Das Thema Pflege aus gewerkschaftlicher Sicht

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 Präsentation transkript:

Das Thema Pflege aus gewerkschaftlicher Sicht Talk Time – Impuls Das Thema Pflege aus gewerkschaftlicher Sicht Referentin: Marion Hackenthal

Pflege – ein Thema für Gleichstellung?

Pflege – ein Thema für Familien

Ein Viertel pflegt und arbeitet Vollzeit. Herausforderungen Die häusliche Pflege stützt sich überwiegen auf eine Hauptpflegeperson. Der durchschnittliche Zeitaufwand der Hauptpflegeperson beträgt einem Vollzeit-Arbeitstag. Hauptpflegepersonen nehmen in reduziertem Umfang an Erwerbsarbeit teil. Ein Drittel hat die Berufstätigkeit aufgrund der Pflege einschränken müssen. Ein Viertel pflegt und arbeitet Vollzeit. Angebote des Pflegezeitgesetzes werden kaum in Anspruch genommen. 38% der Pflegenden nahmen keine Beratung in Anspruch. Quelle: Hielscher, u.a.: Pflege in den eigenen vier Wänden. Zeitaufwand und Kosten. Hans-Böckler-Stiftung. Study Nr. 363, Juni 2017

Gesetzliche Regelungen – Zeit für Pflege Pflegezeitgesetz Kurzzeitige Arbeitsverhinderung  10 Tage Ärztlicher Nachweis erforderlich Unbezahlte Freistellung – Ersatzleistung SGB III zu bis zu 90 Prozent Pflegezeit Vollständige oder teilweise Arbeitsbefreiung Ankündigung: 10 Tage Für 6 Monate Familienpflegezeitgesetz Teilweise Freistellung über einen Zeitraum von 24 Monaten Wöchentliche Mindestarbeitszeit: 15 Stunden Monatliches zinsloses Darlehen (Bundesamt für Familien) – ca. die Hälfte es durchschnittlichen Nettoentgelts Teilzeit- und Befristungsgesetz Reduzierung der Wochenarbeitszeit Im Gegensatz zur Pflegezeit und Familienpflegezeit – betriebliche Gründe können dem entgegen stehen Ab 01.01.2019 – Brückenteilzeit (befristete Teilzeit für min. ein Jahr und max. 5 Jahre)

Handlungsfeld der Sozialpartner IG BCE – BAVC Gemeinsame Veranstaltungen Sozialpartnervereinbarung

Handlungsfeld Betrieb Gute Beispiele für eine Gute Praxis Servicebüro InfraLeuna Initiative IG BCE und BAVC Servicebüro ist der Mittelpunkt eines Netzwerkes Beschäftigte stellen Anfragen – Service-Büro vermittelt innerhalb des Netzwerkes (intern und extern) Pflege ist nach Kindern der häufigste Grund für Anfragen Evonik Familienbüro auf dem Chemiepark in Marl Vermittlungs- und Beratungsleistung Online-Beratung Seminarangebote Notfallmappe Pflege Verankert: Gesamtbetriebsvereinbarung zur Unterstützung pflegender Angehöriger Kooperation mit externen Anbietern

Tarifvertragliche Regelungen Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“ lebensphasenorientierte Arbeitszeit „RV80“ Tarifvertrag gestaltet einen Rahmen, Betriebsparteien entscheiden und füllen den Tarifvertrag mit Leben Tarifvertrag über lebensphasengerechte Arbeitszeitgestaltung LephA-TV Tarifliche Pflegezeiten Kurzfristige Pflege: 64 Stunden Pflege: 2,5 Stunden pro Woche Tarifvertrag gestaltet einen Rahmen, Betriebsparteien entscheiden und füllen mit Leben Bedarfsgerechte Arbeitszeitgestaltung „Potsdamer Modell“ Individuelle Wahlarbeitszeit Möglichkeit soll durch freiwillige Betriebsvereinbarungen gestaltet werden, dort wird auch das Verfahren und die Anspruchsvoraussetzungen geregelt Stand: IG BCE und BAVC qualifizieren Betriebsratsgremien