Sprechfunkausbildung

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 Präsentation transkript:

Sprechfunkausbildung - Rechtliche Grundlagen - Bezug: Leitfaden zur Sprechfunkausbildung Kapitel 2 Stand: 01/2013 Lernziel: Der Lehrgangsteilnehmer soll die für ihn bedeutsamen Regelungen aus den gesetzlichen Bestimmungen für den Sprechfunk wiedergeben oder erklären können.

Rechtliche Grundlagen - Grundbegriffe Wer und was sind BOS? Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Feuerwehren (Berufs-, Freiwillige- und Werkfeuerwehren) Hilfsorganisationen (DRK, ASB, MHD, JUH, DLRG) Polizei (Landespolizei, Bundespolizei, LKA, BKA) Zoll Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Katastrophenschutzbehörden Alternativ Folie! Aussprache B O S (nicht BOSS!) Abkürzung erklären: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben BOS sammeln/aufzählen: Feuerwehren (Berufs-, Freiwillige-und Werksfeuerwehren) Hilfsorganisationen (DRK, ASB, MHD, JUH, DLRG) Polizei (Landespolizei, Bundespolizei, LKA, BKA) Zoll Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Katastrophenschutzbehörden Stand 01/2013

Rechtliche Grundlagen - Vorschriften Voraussetzung zur Teilnahme am BOS Sprechfunk Sprechfunkausbildung zugelassene Frequenz zugelassenes Endgerät Voraussetzung zur Teilnahme am BOS Sprechfunk Erläuterungen der Vorraussetzung und Nennung der Rechtsgrundlagen. zugelassenes/geprüftes Endgerät  ETS / TR BOS Frequenzzuteilungsurkunde oder Frequenzzuweisung  BOS Funkrichtlinie (analog und digital) Sprechfunkausbildung  FwDV 2 Ausblick/Verweis aus DV 810  Regelung Durchführung Sprechfunkbetrieb Stand 01/2013

Rechtliche Grundlagen - Vorschriften PDV/DV 810 - Verpflichtungserklärung 1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus der im § 11 (1) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen Stellung ergibt. Der Personenkreis der für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten ist nach dem Verpflichtungsgesetz förmlich zu verpflichten. Verpflichtungserklärung Kurz Erläutern warum vor der Einberufung des Lehrgangs eine Verpflichtungserklärung ausgefüllt wurde. Ggfs. DV/DV 810 - Punkt 1.4.4 zeigen/nachschlagen Stand 01/2013

Rechtliche Grundlagen – Strafvorschriften und Folgen Strafgesetzbuch (1) § 201 (3) - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe § 203 (2) - Verletzung von Privatgeheimnissen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe § 331 - Vorteilsnahme § 201 Abs. 3 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes  Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe § 203 Abs. 2 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe § 331 StGB Vorteilsnahme  Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe Stand 01/2013

Rechtliche Grundlagen – Strafvorschriften und Folgen Strafgesetzbuch (2) § 332 StGB - Bestechlichkeit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, Versuch schon strafbar! § 353 b StGB - Verletzung des Dienstgeheimnisses Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe § 358 StGB - Nebenfolgen mindestens sechs Monate § 332 StGB Bestechlichkeit  Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, Versuch schon strafbar! § 353 b StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht  Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe § 358 StGB Nebenfolgen  mindestens sechs Monate, Aberkennung führen von öffentlichen Ämtern Stand 01/2013