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Veröffentlicht von:Sofia Gehrig Geändert vor über 7 Jahren
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Neue Zugangssteuerung bei Neuanträgen in der ambulanten Eingliederungshilfe
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Ablaufplan Infothek/Erstberatung -Feststellung der Zuständigkeit SGB XII - Ausgabe von Anträgen + Unterlagenanforderungen - Terminvereinbarung Leistungsberechtigter (LB) FB 50 (50.3-50.314) - Aufgaben der Infothek/Erstantragsstelle (bis zur Einrichtung) -Antragsannahme mit Prüfung auf Vollständigkeit etc. -Terminvereinbarung beim Gesundheitsamt - Vw-Tätigkeit (Statistik, Aktenanlage etc.) (ab Einrichtung) Anbieter von Leistungen nach dem SGB XII LB Kurzberatung mit Angebotsdarstellung Zwingende Vorsprache bei FB 50 des LB und Info des An- bieters über LB
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Vorsprache LB beim Gesundheitsamt zwecks Feststellung Voraussetzungen der Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII Feststellung, ob eine Behinderung vorliegt, Mitteilung an FB 50 JANein Fallende mit Bescheid und Abschlussarbeiten
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-Bewilligung 4 Std. für 4 Wochen (1 Std. pro Woche) - Aktenbearbeitung durch lfd. Sachbearbeitung Hilfeplangespräch nach max. 5 Wochen nach Feststellung einer Behinderung -Einladung erfolgt hierzu durch das Gesundheitsamt - TN Stadt BS, LB, 1 Vertrauensperson -endgültige Bewilligung -lfd. Aktenbearbeitung -Falldokumentation Wv. + Überprüfung des Leistungsfalles in regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit von den Zielen des Hilfeplangesprächs
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