Elterninformation zur Kindergartenstufe Bildungsdirektion Zürich Volksschulamt
Der Kindergarten als Teil des ersten Zyklus KIGA 1. - 2. Klasse Zyklus 2 3. - 6. Klasse Zyklus 3 7. - 9. Klasse » Der Kindergarten ist mit dem neuen Volksschulgesetz Teil der Volksschule und obligatorisch. » Damit erhöht sich die Schulpflicht von 9 auf 11 Jahre. » Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule und der Beginn der Schulpflicht. » Im Kindergarten wird das Kind auf vielfältige Weise unterstützt und gefördert und an den Übertritt auf die Primarstufe herangeführt.
Tagesstrukturen Kostenpflichtige Betreuung ausserhalb der Schulzeit: » Am Morgen vor den Blockzeiten » Über Mittag » Am Nachmittag Montag, 13. Mai 2019 um 19.00 Uhr: Info Veranstaltung in der KIWI, Im Trottenrain 9
Absenzen, Dispensation, Jokertage » Absenzen bei Krankheit des Kindes Abmeldung bei der Klassenlehrperson » Vorhersehbare Absenzen/Dispensation vom Unterricht Gesuch an die Schulleitung » Jokertage Meldung an die Klassenlehrperson mittels Formular
Jokertage » Pro Schuljahr darf jedes Kind 2 Jokertage beziehen. » An diesen Tagen muss das Kind den Kindergarten nicht besuchen. »
Rechte und Pflichten der Eltern » Information » Mitwirkung » Pflichten
Rechte und Pflichten der Eltern Rechte der Eltern » Recht auf Information über das Verhalten und die Leistung ihrer Kinder » Recht auf Schulbesuche » Recht auf Elternmitwirkung » Recht auf Schulbustransport für Kinder aus den Aussenposten Pflichten der Eltern » Erfüllung der Schulpflicht » Zusammenarbeit mit der Schule » Pflicht zur Information
Schulweg Der Schulweg ist Sache der Eltern. » Eingewöhnungszeit » Selbständigkeit
Sicherheit auf dem Schulweg » Referent: Günter Sutter, Verkehrsinstruktor Kantonspolizei Zürich » Was für die Sicherheit auf dem Schulweg beachtet werden muss » Begleitung des Kindes zu Fuss
Schulbus » Recht auf Schulbustransport für Kinder aus den Aussenposten » Abholplan mit Informationen wird im Juli geschickt
Ziele und Aufgaben im Zyklus 1 » Bildung: Wissen über Dinge und Zusammenhänge » Erziehung: Werte, Normen und Rituale » Betreuung: Wohlergehen und Zugehörigkeit
Lehrplan 21 für den Zyklus 1
Bildungsbereiche im Lehrplan » Kommunikation, Sprache und Medien » Natur, Technik und Mathematik » Identität, Soziales und Werte » Wahrnehmung, Gestaltung und Künste » Körper, Bewegung und Gesundheit
Kommunikation, Sprache, Medien sprachliche Kommunikation, Spracherwerb, Sprachpflege, Sprachverständnis, Sprachförderung, Phonologische Bewusstheit, sinnvoller Umgang mit Medien
Natur, Technik, Mathematik Erwerben natürlicher Lebensgrundlagen, Verfahren, Techniken und Materialien kennen lernen, Das Verständnis für mathematische Zusammenhänge wie z.B.: Formen, Seriationen, Zahlen, Zählen, Mengen, Regeln erfahren und erwerben
Identität, Soziales, Werte Entwickeln von Identität und Selbstbild in der Wechselwirkung mit anderen Menschen, der Umwelt, den gesellschaftlichen Werten und Normen.
Wahrnehmung, Gestaltung, Künste Wirkungen, Klänge, Bewegungen, Strukturen und Formen werden erfasst und aktiv gestaltend eingesetzt. Teilhabe und Mitgestaltung an der Kunst, Kultur und der Alltagswelt
Körper, Bewegung, Gesundheit Grobmotorik, Feinmotorik, Graphomotorik, Körper- und Gesundheitspflege, soziales, geistiges, psychisches und körperliches Wohlbefinden
Bildungsprozesse in der Schule Bildungsbereiche Bildnerisches Gestalten, Theater, Tanz und Musik Medien Kommunikation und Sprache Ich Selbst Identität Begegnung mit Kunst und kulturellem Schaffen Wahrnehmungen, sinnliche Erfahrungen Bildungsprozesse in der Schule z.B. im Spiel, in Projekten und Aktivitäten Werte Normen Soziales Handeln Körper und Bewegung Koordination, Fein- und Grobmotorik Technik Werkzeuge Gesundheit Belebte und unbelebte Natur Mathematische Erfahrungen 12
Planung und Unterricht » Planung aufgrund des Lehrplans 21 und der Gruppe » Geführte Aktivitäten (Plenum, Gruppenarbeiten, Projekte, Ateliers) » Freie Aktivitäten 20
Beobachten und Beurteilen Gesamtbeurteilung des Kindes aufgrund der Basiskompetenzen: » Planung des Unterrichts » Gezielte individuelle Förderung aufgrund der Kompetenzen Ihres Kindes » Grundlage für die Zusammenarbeit mit Eltern und Fachpersonen » In der Regel ein bis zwei Elterngespräche pro Jahr
Zuteilungskriterien Länge und Sicherheit des Schulwegs Klassengrösse Ausgewogene Einteilung von Mädchen und Jungen, sowie von Kindern aus verschiedenen Kulturen
Ablauf Einschulung » Rückstellung der Schulpflicht » Reguläre Einschulung » Anmeldungen » Beobachtungen und Beurteilungen
Rückstellung » Vor Einschulung » Antrag der Eltern für die Rückstellung an die Schulleitung » Beizug von Fachpersonen » Rekursrecht der Eltern Kinder ab dem 4. Lebensjahr sind schulpflichtig Die Eltern stellen ein Gesuch um Rückstellung von der Schulpflicht Der Entwicklungsstand wird nicht berücksichtigt. Eine Rückstellung ist in Ausnahmefällen erlaubt, dies wenn mit einer sonderpädagogischen Massnahme der Schwierigkeit nicht entgegengewirkt werden kann Der Entscheid über eine Rückstellung der Schulpflicht liegt bei der Schulpflege Eine Abklärung durch den SPD kann angeordnet werden.
Besuchsnachmittag » Am 25. Juni 2019 findet für Ihr Kind im jeweiligen Kindergarten der Besuchsnachmittag statt. » Der Besuch findet von 13.45 bis 15.00 Uhr statt. » Eine Einladung werden Sie von der entsprechenden Lehrperson erhalten.
Voraussetzungen Ihr Kind… » …freut sich auf den Kindergarten. » …hat Interesse an anderen Kindern und an Neuem. » …ist neugierig. » …kann sich selbst Kleider und Schuhe an- und ausziehen. » …kann selbstständig auf die Toilette gehen und sich säubern. » …kann sich vier Stunden von den Eltern trennen. » …kann ca. 10 Minuten still sitzen und zuhören.
Informationen zur Kindergartenstufe » www.swibe.ch – Homepage der Schule Wiesendangen » Lehrperson, Schulleitung, Behörden » www.vsa.zh.ch Schulorganisation > Kindergarten > Downloads