der katholischen Verbände

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 Präsentation transkript:

der katholischen Verbände Das Rentenmodell der katholischen Verbände

Ziele des Rentenmodells: Wir wollen: das umlagefinanzierte, solidarische und leistungsbezogene System der gesetzlichen Rentenversicherung stärken, Altersarmut verhindern und die Existenzsicherung für alle durch den Aufbau einer Sockelrente erreichen, eine eigenständige Alterssicherung für Frauen und Männer verwirklichen, Erziehungs- und Pflegeleistungen besser anerkennen, alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen, eine ergänzende betriebliche Altersvorsorge als Regelfall für alle Erwerbstätigen ausbauen.

Die drei Stufen des Rentenmodells Milchschaum = Betriebliche und private Vorsorge Milchkaffee = Erwerbstätigenversicherung Espresso = Sockelrente

Stufe 1: Sockelrente Die Sockelrente ist eine solidarische Bürgerversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner, die in Deutschland leben und steuerpflichtig sind. Sie garantiert eine Mindestsicherung unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie. Es findet keine Bedarfsprüfung statt. Die Höhe der Sockelrente beträgt für alle im Rentenalter und bei Erwerbsminderung mindestens 467 Euro monatlich ohne Kosten für das Wohnen (Stand Januar 2018).* Sie wird finanziert aus Beiträgen auf die Summe aller positiven Einkünfte und Steuermittel oder allein aus Steuermittel, dabei muss die Höhe der Sockelrente garantiert sein. *Nähere Erläuterungen und weitere Informationen gibt es auf der Notizenseite. Weitere Erläuterungen zur Höhe der Sockelrente: Das Sicherungsniveau der Sockelrente orientiert sich am soziokulturellen Existenzminimum ohne Kosten für das Wohnen und beträgt mindestens 467 Euro monatlich, Stand Januar 2018. Der Betrag der Sockelrente setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf der Grundsicherung in Höhe von 416 Euro zuzüglich der Sozialbeiträge in Höhe von insgesamt 10,85 Prozent (Krankenversicherungsbeitrag 7,3 Prozent, durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung 1,0 Prozent und Pflegeversicherungsbeitrag 2,55 Prozent ). Quellen download 25.01.2018: http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2017/hoehere-regelbedarfe-in-der-grundsicherung-und-sozialhilfe.html http://www.sozialpolitik-aktuell.de/id-2018-1-hj.html Weitere Informationen: Versicherte erwerben jährlich einen anteiligen Anspruch auf die Sockelrente. Bei der Ermittlung der positiven Einkünfte werden alle im Einkommen- steuergesetz benannten sieben Einkunftsarten einbezogen. Verluste können nur innerhalb der jeweiligen Einkunftsart geltend gemacht werden. Kinderfreibeträge werden in Höhe des steuerlichen Existenzminimums angerechnet.

Stufe 2: Erwerbstätigenversicherung In der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen werden die wesentlichen Elemente und Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung beibehalten. Leistungen beruhen auf Beitragszeiten. Die Entwicklung des Rentenniveaus wird wieder deutlicher an die Lohnentwicklung gekoppelt. Die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung bleibt erhalten. Es wird ein generelles Ehegatten-Rentensplitting eingeführt.

Stufe 2: Erwerbstätigenversicherung Kindererziehungs- und Pflegezeiten werden erhöht und deutlich besser bewertet: Für Kindererziehung werden 6 Jahre angerechnet, Pflegezeiten werden mit mindestens 0,5 bis maximal 1 Entgeltpunkten unabhängig vom Bezug von Pflege- leistungen bewertet und auch nach Renteneintritt anerkannt.* Die Höhe der Rente (Erwerbstätigenversicherung plus Sockel- rente) beträgt nach 40 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Verdienst 1.298 Euro brutto monatlich (Stand Januar 2018).* Die Finanzierung erfolgt aus Beiträgen vom Bruttolohn paritätisch von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen und durch einen Bundeszuschuss. Weitere Erläuterungen und Informationen: Es wird in den Verbänden des Rentenbündnisses diskutiert, ob auch Bildungszeiten oder Zeiten einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Rentenversicherung anerkannt werden sollen. Der aktuelle Rentenwert der Stufe 2 im Rentenmodell beträgt 20,78 Euro (Stand ab 01.07.2017) und ist auf der Grundlage des Ausgangswertes von 17,50 Euro für 2006 in der ifo-Studie entsprechend den Anpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterentwickelt worden. Die Rentenhöhen im Vergleich: Die gesetzliche Rente nach derzeitigem Recht beträgt nach 40 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Verdienst 1.241 Euro brutto monatlich (Rentenwerte West).

Höhe der Rente im Rentenmodell und in der GRV Weitere Erläuterungen und Informationen: Der durchschnittliche Bedarf der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beträgt 798 Euro monatlich (Stand September 2017). Versicherte brauchen eine Bruttorente in Höhe von 895 Euro, nach Abzug von 10,85 Prozent Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag wird dann eine Nettorente in Höhe des durchschnittlichen Grundsicherungsbedarfs erreicht. Quelle: Statistisches Bundesamt, download 25.01.2018 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/Sozialhilfe/Grundsicherung/Tabellen/Reiter_03_BL_BQ_2015_DurchschnBetrVerschMerkmale.html Der solidarische Ausgleich im Rentenmodell beginnt oberhalb einer Rente von 1.414 Euro brutto im Monat. Darüber liegende Renten fallen im Rentenmodell im Vergleich zum geltendem Recht niedriger aus, Versicherte mit einer niedrigeren Rente erhalten im Rentenmodell mehr. Eigene Berechnungen auf Grundlage der Werte Stand Januar 2018*

Stufe 3: Betriebliche und private Altersvorsorge Die betriebliche und die private Altersvorsorge sollen die Stufen 1 und 2 ergänzen. Die betriebliche Altersvorsorge muss ausgebaut und zum Regelfall für alle Erwerbstätigen werden. Die private, kapitalgedeckte Altersvorsorge bleibt eine freiwillige Zusatzvorsorge und sollte vollständig in Eigenverantwortung liegen. Der Staat muss dafür sorgen, dass entsprechende Produkte Transparenz und Sicherheit bieten. Der Einfluss auf kapitalgedeckte Vorsorge muss mittels Regulierung und Demokratisierung ausgebaut werden.

Weitere Aspekte Die Übergangsphase vom geltenden Recht zum Rentenmodell wird über einen Stichtag geregelt: Die Anwartschaften werden bis zum Stichtag nach geltendem Recht, ab dem Stichtag nach dem Rentenmodell berechnet. Bis dahin erworbene Rentenansprüche erhalten einen umfassenden Bestandsschutz. Die Übergangsphase wird so gestaltet, dass Neurentner*innen 20 Jahre nach Einführung des Rentenmodells den vollen Anspruch auf die Sockelrente haben. Die ifo-Studie von 2007 hat festgestellt, dass die Umsetzung verfassungsrechtlich möglich ist.* Weitere Erläuterungen: Literaturhinweis: Werding, Martin; Herbert Hofmann; Hans-Joachim Reinhard (2007): Das Rentenmodell der katholischen Verbände. ifo Forschungsberichte Nr. 34, München 2007 ISBN-10: 3-88512-461-0, ISBN-13: 978-3-88512-461-0

Acht gute Gründe für das Rentenmodell der katholischen Verbände Es rechnet sich. Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit. Erziehungs- und Pflegeleistungen werden besser anerkannt. Die Rente wird armutsfest. Frauen und Männer sind eigenständig abgesichert. Solidarität wird zur Regel. Leistung lohnt sich. Betriebliche Altersvorsorge für alle.

Das Rentenbündnis Die katholischen Verbände, die Katholische Arbeitnehmer- Bewegung Deutschlands (KAB), die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), der Familienbund der Katholiken (FDK), das Kolpingwerk Deutschland und die Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) haben ein eigenes Modell zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt. www.buendnis-sockelrente.de

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!