Leistungsmessung und Benotung

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 Präsentation transkript:

Leistungsmessung und Benotung Qualitätszirkel zur Kooperation von Grund und Mittelschulen und Förderschulen in der Stadt und im Landkreis Rosenheim Quelle: z.T. PowerPoint-Präsentation Inklusion durch eine Vielfalt an schulischen Angeboten / MRin Götz, Stand Sept. 2013

Lernzieldifferenz Aussetzung der Benotung Voraussetzung: Keine erfolgreiche Teilnahme auf Basis der Lehrpläne für GS und HS/MS, somit entsprechender sonderpädagogischer Förderbedarf (Lernen, geistige Entwicklung) Individuelle Ziele; ggf. mögliche Orientierung an Rahmenlehrplan Lernen, Lehrplan geistige Entwicklung Trotzdem möglichst Lernen am gleichen Lerngegenstand/gleiche Lernsituation; möglichst wenig äußere Differenzierung Ziel und Leistungsmaßstab ist nicht der GS/HS-Lehrplan: beschreibende Bewertung statt Noten (vgl. Noten setzten Leistungen auf der Grundlage des Lehrplans GS/HS voraus) Notenaussetzung, d.h. Lernzieldifferenz nur mit Zustimmung der Eltern (bereits bisher: Art. 52 Abs. 2 Satz 3 BayEUG, §§ 44 Abs. 3, 50 Abs. 13 VSO; jetzt: §§ 38 Abs. 3 GrSO, 47 Abs. 3 MSO; §§ 43 Abs. 8 GrSO, 53 Abs. 12 MSO) Noten nach einem anderen Maßstab als GS/HS-Lehrplan gibt es an der GS und MS nicht (keine individuellen Noten; keine Noten nach einem Curriculum für den Förderschwerpunkt Lernen)

Nachteilsausgleich Maßnahme um bei lernzielgleichem Unterricht Schülern mit vorübergehender motorischer Beeinträchtigung bzw. mit sonderpädagogischen Förderbedarf Chancengleichheit zu gewähren. Intellektuelle Defizite können bei Unterrichtung nach den Lehrplänen GS /MS nicht ausgeglichen werden. Im Einzelfall ist zu klären ob, - wie, - in welchen Umfang Nachteilsausgleich zu gewähren ist. Formen: Zeitzuschlag / Pausen / Alternativaufgaben / andere Prüfungsformen / sonstige, insbesondere Technische Hilfsmittel Entscheidung durch den Klassenleiter Beratung durch MSD Nachteilsausgleich bei Leistungsfeststellungen auf Antrag der Eltern Nachteilsausgleich ist auf dem Leistungsnachweis zu dokumentieren Im Zeugnis wird der Nachteilsausgleich nicht aufgeführt.

Rechtliche Grundlagen zur Aussetzung der Benotung Grund- u. Mittelschule Förderzentrum Ohne Sonderpädagogischen Förderbedarf Mit Sonderpädagogischem Förderbedarf Mit Sonderpäd. Förderbedarf Wer: Lehrerkonferenz Wer: Lehrerkonferenz Wer: Schulleiter Voraussetzung: begründete Einzelfälle / zeitweilig Voraussetzung: Förderdiagnostischer Bericht Voraussetzung: Sonderpäda-gogisches Gutachten Lernzielgleich Lernzieldifferent (Förderschwerpunkt: Lernen, geistige Entwicklung) Eltern: Anhörung Eltern: Anhörung Eltern: eingehende Beratung Eltern: Anhörung; in den beiden letzten Klassen Zustimmung Keine Zustimmung Zustimmung Nachteilsausgleich möglich Nachteilsaus-gl. möglich Nachteilsausgl. nicht möglich Nachteilsausgl. nicht möglich Wenn Noten: Nachteils-ausgleich möglich Zeugnis: Auf Zeugnisnoten kann verzichtet werden / Entscheidung Lehrerkonferenz Zeugnis: Noten Zeugnis: Noten werden durch allgemeine Bemerkung ersetzt Zeugnis: Noten werden durch allgemeine Bemerkung ersetzt / 8,9 anders Vorrücken: Je nach Noten Vorrücken: Wenn LZ des Förderplans in nächster Jahrgangsstufe möglich Vorrücken: Ohne Noten möglich

Förderdiagnostischer Bericht Verantwortung durch die Lehrkraft für Sonderpädagogik (an der Profilschule bzw. angeforderter MSD), Art. 25 Abs. 1 S. 3ff VSO-F Einbeziehung der Lehrkräfte der Regelschule Grundlage für die Förderung (diagnosegeleitete Förderung) und des Förderplans Keine Aussagen zum Förderort i.S.d Art. 41 BayEUG aber zum Förderbedarf (s. Lernzieldifferenz, Leistungsbewertung) Macht Aussage zur Lernzieldifferenz An Profilschule auch ggf. Grundlage für Personalressourcen Nicht jeder Förderbedarf ist ein sonderpädagogischer Förderbedarf (mehrdimensional, umfänglich, langfristig) Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Diagnostik ist nicht erforderlich (Ausnahme: Intelligenztest), aber vorab Information über Diagnostik u. Erörterung d. Ergebnisse Aufbewahrung Original in Regelschule (Kopie in FöS bei Erstellung durch MSD FöS)

Förderplan (1) (Art. 30a Abs. 5 Satz 4 BayEUG) Verantwortung durch die Regelschule, d.h. Förderplan wird vom Klassenlehrer erstellt § 39 Abs. 2 GrSO, § 48 Abs. 2 MSO (früher: § 45 Abs. 2 VSO) Beratung durch die Lehrkraft für Sonderpädagogik bzw. MSD, § 39 Abs. 2 GrSO, § 48 Abs. 2 MSO (früher: § 45 Abs. 2 VSO), § 25 Abs. 2 S.1 VSO-F Inhalt: Diagnostik Allgemeine Beobachtungen (Stärken / Schwächen) Förderschwerpunkt / Förderbereiche Ziele der Förderung wesentliche Fördermaßnahmen Förderorganisation, u.U. die vorgesehenen Leistungserhebungen Die Inhalte orientieren sich am Lehrplan des entsprechenden Förderschwerpunkts Lernziele und Fördermaßnahmen im Förderplan sind mindestens jährlich fortzuschreiben Erörterung mit den Erziehungsberechtigten

Förderplan (2) Bei lernzielgleicher Unterrichtung: Berücksichtigung des Förderbedarfs Ggf. Aussagen zum Nachteilsausgleich Bei lernzieldifferenter Unterrichtung: Grundlage der beschreibenden Leistungsbewertung (vgl. welche Ziele des Förderplan wurden wie erreicht etc.) Förderplan der Entwicklung und Fähigkeiten des Kindes anpassen (Herausforderung, nicht Überforderung; aber auch Kinder mit Behinderung können faul sein) Leistungsnachweise: adaptierte/gekürzte Leistungsnachweise der Klasse (auf Wunsch d. Eltern Angaben zu den potentiell erzielten Noten, Art. 52 Abs. 2 Satz 4 BayEUG) individuelle Leistungsnachweise

Individueller Abschluss (Art. 30a Abs. 5 Satz 5 BayEUG) Normierter Abschluss bei Erreichen des jeweiligen Abschlusses, entsprechendes Abschlusszeugnis der Jgst. 9 oder 10, lernzielgleiche Unterrichtung bei Nichterreichen des erfolgreichen Mittelschulabschlusses, Jahreszeugnis der Jgst. 9 mit Vermerk, lernzielgleiche Unterrichtung individueller Abschluss Voraussetzung: lernzieldifferente Unterrichtung Verantwortung durch die Regelschule (Zeugnis) Beschreibung der erreichten individuellen Lernziele sowie Empfehlung zur beruflichen Eingliederung, weiterer Bildungsweg Beratung durch die Lehrkraft für Sonderpädagogik/MSD bzw. Förderschule Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung (Reha-Berater einbeziehen)

Fragen? „Koopkinder“ lernzieldifferent? …………….