Autor: Dr. Felix Brandhorst

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Straßenherstellung und Umlegung der Kosten durch die Gemeinde.
Advertisements

1 Bürgermeisterseminar Interkommunale Zusammenarbeit Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep.
Regierungspräsidium Stuttgart Erläuterung zur Nutzung des vorliegenden Foliensatzes Diese Folien sind ein Angebot, das es Ihnen ermöglichen.
Regierungspräsidium Stuttgart Erläuterung zur Nutzung des vorliegenden Foliensatzes Diese Folien sind ein Angebot, das es Ihnen ermöglichen.
Regierungspräsidium Stuttgart Erläuterung zur Nutzung des vorliegenden Foliensatzes Diese Folien sind ein Angebot, das es Ihnen ermöglichen.
Barrierefreiheit aus der Sicht des Mittelstands – Herausforderungen für das private Busgewerbe Anja Ludwig Leiterin Recht Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer.
Dana Kratochvílová LA 21 im Bezirk Vysočina Mgr. Dana Kratochvílová
Leitprojektauftrag Nr. 17 Entwicklungskonzept Freizeit- und Erholungszentrum Horn.
Betreuungsangebote für Kinder 2013/2014 Geplante Gruppenformen und Betreuungszeiten in den geförderten Tageseinrichtungen.
ECOPLAN Familienergänzende Kinderbetreuung für den Vorschulbereich im Kanton Solothurn ‏ Michael Marti, Ecoplan Präsentation Medienkonferenz.
Der unsichtbare Rutsch Stopp
Im Norden Die Bundesländer Schleswig-Holstein Hamburg Bremen
Pflegestärkungsgesetz II
4 Eigentumswohnungen in einen
Verordnung über Vermeidung und Entsorgung von Abfällen
Motive für eine Baufinanzierung
Das neue Familienpflegezeitgesetz Eckpunkte des Referentenentwurfes
Geodaten-Infrastruktur
Im Großstädtevergleich der Armutsgefährdungsquoten belegt die Stadt Bremen einen Platz im Mittelfeld. Die Stadt Bremen belegt bei einem Vergleich der Armutsgefährdungsquoten.
Österreichisches Wildeinflussmonitoring
Vereinsfusionen Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
TOP 3: Ergebnisse der Umfrage im Teilprojekt Rodenberger Aue (UAN)
Auswertung FRosin Schuljahr 2017/18.
LevelUP! Level 3 Hörverstehen 4
Technische Vorgaben für Bau, Betrieb und Unterhalt von GEA
…. quergedacht.
Einführung Ortsbegehung
Alessio und die Folgen Abschlussberichte und Fachdiskussion
Referenzen BÜRO / ARBEITSGEMEINSCHAFT Name PROJEKT Projektbezeichnung
Ergebnisse des Lärmaktionsplans (LAP)
Ausrüstung der Spieler
Ukrainischer Weg Perspektiven der Stadtentwicklungspolitik in der Ukraine Serhij Bilous, Department für Städtebau und Architektur Ministerium für Regionalentwicklung,
WRRL Maßnahmenumsetzung in Schwerpunktgewässern
Elternumfrage Feb Ergebnisse
Elternumfrage Feb Ergebnisse Hort-Umfrage
Fortgeführtes Konzept zur Pflege der Deichgrasnabe auf den Deichen des Deichverbandes Die Erfahrungen des ersten Jahres der Schafsbe-weidung auf den Deichen.
Wohnen im Alter - Wohnberatung in Bayern
Sozialpolitischer Diskurs München 26.Juni 2008
Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe
Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial und gerecht gestalten:
Unfallverhütung – Gesetzlicher Versicherungsschutz
Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt Fachtagung „Berufswegeplanung“ Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. Hannover
Teil A S Grundsätze Standards als allgemein verbindlicher Maßstab in heterogene Lerngruppen • lernprozessbegleitende Diagnostik,
Wohnungsbaukolloquium – Perspektiven für Marl
IT an Schulen - Ergebnisse einer Befragung von Lehrern in Deutschland - - November
Probenahme am PW Moosen / Kastl
Basiskurs Medienbildung Orientierungsstufe
Durchgängige Bildung von der Kita in die Grundschule im Bereich der Sprachbildung und Sprachförderung am Beispiel der Stadt Laatzen Ulrike Osiewacz, Leiterin.
Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten – BeVO – . Dipl.-Ing. Hans-Christian Willert.
Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender
Vollzeitpflege.
Bevölkerungsbefragung zur Lebensqualität in Laufen-Uhwiesen
BauSIM 2010 – Wien/Österreich Katrin Löwe1 Stefan Albrecht2
Dragonerareal Erarbeitung von städtebaulich-funktionalen Rahmenbedingungen für die ehemalige Garde-Dragoner-Kaserne am Mehringdamm in Berlin - Friedrichshain-Kreuzberg.
KEM = Kommunales Energiemanagement
Neue, bekannte und verkannte Regeln
Vorgesehene Änderungen des KiBiz
Informationsveranstaltung zur Studien- und Berufsorientierung
Bauleitplanung - Geräuschkontingentierung
Außenbereichssatzungen
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
Anwältinnen in Flintbek
Spielplatz GIS in Bezug auf den demographischen Wandel
Energieleitlinie: Wieso brauchen wir das?
Einsatzmatrix 2.0.
Umsetzung Leitprojekte
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
polis aktuell 2/2019: Musik und Menschenrechte
Information über die Ortslagenregulierung
Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen
 Präsentation transkript:

Autor: Dr. Felix Brandhorst Untersuchung zur Anlage von Spielplätzen durch nicht-öffentliche Bauherren/-träger in deutschen Großstädten         Eine Untersuchung des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. in Kooperation mit dem Kronberger Kreis für Dialogische Qualitätsentwicklung e.V.   im Auftrag des SENATOR FÜR UMWELT, BAU UND VERKEHR und der SENATORIN FÜR SOZIALES, JUGEND, FRAUEN INTEGRATION UND SPORT  Autor: Dr. Felix Brandhorst 

Fragestellung und Ziele Verpflichtung zur Anlage von privaten Spielplätzen im Zuge des Wohnungsbaus in deutschen Großstädten – Vergleich der rechtlichen Situation und der Praxis der Umsetzung Vergleich der länderspezifischen und kommunalen Vorschriften Analyse der Umsetzungs- und Auslegungspraxis in den untersuchten Kommunen Einschätzungen zum Zusammenhang zwischen Vorschriften, Umsetzungspraxis und Qualität privater Spielplätze in großstädtischen Kommunen

Themenfelder der Untersuchung Regel bzw. Regelung zur Herstellungspflicht Ausnahmen Ablösung Kontrolle Qualitätsbestimmungen (Größe und Standort, Ausstattungsqualität, Gestaltungsqualität, Unterhalt und Instandsetzung, Orientierung an Bestimmungen der DIN, Beteiligung) Probleme und Regulierungsbedarfe

Teilnehmende Kommunen 18 Kommunen aus 8 Bundesländern = Zweidrittel aller Großstädte mit mehr als 250.000 Einwohnern Essen, Bonn, Dortmund, Wuppertal, Bochum, Münster, Köln / Nordrhein-Westfalen Augsburg, München, Nürnberg / Bayern Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim / Baden-Württemberg Leipzig / Sachsen Frankfurt am Main / Hessen Berlin Hamburg Bremen

Datenbasis 18 Fragebögen 8 Landesbauordnungen 12 kommunale Satzungen für private Spielplätze 13 Experteninterviews mit Vertreter/innen aus 11 Kommunen 7 Telefoninterviews / Baubehörden 4 Telefoninterviews / Ämter für Grünflächen 1 Telefoninterview / Jugendamt (Kinderbüro) 1 Telefoninterview / Landesbehörde

Gesetzliche Systematik Musterbauordnung (MBO), Fassung 2002, letzte Änderung 13.05.2016: Zweiter Teil, Das Grundstück und seine Bebauung § 8 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze Absatz 2, Satz 1-3. Landesbauordnungen (LBO): In den jeweils geltenden Fassungen. § 8, 9 oder 10: Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze Kommunale Regelwerke: Satzungen, Ortsgesetze etc. für private Spielflächen

Gesetzliche Systematik Viele LBO enthalten starke Abweichungen von der MBO: Teilweise umfangreiche Zusatzbestimmungen und teilweise entgegen gesetzte Festlegungen Beispiel Ausnahme von der Spielplatzpflicht in der MBO: Spielplatz in unmittelbarer Nähe vorhanden  In Hamburg, Bremen und Baden-Württemberg gilt diese Ausnahme nicht In 12 von 18 untersuchten Kommunen liegen zudem jeweils individuell gestaltete kommunale Regelungen zur Ergänzung und Konkretisierung der Bestimmungen der LBO vor. Daraus ergeben sich kommunal sehr große Unterschiede bezüglich der Regelungen zur Anlage von privaten Spielplätzen und eine große Bandbreite an spezifischen Vorschriften.

Zentrale Ergebnisse: Regel In allen 18 untersuchten Kommunen besteht die Verpflichtung zur Anlage von privaten Spielplätzen im Wohnungsbau, wenn es sich um Gebäude mit mehreren Wohnungen handelt. In vielen großstädtischen Kommunen steht die Spielplatzpflicht aktuell unter Druck: Mangel an Wohnraum Knappheit an Baugrundstücken Beengte Flächen im Innenstadtbereich Steigende Bodenpreise Teilweise hohe Flächenforderungen für private Spielplätze Absurder Weise auch: eine gute Infrastruktur öffentlichen Spielplätzen

Zentrale Ergebnisse: Ausnahmen Einraumwohnungen Einfamilienhäuser mit Gartenanteil Gebäude mit besonderer Zweckbestimmung (z.B. Seniorenwohnungen) Gebäude, die vor einem bestimmten Stichtag errichtet wurden Gemeinschaftsanlage oder öffentlicher Spielplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe Spielplatz ist wegen der Art und Lage der Wohnungen/Gebäude nicht erforderlich Es besteht kein Bedarf, weil keine Kinder einziehen Vertraglich geregelte Errichtung eines aus privaten Mitteln finanzierten öffentlichen Spielplatzes auf privatem Bauland

Zentrale Ergebnisse: Ausnahmen Es kommt seitens der Bauherren/-träger immer häufiger zu dem Versuch, die Spielplatzpflicht durch Berufung auf eine Ausnahmeregelung zu umgehen. Ausnahmeregelungen, die sich in mehreren Kommunen als problematisch erweisen: Einfamilienhäuser mit Gartenanteil (hier insbesondere Reihenhäuser mit sehr kleinen Freiflächenzuteilungen) Wenn sich ein öffentlicher Spielplatz in unmittelbarer Nähe befindet Wenn kein Bedarf besteht, weil keine Kinder einziehen Übernutzung öffentlicher Spielplätze beispielsweise durch viele neuentstanden Kitas ohne eigene Außenbereiche

Zentrale Ergebnisse: Kontrolle In 15 der 18 Kommunen findet eine Kontrolle der Spielplätze im Rahmen einer angeordneten Überwachung des Bauzustandes statt. Allerdings findet in mindestens 11 der 18 Kommunen in der Schlussabnahme i.d.R. keine Kontrolle privater Spielplätze statt. Die Anlage der privaten Spielplätze wird in diesen Kommunen im Vorfeld geprüft, indem die Bauherren/-träger in den Planungsunterlagen eine ausreichend große Fläche auf dem Baugrundstück für den Spielplatz ausweisen müssen. Rechtliche Hintergründe dieser Kontrollpraxis sind das Genehmigungsfreistellungsverfahren und das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Ergebnis: I.d.R. findet keine Kontrolle der tatsächlich errichteten Spielplätze statt.

Zentrale Ergebnisse: Ablösung In 16 der 18 Kommunen sind keine verbindlichen Regelungen für Ablösezahlungen vorhanden. In 4 dieser 16 Kommunen ist es aber im Einzelfall möglich, dass Bauherren/-träger einen individuellen kompensatorischen Kostenbeitrag auf Vertragsbasis an die Kommune entrichten, wenn auf dem Baugrundstück kein Spielplatz errichtet werden kann. In 2 der 18 Kommunen sind Ablösezahlungen vorgesehen, wenn auf dem Baugrundstück kein Spielplatz errichtet werden kann. Berechnungsgrundlage: Grundstückskosten bzw. Bodenrichtwert, Herstellungs- und Anschaffungskosten, Pflege- und Unterhaltungskosten für eine Laufzeit von 10 bzw. 20 Jahren Berlin und Bremen Dynamischer Bodenrichtwert 280 In einer dieser beiden Kommunen ergibt sich daraus ein festgelegter Ablösebetrag pro Quadratmeter in der anderen ist ein solcher Betrag nicht festgelegt.

Zentrale Ergebnisse: Qualität Größe: In 15 Kommunen werden Vorgaben zur Mindestgröße gemacht. Es werden mindestens 25 bis 100 qm und im Durchschnitt 43 qm gefordert. Diese Mindestforderungen erhöhen sich je nach Anzahl der Wohnungen.

Zentrale Ergebnisse: Qualität Standort: In allen 18 Kommunen gilt, dass die Spielplätze auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem geeigneten Grundstück angelegt sein müssen, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss. In 16 der 18 Kommunen gelten weitere Standortvorgaben: Ruf- und Sichtweite zu den Wohnungen Mindestabstand von 10 Metern zu den Gebäuden Standortvorgaben zur Sicherheit und Gefahrenabwehr (z.B. Abgrenzung gegen Verkehrsflächen, betriebs- und feuergefährlichen Anlagen, Emissionen) sonnige und windgeschützte Lage Vorgaben zur Erreichbarkeit der Spielplätze für Kinder

Zentrale Ergebnisse: Qualität Ausstattungsqualität: Vorschriften zur Ausstattungsqualität existieren nur in den 12 der 18 untersuchten Großstädte, die über kommunale Spielplatzsatzungen verfügen: In 4 Kommunen wird gefordert, dass Spielplätze ab einer gewissen Größe sowohl für Kleinkinder als auch für Kinder ab sechs Jahren geeignet sein müssen 2 Kommunen geben verbindliche Ausstattungsempfehlungen unterschiedlicher Spielbereiche vor Weitere Vorschriften zur Ausstattung: Anlage eines Sandspielbereichs, ortsfester Sitzmöglichkeiten, Spielgeräte bzw. Spieleinrichtungen und Abfalleimer

Zentrale Ergebnisse: Qualität Gestaltungsqualität: Vorschriften zur Gestaltungsqualität existieren nur in den 12 der 18 untersuchten Großstädte, die über kommunale Spielplatzsatzungen verfügen: Vorgaben zur Gefahrenabwehr (Von der Gestaltung und Bepflanzung dürfen keine Gefahren für die Kinder ausgehen) Vorgaben zur Gliederung und Beschattung durch Bepflanzung Vorgaben zur Schaffung von Rasenflächen, Bodenmodellierungen und Spielbereichen

Zentrale Ergebnisse: Qualität Orientierung an Vorschriften der DIN: 9 kommunale Satzungen beziehen sich auf Bestimmungen der DIN Vorschriften zur Beschaffenheit und Sicherheit der Spielgeräte mit Bezug auf Bestimmungen der DIN: DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ DIN EN 1177 „Stoßdämpfende Spielplatzböden“ DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“ Zumeist nur Bezugnahme auf Teilbereiche der DIN 18034 und der DIN EN 1176 und 1177 Z.B. auf die Bestimmungen zur Anlage von Sandspielbereichen, zur Begrenzung der Spielflächen durch Bepflanzung oder zu der Anordnung und den Abständen der Spielgeräte

Zentrale Ergebnisse: Qualität Unterhalt und Instandsetzung: Vorschriften zu Unterhalt und Instandsetzung existieren nur in den 12 der 18 untersuchten Großstädte, die über kommunale Spielplatzsatzungen verfügen: In 10 Kommunen gilt, dass private Spielplätze in einem benutzbaren Zustand zu erhalten sind In 11 Kommunen muss der Spielsand mindestens einmal im Jahr ausgetauscht werden In 7 Kommunen dürfen Veränderungen an privaten Spielplätzen nur mit Zustimmung der Baubehörden vorgenommen / Ordnungswidrigkeitsverfahren In 2 Kommunen ist festgelegt, dass nicht mehr benutzbare Spielgeräte ersetzt werden müssen In 2 Kommunen wird eine regelmäßige bzw. mindestens jährliche Prüfung und Wartung der Spielgeräte vorgeschrieben Zustimmung der Baubehörden: in 6 dieser Kommunen ist bei Zuwiderhandlung ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren vorgesehen. In 3 dieser 6 Kommunen wird die Möglichkeit, bei Verstößen gegen die Spielplatzpflicht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu eröffnen allerdings in der Praxis nicht angewendet

Zentrale Ergebnisse: Qualität Beteiligung: Die Beteiligung von Kindern und Familien bei der Planung von privaten Spielplätzen wird nur in einer kommunalen Satzung ausdrücklich empfohlen. Ansonsten ist Beteiligung bisher nicht vorgesehen und teilweise auch seitens der Kommunen nicht erwünscht.

Zentrale Ergebnisse: Probleme und Regulierungsbedarfe Teilweise noch immer fehlende Akzeptanz von Anwohnern/Nachbarn für die Anlage von hausnahen Spielplätzen Druck auf die Spielplatzpflicht durch Mangel an Wohnraum, steigende Bodenpreise, fehlendes Bauland, beengte Flächen im Innenstadtbereich und teilweise hohe Flächenforderungen Zunehmende Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen durch Bauherren/-trägern Zunehmende Praxis der formellen Erfüllung der Spielplatzpflicht und der Errichtung von „Alibi-Spielplätzen“ Zu wenige Qualitätsvorschriften und Kontrollvorgaben, zu viele Ausnahmen, fehlende finanzielle Ablösung quantitativen und qualitativen Einbußen im Bereich privater Spielplätze

Zentrale Ergebnisse: Vergleich mit öffentlichen Spielplätzen Im Vergleich hohe Qualität öffentlicher Spielplätze aufgrund ... umfangreicherer Vorschriften und Kontrollen der Expertise der kommunalen Ämter für Grünflächen in der Planung, Anlage und Unterhaltung von Spielplätzen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Planung von öffentlichen Spielplätzen der Einbindung der Planung und Gestaltung öffentlicher Spielplätze in ein partizipationsorientiertes Konzept zur Entwicklung einer kinder- und jugendfreundlichen Stadt, z.B. Spielleitplanung der unterschiedlichen Nutzungsbestimmungen privater und öffentlicher Spielplätze

Zusammenfassende Betrachtung Es besteht ein Zusammenhang zwischen den städtebaulichen Entwicklungen, den kommunalen Vorschriften, der Kontrolltätigkeit der Kommunen und der Qualität privater Spielplätze. Differenziertes Bild: Die Qualität privater Spielplätze ist derzeit vielerorts vom individuellen Anspruch des Bauherren/-trägers abhängig. Kommunale Satzungen stellen das zentrale Instrument zur Einflussnahme auf die Qualität privater Spielflächen dar. Aber trotz einer Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften wird nur in wenigen Kommunen ein über Sicherheitsstandards hinausgehender Qualitätsanspruch an die Anlage privater Spielplätze formuliert. Fazit: Über das Instrument der kommunalen Satzungen wird aktuell noch zu wenig Einfluss auf die Qualität von privaten Spielplätzen genommen, weil ein über Sicherheitsstandrads hinausgehender Qualitätsanspruch zumeist gar nicht formuliert wird

Empfehlungen Systematisierung im Sinne von bundesweit wirksamen Mindestanforderungen an die Qualität privater Spielplätze für das hausnahe, beaufsichtigte Spiel von Kleinkindern Gewährung von Ausnahmen von der Pflicht zur Anlage eines Spielplatzes nur unter strengen Voraussetzungen und auf Antragstellung Erhebung einer angemessenen Ablösesumme für die Anlage öffentlicher Spielplätze in begründeten Einzelfällen Kontrolle der Realisierung, Unterhaltung und Instandsetzung und Möglichkeit der Verhängung eines Bußgeldes Erfassung privater Spielflächen in einem kommunalen Kataster Planung privater Spielplätze von Garten- und Landschaftsarchitekt/innen

Empfehlungen Voll umfängliche Orientierung an der DIN 18034 (z.B. Forderung von Spielraumqualitäten wie Anregungsvielfalt, Gestaltbarkeit, naturnahe Gestaltung) Beteiligung der zukünftigen Bewohner/innen an der Planung und Schaffung des Spielraumes  Voraussetzung: Anlage der Spielplätze erst nach Einzug der Familien Förderung kooperativer Lösungen zur Einbeziehung der Expertise der Grünflächenämter in die Planung und Gestaltung der Spielplätze Qualitätsansprüche beschreiben: Vorgabe detaillierter Ausstattungs- und Gestaltungsvarianten zur Auswahl .... denn hausnahe Spielplätze sind für Kinder und Eltern von großer Bedeutung!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!