„Schuldenregulierungsfonds in der Straffälligenhilfe“

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 Präsentation transkript:

„Schuldenregulierungsfonds in der Straffälligenhilfe“ Fachtagung „Schuldenregulierungsfonds in der Straffälligenhilfe“ 16.03.2018 in Berlin VBS Schuldner- und Insolvenzberatung

Allgemeines 1985 Einrichtung eines Sondervermögens zur Schuldenregulierung beim Verein Bremische Straffälligenbetreuung Unterstützung straffälliger Bürger und Bürgerinnen im Lande Bremen bei der Regulierung ihrer Verbindlichkeiten Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften für Darlehen bei der Sparkasse Bremen max. in Höhe von 6.000 € Stärkung der Klienten in ihrer wirtschaftlichen Eigenverantwortung Wiedereingliederdung in ein Leben in sozialer Verantwortung Vermeidung erneuter Straffälligkeit VBS Schuldner- und Insolvenzberatung

Allgemeines Verwaltung des Vermögens und Durchführung der Regulierungsverfahren beim Verein Bremische Straffälligenbetreuung Es sind 9 weitere Träger am Sondervermögen beteiligt Senator für Justiz und Verfassung leistet größten finanziellen Beitrag VBS Schuldner- und Insolvenzberatung

Statistik Von 1985 bis 2017 konnte 257 Klienten ein Darlehen im Rahmen des Fonds gewährt werden Gesamtschulden betrugen 6,08 Mio € Regulierungsbetrag insgesamt 1,03 Mio € Gläubigerunterstützung durch Forderungsverzicht entsprechend 5,05 Mio € Entspricht einer durchschnittlichen Vergleichsquote von 16,94 % Zum Stichtag 31.12.17 bestehen 45 verbürgte Darlehen bei der Sparkasse Bremen VBS Schuldner- und Insolvenzberatung

Grundsätze Lebensmittelpunkt im Lande Bremen Offenlegung sämtlicher Verbindlichkeiten nach Höhe und Art Gesamtsanierung zwingend Fondsregulierung als ultima ratio Betreuungsverhältnis besteht seit mind. 6 Monaten Ablösung von Privatschulden VBS Schuldner- und Insolvenzberatung

Grundsätze Nachweis über finanzielle Zuverlässigkeit -> Ansparphase Schriftliches Einverständnis der Ratsuchenden über das Einholen und Verwenden von Informationen Erkennbare Stabilisierung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Schuldenregulierung Unbürokratische Antragsverfahren, sofern Klienten über andere Institutionen vermittelt werden VBS Schuldner- und Insolvenzberatung

Antragsverfahren Folgende Personen / Einrichtungen können Anträge stellen Klienten Bewährungshelfer Am Fonds beteiligte Institutionen Betreuungspersonen Schuldnerberatung wird durch den Verein sicher gestellt und es erfolgt eine Prüfung der Voraussetzungen / Grundsätze VBS Schuldner- und Insolvenzberatung

Schuldnerberatung Erlassverträge mit den Gläubigern Verhandlungsergebnisse werden dem Vorstand anonymisiert mit Anamnese des Klienten zwecks Prüfung und Zustimmung zur Bürgschaftsübernahme vorgelegt Darlehensanfrage bei der Sparkasse Bremen VBS Schuldner- und Insolvenzberatung

Darlehensaufnahme Darlehensgeber Sparkasse Bremen Es gibt hinsichtlich des Zinssatzes sowie der Rückführungsmöglichkeiten Sonderkonditionen Begleitung der ratsuchenden Person zur Darlehensaufnahme Unterzeichnung des Darlehensvertrages, Schufa Auskunft, Selbstauskunft sowie Restschuldversicherung Sparkasse Bremen erhalte im Anschluss eine vom Vorstand unterzeichnete Bürgschaftserklärung VBS Schuldner- und Insolvenzberatung

Darlehensaufnahme Bei Zahlungsschwierigkeiten während der Laufzeit besteht mit Zustimmung des Vereins die Möglichkeit der befristeten Ratenaussetzung Bei Zahlungsverzug mahnt die Sparkasse sofort; nach 3 Mahnungen wird der Verein in die Verpflichtung der selbstschuldnerischen Bürgschaft genommen Noch offener Kreditbetrag muss kurzfristig vom Verein ausgeglichen werden VBS Schuldner- und Insolvenzberatung

Ausfallbürgschaften Unvorhergesehene Lebenssituationen können zur Einstellung der Ratenzahlung und damit zur Ausfallbürgschaft für den Verein führen ABER: geringere Ausfallquote als in der allgemeinen Kreditwirtschaft Hohe Zahlungsmoral der Klientel Erfahrungsgemäß wird ein Großteil der Ausfallbürgschaften erstattet Grundlage ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit VBS Schuldner- und Insolvenzberatung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit VBS Schuldner- und Insolvenzberatung