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Rechtsschutz im Rahmen von Vergabeverfahren RA Dr. Philipp Götzl

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Präsentation zum Thema: "Rechtsschutz im Rahmen von Vergabeverfahren RA Dr. Philipp Götzl"—  Präsentation transkript:

1 Rechtsschutz im Rahmen von Vergabeverfahren RA Dr. Philipp Götzl
Ein Überblick mit Antworten für Auftraggeber

2 (Rechts-)Grundlagen EU-Rechtsmittelrichtlinien Nationales Recht
RMR 89/665/EWG für den „klassischen Bereich“ SRMR 92/13/EWG für den „Sektorenbereich“ Inhalte: Nichtigerklärung rechtswidriger Entscheidungen der Auftraggeber Erlassung einstweiliger Verfügungen Schadenersatz für Vertrauensschäden Nationales Recht Bundesvergabegesetz 2002 (§§ ) Rechtsschutzeinrichtungen: B-VKK, BVA Landesvergabe-(kontroll/nachprüfungs/rechtsschutz)-gesetze Rechtsschutzeinrichtungen: UVS oder VKS

3 Ende des Vergabeverfahrens  „Stillhaltefrist“ (idR 14 Tage) 
 Ab hier nur noch Feststellung und Schadenersatz  Bis (einschließlich) hier kann ein Nachprüfungsantrag samt eV beantragt werden.

4 Rechtsschutz VOR Zuschlagserteilung
Nachprüfungsverfahren (Nichtigerklärungsverfahren) Gesondert anfechtbare Entscheidungen (§ 20 Z 13 BVergG) des AG werden überprüft und für nichtig erklärt, wenn sie im Widerspruch zum BVergG oder den hiezu erlassenen Verordnungen UND für den Ausgang des Verfahrens von wesentlichem Einfluss sind. (§ 174 Abs 1) Anfechtungsfristen zwischen 3 und 28 Tagen, idR 14 Tage (§ 169) Muss vom Bieter eingehalten werden, sonst ist der Antrag unzulässig! Verständigungspflichten Kommt der Bieter seiner Verständigungspflicht (§ 163 Abs 2) nicht nach, ist sein Antrag unzulässig! Ordnungsgemäße Vergebührung Nach fruchtlosem Verbesserungsauftrag ist der Antrag des Bieters unzulässig!

5 Rechtsschutz VOR Zuschlagserteilung
Einstweilige Verfügungen Frühestens zugleich mit Einbringung eines Nachprüfungsantrages zulässig. Längstens bis Beendigung des Vergabeverfahrens. Inhaltliche Voraussetzungen Drohender Schaden Rechtswidrigkeit, Rechtsschutzinteresse Interessen (-abwägung) Antragsteller-/Bieterinteressen, Auftraggeberinteressen, Öffentliche Interessen Gültigkeitsdauer max. 2 Monate

6 Rechtsschutz NACH Zuschlagserteilung
Feststellungsverfahren Ohne rechtliches Interesse (Interesse am Vertragsabschluss) und ohne Schaden ist ein Antrag unzulässig. Antragsfrist 6 Wochen Muss vom Ast eingehalten werden, sonst ist der Antrag unzulässig! Gegenantrag des Auftraggebers (§ 162 Abs 3 S 2 BVergG)! Hatte Antragsteller keine „echte Chance“ auf Erteilung des Zuschlages? Danach beurteilt, ob Ast in den engeren Auswahlkreis der Auftragsvergabe gekommen wäre. Gegenantrag wird bei „Wurzelmängeln“ regelmäßig abgewiesen. Exkurs: Gebühren

7 Rechtsschutz NACH Zuschlagserteilung
Schadenersatz Feststellungsbescheid als Zulässigkeitsvoraussetzung. Kosten der Angebotsstellung und Teilnahme am Vergabeverfahren („Vertrauensschaden“) Kosten für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen, für die Ausarbeitung des Angebots, für die Erstellung von Plänen, Reisespesen und die im Rahmen einer Projektbesichtigung anfallenden Kosten. Erfüllungsinteresse Soweit der Bieter nachweist, dass er Bestbieter geworden wäre, kann der Auftraggeber für den Nichterfüllungsschaden haften.

8 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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