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Das Cappuccino-Modell

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Präsentation zum Thema: "Das Cappuccino-Modell"—  Präsentation transkript:

1 Das Cappuccino-Modell
KAB Deutschlands zum Rentenmodell

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4 Von der Lohnlücke zur Rentenkluft Die Alterssicherung in Deutschland ist ein Spiegelbild der Erwerbsbiografie. Frauen erhalten eine um 40 Prozent geringere gesetzliche Rente als Männer. In Bezug auf alle drei Säulen der Alterssicherung - gesetzlich, betrieblich und privat - beträgt der Unterschied sogar 57 Prozent. Ursachen sind die deutlich geringere Entlohnung von Frauen und die ungerechte Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen. Wir sagen: Frauen verdienen mehr!

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6 Das Rentenniveau beträgt derzeit 47,7 Prozent und sinkt weiter
Das Rentenniveau beträgt derzeit 47,7 Prozent und sinkt weiter. Nach aktuellen Berechnungen wird es im Jahr 2030 nur knapp über der gesetzlichen Grenze von 43 Prozent liegen. Die Renten bleiben somit hinter der Lohnentwicklung zurück. Und wenn das Rentenniveau dann noch weiter sinkt? Eine „Haltelinie“ vor dem finanziellen Absturz im Alter ist dieses Niveau nicht. Wir sagen: Rente muss vor Armut schützen und solidarisch sein!

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8 Prekäre Beschäftigung ist weiter auf dem Vormarsch: Leih- und Zeitarbeit, Beschäftigung im Niedriglohnsektor, unfreiwillige Teilzeitarbeit und Minijobs nehmen zu. Von einem schlechten Lohn lässt sich keine ausreichende Alterssicherung aufbauen. So ist Armut im Alter trotz harter Arbeit vorprogrammiert. Wir sagen: Niemand hat dies verdient!

9 Das Cappuccino-Modell

10 Ziele des Rentenmodells:
Wir wollen: die gesetzliche Rentenversicherung stärken, mehr Solidarität schaffen und Altersarmut verhindern, eine eigenständige Alterssicherung für Frauen und Männer verwirklichen, Erziehungs-, Pflege- und Bildungszeiten besser anerkennen, alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen und eine ergänzende betriebliche Altersvorsorge für alle ausbauen.

11 Die drei Stufen des Rentenmodells
Milchschaum = Betriebliche und private Vorsorge Milchkaffee = Erwerbstätigenversicherung Espresso = Sockelrente

12 Stufe 1: Sockelrente Die Sockelrente ist eine solidarische Pflichtversicherung für alle Bürger*innen, die in Deutschland leben und steuerpflichtig sind. Sie garantiert eine Mindestsicherung unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie. Es findet keine Bedarfsprüfung statt. Die Höhe der Sockelrente beträgt für alle im Rentenalter und bei Erwerbsminderung 515 Euro monatlich ohne Kosten für das Wohnen. Sie wird finanziert aus Beiträgen auf die Summe aller positiven Einkünfte und durch Steuermittel. Weitere Erläuterungen und Forderungen: Die Höhe der Sockelrente von 515 Euro monatlich ergibt sich aus dem Faktor von 0,5 der Armutsrisikoschwelle nach dem Sozio-oekonomischen Panel (60% des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens nach SOEP, letzte Erhebung 2013 mit Euro festgestellt). Anpassungen sollen im Zusammenhang mit Neuerhebungen des SOEP stattfinden. Mit der Höhe der Sockelrente von 515 Euro monatlich knüpft die KAB an den Berechnungen zum Grundeinkommen und dem Beschluss zur Einführung eines Kindergrundeinkommens an. Die Forderung nach einer grundlegenden Existenzsicherung für Jung und Alt darf im Bundestagswahlkampf nicht gegeneinander ausgespielt werden. Versicherte erwerben jährlich einen anteiligen Anspruch auf die Sockelrente. Bei der Ermittlung der positiven Einkünfte werden alle im Einkommen- steuergesetz benannten sieben Einkunftsarten einbezogen. Verluste können nur innerhalb der jeweiligen Einkunftsart geltend gemacht werden. Kinderfreibeträge werden in Höhe des steuerlichen Existenzminimums angerechnet.

13 Stufe 2: Erwerbstätigenversicherung
In der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen wird die Grundsystematik der gesetzlichen Rentenversicherung beibehalten. Leistungen beruhen auf Beitragszeiten. Die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung bleibt erhalten. Es wird ein generelles Ehegatten-Rentensplitting eingeführt. Die Anrechnung von 6 Jahren Kindererziehungszeiten und die deutlich bessere Bewertung und Anerkennung von Pflegezeiten wird um Berücksichtigung von 5 Jahren Bildungszeiten ergänzt. Die Höhe der Rente beträgt nach 40 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Verdienst (Erwerbstätigenversicherung plus Sockelrente) Euro brutto monatlich (Stand 2017). Die Erwerbstätigenversicherung wird paritätisch aus Beiträgen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen und durch einen Bundeszuschuss finanziert. Weitere Erläuterungen und Forderungen: Die Berechnung der Rentenanpassungsformel sollte korrigiert werden, um den direkten Bezug zur Bruttolohnentwicklung wieder herzustellen. Bei der Erwerbsminderungsrente sollten die Abschläge für vorzeitigen Rentenbeginn abgeschafft werden, da der Renteneintritt nicht durch den Versicherten zu bestimmen ist. Im Rentenmodell werden pro Kind 6 Entgeltpunkte in der Rente angerechnet, das entspricht einer Rente von 122,34 Euro. Pflegeleistungen von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen werden mit mindestens 0,5 bis maximal 1 Entgeltpunkt in der Rente angerechnet, auch für Pflegepersonen, die schon eine Rente erhalten. Der aktuelle Rentenwert der Stufe 2 im Rentenmodell beträgt 20,39 Euro (Stand ) und ist auf der Grundlage des Ausgangswertes von 17,50 Euro für 2006 in der ifo-Studie entsprechend den Anpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterentwickelt worden. Rentenhöhe im Vergleich: Die gesetzliche Rente nach derzeitigem Recht beträgt nach 40 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst Euro brutto monatlich (Rentenwerte West).

14 Höhe der Rente im Rentenmodell und in der GRV
Weitere Erläuterungen und Forderungen: Versicherte mit 36 Beitragsjahren mit Mindestlohnbezug (8,84 Euro/Stunde, 0,4969 Entgeltpunkte/Jahr, Stand: ) erhalten eine Bruttorente in Höhe von 880 Euro. Nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung (10,95%, KV-Beitrag, durchschnittlicher Zusatzbeitrag und PV-Beitrag) ergibt das eine Nettorente, die in Höhe des durchschnittlichen Grundsicherungsbedarfs von 781 Euro liegt. Der solidarische Ausgleich im Rentenmodell beginnt oberhalb einer Rente von Euro brutto im Monat. Darüber liegende Renten fallen im Rentenmodell im Vergleich zum geltendem Recht niedriger aus. Eigene Berechnungen auf Grundlage der Werte Stand 2017, Durchschnittlicher Grundsicherungsbedarf Juni 2016 (Bruttobedarf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Quelle: Statistisches Bundesamt,

15 Stufe 3: Betriebliche und private Altersvorsorge
Es wird verpflichtend eine betriebliche Altersvorsorge für alle Arbeitnehmer*innen eingeführt, die auch bei kurzzeitigen Beschäftigungen einen Beitrag zur Lebensstandardsicherung leistet. Der von den Arbeitgeber*innen zu leistende Beitrag orientiert sich am Beitragssatz für die Sockelrente. Die private, kapitalgedeckte Altersvorsorge bleibt eine freiwillige Zusatzvorsorge und sollte vollständig in Eigenverantwortung liegen. Weitere Erläuterungen und Forderungen: Die Einlagen der Betriebsrente müssen gegen Insolvenz des Unternehmens gesichert sein. Ein Rückgriff als Betriebsvermögen ist zwingend auszuschließen. Die Fristen für die gesetzliche Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersvorsorge sollten abgeschafft werden, damit auch kurzzeitige Tätigkeiten einen Rentenbezug nach sich ziehen.

16 Weitere Aspekte Die Übergangsphase vom geltenden Recht zum Renten- modell wird über einen Stichtag geregelt: Die Anwart- schaften werden bis zum Stichtag nach geltendem Recht, ab dem Stichtag nach dem Rentenmodell berechnet. Bis dahin erworbene Rentenansprüche erhalten einen umfassenden Bestandsschutz. Die Übergangsphase wird so gestaltet, dass Neu- rentner*innen 20 Jahre nach Einführung des Renten- modells den vollen Anspruch auf die Sockelrente haben. Die ifo-Studie von 2007 hat festgestellt, dass die Umsetzung verfassungsrechtlich möglich ist. Weitere Erläuterungen und Forderungen: Literaturhinweis: Werding, Martin; Herbert Hofmann; Hans-Joachim Reinhard (2007): Das Rentenmodell der katholischen Verbände. ifo Forschungsberichte Nr. 34, München 2007 ISBN-10: , ISBN-13:

17 Info-Flyer zum Rentenmodell

18 SIE PLANEN DEINE ALTERSARMUT
Kampagne der KAB zur Bundestagswahl 2017 Weitere Informationen, Aktionen und Materialien auf der Kampagnenhomepage

19 Das Rentenbündnis Die katholischen Verbände, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB), die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), der Familienbund der Katholiken (FDK), das Kolpingwerk Deutschland und die Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB), haben gemeinsam ein Modell der solidarischen Alterssicherung erarbeitet. Die KAB hat dieses Modell für den Bundestagswahlkampf 2017 weiter entwickelt. Weitere Erläuterungen und Forderungen:

20 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

21 Diese Präsentation ist nur für den internen Gebrauch
Hinweis: Diese Präsentation ist nur für den internen Gebrauch im Rahmen der Bildungsarbeit bestimmt! Kontakt: Lucia Schneiders-Adams Referentin des Grundsatzreferates Tel.: (02 21) – 218 Fax: (02 21) – 116 Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands Bernhard-Letterhaus-Str. 26 50670 Köln


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