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Sprachförderunterricht an Schulen

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Präsentation zum Thema: "Sprachförderunterricht an Schulen"—  Präsentation transkript:

1 Sprachförderunterricht an Schulen
Angebot Sprachförderunterricht Kinder mit mangelnder Kenntnis der Unterrichtsprache Deutsch werden in Sprachförderkursen betreut. Screening Für ein zielgerichtetes Fördern ist eine Ist-Stand-Erhebung uner- lässlich. Deren Aufzeichnungen zum Screening dienen pädagogischen Zwecken. SFK – Aufnahmebogen und Schlussbericht Für jedes Kind, das länger als zwei Monate am Sprachförderkurs teil- genommen hat, ist elektronisch ein Aufnahmebogen anzulegen. Dazu zählen auch Kinder, die den Kurs aus diversen Gründen vorzeitig beenden. Der Schlussbericht ist ebenso für jedes Kind vor der Rückmeldephase auszufüllen. Sprachstandsbeobachtung mittels USB-DaZ Mit USB-DaZ ist es möglich, den Sprachstand bzw. den Fortschritt in der Sprachaneignung von DaZ- Lerner/innen zu beobachten. Ziel ist es, im Laufe des Schuljahres mithilfe von USB-DaZ einen Überblick zu verschaffen, wo die Kinder stehen bzw. wie sie sich in ihrer Sprachaneignung entwickelt haben. Qualifizierte PädagogInnen für den Sprachförderunterricht an Schulen Gerrys Sprachwelt e. U. Graben 12 A-1010 Wien Tel.: +43(0) Mobil: +43(0) Zum Ändern dieser Broschüre ersetzen Sie den Beispielinhalt durch eigene Inhalte. Wenn Sie stattdessen lieber mit einer leeren Folie beginnen möchten, klicken Sie auf der Registerkarte "Start" auf " Neue Folie", um eine neue Seite einzufügen. Nun können Sie Ihren Text und die Bilder in die leeren Platzhalter einfügen. Wenn Sie weitere Platzhalter für Titel, Untertitel oder Textkörper benötigen, kopieren Sie einfach einen vorhandenen Platzhalter, und ziehen Sie es ihn dann an die gewünschte Position.

2 Unser Angebot für Schulen
Preisliste 1 Unterrichtseinheit à 50 Min. = 40 EUR oder 10er-Block: 420 EUR (Preisangaben inkl. USt.) Der Unterricht kann aus wichtigen Gründen (Krankheit o. ä.) bis zu 24 Stunden vor abgesagt werden. Schulferien werden natürlich nicht mitgerechnet. Für Terminabsagen unsererseits gibt es selbstverständlich einen Ersatztermin. Unser Angebot für Schulen Sie als Schule suchen qualifizierte PädagogInnen für den Sprachförderunterricht? Wir stellen Ihnen bei Bedarf SprachförderlehrerInnen zur Verfügung Intensive und klassen- bzw. schulstufenübergreifende Förderung der SchülerInnen (auch Schulneulingen und Seiteneinsteiger) mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen Bei Bedarf erfolgt auch die Alphabetisierung derjenigen Schüler, die in ihrem Herkunftsland eine andere Schrift gelernt haben. Enge Zusammenarbeit mit den Eltern Durchführung von Screenings zur Feststellung der sprachlichen Kompetenzen in der Zweitsprache Deutsch und des Alphabetisierungsstandes. Dokumentation der in den Sprachförderkurs aufgenommenen SchülerInnen mittels Aufnahmebögen und Schlussberichte Dokumentation des Sprachförderkurses mit einem Datenblatt Elektronische Rückmeldung des Datenblattes, der Aufnahmebögen und Schlussberichte Sprachstandsbeobachtung mithilfe von USB-DaZ Das Arbeitsprofil unserer SprachförderlehrerInnen Ausschließlich qualifizierte PädagogInnen (Lehramt für Volksschule, Bachelorstudium Pädagogik sowie Lehrgang mit Zusatzqualifikation „Sprachförderung“) Zielgruppe: ao-SchülerInnen Feststellung durch Screening Gruppengröße: max. 8 Kinder 11 Stunden für 1 Lehrer/in Lehrplanzusatz Deutsch Dauer: längstens für den Zeitraum der Außerordentlichkeit oder kürzer bei gegebener Kompetenz einem differenzierten Klassenunterricht folgen zu können Dokumentation des Lernzuwachses mit USB-DaZ Elektronische Rückmeldung: Ein SFK-Datenblatt (pro Kurs) und ein Aufnahmebogen / Schlussbericht (pro Schüler/in) Absenden: Ausschließlich über die Schul-Mailadresse Supplierschutz: „Lehrer/innen, die im Rahmen der zweckgebundenen Sprachförderkurse in einer Volksschule und in der Hauptschule/Kooperativen Mittelschule eingesetzt sind, dürfen nur dann anstatt dieser zweckgebundenen Stunden zum Supplieren eingeteilt werden, wenn der Dienstbetrieb an der Schule nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Allerdings gilt ebenso, dass bei Abwesenheit dieser Lehrer/innen bis zu 14 Tagen die jeweiligen Sprachförderkurse nicht aussuppliert werden.“ (Dienstrechtsnovelle 2007, BGBl. I Nr. 53/2007, Artikel 13)


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