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 Präsentation transkript:

Lärmschutz beim Betrieb stationärer haustechnischer Geräte in Wohngebieten Quelle: BMU Quelle: BMU (Lüftungs-, Kühl- und Klimageräte, Wärmepumpen, Mini-Blockheizkraftwerke)

Übersicht Vortrag Rechtliche Einordnung Beurteilung der Immissionen Praxishilfe LAI-Leitfaden Praxishilfen Online-Assistent / Schallrechner

Rechtliche Einordnung

Haustechnische Geräte Rechtliche Einordnung  Immissionsschutzrecht: Anlagen nach §22 BImSchG …dürfen nur so errichtet und betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen u.a. durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.  die Beurteilung erfolgt nach TA Lärm

Haustechnische Geräte Rechtliche Einordnung Immissionsschutzrecht: Anlagen nach §22 BImSchG …nach §24 BImSchG kann die zuständige Behörde im Einzelfall die zur Durchführung des § 22 BImSchG erforderlichen Anordnungen treffen …nach § 25 Abs. 2 BImSchG soll die zuständige Behörde den Betrieb untersagen, wenn die hervorgerufenen schädlichen Umwelteinwirkungen das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerte gefährden.

Haustechnische Geräte Rechtliche Einordnung Bauordnungsrecht: Landesbauordnung Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen […] müssen so angeordnet und beschaffen sein, dass durch […] physikalische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen (§14) Geräusche, Erschütterungen und Schwingungen, die von ortsfesten Anlagen und Einrichtungen in baulichen Anlagen oder auf Grundstücken ausgehen, sind so zu dämmen, dass Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen (§16) falls bauliche Anlage: Abstandsflächen nach LBauO relevant Wärmepumpen sind grds. (Bau-)genehmigungsfrei (§ 62)

Haustechnische Geräte Rechtliche Einordnung Wer ist nun zuständig bei Beschwerden? Baubehörde oder Immissionsschutzbehörde? betreffend Abstandsflächen, Anforderungen Bauplanungsrecht: Baubehörde  Immissionsschutz bei baugenehmigungsfreien Vorhaben: parallele Zuständigkeit. Bei Neubauvorhaben mit haustechnischen Geräten oder bei Geräten, die wegen Ihrer Größe bauliche Anlagen sind: eher Bearbeitung durch Bauaufsicht (Praxis ?) übrige Fälle: eher Bearbeitung durch Immissionsschutzbehörde (Praxis ?)

Beurteilung der Immissionen Quelle: BMU

Haustechnische Geräte Beurteilung der Immissionen  grds. sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einzuhalten tags nachts Industriegebiete 70 dB(A) Gewerbegebiete 65 dB(A) 50 dB(A) Urbane Gebiete 63 dB(A) 45 dB(A) Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 60 dB(A) Allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) 40 dB(A) Reine Wohngebiete 35 dB(A) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten  tags: Beurteilungszeit 16 Stunden, nachts: lauteste Stunde  Geräuschspitzen dürfen die IRW max. 30 dB(A) (tags) und 20 dB(A) (nachts) überschreiten; bei Geräuschübertragung in Gebäuden: Innenraumwerte

Haustechnische Geräte Beurteilung Beurteilung nach TA Lärm: Ruhezeitenzuschlag ggf. Zuschlag für Tonhaltigkeit von 3 oder 6 dB(A) tieffrequente Geräuschanteile: TA Lärm: Ziffer 7.3 i.V.m. Anhang 1.5 Hinweise zur Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche enthält DIN 45680, Ausgabe März 1997, und das zugehörige Beiblatt 1. Danach sind schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu erwarten, wenn die in Beiblatt 1 genannten Anhaltswerte nicht überschritten werden.

Haustechnische Geräte Rechtliche Einordnung Anlagen nach §22 BImSchG… …dürfen nur so errichtet und betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen u.a. durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.  bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen kann im Einzelfall eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zulässig sein.

Haustechnische Geräte Beurteilung Ist bei haustechnischen Geräten im Einzelfall eine Überschreitung der IRW der TA Lärm zulässig? Optimierung der Aufstellung, (zeitliche) Betriebsbeschränkungen (reduzierter Betrieb) Geräteauswahl (möglichst leises Gerät) bauliche Lärmminderungsmaßnahmen sind Maßnahmen des Stands der Technik, mit denen schädliche Umwelteinwirkungen vermeidbar sind.  Überschreitung der IRW der TA Lärm sind in der Regel nicht zulässig

Haustechnische Geräte Beurteilung Probleme der Beurteilung von haustechnischen Geräten in Wohngebieten nach TA Lärm: Dauerbetrieb, Nachtbetrieb, abrupte Einschaltvorgänge führt innerhalb eines Wohngebiets auch bei Einhaltung der IRW unter Umständen zu Störungen Kein Schutz des Außenwohnbereichs einzelne Anlagen können Richtwert vollständig ausschöpfen Anlagen von Außen sind ggf. mit zu berücksichtigen (z.B. WEA)! Beurteilung tieffrequenter Geräuschanteile im Einzelfall nicht zufriedenstellend kein Zulassungs- /Genehmigungsverfahren (keine präventive Prüfung) (nachträgliche) Betriebsbeschränkungen u.U. nicht durchsetzbar

Praxishilfe LAI-Leitfaden

Praxishilfe LAI-Leitfaden Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten (Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärmepumpen, Mini-Blockheizkraftwerke) Praxishilfe für Immissionsschutzbehörden, Planungs- und Baubehörden sowie Betreiber zur Standortwahl und Aufstellung stationärer Geräte in Wohngebieten keine verbindliche Grundlage für Verwaltungshandeln bei Konflikten keine Lärmbeurteilung abweichend von der TA Lärm

Praxishilfe LAI-Leitfaden Inhalt  beschreibt Rechtslage Praxisanleitung zur Ermittlung zulässiger Schallleistungspegel von Anlagen oder erforderlicher Abstände allg. technische Hinweise zur Auswahl und Aufstellung von Geräten

Praxishilfe LAI-Leitfaden vereinfachten Immissionsbetrachtung zur Aufstellung eines Geräts Ermittlung Gebietsausweisung * Bestimmung Emissionspegel der Anlage Ermittlung des erforderlichen Abstands WR, WA, MI, ?

Praxishilfe LAI-Leitfaden Ablauf einer vereinfachten Immissionsbetrachtung zur Aufstellung eines Geräts Emissionspegel * Schallleistungspegel der Anlage Ggf. Zuschlag für Reflexionen Ggf. Zuschlag / Abzug für Tonalität Herstellerangabe nach Szenarien im Leitfaden nach Leitfaden

Praxishilfe LAI-Leitfaden Emissionspegel * Schallleistungspegel der Anlage Ggf. Zuschlag für Reflexionen Ggf. Zuschlag / Abzug für Tonalität Aufstellungsszenarien für Reflexionszuschlag

LAI-Leitfaden- Anwendungsbeispiele Emissionspegel * Schallleistungspegel der Anlage Ggf. Zuschlag für Reflexionen Ggf. Zuschlag / Abzug für Tonalität Zuschläge Tonalität

Praxishilfe LAI-Leitfaden Bestimmung des erforderlichen Abstands zu beachten: Abstände führen zur Unterschreitung der IRW der TA Lärm um 6 dB zur pauschalen Berücksichtigung weiterer Anlagen

Praxishilfe LAI-Leitfaden Inhalt Anhang Anordnung von Geräten auf dem Grundstück / am Haus (Abstand, Ausrichtung) Auswahl und Betrieb des Gerätes Schallabsorbierende Oberflächen Abschirmung / Einhausung / Kapselung Schalldämpfer und Luftkanalgestaltung Entkoppelung / elastische Lagerung

Praxishilfe LAI-Leitfaden www.LAI-Immissionsschutz.de (Veröffentlichungen)

LAI-Leitfaden Online-Assistent

LAI-Leitfaden Online-Assistent Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt http://lwpapp.webyte.de/#/einfuehrung

Schallrechner Bundesverband Wärmepumpen https://www.waermepumpe.de/normen-technik/schallrechner/