsantrag Muster 3 zu Art. 44 BayHO Kopie Kooperationsvertrag Kopie Rechnung Ggf. Kopie Auszahlungsanordnung
Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01. Juni 2018 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Fragen / Antworten Können private Förderschulen ebenfalls eine Förderung nach dieser Richtlinie erhalten? Förderschulen sind nicht über die GWLANR erfasst. Hintergrund ist, dass diese Schulen über das Schulfinanzierungsgesetz bis zu 100% den notwendigen Sachaufwand durch die Sachgebiete 44 der Regierungen erstattet bekommen.
Kann ein Sachaufwandsträger mit mehreren Einrichtungen für jede Einrichtung eine gesonderte Ausschreibung durchführen? Nein, ein Sachaufwandsträger mit mehreren Einrichtungen, welche nach dieser Richtlinie gefördert werden sollen, muss die Aufträge in einem Vergabeverfahren ausschreiben. Andernfalls würde es sich um eine rechtswidrige Unterwanderung des Auftragsschwellenwertes handeln. Eine Losbildung ist in solch einem Fall zu empfehlen, da die Kosten je Einrichtung ersichtlich sein müssen.
Ist die Verlegung eines Leerrohres bereits förderfähig (in Vorbereitung einer eventuell späteren Glasfasererschließung)? Die Verlegung eines Leerrohrs ohne Glasfaser ist für eine Förderung im Rahmen der GWLANR nicht ausreichend. Sollte der Antragsteller im Zuge von Baumaßnahmen im Vorfeld der Antragsstellung Leerrohr verlegen, ist dies nicht über GWLANR förderfähig, es würde sich ansonsten um einen förderschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn handeln, wenn die Kosten für die Leerrohrverlegung in die Antragsstellung mit einfließen. Bei Angebotsfindung für den Glasfaseranschluss kann auf das vorhandene Leerrohr verwiesen werden und den TK-Unternehmen zur Nutzung angeboten werden, dies würde die Investitionskosten reduzieren.
Ist eine mehrfache Inanspruchnahme der WLAN-Förderung für eine Einrichtung möglich? Die WLAN-Förderung kann für eine Einrichtung mehrfach beantragt werden, dies aber nur, bis der Förderhöchstbetrag der Einrichtung von 5.000 € erreicht ist. Hier auch der Hinweis, das bei Folgeanträgen ebenfalls auf die Bagatellgrenze geachtet werden muss, diese könnte in solchen Fällen eher zum tragen kommen.