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Elterninformation zur Kindergartenstufe

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Präsentation zum Thema: "Elterninformation zur Kindergartenstufe"—  Präsentation transkript:

1 Elterninformation zur Kindergartenstufe
Begrüssung: Schmid Altermatt Christine, Schulleiterin der Primarschule Wiesendangen Bildungsdirektion Zürich Volksschulamt

2 Programm Begrüssung Allgemeine Infos
Christine: Wir begrüssen unsere Referentin Frau Schmidheiny Verena, Dozentin an der Pädagogischen Hochschule Thurgau Und Herr Sutter Günter, Verkehrsinstruktor Wir begrüssen Frau Willi Diana, Schulleiterin Sonderpädagogik Begrüssung der Klassenlehrpersonen Frau Bischofberger Dominique, Kindergarten Lüss Frau Hug Julia, Kindergarten Gundetswil Frau Imhof Sarah, Kindergarten Sagi Herr Plump Fabian, Kindergarten Wanne Frau Schmidt Brigitte , Kindergarten Gundetswil Frau Sigg Nadine, Kindergarten Lüss Frau Studer Michèle, Kindergarten Lüss Frau Tosi Nadja, Kindergarten Sagi Frau Rosemarie Pirisinu, Leiterin der Kindertagesstätte Wiesendangen Wir sind alle hier, es zeigt die Wichtigkeit der Partnerschaft zwischen Schule und ihnen als Eltern. Vorallem ist uns der guten Kontakt mit Ihnen überaus wichtig. Begrüssung Allgemeine Infos Rechte und Pflichten der Eltern / Erziehungsberechtigten Lehrplan 21 im Zyklus 1 Rückstellung, Einschulung und Zuteilung Impressionen Weiteres Vorgehen

3 Der Kindergarten als Teil des ersten Zyklus
Christine: Alle Kanton der Schweiz bekommen den Lehrplan 21 und damit eine neue Organisation. Im Kanton Zürich wird der Lehrplan auf den nächsten Sommer auf das Schuljahr 2018/2019 eingeführt. Der Lehrplan 21 bedingt auch eine Neuorganisation der Stufen. Zum Zyklus 1 zählen die beiden KIGA Jahre und die 1. und 2. Klasse Zum Zyklus 2 zählen die 3. bis 6. Klasse und Zum Zyklus 3 gehören die Klasse. Die Klassen vom Zyklus 1 und vom Zyklus 2 werden von der Schulleiterin Primarschule, von mir betreut. Im nächsten Schuljahr werden es voraussichtlich 28 Klassen sein. Als Schulleiterin bin ich Ansprechperson für Fragen, welche die Schule betreffen. Das Personal für die Lernenden mit sonderpädagogischen Unterstützungsmassnahmen werden von Frau Diana Willi betreut. Im Zyklus 1 wird das Kind auf vielfältige Weise unterstützt und gefördert und an den Übertritt an die 1. Klasse herangeführt. Zyklus 1 KIGA Klasse Zyklus 2 Klasse Zyklus 3 Klasse » Der Kindergarten ist Teil der Volksschule und damit obligatorisch. » Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule und der Beginn der Schulpflicht. » Die Schulpflicht dauert 11 Jahre. » Im Kindergarten wird das Kind auf vielfältige Weise unterstützt und gefördert und an den Übertritt auf die 1. Klasse heran geführt. »

4 Blockzeiten und Stundenplan
Christine: Die Blockzeiten, die Betreuung von Kindern während des ganzen Vormittag wird gemäss Empfehlung der Bildungsdirektion von 8:00-12:00 Uhr angesetzt, doch aus schulorganisatorischen Gründen kann die Unterrichts- oder Betreuungszeit um maximal 20 Minuten pro Vormittag gekürzt werden. Die Schule Wiesendangen macht dies aus schulorganisatorischen Gründen. Der Kindergarten ist obligatorisch und die Zeiten von 8:15-11:55 Uhr sind verpflichtend für alle Kindergartenkinder. Am Dienstag und Donnerstagnachmittag haben die grossen Kinder, die 2. Kindergärtler Unterricht von 13:45-15:20 Uhr. Früher wurde von der Auffangzeit gesprochen. Die Kindergartenlehrperson gibt ihnen vor den Sommerferien einen Stundenplan ab. In diesem sind die Sportlektionen, der Unterricht im Kreis und die Fördersequenzen aufgeführt. Spetten: Bei unvorhergesehenen Unterrichtsausfällen findet der Unterricht in der Regel gemäss Stundenplan statt. Andere Lehrpersonen übernehmen die Stellvertretungen. Unter Anleitung werden auch Betreuungspersonen ohne pädagogische Ausbildung beigezogen. Zu beaufsichtigende Kinder dürfen allenfalls nach individueller Absprach mit den Eltern zu Hause behalten werden. » Schulbeginn für alle Kinder 8.15 Uhr Uhr für alle Kindergartenkinder Uhr am Dienstag und Donnerstag für die grossen Kindergartenkinder » Blockzeiten werden eingehalten » Schulpflicht gemäss Stundenplan » Regelung «Spetten»

5 Tagesstrukturen Kostenpflichtige Betreuung ausserhalb der Schulzeit:
Christine: Die Gemeinden sind verpflichtet bei Bedarf ein angemessenes Betreuungsangebot anzubieten. Am Morgen vor Beginn der Schule, über Mittag und am Nachmittag. Die Eltern haben die Wahl, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten (zwischen 7:30 und 18:00 Uhr) sie eine Betreuung ausserhalb der Unterrichtszeit in Anspruch nehmen möchten. Die Betreuungsangebote sind kostenpflichtig. Die Betreuung übernimmt die «Kindertagesstätte» die KIWI in Wiesendangen. KIWI Informationsveranstaltung Montag, Uhr Kostenpflichtige Betreuung ausserhalb der Schulzeit: » Am Morgen » Über Mittag » Am Nachmittag » KIWI Informationsveranstaltung Mo Uhr » KIWI Anmeldeschluss Fr

6 Absenzen, Dispensation, Jokertage
Christine: Im Krankheitsfall muss ihr Kind rechtzeitig bei der Klassenlehrperson abgemeldet werden. Dies ist uns aus Sicherheitsgründen wichtig. Bitte melden sie der Klassenlehrperson, wenn sie und ihr Kind verschlafen haben und ihr Kind zu spät kommt. Für Absenzen die vorhersehbar sind, muss ein Gesuch an die Schulleitung gestellt werden. Für eine Dispensation müssen wichtige Gründe vorliegen: Hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser Art, Anlässe im persönlichen Umfeld. Als Schulleiterin berücksichtige ich bei der Genehmigung die persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse. Jokertage: Meldung an Klassenlehrperson mit dem entsprechenden Formular (abrufbar auf der Homepage), rechtzeitig > das heisst mindestens 7 Tage im voraus. » Absenzen bei Krankheit des Kindes  Abmeldung bei der Klassenlehrperson » Vorhersehbare Absenzen/Dispensation vom Unterricht  Gesuch an die Schulleitung » Jokertage  Meldung an die Klassenlehrperson mit Formular » Pro Schuljahr darf jedes Kind 2 Jokertage beziehen.

7 Schulbus » Recht auf Schulbustransport für Kinder aus den Aussenposten
Christine: Zu dieser Folie habe ich keine detaillierten Erläuterungen. Die Abholpläne für Kindergartenkinder von den Aussenwachten wird ihnen frühestens im Juli 2018 zugestellt. » Recht auf Schulbustransport für Kinder aus den Aussenposten » Abholplan mit Informationen wird im Juli geschickt

8 Rechte und Pflichten der Eltern
Christine: Das Volksschulgesetz hält einige Rechte und Pflichten von Eltern fest. Rechte: Der Besuch vom Kindergarten ist am Wohnort gratis. An Elternveranstaltungen, Elternabenden, öffentlichen Besuchsvormittagen, aber auch an individuellen Gesprächen oder in Elternbriefen erhalten sie als Eltern regelmässige Informationen vom Kindergartenalltag. Treten bei einem Kind Schwierigkeiten auf, finden ausserordentliche Ereignisse statt oder werden aussergewöhnliche Entwicklungen von Leistungen und Verhalten festgestellt besteht zwischen der Lehrperson und den Eltern gegenseitige Informationspflicht. Mitwirkung: Eltern haben Mitwirkungsrechte wie zum Beispiel beim Übertritt des Kindes in die 1. Klasse oder wenn Massnahmen im Bereich Sonderpädagogik oder disziplinarische Massnahmen nötig sind. Die Eltern sind in diesem Fall sowohl berechtigt als auch verpflichtet, an den Gesprächen teilzunehmen. Pflichten: Eltern und jene Personen, denen die Kinder anvertraut sind, sorgen dafür, dass diese den Unterricht regelmässig und ausgeruht besuchen. Die Kinder sollen für den Unterricht oder auch besondere Anlässe (wie Waldlernplatz) zweckmässig gekleidet sein. Die Verantwortung für den Schulweg liegt bei den Eltern. » Information » Mitwirkung » Pflichten

9 Rechte und Pflichten der Eltern
Rechte der Eltern » Recht auf Information über das Verhalten und die Leistung ihrer Kinder » Recht auf Schulbesuche » Recht auf Elternmitwirkung » Recht auf Schulbustransport für Kinder aus den Aussenposten Pflichten der Eltern » Erfüllung der Schulpflicht » Zusammenarbeit mit der Schule » Pflicht zur Information

10 Lehrplan 21 für den Zyklus 1
Fabian: Die 5 Bildungsbereiche werden Ihnen von mir Fabian Plump, Klassenlehrer im Kindergarten Wanne und von Frau Julia Hug, Klassenlehrerin im Kindergarten Gundetswil erläutert.

11 Bildungsbereiche im Lehrplan 21
Fabian: Die 5 Bildungsbereiche werden im Stundenplan nicht aufgeführt. Wir fördern diese im Kindergarten täglich. Damit sie eine Übersicht über die Lerninhalte im Kindergarten bekommen, erläutern wir ihnen die einzelnen Bildungsbereiche. » Kommunikation, Sprache und Medien » Natur, Technik und Mathematik » Identität, Soziales und Werte » Wahrnehmung, Gestaltung und Künste » Körper, Bewegung und Gesundheit

12 Zusammenspiel der Bildungsbereiche
Fabian: Dass die verschiedenen Bildungsbereiche ineinander verwoben sind, wird in dieser Aktivität – beim Spiel mit den Musterkästen deutlich. Die Kinder haben verschiedene Muster gelegt. Man sieht verschiedene Stufen der Wahrnehmungsfähigkeit, d.h. Einigen Kindern gelingt es symmetrische Muster zu legen, andere zeigen Mischformen mit teilweiser Symmetrie. Muster erkennen und Abfolgen bilden gehört seinerseits zum Bereich Mathematik, die Grundlage zur Mathematik ist die Wahrnehmung. Auf diesem Bild kann man auch erkennen, dass die Kinder sich austauschen über ihre Muster, dass sie Vergleiche anstellen und sich gegenseitig motivieren. Bei diesem Lernsetting werden gleich mehrere Bildungsbereiche angesprochen wie Soziales Werte und Nomen erfahren, Sprache – Austausch untereinander Während die Lehrperson Aktivitäten und Materialen gezielt auswählt, damit die Kinder bestimmte Lernerfahrungen machen können, steht für das Kind natürlich immer das Spiel im Vordergrund. 12

13 Bildungsprozesse in der Schule
Bildungsbereiche Julia: Die einzelnen Bildungsbereiche sind eng miteinander verbunden und sie können sich nicht eindeutig gegenseitig abgrenzen. Mehrere von sogenannten Basiskompetenzen können in verschiedenen Bildungsbereichen ausgeführt werden. Für die Gestaltung vom Unterricht treffen wir Klassenlehrpersonen eine gute Auswahl von Inhalten aus den verschiedenen Bildungsbereiche. Wir wählen die Inhalte gezielt aus und gehen auf die Kompetenzen der Kinder und der Kindergruppe ein. Bildnerisches Gestalten, Theater, Tanz und Musik Medien Kommunikation und Sprache Ich Selbst Identität Begegnung mit Kunst und kulturellem Schaffen Wahrnehmungen, sinnliche Erfahrungen Bildungsprozesse in der Schule z.B. im Spiel, in Projekten und Aktivitäten Werte Normen Soziales Handeln Körper und Bewegung Koordination, Fein- und Grobmotorik Technik Werkzeuge Gesundheit Belebte und unbelebte Natur Mathematische Erfahrungen 12

14 Beobachten und Beurteilen
Fabian: Beobachten und Beurteilen sind in vielerlei Hinsicht wichtig. Das Kind wird in seinem Entwicklungsstand, seinem Wissen und Können und seinen Einstellungen und Haltungen beobachtet. Beurteilt wird das Kind in seiner Gesamtbeurteilung aufgrund der im Lehrplan genannten Basiskompetenzen. Diese Beobachtungen und Beurteilungen sind die Grundlage für eine gezielte Planung des Unterrichts und die Förderung der Kinder sowie die Zusammenarbeit mit Fachpersonen. Die Einschätzungen der Klassenlehrperson wird den Eltern dargelegt. Die Eltern werden zu zwei Gesprächen pro Jahr eingeladen. Sie können mit der Einwilligung der Klassenlehrperson auf 1 Gespräch verzichten. Die Gespräche werden auf einem Formular mit Unterschrift bezeugt. Die Formular werden in einer Mappe aufbewahrt, diese erhalten die Eltern nach Ablauf der Kindergartenzeit zurück. Gesamtbeurteilung des Kindes aufgrund der Basiskompetenzen: » Planung des Unterrichts » Gezielte individuelle Förderung aufgrund der Kompetenzen Ihres Kindes » Grundlage für die Zusammenarbeit mit Eltern und Fachpersonen » In der Regel ein bis zwei Elterngespräche pro Jahr

15 Zuteilungskriterien Christine: Länge und Sicherheit des Schulwegs
Klassengrösse Ausgewogene Einteilung von Mädchen und Jungen, sowie von Kindern aus verschiedenen Kulturen

16 Ablauf Einschulung » Reguläre Einschulung » Anmeldungen
Cornelia Wyss: Die Rückstellung des Kindes von der «Schulpflicht» kann nur in Ausnahmefällen erfolgen. Antragsberechtigt sind die Eltern mit einem ärztlichen Zeugnis ihres Kindes. Die Schulpflege hört die Beteiligten an und kann den Beizug von Fachpersonen (Schulpsychologischer Dienst) anordnen. » Reguläre Einschulung » Anmeldungen » Rückstellung der Schulpflicht

17 Einschulung Cornelia Wyss: Stichtag ist in diesem Schuljahr der 15. Juli 2018 Stichtag für die Einschulung auf den Beginn des Schuljahres 2018/19 ist der 15. Juli 2018. Stichtage für die Einschulung gemäss § 3 und 5 Volksschulgesetz Schuljahr Stichtag 2018/19 15. Juli 2018 2019/20 31. Juli 2019 2020/21 31. Juli 2020

18 Rückstellung » Vor Einschulung
Cornelia Wyss: Kinder ab dem 4. Lebensjahr sind schulpflichtig Die Eltern stellen ein Gesuch um Rückstellung von der Schulpflicht mit Arztzeugnis. Beizug von Fachpersonen, Arzt oder Psychologe. Der Entscheid über eine Rückstellung der Schulpflicht liegt bei der Schulpflege Eine Abklärung durch den SPD kann angeordnet werden. » Vor Einschulung » Antrag der Eltern für die Rückstellung an die Schulleitung » Beizug von Fachpersonen » Rekursrecht der Eltern

19 Besuchsnachmittag Julia: Falls in den Aussenwachten Kinder einen Transport benötigen, wird der Transport von der zukünftigen Klassenlehrperson organisiert. » Am 26. Juni 2018 findet für Ihr Kind im jeweiligen Kindergarten der Besuchsnachmittag statt. » Der Besuch findet von bis Uhr statt. » Eine Einladung werden Sie von der entsprechenden Lehrperson erhalten.

20 Voraussetzungen Ihr Kind… » …freut sich auf den Kindergarten.
Fabian: Ihr Kind… » …freut sich auf den Kindergarten. » …hat Interesse an anderen Kindern und an Neuem. » …ist neugierig. » …kann sich selbst Kleider und Schuhe an- und ausziehen. » …kann selbstständig auf die Toilette gehen und sich säubern. » …kann sich vier Stunden von den Eltern trennen. » …kann ca. 10 Minuten still sitzen und zuhören.

21 Weiteres Vorgehen Christine: » Anmeldung für den Kindergarten bis spätestens » Allfällige Gesuche mit der Anmeldung mitliefern » Informationsbrief über die Klassenzuteilungen und Abgabe des Stundenplans erfolgt Mitte Mai » Schnuppernachmittag Dienstag,

22 Informationen zur Kindergartenstufe
Christine: » – Homepage der Schule Wiesendangen » Lehrperson, Schulleitung » Schulorganisation > Kindergarten > Downloads


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