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Maria, die Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der Elisabeth Beispiel: Verdeckte Gewinnausschüttung Angaben: Maria, die Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der Elisabeth - GmbH, erhält ein Jahresgehalt für das Jahr 2017 i.H.v. 100.000 € . Im Rahmen einer Betriebsprüfung im Jahr 2018 ermittelt der Prüfer, dass die vertraglich geregelte Arbeitszeit nur 20 Stunden/Woche betragen hat. Darüber hinaus lässt die Gewinnsituation der Elisabeth GmbH ein derart hohes Gehalt nicht zu. Frage: Wie spiegelt sich die Umqualifizierung der Auszahlung auf Ebene der Kapitalgesellschaft wider? Aus diesem Grund hält der Prüfer lediglich ein Jahresgehalt i.H.v. 70.000 für angemessen und qualifiziert den Betrag i.H.v. 30.000 in eine verdeckte Gewinnausschüttung um. © UVK Verlag, München 2018

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Der Einzelunternehmer Hermann betreibt eine Kühlhalle zur Lagerung von Beispiel: Verdeckte Einlage Angaben: Der Einzelunternehmer Hermann betreibt eine Kühlhalle zur Lagerung von Tiefkühlkost. Gleichzeitig ist er Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Wilhelm - GmbH, die Kühlaggregate herstellt und vertreibt. Im Jahr 2018 verkauft die GmbH an das Einzelunternehmen Kühlaggregate zum Preis von 100.000 €. Im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung bei der Wilhelm GmbH im Jahr 2018 ermittelt der Betriebsprüfer, dass die in 2018 verkauften Kühlaggregate an fremde Dritte üblicherweise zum Preis von 60.000 € verkauft wurden. Frage: Wie ist die verdeckte Einlage zu behandeln? Da Hermann als sorgfältig handelnder, ordentlicher Kaufmann den überhöhten Preis von 100.000 nicht akzeptiert, sondern die Kühlaggregate zum niedrigeren Marktpreis von 60.000 gekauft hätte, stellt der Betriebsprüfer eine verdeckte Einlage des Hermann in die Wilhelm GmbH i.H.v. 40.000 fest. © UVK Verlag, München 2018

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Zur Refinanzierung der Beteiligung hat die Luisen Beispiel: nichtabzugsfähige Betriebsausgaben Angaben: Die Luisen - GmbH ist an der Schmidt AG beteiligt. Im Jahr 2018 hat die Luisen GmbH von der Schmidt AG eine Dividende i.H.v. 30.000 € erhalten. Zur Refinanzierung der Beteiligung hat die Luisen GmbH ein Darlehen aufge nommen. Es fallen Darlehenszinsen i.H.v. 10.000 an. Die übrigen Erträge der GmbH belaufen sich auf 400.000 . Aufgabe: Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen der Luisen GmbH! © UVK Verlag, München 2018

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, der im Jahr 2018 an die beiden Anteilseigner ausgeschüttet wird. Beispiel: Kapitalgesellschaften und die Besteuerung der Anteilseigner Angaben: Herr Bernard und die Bianca GmbH sind zu je 50 % an der Bernard & Bianca AG beteiligt. Im Jahr 2018 erwirtschaftete die Bernard & Bianca AG einen ausschüttbaren Gewinn von 100.000 € , der im Jahr 2018 an die beiden Anteilseigner ausgeschüttet wird. Das restliche Einkommen von Herrn Bernard beträgt 120.000 . Frage: Wie hoch ist der Betrag, der den Gesellschaftern unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags auf ihren Bankkonten gutgeschrieben wird? © UVK Verlag, München 2018

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Die Lorenzo GmbH weist im Jahr 2018 Verbindlichkeiten i.H.v. 200 Mio. Grundprinzip der Zinsschranke gem. † 8a KStG i.V.m. 4h EStG Angaben: Die Lorenzo GmbH weist im Jahr 2018 Verbindlichkeiten i.H.v. 200 Mio. € aus, die mit 8 % verzinst werden. Zinserträge sind i.H.v. 6 Mio. angefallen. Das steuerliche EBITDA der GmbH beträgt im Jahr 2018 30 Mio. . Frage: Bis zu welchem Betrag sind die Zinsen der Lorenzo GmbH im Jahr 2018 abzugsfähig? © UVK Verlag, München 2018

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Die Lorenzo GmbH weist im Jahr 2018 Verbindlichkeiten i.H.v. 150 Mio. Grundprinzip der Zinsschranke gem. † 8a KStG i.V.m. 4h EStG Angaben: Die Lorenzo GmbH weist im Jahr 2018 Verbindlichkeiten i.H.v. 150 Mio. € aus, die weiterhin mit 8 % verzinst werden. Zudem hat die Lorenzo GmbH nicht abzugsfähige Zinsen aus dem Jahr 2017 i.H.v. 1 Mio. in das Jahr 2013 vorgetragen. Die Zinserträge belaufen sich auch im Jahr 2018 auf 6 Mio. . Das steuerliche EBITDA der GmbH beträgt im Jahr 2017 35 Mio. . Frage: Bis zu welchem Betrag sind die Zinsen der Lorenzo GmbH im Jahr 2018 abzugsfähig? © UVK Verlag, München 2018

Es ist insgesamt ein Zinsabzug bis zu einer Höhe von 16,5 Mio. Grundprinzip der Zinsschranke gem. † 8a KStG i.V.m. 4h EStG Lösung: * 30 % des steuerlichen EBITDA i.H.v. 35 Mio. € Zinsaufwand (8 % v. 150 Mio. ) 12 Mio. Zinsvortrag aus 2017 1 Mio. Zinsertrag 6 Mio. Verrechenbares EBITDA 10,5 Mio. * EBITDA - Vortrag 3,5 Mio. Es ist insgesamt ein Zinsabzug bis zu einer Höhe von 16,5 Mio. zulässig. Da nur Zinsaufwendungen i.H.v. 13 Mio. angefallen sind, kann der verbleibende Betrag i.H.v. 3,5 Mio. als EBITDA Vortrag in die nachfolgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden. © UVK Verlag, München 2018

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