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Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG

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Präsentation zum Thema: "Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG"—  Präsentation transkript:

1 Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG
Unversteuerte Rücklagen Übertragungs- rücklage gem. § 12 EStG Verbuchung und Auflösung der Bewertungs- reserve Bildung einer Übertragungs- rücklage Umbuchung und Auflösung einer Übertragungs- rücklage Verkauf alte Anlage Anschaffung neuer Anlage Veräußerungserlös € ,- − Buchwert € ,- buchmäßiger Gewinn € ,- (= aufgelöste stille Reserve) Anschaffungswert € ,- Bewertungsreserve € ,- 8800 Zuweisungen an die Bewertungs- Reserven gem. § 12 EStG Buchungssatz für die Übertragung der stillen Rücklage im Jahr der Auflösung: Bewertungsreserven gem. § 12 EStG Übertragung im nächsten (bzw. übernächsten) Wirtschaftsjahr: Bildung der offenen Rücklage 8840 Zuweisungen an die Rücklagen gem. § 12 EStG 952.. Rücklagen gem. § 12 EStG 952. Rücklagen gem. § 12 EStG Bewertungsreserven gem. § EStG zu ... Umbuchung der Rücklage im Jahr der Übertragung:

2 Verbuchung und Auflösung der Bewertungsreserve
Verbuchung der planmäßigen Abschreibung (AfA) und Auflösung der Bewertungsreserve Unversteuerte Rücklagen Übertragungs- rücklage gem. § 12 EStG Verbuchung und Auflösung der Bewertungs- reserve Bildung einer Übertragungs- rücklage Umbuchung und Auflösung einer Übertragungs- rücklage Die Abschreibung (AfA) der neuen Anlage ist vom vollen Anschaffungs- oder Herstellungswert mit dem aufgrund der Nutzungsdauer sich ergeben-den Abschreibungssatz zu berechnen und direkt oder indirekt zu verbuchen.: 7010 Abschreibungen von Sachanlagen 0... Anlagenkonto bzw Kumul. Abschreibungen zu ... 94.. Bewertungsreserven Erträge aus der Auflösung gemäß § 12 EStG zu von Bewertungsreserven Die gebildete Bewertungsreserve ist jährlich mit dem Betrag, der sich durch Anwendung des Abschreibungssatzes errechnet, aufzulösen.

3 kein Gewinn zu versteuern
Bildung einer Übertragungsrücklage Bildung einer Übertragungsrücklage 0... Anlagenkonto 0... Kumul. Abschreibungen zu ... gesamte kumul. Abschr. Kumul. Abschr. 1.1. Abschreib. AW Unversteuerte Rücklagen Übertragungs- rücklage gem. § 12 EStG Verbuchung und Auflösung der Bewertungs- reserve Bildung einer Übertragungs- rücklage Umbuchung und Auflösung einer Übertragungs- rücklage 7820 BW abgeg. Anlagen 4600 Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 20% Buchwert bei Verkauf Verkaufs- erlöse 952. Rücklagen gem. § 12 EStG 8840 Zuw. Rückl. gem § 12 EStG 4630 Erträge aus dem Abgang von Anlagen buchm. Gewinn des Verk. Bildung der Rücklage kein Gewinn zu versteuern 9890 GuV

4 Umbuchung und Auflösung einer Übertragungsrücklage
Umbuchung, Auflösung einer Übertragungsrücklage Umbuchung und Auflösung einer Übertragungsrücklage 0... Anlagenkonto 0... Kumul. Abschreibungen zu ... AW der neuen Anlage Abschreib. Bewert. reserve Unversteuerte Rücklagen Übertragungs- rücklage gem. § 12 EStG Verbuchung und Auflösung der Bewertungs- reserve Bildung einer Übertragungs- rücklage Umbuchung und Auflösung einer Übertragungs- rücklage 952. Rückl. gem. § 12 EStG... AW 8600 Erträge a. d. Auf-lösung der Bewertugs- reserven 94.. Bewertungsr. gem. § 12 EStG zu... 7010 Abschreibungen von Sachanlagen 9850 SBK 9890 GuV


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