der Pflegestützpunkte (PSP) in MV

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 Präsentation transkript:

der Pflegestützpunkte (PSP) in MV Stadtvertretung Landeshauptstadt Schwerin Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen 24.01.2013 Aufgaben und Arbeit der Pflegestützpunkte (PSP) in MV AOK Nordost Geschäftsführungsbereich Pflege Heidelind Jockel Folie 1

AGENDA: Stadtvertretung Landeshauptstadt Schwerin Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen 24.01.2013 AGENDA: 1. Rechtsgrundlagen 2. Ziele und Aufgaben von Pflegestützpunkten 3. Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern, erste Einschätzungen und Ausblick AOK Nordost Geschäftsführungsbereich Pflege Heidelind Jockel Folie 2

Stadtvertretung Landeshauptstadt Schwerin Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen 24.01.2013 1.1. Rechtsgrundlagen Bund Menschen haben Rechtsanspruch auf individuelle, neutrale, kostenfreie Pflegeberatung und Hilfe / § 7a SGB XI pflegerische Versorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe; Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen mit dem MDK wirken eng zusammen / § 8 SGB XI Pflegestützpunkte sind nach § 92c SGB XI einzurichten, wenn das Land dies bestimmt AOK Nordost Geschäftsführungsbereich Pflege Heidelind Jockel Folie 3

Stadtvertretung Landeshauptstadt Schwerin Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen 24.01.2013 1.2. Regelungen des Landes M-V Allgemeinverfügung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten (01.10.2010) des zuständigen Sozialministeriums je Landkreis und je kreisfreie Stadt ein Pflegestützpunkt / Soll =18 PSP Rahmenvertrag zur Errichtung, Arbeit und Finanzierung von Pflegestützpunkten in M-V (01.12.2010) zwischen Kassen, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund sowie Sozialministerium Ausgestaltung der gemeinsamen Trägerschaft durch die Pflege- und Krankenkassen und durch die Kommunen Finanzzuweisungsverordnung an die Landkreise und kreisfreien Städte bei Beteiligung an PSP (16.07.2012) gültig ab 01.01.2012 AOK Nordost Geschäftsführungsbereich Pflege Heidelind Jockel Folie 4

Stadtvertretung Landeshauptstadt Schwerin Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen 24.01.2013 Intention Allgemeinverfügung/Rahmenvertrag entspr. Pflegegesetz für M-V Kooperation Leistungsträger SGB V, XI und XII mit den für die örtliche Altenhilfe zuständigen Stellen als gleichberechtigte Träger des Stützpunktes unter einem Dach Pflege- und Krankenkassen errichten neutrale Stützpunkte mit den Landkreisen und kreisfreien Städten – Land unterstützt finanziell mindestens ein zentraler Pflegestützpunkt je Kreis bzw. kreisfreier Stadt (Stand 2010) Außenstellen können gebildet werden vorhandene Beratungs- und Pflegestrukturen nutzen, ausbauen und gemeinsam weiterentwickeln Einbindung von Ehrenamt und Selbsthilfegruppen AOK Nordost Geschäftsführungsbereich Pflege Heidelind Jockel Folie 5

Stadtvertretung Landeshauptstadt Schwerin Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen 24.01.2013 2. Ziele und Aufgaben von Pflegestützpunkten (Rahmenvertrag) zentrale barrierefreie Anlaufstelle für Pflegebedürftige und / oder ihre Angehörigen zu Leistungsansprüchen und Betreuungsangeboten Kassen und Kommunen schließen als gleichberechtige Träger pro PSP einen Stützpunktvertrag die Träger setzen qualifizierte Sozial- und Pflegeberater/innen ein sie bieten gemeinsam wohnortnahe umfassende, unabhängige, neutrale Beratung, Versorgung sowie Betreuung „aus einer Hand“ einschließlich zugehender mobiler Strukturen AOK Nordost Geschäftsführungsbereich Pflege Heidelind Jockel Folie 6

Stadtvertretung Landeshauptstadt Schwerin Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen 24.01.2013 rechtzeitige, ausreichende und wirtschaftliche Hilfeorganisation & individuelles Pflegearrangement Vernetzung wohnortnaher Leistungsangebote - koordiniertes Miteinander von Trägern, Betreibern, Selbsthilfegruppen u.a. Ehrenamtlichen gemeinsames Vorgehen von Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Alten- und Sozialhilfe Die Grundsätze „ambulant vor stationär“ und „Rehabilitation vor Pflege“ sind mit dem Wohl der Betroffenen in Einklang zu bringen! Das Lenkungsgremium des PSP begleitet und koordiniert die Arbeit: Vertreter/in des Sozialamtes und der Kassen AOK Nordost Geschäftsführungsbereich Pflege Heidelind Jockel Folie 7

Stadtvertretung Landeshauptstadt Schwerin Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen 24.01.2013 3. Umsetzung in M-V Das MfAGS hat zur Begleitung des Aufbaus, des lfd. Betriebs und der Sicherung der Qualität und Transparenz der Arbeit der PSP einen Landessteuerungsausschuss eingerichtet. (Mitglieder: 1x Ministerium, 1x Landkreistag, 1x Städte- u. Gemeindetag, 4x Kassen) Kassen haben die AOK Nordost zur errichtungsbeauftragten Kasse ernannt. (kontinuierliche Information und Abstimmung) AOK Nordost Geschäftsführungsbereich Pflege Heidelind Jockel Folie 8

Stadtvertretung Landeshauptstadt Schwerin Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen 24.01.2013 Einschätzung der Wirksamkeit der Pflegestützpunkte in MV 1. Stützpunkte werden von der Betroffenen und Angehörigen angenommen / Bedarf ist vorhanden! 2. bevorzugt wird die persönliche Beratung gegenüber der telefonischen Anfrage, auch Hausbesuche bewähren sich 3. Standostidentität mit dem Sozialamt hat Vorteile (z. B. Vertretungsabsicherung) 4. auch eine zentrale Lage des PSP (z. B. Einkaufszentrum) hat Vorteile 5. vorteilhaft ist eine gute Verkehrsanbindung AOK Nordost Geschäftsführungsbereich Pflege Heidelind Jockel Folie 9

Stadtvertretung Landeshauptstadt Schwerin Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen 24.01.2013   6. Vorhandene Vorurteile von Leistungserbringern gegen PSP werden im Zuge der Netzwerkarbeit ausgeräumt 7. Bekanntmachung / Werbung (z.B. Presse) und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit durch Träger und Netzwerker wirken erfolgsfördernd 8. Neutrale Beratung und Netzwerkarbeit funktionieren und entwickeln sich nur gut mit kommunaler Beteiligung durch kompetente Sozialberater/innen! AOK Nordost Geschäftsführungsbereich Pflege Heidelind Jockel Folie 10

Stadtvertretung Landeshauptstadt Schwerin Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen 24.01.2013 Entwicklung der PSP Errichtung in M-V Gegenüberstellung Soll Ist 30.06.13 HRO 1 1 + 1 Außenstelle Schwerin 1 ? LK Vorpommern-Greifswald 2013 3 2 1 Greifswald LK Rostock 2 1 LK Mecklenburger Seenplatte 4 2 2 angekündigt LK Nordwestmecklenburg 2 2 HWI, Grevesmühlen LK Vorpommern-Rügen 3 1 LK Ludwigslust-Parchim 2 ? AOK Nordost Geschäftsführungsbereich Pflege Heidelind Jockel Folie 12

Stadtvertretung Landeshauptstadt Schwerin Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen 24.01.2013 Finanzzuweisungsverordnung des Landes MV / 730.000,- € für 2012 u. 2013 (ab 2014 nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel) Zuweisungshöchstbetrag Landeshauptstadt Schwerin: 45 749,- € pro Jahr 70% Lohnkosten für ein/e entsendete/n Sozialberater/in (VG 9 TVöD) 20.000,- € Anschubfinanzierung pro PSP für Sach- und Investitionsausgaben bei Errichtung bis 30.06.2013 2.000,- € bei nachhaltiger Einbringung von Selbsthilfegruppen, sonstige ehrenamtliche Personen und Organisationen in die PSP-Arbeit (Verwaltungsvorschrift) Kassen entsenden pro PSP mindestens eine/n Pflegeberater/in und finanzieren zusätzlich 2/3 der laufenden Kosten AOK Nordost Geschäftsführungsbereich Pflege Heidelind Jockel Folie 13

Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern Stadtvertretung Landeshauptstadt Schwerin Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen 24.01.2013 Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern Logo: - Pasewalk - Güstrow - Rostock Anklam Neustrelitz Demmin Internet: www.PflegestuetzpunkteMV.de AOK Nordost Geschäftsführungsbereich Pflege Heidelind Jockel Folie 14

Stadtvertretung Landeshauptstadt Schwerin Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen 24.01.2013 AOK Nordost Geschäftsführungsbereich Pflege Heidelind Jockel Folie 15

Stadtvertretung Landeshauptstadt Schwerin Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen 24.01.2013 Pflegestützpunkte sind ein Glied in der Kette, die Angebote und Ideen für die Pflegebedürftigen, von Pflege bedrohten und deren Angehörigen zusammenzufügen. Vielen Dank! AOK Nordost Geschäftsführungsbereich Pflege Heidelind Jockel Folie 16