Auftaktveranstaltung am 5. Februar 2018 in Mainz

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
1 Bürgermeisterseminar Interkommunale Zusammenarbeit Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep.
Advertisements

1. Allgemeines 1. a) beteiligte und Ziele 1.b) rechtliche Grundlagen 2. Schritte des Hilfeplans 2.a) Schritte b) Schritte Aufgabe des Erziehers.
Einführung der Q-Team-Leiter und Leitbildvertreter in die Projektarbeit Einführung der Q-Team-Leiter und Leitbildvertreter in die Projektarbeit Standortbestimmung.
Toni Schellenberg – Teamleiter ARGE SGB II Erfurt – Förderinstrumente im Rechtskreis SGB II im Überblick.
Der PARITÄTISCHE Gesamtverband e.V., Andrea Pawils, Referentin Altenhilfe und Pflege, AK Selbsthilfe 08. April 2008 Gesetz zur.
Ziele der Förderung: Erhöhung der Chancen von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Familien mit minderjährigen Kindern soziale (und berufliche)Teilhabe.
Leitlinien für Bürgerbeteiligung der Stadt Heidelberg Veranstaltung „Bürgerbeteiligung Masterplan Neuenheimer Feld“ Arnulf Weiler-Lorentz.
Betreuungsangebote für Kinder 2013/2014 Geplante Gruppenformen und Betreuungszeiten in den geförderten Tageseinrichtungen.
„Berufliche Orientierung / Berufswegeplanung für jungen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung / mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches.
Medienpädagogische Beraterinnen und Berater für Sachsen-Anhalt
Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz
Schulung und Begleitung der Individuellen Teilhabeplanung in Rheinland-Pfalz Präsentation der Projektergebnisse in der Abschluss- und Auftaktveranstaltung.
Wohnen heißt Zuhause sein
Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf die Jugendhilfe
D : Nachteilsausgleiche bei Studien- und Prüfungsleistungen
Jahrestagung Leitungen der Jugendämter
Jugendamtselternbeirat
Modul 4 – Pflegebedürftigkeit und Pflegeversicherung
Rahmenbedingungen für die Arbeit als QmbS-Berater in einem Tandem
Das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“
Erasmus+ 2. Infoveranstaltung
Ergebnisse des Lärmaktionsplans (LAP)
Status MIWP (Fitness for purpose – Analysis)
Externe Evaluation Ergänzt die interne Evaluation durch eine systematische Außensicht Gründet auf denselben Qualitätsbereichen wie die interne Evaluation.
Bewertungsanlässe im Deutschunterricht
2. Öffentliche Sitzung der Wiener Monitoringstelle
Lernentwicklungsgespräch statt Zwischenzeugnis
Vorlesung Ingenieurhydrologie
Seniorenpolitische Gesamtkonzepte
Agentur zum Aufbau von Wohnberatung
Studiendirektorin / Studiendirektor als Leitung des Fachbereichs III
So gelingt der digitale Wandel in einem Landwirtschaftsbetrieb
Das Persönliche Budget
Persönliches Budget und Teilhabeplanung auf Grundlage der ICF?
Pflegereform Entlastung oder Bürde.
Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe
ICF-Anwenderkonferenz 2018 Hamburg
Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt Fachtagung „Berufswegeplanung“ Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. Hannover
Werkstätten:Tag 2004 Die Rolle der anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen Referent: Bernward Jacobs Geschäftsführer Stift Tilbeck GmbH, Havixbeck.
von Sabine Kronfoth und Adrian Maerevoet
Basiskurs Medienbildung Orientierungsstufe
Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender
Behindertenbeauftragte Landkreis Wittenberg
Weiterer Verlauf des Studiums
abH ausbildungsbegleitende Hilfen
Präventionsprogramm Wegweiser in Aachen
Datenschutz-Folgenabschätzung nach der Datenschutz-Grundverordnung
Hygienemanagement Stand:
Schritte für Schulen in das Projekt
Die Rolle der Ergotherapie in Home Treatment und StäB
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
Anwältinnen in Flintbek
Jugendsozialarbeit an der Elsbethenschule
Ich bin Ihre Kommunale Inklusionsvermittlerin
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Umweltschutz (m/w/d)
Organisationsfähigkeit Ausgewählte Folien für Lehreinheit C2
Grundschule im Aischbach
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Ziele Förderung der sozialen Teilhabe und der psychosozialen Gesundheit älterer Menschen um Vereinsamung und Isolation vorzubeugen Anregung und Förderung.
Deutsche Internationale Abiturprüfung DIA
Datum Leistungskonzept
Förderung der Gleichstellung von LGBTI in derEuropäischen Union
Förderung der Gleichstellung von LGBTI in derEuropäischen Union
ICF Anwenderkonferenz und 8. März 2019, Campus Stendal
I.d.E. Trainingsinstitut Runne GmbH
I.d.E. Trainingsinstitut Runne GmbH
Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen
Ernährungsberatung, allgemein
Angehörigentreffen Hermannsberg
 Präsentation transkript:

Auftaktveranstaltung am 5. Februar 2018 in Mainz „Überarbeitung des Konzepts/Verfahrens zur Teilhabeplanung und des individuellen Teilhabeplaninstruments gemäß der Vorgaben des BTHG in Rheinland-Pfalz“ Auftaktveranstaltung am 5. Februar 2018 in Mainz Rückfragen an: Hans Oliva - FOGS GmbH - Tel. 0221 973 101-24, Fax -11; E-Mail: oliva@fogs-gmbh.de Dr. Heinz Jaschke - ceus consulting GmbH - Tel. 0221 972 759 -3, Fax -4; E-Mail: H.Jaschke@ceus-consulting.de

Tagesordnung Begrüßung Sachstand BTHG aus Sicht des MSAGD Geplante Arbeitsschritte der wissenschaftlichen Begleitung Status quo: Das erprobte Teilhabeinstrumentarium Anforderungen des BTHG an das Bedarfsermittlungsinstrument Anforderungen des BTHG an die künftigen Verfahrensschritte Veränderungs-, Ergänzungs- und Überarbeitungsbedarfe Erwartungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das Projekt Aufgaben und personelle Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Verschiedenes und nächster Termin 2 2

Sachstand des BTHG aus Sicht des MSAGD 3 3

Geplante Arbeitsschritte der wissenschaftlichen Begleitung Auftaktveranstaltung Ableitung relevanter Anforderungen des BTHG im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Bedarfsermittlungsinstruments und der Verfahrensschritte Durchsicht und Prüfung vorliegender ICF-orientierter Bedarfsermittlungsinstrumente und Verfahrensschritte in drei Bundesländern und zwar Hessen Nordrhein-Westfalen Thüringen Durchführung von fünf Arbeitsgruppensitzungen mit Vertreterinnen und Vertretern der LIGA, des BPA, der Selbsthilfe, des LSJV, Kommunale Spitzenverbände und MSAGD zur BTHG-kompatiblen Weiterentwicklung des erprobten Bedarfsermittlungsinstruments und Verfahrens Finale Erstellung eines ICF-orientierten Bedarfsermittlungsinstruments und eines Vorschlags zur Durchführung des Gesamtplanverfahrens (unter Einbezug der Vorgaben des BTHG zur leistungsträgerübergreifenden Teilhabeplanung) Abschlussveranstaltung zur Präsentation der Projektergebnisse 4 4

Status quo: Das erprobte Teilhabeinstrumentarium Das in Rheinland-Pfalz erprobte Teilhabeinstrumentarium umfasst nach der Überarbeitung fünf Bausteine: Bogen zur Gesprächsvorbereitung Mantelbogen Bogen zur ICF-gestützten Erfassung der Teilhabebedarfe in fünf Lebensbereichen Ergebnisbogen einschließlich Leistungsabsprache/Zielvereinbarung Bogen zur Lebensbereichsübergreifenden Prüfung der Zielerreichung/Wirkungs- einschätzung und Fortschreibung des Teilhabebedarfs 5 5

Anforderungen des BTHG an das Bedarfsermittlungsinstrument §118 Abs. 1 BTHG: Der Träger der Eingliederungshilfe hat die Leistungen unter Berücksichtigung der Wünsche des Leistungsberechtigten festzustellen. Die Ermittlung des individuellen Bedarfs muss durch ein Instrument erfolgen, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit orientiert (ICF) orientiert. Das Instrument hat die Beschreibung einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in folgenden neun Lebensbereichen vorzunehmen: Lernen und Wissensvermittlung Allgemeine Aufgaben und Anforderungen Kommunikation Mobilität Selbstversorgung häusliches Leben Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen Bedeutende Lebensbereiche und Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben 6 6

Anforderungen des BTHG an die künftigen Verfahrensschritte – I Teilhabeverfahren der Rehabilitationsträger: §12 Abs. 1 BTHG: Die Rehabilitationsträger haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ein Rehabilitationsbedarf frühzeitig erkannt und auf eine Antragstellung des Leistungsberechtigten hingewirkt wird. § 13 Abs. 1 BTHG: Die Rehabilitationsträger sind dazu verpflichtet, systematische Arbeitsprozesse und standardisierte Arbeitsmittel (Instrumente) zu verwenden, aufgrund derer die Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs bei dem jeweiligen Rehabilitationsträger einheitlich und überprüfbar durchgeführt werden kann. § 19 Abs. 1 und 2 BTHG: Erstellung eines Teilhabeplans soweit unterschiedliche Leistungsgruppen oder mehrere Rehabilitationsträger erforderlich sind, um die erforderlichen Leistungen hinsichtlich Ziel, Art und Umfang festzustellen § 20 Abs. 1 BTHG: Mit Zustimmung des Leistungsberechtigten kann der nach § 19 verantwortliche Rehabilitationsträger zur gemeinsamen Beratung der Feststellungen zum Rehabilitationsbedarf eine Teilhabekonferenz durchführen. 7 7

Anforderungen des BTHG an die künftigen Verfahrensschritte – II Beratungsmöglichkeiten der Menschen mit Behinderung: §32 Abs. 1 BTHG: Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen wird vom BMAS eine von den Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung als niedrigschwelliges Angebot gefördert (mit besonderer Berücksichtigung der Beratung von Betroffenen für Betroffene) §106 Abs. 1 BTHG: Die Leistungsberechtigten werden, auf ihren Wunsch auch im Beisein einer Person ihres Vertrauens, vom Träger der Eingliederungshilfe beraten und soweit erforderlich unterstützt. Gem. §106 Abs. 2 bezieht sich die Beratung u. a. auf 1. die persönliche Situation, den Bedarf, die eigenen Kräfte und Mittel sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einschließlich eines gesellschaftlichen Engagements, 2. die Leistungen nach diesem Teil einschließlich des Zugangs zum Leistungssystem und 3. auf Leistungen anderer Leistungsträger. Im Rahmen der Beratung sind die Leistungsberechtigten gem. § 106 Abs. 4 auf die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32, auf die Beratung und Unterstützung von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie von Angehörigen rechtsberatender Berufe und von sonstigen Stellen hinzuweisen. 8 8

Anforderungen des BTHG an die künftigen Verfahrensschritte – III Gesamtplanverfahren im Rahmen speziell der Eingliederungshilfe: § 117 Abs. 1 BTHG: Das Gesamtplanverfahren ist nach folgenden Maßstäben durchzuführen: Beteiligung des Leistungsberechtigten in allen Verfahrensschritten Dokumentation der Wünsche des Leistungsberechtigten zu Ziel und Art der Leistungen Beachtung der Kriterien: transparent, trägerübergreifend, interdisziplinär, konsensorientiert, individuell, lebensweltbezogen, sozialraum- und zielorientiert Ermittlung des individuellen Bedarfes Durchführung einer Gesamtplankonferenz Abstimmung der Leistungen nach Inhalt, Umfang und Dauer in einer Gesamtplankonferenz unter Einbeziehung betroffener Leistungsträger § 117 Abs. 2 BTHG: Am Gesamtplanverfahren wird auf Verlangen des Leistungsberechtigten eine Person seines Vertrauens beteiligt § 117 Abs. 3 BTHG: Je nach Einzelfall beratende Teilnahme der Pflegekasse bzw. des Trägers der Leistungen der Hilfe zur Pflege in das Gesamtplanverfahren 9 9

Anforderungen des BTHG an die künftigen Verfahrensschritte – IV § 119 Abs. 1 und 2 BTHG: Mit Zustimmung des Leistungsberechtigten kann der Träger der Eingliederungshilfe eine Gesamtplankonferenz durchführen; in der Gesamtplan- konferenz beraten der Träger der Eingliederungshilfe, der Leistungsberechtigte und die beteiligten Leistungsträger gemeinsam auf Basis des Ergebnisses der Bedarfsermittlung nach §118 BTHG über Stellungnahmen der beteiligten Leistungsträger gutachterliche Stellungnahmen des Leistungserbringers nach Beendigung der Leistungen zur beruflichen Bildung die Wünsche der Leistungsberechtigten den Beratungs- und Unterstützungsbedarf die Erbringung der Leistungen §119 Abs. 3 BTHG: Ist der Träger der Eingliederungshilfe Leistungsverantwortlicher i.S. des § 15 BTHG soll er die Gesamtplankonferenz mit einer Teilhabekonferenz gem. § 20 BTHG verbinden 10 10

Anforderungen des BTHG an die künftigen Verfahrensschritte – V §120 Abs. 1 und 2 BTHG: Der Träger der Eingliederungshilfe stellt nach Feststellung der Leistungen einen Gesamtplan auf. Der Gesamtplan dient der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses. Er bedarf der Schriftform und soll regelmäßig, spätestens nach zwei Jahren überprüft und fortgeschrieben werden. §120 Abs. 3 BTHG: Bei der Aufstellung des Gesamtplans wirkt der Träger der Eingliederungshilfe zusammen mit Leistungsberechtigten einer Person seines Vertrauens dem im Einzelfall Beteiligten, insbesondere: behandelnder Arzt, Gesundheitsamt, Landesarzt, Jugendamt und den Dienststellung der Agentur für Arbeit Der Gesamtplan enthält neben den Inhalten mindestens: die eingesetzten Verfahren und Instrumente sowie die Kriterien der Wirkungskontrolle inkl. Überprüfungszeitpunkt, Aktivitäten des Leistungsberechtigten, verfügbare und aktivierbare Selbsthilferessourcen des Leistungsberechtigten, Art, Inhalt, Umfang und Dauer der Leistungen, Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts im Hinblick auf eine pauschale Geldleistung, Erkenntnisse aus vorliegenden Gutachten, das Ergebnis der Beratung des Anteil des Regelsatzes nach § 27a Abs. 3 SGB XII 11 11

Anforderungen des BTHG an die künftigen Verfahrensschritte – VI §122 BTHG: Der Träger der Eingliederungshilfe kann mit dem Leistungsberechtigten eine Teilhabezielvereinbarung zur Umsetzung des Gesamtplanes abschließen. 12 12

Veränderungs-, Ergänzungs- und Überarbeitungsbedarfe 13 13

Erwartungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das Projekt 14 14

Aufgaben und personelle Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Aufgaben der Arbeitsgruppe: Bewertung des erprobten Teilhabeinstrumentariums im Hinblick auf die Anforderungen des BTHG Weiterentwicklung speziell des Bedarfsermittlungsbogens hinsichtlich der Anforderungen des BTHG Erarbeitung eines Verfahrenspapiers, das sich an den Anforderungen des BTHG ausrichtet Personelle Zusammensetzung der Arbeitsgruppe: Vertreterinnen und Vertreter der/des Selbsthilfe LIGA und BPA (Leistungsanbieter) MSAGD LSJV Kommunale Spitzenverbände/Kommunen Wissenschaftlichen Begleitung Zeitlicher Aufwand: fünf Sitzungen der Arbeitsgruppe mit je 3 bis 4 Stunden 15 15

Verschiedenes und nächster Termin 16 16

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17 17