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Solidarische Alterssicherung
Das Rentenmodell Solidarische Alterssicherung Alterssicherung solidarisch, zukunftssicher und gerecht gestalten!
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Die gesetzliche Rentenversicherung
Standard- und Durchschnittsrenten Höhe und Dauer der Beiträge Höhe der Rente Brutto-Standardrente 2004: West Euro - Ost Euro Voraussetzung: 45 Jahre Beiträge vom Durchschnittsverdienst Netto-Rentenhöhe 2003 (Rentenversicherungsbericht 2004) Frauen Euro 28,8 Jahre 0,79 EP West Euro 26,2 Jahre ,77 EP Ost Euro 36,5 Jahre ,82 EP Männer Euro 41,3 Jahre 1,07 EP West Euro 40,1 Jahre ,07 EP Ost Euro 45,2 Jahre 1,07 EP Netto-Witwenrenten 2003 Frauen West Euro Ost Euro
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Strukturelle Umbrüche in der Erwerbsarbeitsgesellschaft
Massenarbeitslosigkeit Flexibilisierung und Prekarisie- rung der Erwerbsarbeit Demographischer Wandel
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Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
in Deutschland September 2001 bis März 2004 aus: Verdi, Wirtschaftspolitik aktuell, Nr. 14, Dezember 2004
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Quelle: Statistisches Bundesamt 2003, 10
Quelle: Statistisches Bundesamt 2003, 10. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Variante 5
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Reformmaßnahmen spalten die Gesellschaft weiter
Spaltung des Arbeitsmarktes Spaltung der Gesellschaft in arm und reich Entwicklung vom Sozialstaat hin zum Fürsorgestaat
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Menschen beteiligen – Gerechtigkeit schaffen!
Grundlegende Positionen der KAB Gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Wandel verlangen eine politisch festgelegte und staatlich garantierte soziale Sicherung. Die sozialen Sicherungssysteme haben sich bewährt. Handlungsleitend war und ist die Herstellung sozialer Gerechtigkeit.
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Menschen beteiligen – Gerechtigkeit schaffen!
Grundlegende Positionen der KAB Ziele sozialer Gerechtigkeit soziale Absicherung für alle Mitglie- der der Gesellschaft: Das soziale Netz muss alle tragen sozialer Ausgleich in der Gesellschaft: Reformpolitik darf nicht polarisieren, Reiche reicher und Arme ärmer machen soziale Teilhabe und Teilnahme aller: Es darf nicht die da drinnen und die da draußen geben
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Menschen beteiligen – Gerechtigkeit schaffen!
Grundlegende Positionen der KAB Soziale Gerechtigkeit verlangt eine wirkliche Reformpolitik für die sozialen Sicherungssysteme
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ist ein Mehr an sozialer Sicherheit notwendig
Menschen beteiligen – Gerechtigkeit schaffen! Grundlegende Positionen der KAB Für das „gute Leben aller“ ist ein Mehr an sozialer Sicherheit notwendig
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Solidarische Alterssicherung
Grundsätze Der Sozialstaat muss jedem Menschen ein menschen-würdiges Leben ermöglichen Die Vielfalt und Vereinbarkeit verschiedener Formen der Arbeit anerkennen Stärkung des solidarischen Grundgedankens in der gesetzlichen Alterssicherung Das umlagefinanzierte System muss erhalten bleiben und ausgebaut werden Keine Privatisierung der Altersvorsorge
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Solidarische Alterssicherung
Ziele Gewährleistung sozialer Sicherheit im Alter Verbreiterung der Einnahmebasis durch Einbeziehung aller Einkünfte in die Finanzierung Gewährleistung einer bedarfsunabhängigen Mindest-sicherung im Alter jenseits und unabhängig von der Erwerbsbiographie Beibehaltung des Grundprinzips der gesetzlichen Alters-sicherung als solidarische, beitrags-, leistungsbezogene und umlagefinanzierte Sozialversicherung Schaffung eines Spielraums für den Auf- und Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge als Regelfall und Ergänzung
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Solidarische Alterssicherung
Das Modell Stufe 3 Betriebliche und Private Altersvorsorge Stufe 2 Arbeitnehmerpflicht- versicherung Stufe 1 Sockelrente
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Solidarische Alterssicherung
Stufe 1: Sockelrente 1.1 Pflichtversicherung für alle EinwohnerInnen 1.2 Anspruchsberechtigt Alle Personen ab dem 65. Lebensjahr 1.3 Anspruchshöhe Existenzminimum nach BSHG: 410 Euro monatlich (ohne Kosten für das Wohnen) 1.4 Anspruchsaufbau 2% jährlich vom 15. – 65. Lebensjahr
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Solidarische Alterssicherung
Stufe 1: Sockelrente 1.5 Voraussetzung Einkommensteuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland (gewöhnlicher Aufenthalt) 1.6 Finanzierung Beitrag aus allen positiven Einkünften, Freistellung des Existenzminimums, Bundeszuschuss 1.7 Beitragssatz ca 5,5 % auf die Summe aller positiven Einkünfte bis zur Höhe der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze 1.8 Organisation Selbstverwaltung
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Solidarische Alterssicherung
Stufe 1: Sockelrente Grundlage für die Finanzierung der Sockelrente sind die Ein-kunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz (§ 2, Abs.1): 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit, 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen, 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, 7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EstG (wiederkehrende Bezüge, Spekulationsgeschäfte u.a.). Verlustabzüge nur innerhalb der jeweiligen Einkunftsart
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Solidarische Alterssicherung
Stufe 1: Sockelrente Berechnungsgrundlage des Beitrags für die Sockelrente ist die “Summe der positiven Einkünfte” unter Freistellung des Existenzminimums
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Solidarische Alterssicherung
Stufe 2: Arbeitnehmerpflichtversicherung 2.1 Gesetzliche Pflichtversicherung für alle ArbeitnehmerInnen 2.2 Anspruchsberechtigung Leistungen beruhen auf zuvor eingezahlten Beiträgen 2.3 Beitragszeiten Pflichtbeitragszeiten Erziehungs- (6 Jahre) und Pflegezeiten Zeiten der Arbeitslosigkeit Ersatz- und Anrechnungszeiten 2.4 Hinterbliebenenversorgung 2.5 Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung
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Solidarische Alterssicherung
Stufe 2: Arbeitnehmerpflichtversicherung 2.6 Ehegatten-Rentensplitting 2.7 Anspruchshöhe (Stufe 1 und 2) ca 950 Euro netto monatlich (entspricht einer Rentenhöhe von derzeit 40 EP) 2.8 Finanzierung Beiträge ca 11,5 % vom Bruttolohn paritätisch Arbeitgeber/Arbeitnehmer Beitragsbemessungsgrenze Bundeszuschuss 2.9 Sonderabzugsfähig
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Solidarische Alterssicherung
Stufe 3: Betriebliche und private Altersversorgung Ergänzung der beiden vorhergehenden Stufen Muss zum Regelfall der Altersvorsorge werden Lebensstandardsicherung durch alle drei Stufen zusammen 3.1 Betriebliche Altersvorsorge Senkung der Lohnnebenkosten: Spielraum für Ausbau Formen: Betriebsrenten, tarifvertraglich, gruppen- versicherungsvertraglich Ansprüche müssen beitragsbezogen sein 3.2 Private Altersvorsorge Staatliche Vergünstigungen kinderzahlbezogene Zuschüsse sonderabzugsfähig
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Solidarische Alterssicherung
Die 3 Stufen des Rentenmodells 1. Stufe Sockelrente 2. Stufe Arbeitnehmerpflicht-versicherung 3. Stufe Zus. Alters-vorsorge Volksversicherung für alle EinwohnerInnen Pflichtversicherung für ArbeitnehmerInnen betrieb-lich privat Sicherung des Existenzminimums Umlagefinanziert Beiträge aus allen positiven Einkünften Sozialer Ausgleich Sicherung über das Existenzminimum hinaus Umlagefinanziert Beiträge vom Bruttolohn paritätisch AG/AN Äquivalenzprinzip Lebensstan- dardsicherung Kapitaldeckun g Beitragsfinan-ziert Risikodeckung
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Solidarische Alterssicherung
Die Sockelrente schafft Ausgleich in der Gesellschaft Solidarität in der Finanzierung: Alle Bürgerinnen und Bürger zahlen 5,5% der positiven Einkünfte Solidarität zwischen den Generationen: Auch Einkünfte von Rentnerinnen und Rentnern werden bei der Finan- zierung berücksichtigt Solidarität für Familien: Rente gibt es nicht nur für Er- werbsarbeit, Arbeit kann gerechter aufgeteilt werden Solidarität der Geschlechter: Männer und Frauen erhalten die gleiche Rente Solidarität zwischen Kapital und Arbeit: Alle Einkunfts-arten werden zur Finanzierung herangezogen
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Solidarische Alterssicherung
Was wir gewinnen Eigenständige Alterssicherung für alle EinwohnerInnen Anreiz zur Aufnahme von Erwerbsarbeit Bessere Voraussetzung zur Teilung von Erwerbsarbeit Bessere Anerkennung der Familienarbeit Beitrag zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen Stärkung des Solidarprinzips in der Gesellschaft durch eine wirkliche Reform der Alterssicherung
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Solidarische Alterssicherung
BündnispartnerInnen Derzeit wird das Rentenmodell von folgenden Verbänden vertreten: – KAB – Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands – Familienbund der Katholiken – Katholische Landvolkbewegung – Kolping – Der Deutsche Caritasverband unterstützt die Sockelrente Zur Umsetzung des Rentenmodells ist ein breites gesellschaftliches Bündnis notwendig Alle Mitglieder der KAB, alle verbandlichen Ebenen und Gruppierungen sind aufgerufen, daran mitzuarbeiten
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Erstellt durch Lucia Schneiders-Adams Referentin des Grundsatzreferates Tel.: (02 21) – 218 Fax: (02 21) – 116 Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands Bernhard-Letterhaus-Str. 26 50670 Köln Stand: November 2004
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