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Übertritt ans Gymnasium
(1) Das Übertrittszeugnis erhalten alle Schüler der 4. Jahrgangsstufe (2) Das Übertrittszeugnis berücksichtigt die Leistungen bis zum Ausstellungstermin und beinhaltet: - Jahresfortgangsnoten - Durchschnitte aus den Fächern D, M, HSU (4. Kl.) - Bewertung des Sozial-, Lern- und Arbeitsverhaltens Zusammenfassende Beurteilung (= Eignung für den weiteren Bildungsweg)
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Übertrittsverfahren – 5. Jgst Gymnasium
Aufnahmebedingungen für den Übertritt aus der 4. Klasse Grundschule in die 5. Klasse des Gymnasiums Übertritt uneingeschränkt möglich Durchschnitt aus D, M, HSU mit der Note 2,33 oder besser Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht in allen anderen Fällen
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Übertrittsverfahren – 5. Jgst. Gymnasium
Aufnahmebedingungen für den Übertritt in die 5. Klasse des Gymnasiums (ab 2011): Aus der Haupt-/Mittelschule (5. Jgst.): Durchschnitt aus D, M mit der Note 2,0 oder besser (Jahreszeugnis) Übertritt uneingeschränkt möglich Aus der Realschule (5. Jgst.): Durchschnitt aus D, M mit der Note 2,50 oder besser (Jahreszeugnis) Übertritt uneingeschränkt möglich
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Übertrittsverfahren – 6. Jgst. Gymnasium
Der Eintritt in die 6. Jgst. des Gymnasiums ist für Real- und Hauptschüler möglich, setzt aber das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit voraus. Ohne Aufnahmeprüfung: Realschüler der 5. oder 6. Jgst. können in die 6. Jgst. des Gymnasiums vorrücken, wenn in D/M/E der Notendurchschnitt 2,0 oder besser ist (Jahreszeugnis).
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Übertrittsverfahren Probeunterricht für die 5. Jgst. des Gymnasiums
Dauer: 3 Tage am Gymnasium Aufgaben: schriftliche Arbeiten in Deutsch und Mathematik (zentral gestellt) Prüfungsgespräch in Deutsch und Mathematik Bestanden: Sonderfall: Mindestens Note 3 in einem Fach und mindestens Note 4 im anderen Fach; Bei 2 x Note 4 → Eltern entscheiden über den Übertritt ans Gymnasium (sog. Elternwille)
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