Deutschförderklassen

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 Präsentation transkript:

Deutschförderklassen Pressegespräch Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Faßmann 17.04.2018

Kritik des Rechnungshofs 2013 Keine verbindlichen Vorgaben und kein einheitliches Verfahren zur Feststellung der Sprachkenntnisse der Schüler in der Unterrichtssprache Deutsch Unzureichende Information über Ausgaben, Verfügbarkeit und Qualität der umgesetzten Fördermaßnahmen Fehlende Informationen über Effizienz des Personaleinsatzes Empfehlungen: Zeitnahe Optimierung des bestehenden Systems sowie Prüfung von Modellen mit Bildung eigener Gruppen bzw. Klassen für einen begrenzten Zeitraum Aufbau eines Berichtswesens, das Zielerreichung sowie relevante Kenndaten abbildet

Lesekompetenz und Mehrsprachigkeit (PIRLS 2016)

Lesekompetenz und Migrationshintergrund (PIRLS 2016) Im Zeitraum 2006 bis 2017 wurden insgesamt € 345 Mio. an zusätzlichen Bundesmitteln in die Deutschförderung investiert. Das Leistungsniveau von Schülern mit Migrationshintergrund in der 4. Schulstufe konnte dennoch nicht erhöht werden. Der Leistungsabstand zu Schülern ohne Migrationshintergrund hat sich sogar leicht erhöht.

Deutschkompetenz 8. Schulstufe Ergebnisse für Wien (2016) Von den 15.000 getesteten Schülern in Wien haben rund 7.500 die Bildungsstandards in Deutsch nicht erreicht. 67% dieser Gruppe haben Migrationshintergrund. Quelle: BIFIE

Vorbereitungsklassen für neu angekommene Schüler (Eurydice 2017) Länder mit einem hohen Migrantenanteil an den Schulen sehen Vorbereitungsklassen vor (u.a. Schweden)

Deutschförderklassen: Das Modell Schuleinschreibung bzw. Schulantritt Fehlende Sprachkenntnisse werden festgestellt. Es scheint nicht gewährleistet, dass dem Unterricht gefolgt werden kann. Standardisierter Test Alle in Frage kommenden Kinder und Jugendlichen werden nach einem einheitlichen Verfahren getestet. Erst auf Basis dieser Test-ergebnisse erfolgt die Entscheidung, ob ein Kind bzw. Jugendlicher eine Deutschförder-klasse besucht. Deutschförder-klasse 1. Semester Gezielte Förderung in der Unterrichts-sprache Deutsch: 15 Stunden VS 20 Stunden Sek.I Eigener Lehrplan mit Förder-schwerpunkt Bis zu 7 Stunden gemeinsamer Unterricht mit Kindern anderer Klassen (z.B. Sport, Musik, Kreativität,…) Test Ende 1. Halbjahr Österreichweit einheitliche Überprüfung, welche Kinder bzw. Jugendlichen dem Unterricht bereits ausreichend folgen können. Ziel ist es, die Schüler so bald wie möglich in den Regelunterricht zu integrieren. Deutschförder-klasse 2. Semester Weiterhin Besuch der Deutschförder-klasse ODER Teilnahme am Regelunterricht inkl. weitere Förderung in einem Deutschförderkurs (6 Stunden/Woche parallel zum Unterricht)

Deutschförderklassen Gezielte Förderung – hohe Wirkung Neueinsteiger (Schulanfänger, Quereinsteiger), die dem Unterricht auf Grund unzureichender Sprachkenntnisse nicht folgen können, werden ab dem Schuljahr 2018/19 in eigenen Deutschförderklassen unterrichtet. Die Zuteilung in eine Deutschförderklasse erfolgt ab der Schuleinschreibung 2019 auf Basis österreichweit einheitlicher, standardisierter Testverfahren. Der Deutschunterricht in diesen Klassen beträgt 15 Stunden in der Volksschule 20 Stunden in der Sekundarstufe I Die Deutschförderklassen erhalten einen eigenen Lehrplan, der den raschen Erwerb der Deutschkenntnisse pädagogisch in den Mittelpunkt rückt. Nach einem Semester wird das Sprachniveau der Schülerinnen und Schüler erneut getestet. Können die Kinder und Jugendlichen dann bereits dem Unterricht folgen, verlassen sie die Deutschförderklasse und nehmen am Regelunterricht teil. Dort können sie mit 6 Zusatzstunden weiterhin gefördert werden. Kinder, die dem Unterricht noch nicht folgen können, bleiben in der Deutschförderklasse und werden am Ende des Schuljahrs neuerlich getestet.

Vorzüge des neuen Modells Erhöhte Treffsicherheit bei der Feststellung des Status „außerordentliche Schülerin“ bzw. „außerordentlicher Schüler“ auf Grund österreichweit einheitlicher, standardisierter Testverfahren ab Frühjahr 2019 Mehr und gezieltere Förderung für jene Kinder und Jugendlichen, die unzureichende Kenntnisse der Unterrichtssprache aufweisen. Bisher wurden diese Schülerinnen und Schüler mit max. 11 Stunden pro Woche gefördert. Zukünftig werden die Kinder in der Deutschförderklasse der Volksschule mit 15 Stunden gefördert, in der Sekundarstufe I mit 20 Stunden. Neuer Lehrplan mit pädagogischem Schwerpunkt zum Spracherwerb in Deutsch Einheitliche Sprachstandüberprüfung nach jedem Semester und damit semesterweise Übertrittmöglichkeit in den Regelunterricht. Gezielte Begleitung nach dem Übertritt in den Regelunterricht durch Deutschförderkurse im Ausmaß von 6 Stunden/Woche.

Weiterentwicklung des bestehenden Fördersystems Neu Einheitliche Standards Für alle verbindlich Mehr Förderstunden Zusatzmittel unbefristet Nachhaltige Förderung Sprachstartgruppen Bis zu 11h zusätzlich Sprachförderkurse Bis zu 11hintegrativ Deutschförderklassen VS 15 bzw. NMS 20 h zusätzlich Deutschförderkurse 6h zusätzlich Bisheriges System Neues Fördermodell

Vergleich Begutachtungsentwurf – Regierungsvorlage §§ neu - Regierungsvorlage Deutschförderklasse ab 6 Schülern (bis 6 Schüler: integrativer Unterricht + 6 Förderstunden) Einführungsjahr 2018/19: alle ao- Schüler besuchen Deutschförderklasse Differenz Gesamtzahl Klassen an VS, NMS und PTS: plus 233 Mehr autonomer Spielraum durch klassen-, schulstufen- und schulartenübergreifende Klassenbildung Deutschförderklasse ab 8 Schülern (bis 8 Schüler: integrativer Unterricht + 6 Förderstunden) ao-Schüler in 1.Schulstufe & Querein- steiger besuchen Deutschförderklasse Differenz Gesamtzahl Klassen an VS, NMS und PTS: plus 80 Weniger Zuwanderung/weniger Quereinsteiger

Konkretes Berechnungsbeispiel: Volksschule in Wien Aktuelle Situation Neues Modell: Deutschförderklassen Vorschule 17 3 14 18 6 12 17 9 8 22 12 10 14 1.Klassen 23 13 10 23 16 7 23 8 15 22 19 18 10 8 2.Klassen 20 9 11 23 8 15 25 16 22 6 22 12 10 25 12 13 22 25 13 6 3.Klassen 22 18 4 21 15 6 20 16 4 19 3 4.Klassen 22 16 6 20 13 7 21 1 15 9 24 20 4 19 5 25 Ordentliche Schüler ao Schüler ao Schüler in Deutschförderklassen

Konkretes Berechnungsbeispiel: Volksschule in Wien Aktuelle Situation Neues Modell: Deutschförderklassen Vorschule 17 3 14 18 6 12 17 9 8 22 12 10 14 1.Klassen 23 13 10 23 16 7 23 8 15 22 19 18 10 8 16 Klassen insgesamt 9 Sprachstartgruppen 2 Sprachstartkurse 16 Klassen insgesamt 5 Deutschförderklassen 4 Deutschförderkurse 2.Klassen 20 9 11 23 8 15 25 16 22 6 22 12 10 25 12 13 22 25 13 6 3.Klassen 22 18 4 21 15 6 20 16 4 19 3 4.Klassen 22 16 6 20 13 7 21 1 15 9 24 20 4 19 5 25 Ordentliche Schüler ao Schüler ao Schüler in Deutschförderklassen

Gesamtberechnung Volksschule Regierungsvorlage Bundesland Klassen derzeit Regel-klassen 2018/19 DFK Klassen gesamt 2018/19 Spielraum ao. Schüler in DF-Klasse ao. Schüler in DF-Kurs Burgenland 336 329 4 333 3 49 163 Kärnten 628 583 31 614 14 602 459 Niederösterr. 1.846 1.704 131 1.835 11 2.038 1.203 Oberösterreich 1.802 1.518 233 1.751 51 4.170 1.243 Salzburg 637 533 89 622 15 1.472 423 Steiermark 1.268 1.179 1.481 668 Tirol 923 883 24 907 16 400 653 Vorarlberg 532 418 76 494 38 1.302 195 Wien 1.798 518 1.820 +22 Bedarf 10.369 1.752 Österreich 9.770 8.449 1.195 9.644 126 21.883 6.759

Zeitplan Parlamentarisches Prozess Lehrplan Deutschförderklassen 18.04.2018 Ministerrat 28.05.2018 Ausschuss BR 08.05.2018 BR-Ausschuss 16.-18.05.2018 NR-Plenum 19./20.04.2018 Nationalrat Zuweisungssitzung 30.05.2018 Plenum BR Lehrplan Deutschförderklassen Q1/2018 Q2/2018 Q3/2018 Q4/2018 Q1/2019 Q2/2019 Prinzipien und Kriterien Lehrplan / Zusammenstellung Arbeitsteam Ausarbeitung Lehrplan Feedbackschleife, QS und Legistik (VO) 31.08.2018 Lehrplan (VO) liegt vor Lehrplan Deutschförderklassen Auftragsklärung und Beauftragung BIFIE Ausarbeitung Testinstrumente Primarstufe und Sek.I Feldtestung und prov. Eichung der Instrumente 31.01.2019 Testinstrument liegt vor Durchführung standarsisierter Tests im Rahmen Schulein- Schreibung 2019/20 Umsetzungsbegleitung Erarbeitung Handreichung für Schulen Mai 2018 Fachtag für Schulaufsicht (PSI-Konferenz) Umsetzungsmonitoring März 2019: Erhebungs- ergebnisse Umsetzungserfolg 1. Semester