Mitgliederversammlung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Bewerbungs- eingang Bewerbungs- bearbeitung Stellenangebote VermittlungKommunikationZusatzleistungen.
Advertisements

» Eigenwirtschaftliche Verkehre ˃Vorrang » Gemeinwirtschaftliche Verkehre ˃Direktvergabe zulässig » Vorgaben des Aufgabenträgers ˃höhere Verbindlichkeit.
1 Bürgermeisterseminar Interkommunale Zusammenarbeit Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep.
FB Sozialpolitik Zur aktuellen Debatte um den Gesundheitsfonds Einschätzung der IG Metall, Stand
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: (0) Europäische Bürgerinitiative vor dem Start: Implementierung der.
Die Europäische Bürgerinitiative Europäische Kommission Generalsekretariat Referat G.4 Allgemeine institutionelle Angelegenheiten Rechtsrahmen Vorschriften.
I.Grundsatzentscheidung über Einkammer- oder Zweikammersystem II.Die überarbeitete Ordnung für Pfarrgemeinderäte und Pfarreienräte (O-PGR) III.Die neu.
Begehung von Wildbächen Rechtsgrundlagen Horst Fischer.
Dublinassoziierung und Freizügigkeit Grundsätze und Rechtswirkungen.
XY. Generalversammlung der XY eG Ort, Datum. Agenda 1.Eröffnung und Begrüßung 2.Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 20.. und Ausblick auf 20..,
ECOPLAN Familienergänzende Kinderbetreuung für den Vorschulbereich im Kanton Solothurn ‏ Michael Marti, Ecoplan Präsentation Medienkonferenz.
Prüfungen des Goethe-Instituts Was müssen Sie wissen?
Darstellung Kundenprojekt
Pflegestärkungsgesetz II
Sabrina May Modul: Grundlagen empirischer Forschung
Rechte und Pflichten der Schülermitverantwortung
2. Schülerratssitzung im Schuljahr 2016/17.
Vortrag anlässlich der Fachtagung des HDE
Befragung im INSA-Meinungstrend zum Thema Tiere und Senioren
INSA-Meinungstrend ( KW 2017)
Österreichisches Wildeinflussmonitoring
Übersicht der Vorgehensweise bei der Einrichtung von Kleiderspendencontainern
Dr. Saskia Hogreve Versuchstierkundliches Kolloquium,
Rettungspunkte in der Gemeinde Simmerath
Ökologische Infrastruktur: Anforderungen und Lösungen aus Sicht des Naturschutzes Werner Müller.
Grundzüge des gewerblichen Betriebsanlagenrechts
Modul 4 – Pflegebedürftigkeit und Pflegeversicherung
Mittlere Reife ? EuroKom FIP FÜK Friedrich Realschule
7. Tag der freien Berufsbetreuer
Schulungsunterlagen der AG RDA
Aufnahmeverfahren in die 1. Klasse der Sekundarstufe I (5. Schulstufe)
WRRL Maßnahmenumsetzung in Schwerpunktgewässern
Bewertung schrift-licher Leistungen I
Methodenlehre der Rechtswissenschaft
GESTALTUNG VON LEBENSRÄUMEN
Lernentwicklungsgespräch statt Zwischenzeugnis
VORTRAG Angemessene Kontrolle und Überwachung des Arbeitnehmerschutzes - Rechtslage in Österreich.
Elternumfrage Feb Ergebnisse Hort-Umfrage
Nationaler Präventionsmechanismus bei der Volksanwaltschaft
Institut für Forstbotanik und Forstzoologie
Fallbeispiel Ein Schüler, von dem das Gerücht geht, „dass man bei dem alles kriegen kann“, hat einem Mitschüler in der Pause einen „Joint“ verkauft. Nach.
Gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung
Erwerb Ferienhaus Niederlande
Die Kranken-versicherung der Landwirte – Ein kurzer Überblick
Mitreden- Mitwirken - Verhandeln
DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG KAPITEL IV
Informationsabend für die Zentrale Abschlussprüfung (ZP 10) an der Gesamtschule der Kreisstadt Siegburg 2018/2019.
“Sicherheitstechnische Kontrollen anlegen
“Kunden-Schulungen” Arbeitsanweisung
Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender
Fächerabwahl am Ende der Jahrgangsstufe Q2-1
Durchführung Kassenprüfung
Die Wirkung des fairen Handels und die Funktion von Fairtrade
Bauleitplanung - Geräuschkontingentierung
Das Berufliche Gymnasium der BBS Westerburg
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
CoR-Anträge D 1980 PDG Urs Klemm ARRFC CoL Delegate D 1980.
des Landesverbandes (Teil B)
Mobilität – Elektro­Autos und Dieselskandal
Einsatzmatrix 2.0.
Erstes HandelsForum Rheingau
Satzungsanforderungen durch das Gemeinnützigkeitsrecht
Pyramidenschnitt Eine regelmäßige, dreiseitige Pyramide wird von einem quadratischen Prisma durchdrungen. Die Aufgabe soll im ersten Teil im Auf- und im.
Abiturprüfung Mathematik 2015 Baden-Württemberg Allgemeinbildende Gymnasien Wahlteil Analytische Geometrie / Stochastik Aufgabe B 2.1 und B Lösungen.
CLI – KKW Cattenom Dienstag, 2. April 2019
Datum Leistungskonzept
Mitgliederversammlung
Zertifizierung von Gasrückführungssystemen
Fremdnützige Forschung an Einwilligungsunfähigen – ein Tabu?
RA Dr. Ingmar Etzersdorfer
 Präsentation transkript:

Mitgliederversammlung Rotwildhegegemeinschaft Pfälzerwald Süd KdöR Mitgliederversammlung 26. April 2018, 18:00 Weinstraße 44, 76835 Rhodt, Durlacher Hof

Überblick Gesamtfläche: 26.727 ha Jagdreviere: 62 Jagdausübungsberechtigte: ca. 90 Vorstand: Reinhard Adam Michael Grünfelder Karl-Heinz Bosch Peter Heuberger Gerald Scheffler Geschäftsführer: Thomas Gruber Flächenvertreter: Heinz Hertel EJB nn Obere Jagdbehörde: Thomas Bublitz

Mitgliederversammlung Tagesordnung Begrüßung Adam Vorstellung neuer Geschäftsführer Adam Tätigkeitsbericht Adam Finanzbericht Gruber Bericht Kassenprüfer Sigmund Entlastung Vorstand ( Abstimmung ) Sigmund Haushaltsplan 2018/19 ( Abstimmung ) Scheffler Umlage 2018/19 ( Abstimmung ) Scheffler Abschusspläne 2018/19 ( Erlegungen 2017/18 ) Grünfelder Mindestabschusspläne Vertr.ob.Jagdbeh. Lebensraumgutachten / Arbeit in den Ref.räumen / Stand Adam Scheinwerferzählung 2019 ( April ) ( Abstimmung ) Scheffler Bestimmung Flächenvertreter Adam Sonstiges ( Anträge ) Adam

Mitgliederversammlung Neuer Geschäftsführer seit dem 1. Juli 2017 als Nachfolger von Herrn Scheffler Thomas Gruber wohnhaft in Fischbach Ehemaliger Revierleiter Forstamt Wasgau Aufgabenbereich: Vorbereitung der Mitgliederversammlung Erstellung der Umlageliste Erstellung der Umlagebescheide Überwachung Kontoabläufe Führung Kassenbuch Haushaltsüberwachung Vorbereitung der Vorstandssitzungen Sitzungsprotokolle Pflege Website Abschussplanerstellung Erstellen Streckenstatistiken Führung Mitgliederverzeichnis Briefwechsel Behörden und Mitglieder Fahrtkostenabrechnung Anträge Förderungen

Mitgliederversammlung Tätigkeitsbericht (Reinhard Adam) 7 Vorstandssitzungen Vorstellung des Lebensraumgutachtens für die Flächenvertreter Treffen mit der Stadt Landau Präsentation bei der Ortbürgermeisterversammlung Edenkoben Vorstellung der Rotwildhegegemeinschaft und der Aufgaben Kurzvorstellung des Lebensraumgutachtens Vorschläge aus dem Lebensraumgutachtens bezüglich Bejagungskonzept Arbeiten/Treffen mit den Vertretern der Referenzräumen 3, 4 und 5 mit der Zielsetzung: Die Zusammenarbeit von Waldeigentümer, Forst und Jagdpächter zu verstärken Die Zusammenarbeit der Jagdpächter, zur Umsetzung eines revierübergreifenden Bejagungskonzeptes, zu intensivieren Referenzraum 3: ein Treffen im Revier Taubensuhl und Leitung von R. Adam Referenzraum 4: ein Treffen in Wildgartswiesen unter Leitung von G. Scheffler Referenzraum 5: zwei Treffen in Elmstein unter Leitung von M. Grünfelder Erstellung der Rotwild-Abschusspläne

Mitgliederversammlung Finanzbericht (Thomas Gruber) EINNAHMEN € Kontostand 01.04.2017 4.209,48 Förderung obere JB 746,00 Gutschriften aus Umlagebescheiden 9.875,10 Spenden 10,00 ------------------- 14.840,58 AUSGABEN 8.180,03

Mitgliederversammlung Bericht Kassenprüfer (Jörg Sigmund)

Mitgliederversammlung Haushaltsplan 2018/2019 (Gerald Scheffler)

Mitgliederversammlung Abschussplanung 2018_2019 Strukturelle Veränderungen: < 250 ha  Pool MAP TAP Pool Bisher 22% 50% 28% 2018_2019 9% 55% 36% MAP TAP Pool Bisher 5.741 ha 13.033 ha 7.555 ha 2018_2019 2.340 ha 14.479 ha 9.509 ha MAP TAP Pool Bisher 15 Reviere 14 Reviere 33 Reviere 2018_2019 7 Reviere 13 Reviere 42 Reviere

Mitgliederversammlung Orientierung der Abschussplanung an mittleren populationsdynamischen Parametern (Schätz-werte lt. Genotypisierung 2016, Wildforschungsgebiet): Frühjahrsbestand = 3,4 N/100 ha Geschlechterverhältnis = ~ 1 : 1 Zuwachsprozent = ~ 70 ____________________________________________________ mittlerer Zuwachs = 1,2 N/100 ha MAP TAP Pool Gesamt bisher 118 N 201 N 50 N 369 N 2018_19 47 N 214 N 30 N 291 N 2,1/100ha 1,5/100ha 0,7/100ha 1,4/100ha 2,0/100ha 0,3/100ha 1,1/100ha

Mitgliederversammlung Abschusserfüllung 17/18 (Michael Grünfelder) Mindestabschusspläne Soll Erlegungen   Summe Erfüllung Planung Jagbezirk bejagb. Flä. Wald mä. wei. Su 1 2 3.1 3.2 4 männl. Alt. Schm. WKalb weibl. Gesamt % N/100ha Rinnthal 1161,0 11 17 28 3 9 7 25 34 121% 2,9 2,4 Venninger HW 116 100% 2,6 Siebeldingen HW a 225,4 5 80% 1,8 2,2 Albersweiler HW 505 18 39% 1,4 3,6 Edesheim HW 323 6 67% 1,2 1,9 LD-Miedersberg 414,6 56% LD-Immensack 340,2 8 50% LD-Dachsloch 345,3 2,3 LD - Nußdorf 443 0,9 LD-Taubensuhl 428,8 22% 0,5 2,1 Hainfeld MW u. HW 253 20% 0,4 2,0 Frankweiler HW 287 25% 0,3 Weyher HW 300 0,7 Kirrweiler HW 473,3 0% 0,0 0,8 Böchingen HW 125 Summe MAP 5.741 47 71 118 10 12 29 16 15 14 45 74 63% 1,3

Mitgliederversammlung Abschusserfüllung 17/18 (Michael Grünfelder)   Soll Erlegungen Summe Teilabschusspläne mä weiblich 1 2 3.1 3.2 4 männl. Alt Schm Wkalb weibl. gesamt % N/100ha Wilgartswiesen-Ost 312 5 6 11 55% 1,9 3,5 Leimen 276 9 3 44% 1,4 3,3 Merzalben 220 7 43% 3,2 Annweiler HW 1268 10 17 27 63% 1,3 2,1 Forstamt Hinterweidenthal 8171 37 53 90 16 20 49 12 18 47 96 107% 1,2 1,1 Wilgartswiesen -Nord 453 8 33% 0,9 2,6 Wilgartswiesen-West 129,3 17% 0,8 4,6 Spirkelbach HW 130 2,3 Rhodt HW 463 100% 0,6 Gräfenhausen HW 311 Edenkoben Helmbach 283 20% 0,4 1,8 Wilgartswiesen-Mitte 398 13 8% 0,3 LD - Godramstein 467 0% 0,0 Birkweiler HW 151,6 2,0 Summe Teil. 13.033 82 119 201 21 26 14 67 28 25 70 139 69% 1,5

Mitgliederversammlung Abschusserfüllung 17/18 (Michael Grünfelder) Pool   mä weibl. 1 2 3.1 3.2 4 männl. Alt Schm. Wkalb gesamt % N/100ha Gommersheim HW 203 0,5 Klosterwald 890 0,2 Edenkoben- Heldenstein 287 0,3 ... #DIV/0! Summe Pool 7.555 0,1 Anm. Schmalspießer ist 3.2 Gesamt 26.329 3 6 26 38 99 34 44 40 118 217 0,8

Mitgliederversammlung Mindestabschusspläne 18/19 (Michael Grünfelder) Abschussplan 2018/19   RHG Pfälzerwald Süd erhoben! UJB Jagdbezirke Größe ha n.gef. gef. erheb.gef. JJ 18/19 bejagb. davon Jahr Wald WBG I II III.1 III.2 IV Sa: A S K Gesamt N/100ha 1 SÜW Frankweiler HW 163 2014 2 3 5 3,1 MAP LD LD-Immensack 340,2 4 9 2,6 7 Reviere LD-Dachsloch 345,3 47 Stücke Hainfeld MW+HW 253 6 2,4 Edesheim HW 323 7 2,2 LD-Nußdorf 443 2015 1,4 Kirrweiler HW 473,3 1,1 Summe Mindestabschusspläne 2340,8 21 11 8 26 47 2,0

Mitgliederversammlung Teilabschusspläne 18/19 (Michael Grünfelder) Abschussplan 2018/19   RHG Pfälzerwald Süd erhoben! UJB Jagdbezirke Größe ha n.gef. gef. erheb.gef. JJ 18/19 bejagb. davon Jahr Wald WBG I II III.1 III.2 IV Sa: A S K Gesamt N/100ha 8 SWP Leimen 276 72 2008 1 2 3 5 6,9 9 SÜW Albersweiler 505 14 2,8 10 Wilgartsw.-Ost (neu) 312 2013 4 2,6 11 Rinnthal 1161 6 13 7 15 28 2,4 12 Annweiler 168 1268 2014 25 2,0 Wilgartsw.-Nord (neu) 453 1,8 Wilgartsw.-Mitte (neu) 398 LD LD-Miedersberg 414,6 1,7 TAP 16 LD-Taubensuhl 428,8 1,6 13 Reviere 17 Gräfenhausen HW 341 311 2015 214 Stücke 18 Edenk.-Helmbach 283 1,4 19 LD-Godramstein 467 1,3 20 FA Hinterweidenthal 8171 37 21 53 90 1,1 Summe Teilabschusspläne 14479 14244 41 23 49 34 124 214 1,5 55 %

Mitgliederversammlung Pool Reviere 18/19 Pool (Teil 1) (Michael Grünfelder) RHG Pfälzerwald Süd   erhoben! UJB Jagdbezirke Größe ha n.gef. gef. erheb.gef. JJ 18/19 bejagb. davon Jahr Wald WBG I II III.1 III.2 IV Sa: A S K Gesamt N/100ha 21 SÜW Siebeldingen HW a 225,4 22 SWP Merzalben 220 170 2008 23 Venningen HW 118 117 24 Wilgartsw.West 129,3 25 Spirkelbach HW 130 125 26 Rhodt HW 230 27 Birkweiler HW 151,6 131 28 Weyher HW 82 29 Böchingen HW 30 Edenk.-Heldenstein 287 31 Eußerthal 210 90 32 Burrweiler HW 156 33 Edesheim MW 227,9 Pool 34 Gommersheim HW 203 42 Reviere 35 Gleisweiler HW 92 30 Stücke 36 Burrweiler VW 220,2 37 Walsheim HW 93 38 Roschbach HW 76 39 Flemlingen HW 40 Haardt Klosterwald 918 890 41 Böchingen VW 132

Mitgliederversammlung Pool Reviere 18/19 Pool (Teil 2) (Michael Grünfelder) RHG Pfälzerwald Süd   erhoben! UJB Jagdbezirke Größe ha n.gef. gef. erheb.gef. JJ 18/19 bejagb. davon Jahr Wald WBG I II III.1 III.2 IV Sa: A S K Gesamt N/100ha 42 SÜW Dernbach 375 300 43 Edenk. VW Hochberg 283,5 235 44 Edenk.VW Kesselberg 237,5 45 Edesheim VW 199,3 197 46 Frankweiler VW 287 47 Gleisweiler VW 138,5 48 Gommersheim VW 208 49 Hainfeld VW 114,3 50 Kirrweiler VW 123 51 Maikammer HW 233,6 52 Maikammer VW 585 53 Modenbacher Hof 130 105 54 Ramberg 603 590 55 Rhodt VW 463 56 Roschbach VW 82 57 Siebeldingen HW b 110 58 St Martin HW 260,7 59 St. Martin VW 454 60 Venningen VW 116 61 Walsheim VW 98 62 Weyher VW Summe Pool 9509 9121,4 2 4 12 8 6 18 30 0,3 36% Abschussplan gesamt 26.329 ha 24 13 34 68 168 Gesamt : 291 1,1

Mitgliederversammlung Gesamtabschussplan 2018/19

Mitgliederversammlung Gesamtabschussplan 2018/19

Mitgliederversammlung Gesamtabschussplan 2018/19

Mitgliederversammlung Gesamtabschussplan 2018/19

Mitgliederversammlung Gesamtabschussplan 2018/19

Mitgliederversammlung Abschussplanung 2018_2019 (Michael Grünfelder) Gesamtabschussplan

Mitgliederversammlung Lebensraumgutachten (Reinhard Adam) Im Rahmen des Lebensraumgutachtens wurden nach bestimmten Kriterien die Gesamtfläche in 6 Referenzräume eingeteilt. RR 1: Kernzone – hier ruht die Jagd RR 2: FA HWT + 1 Revier RR 3: 7 Reviere RR 4: 7 Reviere RR 5: 15 Reviere RR 6: 33 Reviere

Überblick

Referenzraum 1

Referenzraum 2

Referenzraum 3

Referenzraum 4

Referenzraum 5

Referenzraum 6

Mitgliederversammlung Lebensraumgutachten Der wesentliche Grund der zu hohen Verbiss- und Schälschäden führen besteht darin, dass sich das Rotwild in die Einstände zurückzieht und dort anfängt aus Hunger und Langeweile zu schälen und Jungpflanzen zu verbeißen. Sehr wichtig ist, dass die Möglichkeit zur Einhaltung des Äsungsrhythmus beachtet werden muss. (Rotwild: 5-6 Äsungsperioden pro Tag/ Rehwild: 8-11 Äsungsperioden pro Tag) Zielsetzung: Erhaltung eines gesunden Rotwildbestandes und Reduzierung der Schäden auf ein aktzeptables Maß. Unsere drei Wildarten sind so zu bejagen, dass ein Optimum an Ruhe und ein Minimum an Jagdstress für das Rotwild entsteht

Mitgliederversammlung Empfehlungen aus dem Lebensraumgutachtens und Grundsätze der Rotwildbejagung Ganzheitliches Bejagungskonzept für Rotwild, Rehwild und Schwarzwild Keine Nachtjagd auf Schwarzwild Schwarzwildbejagung und Kirrungen nur an Stellen wo das Rotwild nicht gestört wird Keine Kirrungen an Wildwiesen Festlegung eines revierübergreifenden Rotwildbejagungskonzeptes Mindestgröße 500 ha Idealgröße 1000 – 2000 ha Wildäsungsflächen 1-2% der Gesamtfläche Wildäcker Wildäsungsstreifen Verbisshölzer Enge Zusammenarbeit zwischen Waldeigentümer – Revierförster – Jagdpächter Revierübergreifende Beunruhigungsjagden Einrichtung von Ruhezonen

Mitgliederversammlung Störfaktor Kirrung Auszug aus Wild und Hund 15. August 2017: ………… Nimmt man die Vorgabe aus Hessen als Beispiel und betrachtet dazu die Erkenntnisse der Wildbiologen, würde das eine verantwortungsvolle Kirrjagd in Rotwildgebieten für viele Jagdpächter nahezu unmöglich machen. So empfehlen der Wildbiologe Olaf Simon und Oberforstrat Helmut Lieser zur Jagd und Hege im Rotwildring Osburg-Saar, basierend auf der Mindestgröße der Sommer-Streifgebiete von Kahlwildrudeln, wie sie in verschiedenen Rotwildgebieten Deutschlands durch Telemetrie ermittelt wurden, einen jagdberuhigten Revierteil von 200, besser 400 Hektar. Zieht man den Störradius von 300 bis 500 Meter bei der nächtlichen Jagd um die Kirrung herum hinzu, bedeute dies für kleinere Reviere theoretisch das Kirrjagd-Aus.

Mitgliederversammlung Referenzraum Treffen: Arbeiten in den Referenzräumen 3, 4 und 5 mit der Zielsetzung: Die Zusammenarbeit von Waldeigentümer, Forst und Jagdpächter zu verstärken Die Zusammenarbeit der Jagdpächter, zur Umsetzung eines revierübergreifenden Bejagungskonzeptes, zu fördern Referenzraum 3: ein Treffen im Revier Taubensuhl und Leitung von R. Adam Referenzraum 4: ein Treffen in Wildgartswiesen unter Leitung von G. Scheffler Referenzraum 5: zwei Treffen in Elmstein unter Leitung von M. Grünfelder

Mitgliederversammlung Referenzraum Treffen Die Treffen waren sehr schlecht besucht Wir wurden mit folgenden Aussagen konfrontiert: Bei mir/uns gibt es kein Rotwild (mehr) Die Rotwildhegegemeinschaft will das Rotwild ausrotten Mein Nachbar bejagt sein Revier zu stark, dadurch habe ich kein oder nur noch sehr wenig Rotwild In meinem Revier werden keine Drückjagden durchgeführt Zu viele Störfaktoren in meinem Revier, dadurch wird die Bejagung sehr erschwert Mein Verpächter interessiert sich sowieso nicht für den Wald Fehlende Unterstützung durch den Revierleiter

Mitgliederversammlung Konfliktpotential: Drückjagden können wegen der Reviergröße nicht durchgeführt werden und viele der Nachbarreviere möchten sich auch gar nicht beteiligen. Manche Jagdpächter sind grundsätzlich auch nicht zur Durchführung von Drückjagden bereit. Selbst in Revieren die kein Rotwild haben, müsste zum Teil (abhängig von der Lage) aus Rücksicht zum Nachbarn das Bejagungskonzept angepasst werden. Grenzverläufe und Zufahrtsmöglichkeiten Hoher Jagddruck durch falsches Bejagungskonzept, im wesentlichen auch dadurch verursacht, dass das Schwarzwild ganzjährig und insbesondere nachts an allen Stellen des Revieres bejagt wird. Waldbesucher (Wanderer, Radfahrer, Reiter, Pilzsammler, etc.) Fehlende Ruhezonen und Äsungsmöglichkeiten (bei kleineren Revieren unter 300 ha schwer einzurichten). Eine Zusammenarbeit mit den Nachbarrevieren findet in der Regel nicht statt. Schlechte Lebensbedingungen (kann nur durch enge Zusammenarbeit zwischen Waldeigentümer, Forst und Jagdpächter verbessert werden). Die generelle Aufforderung zur scharfen Bejagung des Schwarzwildes unter Ausnutzung der Mondphasen, Schnee und nunmehr auch unter Zuhilfenahme von künstlichem Licht.

Mitgliederversammlung Fazit der Treffen mit den Vertretern der Referenzräume Die Teilnahme seitens Jagdpächter und Flächenvertretern war generell nicht ausreichend bzw. sogar völlig ungenügend. Im Rahmen dieser Treffen war es daher eigentlich nicht möglich Beschlüsse zur Umsetzung von revierübergreifenden Maßnahmen zu treffen. Es war auch nicht zu erkennen, dass alle Jagdpächter zu der Umsetzung des Jagdkonzeptes gemäß Lebensraumgutachtens bereit bzw. in der Lage sind. Einige Jagdpächter haben bereits die Initiative ergriffen und versuchen im direkten Dialog mit den Nachbarn ein revierübergreifendes Jagdkonzept umzusetzen. Die Termine für die Durchführung der Drückjagden sollten zukünftig rechtzeitig mit den Reviernachbarn abgestimmt werden, damit eine aktive Beteiligung ermöglicht wird. Allerdings sollte sich dies nicht auf eine reine Grenzabstellung in zweiter Reihe beschränken. Grundsätzlich gibt es ein positives Verständnis zu der Rotwildthematik. Allerding je größer die Anzahl der Beteiligten ist, desto schwieriger wird es gemeinsame revierübergreifend Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen.

Mitgliederversammlung Weitere Vorgehensweise im RR 5: Konsequente Umsetzung der Empfehlungen aus dem LG in den Revieren Edesheim/Weyher. Kirrungen weiter reduzieren und Verlegung in Bereichen in denen das Rotwild nicht gestört wird. Zielsetzung: kompletter Verzicht auf Kirrungen Einstellung der Nachtjagd Revierübergreifende Drückjagd (Nußdorf hatte sich bereits im letzten Jahr angeschlossen) Am 29. Dezember 2018 findet die nächste Drück.- Bewegungsjagd statt. Alle Nachbarreviere werden gebeten sich daran auch zu beteiligen. Gespräche werden hierzu noch mit den Nachbarn geführt. Erstes Treffen mit Vertreter des Flächeneigentümer, Forst (Revierleiter), Jagdpächter unter Leitung von Karlheinz Bosch am 6. April. Erste Maßnahmen wurden festgelegt. Umsetzung beginnt noch Ende April. Projektlaufzeit 3-5 Jahre Verbesserung des Äsungsangebotes und der damit einhergehenden Anpassung des Bejagungskonzeptes. Erste Ergebnisse können dann spätestens Anfang 2019 vorgestellt werden. Verstärkung des Dialoges mit allen Jagdpächtern der Nachbarreviere Die Notwendigkeit den Wald ausschließlich durch Zäunung zu schützen muss reduziert werden.

Mitgliederversammlung Bestimmung Flächenvertreter (Reinhard Adam) Landesjagdverordnung §18 Absatz 6 An den Sitzungen des Vorstandes soll sowohl eine von den betroffenen Jagdgenossenschaften als auch eine von den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern oder nutznießenden Personen von Eigenjagdbezirken jeweils gemeinsam bestimmte Person teilnehmen. Einigen sich die Jagdgenossenschaften oder Eigentümerinnen und Eigentümer oder nutznießenden Personen von Eigenjagdbezirken nicht auf eine Person, die sie bei den Sitzungen des Vorstandes vertritt, so gilt die Person als Vertretung bestimmt, die in der Summe die größere bejagdbare Grundfläche auf sich vereinigt. Die bestimmten Personen sind zu den Vorstandsitzungen einzuladen. Da die Vertreter der Eigenjagdbezirke, trotz mehrfacher Nachfrage durch den Vorstand, bisher keine Person benennen konnten, wird seitens der Rotwildhegegemeinschaft der Vertreter der Gemeinde Edesheim (Herr Karl Herbst) zu den Vorstandssitzungen eingeladen. Edesheim VW, MW und HW (EJB) hat insgesamt eine Fläche von 750,20 ha

Mitgliederversammlung Sonstige Anträge (Reinhard Adam) keine

Der Mindestabschussplan (MAP)

Grundsatz Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Bekämpfung von Tierseuchen gewahrt bleiben. Den Erfordernissen des Waldbaus und der Vermeidung von Wildschäden ist der Vorrang vor der zahlenmäßigen Hege einer Wildart zu geben.

Beanstandung von Abschussregelungen Aus der Pflicht der Anzeige von Abschussvereinbarungen, Abschusszielsetzungen, Teilabschussplänen und Gesamtabschussplänen ergibt sich eine Prüfungspflicht und ein Beanstandungsrecht der zuständigen unteren Jagdbehörde (vgl. hierzu § 31 Abs. 5 LJG) Die zuständige Behörde hat die getroffenen Festlegungen zu beanstanden, wenn diese die Vorgaben des Landesjagdgesetzes missachten, insbesondere wenn zu besorgen ist, dass die normierten Grundsätze beeinträchtigt werden, die Zustimmung nicht vorliegt oder die Anforderung nicht erfüllt ist. Soweit die Beanstandung nicht binnen einer von der zuständigen Behörde festzusetzenden Frist behoben wird, setzt die zuständige Behörde einen mindestens zu erfüllenden Abschussplan von Amts wegen fest.

Beanstandung und Abschussfestsetzung Die Frist zur Beanstandung der vorgelegten Abschussvereinbarungen, Abschusszielsetzungen und Teilabschusspläne beträgt vier Wochen nach Vorlage bei der zuständigen Behörde; nach Ablauf dieser Frist gelten diese als nicht beanstandet. Im Falle eines Teilabschussplanes erfolgt die Beanstandung gegenüber der Hegegemeinschaft. Beanstandete Abschussvereinbarungen, Abschusszielsetzungen und Teilabschusspläne gelten als vorläufig. Setzt die zuständige Behörde einen Abschussplan für Rot-, Dam- oder Muffelwild fest, informiert sie hierüber auch die Hegegemeinschaft. Die Hegegemeinschaft berücksichtigt die Festsetzung durch Anpassung ihres Gesamtabschussplans.

Beanstandung und Abschussfestsetzung Die behördliche Abschussfestsetzung für Schalenwild erfolgt in der Regel für ein Jagdjahr; sie kann nach Ermessen der unteren Jagdbehörde für eine Dauer von bis zu drei Jagdjahren erfolgen. Bei einer dreijährigen Abschussfestsetzung ist im ersten Jahr der Laufzeit des Abschussplans mindestens ein Drittel des insgesamt festgesetzten Abschusses zu tätigen. Satz 1 Halbsatz 2 gilt nicht bei einer Abschussfestsetzung nach § 31 Abs. 5 LJG. Ein gemäß § 31 Abs. 6 LJG festgesetzter Abschussplan ist hinsichtlich der Gesamtstückzahl der Wildart mindestens zu erfüllen. Dabei dürfen die Abschussvorgaben für Hirsche und Widder der Klassen I und II nicht, die der Klassen III um höchstens 20 v. H. überschritten werden. Die Abschussvorgabe für männliche Stücke kann durch Erlegung in einer geringeren Klasse oder durch Erlegung einer entsprechenden zusätzlichen Anzahl von weiblichen Stücken erfüllt werden. Auf die Erfüllung eines Mindestabschussplans wird ausschließlich gemäß § 40 Abs. 4 körperlich nachgewiesenes Wild angerechnet.

Abschussnachweisung Für die Abschussmeldung, die Abschussliste und die jährliche Wildnachweisung gemäß § 31 Abs. 11 LJG sind die von der obersten Jagdbehörde vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die jagdausübungsberechtigten Personen haben die schriftliche Abschussmeldung für das im zurückliegenden Vierteljahr erlegte oder verendete Schalenwild jeweils zum 5. des Folgemonats sowie die Wildnachweisung für das jeweils abgelaufene Jagdjahr spätestens bis zum 5. April der unteren Jagdbehörde vorzulegen. Die Hegegemeinschaft informiert die untere Jagdbehörde über den Erfüllungsstand des Gesamtabschussplans jeweils zum 30. April. Der Nachweis gemäß § 31 Abs. 11 Satz 1 Nr. 2 LJG erfolgt nach Art, Geschlecht und Klasse; darüber hinaus sind überprüfbare Angaben zum Verbleib des Stückes zu machen.

Abschussnachweisung Sofern ein Mindestabschussplan festgesetzt ist, hat die jagdausübungsberechtigte Person im Umfang der Festsetzung das in ihrem Jagdbezirk erlegte Wild durch eine Wildmarke zu kennzeichnen und unter Angabe der Wildmarkennummer der zuständigen Behörde oder der von dieser beauftragten Person unverzüglich anzuzeigen. Das gekennzeichnete Wild ist für eine Kontrolle drei Werktage nach Eingang der Anzeige in geeigneter Weise vorzuhalten. Sofern eine Aufbewahrung des Wildes über den geforderten Zeitraum im Einzelfall nicht zumutbar ist, hat die jagdausübungsberechtigte Person dies unter Angabe der Gründe so frühzeitig mitzuteilen, dass eine Kontrolle noch möglich ist. Die Ausgabe der zu verwendenden Wildmarken und die Durchführung der Kontrolle obliegt der zuständigen Behörde; diese kann Personen, die in den zu kontrollierenden Jagdbezirken weder jagdausübungsberechtigt noch Jagdgast sind, mit diesen Aufgaben beauftragen.

Beeinträchtigungen von Ansprüchen und Belangen Bei erheblicher Beeinträchtigung der (…) berechtigten Ansprüche und Belange durch Rot-, Dam-, Muffel- oder Rehwild setzt die zuständige Behörde für diese Wildarten einen mindestens zu erfüllenden Abschussplan von Amts wegen fest (Mindestabschussplan). Zur Feststellung einer Beeinträchtigung der berechtigten Ansprüche und Belange kann sie eine entsprechende Stellungnahme der jeweils zuständigen unteren Fachbehörden anfordern. Die Festsetzung des Mindestabschussplanes erfolgt unter Berücksichtigung der bisherigen Festlegungen nach den Absätzen 2 bis 4, der bisherigen Abschussergebnisse und der fachbehördlichen Stellungnahmen; sie ist mit der Verpflichtung zum körperlichen Nachweis der erlegten Stücke zu verbinden.

Forstbehördliche Stellungnahme Die Feststellung der Beeinträchtigung der berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft ist eine zugewiesene gesetzliche Aufgabe der unteren Forstbehörden (§ 31 Abs. 7 LJG), die sie von sich aus regelmäßig wahrnehmen müssen. Die Forstämter haben regelmäßig eine Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel zu erstellen und der zuständigen Behörde vorzulegen. Mit der Stellungnahme wird festgestellt, ob und inwieweit die Erreichung der waldbaulichen Zielsetzung (= waldbauliches Betriebsziel) als berechtigter Anspruch der Forstwirtschaft durch den Einfluss des Schalenwildes gefährdet ist.

Forstbehördliche Stellungnahme Die von der unteren Forstbehörde der zuständigen Jagdbehörde vorgelegte Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel ist kein Verwaltungsakt, sondern eine fachbehördliche Stellungnahme. Widerspruch und Klage können dagegen nicht erhoben werden Erst bei der Abschussfestsetzung durch die zuständige Jagdbehörde handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der zur gerichtlichen Überprüfung gebracht werden kann.

MAP innerhalb einer Hegegemeinschaft (kdör) Im Rahmen der behördlichen Festsetzung eines Mindestabschussplans hat eine Hegegemeinschaft keine originären Zuständigkeiten Die Zuständigkeit der behördlich festgesetzten Abschusspläne ist bewusst der Behörde vorbehalten Bei der Festsetzung eines Mindestabschussplans sind die bisherigen Festlegungen in den Abschussvereinbarungen, Abschusszielsetzungen bzw. Teilabschussplänen sowie die fachbehördlichen Stellungnahmen zu berücksichtigen (§31 Abs. 6 LJG) Der Mindestabschussplan zielt auf die Absenkung des Wildbestandes anteilig über alle Altersklassen hinweg ab und zwar in dem zur Schadensvermeidung notwendigen und realisierbaren Umfang Güteeinteilungen z.B. nach a und b sind nicht Bestandteil eines Mindestabschussplans, da die Klasseneinteilung nach §37 LJVO dies nicht beinhaltet.

Vielen Dank!