Landesstelle Niederösterreich Pensionsversicherungsanstalt Leistungen aus der Pensionsversicherung
Leistungen aus der Pensionsversicherung Landesstelle Niederösterreich Leistungen aus der Pensionsversicherung Finanzielle Absicherung der Versicherten im Alter nach krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Berufsleben der unterhaltsberechtigten hinterbliebenen Angehörigen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge Maßnahmen der Rehabilitation Pflegegeld
Entstehen von Leistungsansprüchen Landesstelle Niederösterreich Entstehen von Leistungsansprüchen Eintritt des Versicherungsfalles mit Erreichen des (jeweiligen) Anfallsalters mit Eintritt der Invalidität/Berufsunfähigkeit mit dem Todestag Mindestanzahl an Versicherungsmonaten Besondere Anspruchsvoraussetzungen
Landesstelle Niederösterreich Versicherungszeiten Beitragszeiten einer Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit Beitragszeiten einer Teilpflichtversicherung für die der Bund, das Bundesministerium für Landesverteidigung, das Arbeitsmarktservice oder ein öffentlicher Fonds Beiträge zu zahlen hat Beitragszeiten einer freiwilligen Versicherung
Versicherungsfall des Alters Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall des Alters Alterspension Korridorpension Schwerarbeitspension vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer
Landesstelle Niederösterreich Alterspension Anfallsalter Voraussetzungen Besonderheiten 60. Lj. – Frauen (Anhebung ab 2024) 65. Lj. - Männer ASVG (JG bis 1954) 180 BM oder 300 VM oder 180 VM innerhalb der letzten 360 KM APG (JG ab 1955) 180 VM, wenn mindestens 84 Monate einer Erwerbstätigkeit erworben wurden KEINE
Landesstelle Niederösterreich Korridorpension Anfallsalter Voraussetzungen Besonderheiten 62. Lebensjahr (für Frauen erst ab 01.01.2028 möglich) 480 VM keine Pflichtversicherung am Stichtag ALG-Bezug oder Altersteilzeit möglich bis zum 63. Lj. Korridorabschlag in der Höhe von 0,425 % pro Monat
Schwerarbeitspension Landesstelle Niederösterreich Schwerarbeitspension Anfallsalter Voraussetzungen Besonderheiten 60. Lebensjahr (für Frauen erst ab 01.01.2024 möglich) 540 VM Schwerarbeits-verordnung 120 Schwerarbeits-monate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate Keine Pflichtversicherung am Stichtag Abschlag in der Höhe von 0,15 % pro Monat
vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer Landesstelle Niederösterreich vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer Hacklerregelung - Frauen Geboren Anfallssalter Voraussetzungen bis 31.12.1958 55. Lebensjahr 480 Beitragsmonate 01.01.1959 - 31.12.1959 57. Lebensjahr 504 Beitragsmonate 01.01.1960 - 31.12.1960 58. Lebensjahr 516 Beitragsmonate 01.01.1961 - 31.12.1961 59. Lebensjahr 528 Beitragsmonate 01.01.1962 - 01.12.1963 60. Lebensjahr 540 Beitragsmonate 02.12.1963 - 01.06.1964 60,5. Lebensjahr 02.06.1964 - 01.12.1964 61. Lebensjahr 02.12.1964 - 01.06.1965 61,5. Lebensjahr ab 02.06.1965 62. Lebensjahr Hacklerregelung - Männer ab 01.01.1954 62. Lebensjahr 540 Beitragsmonate
vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer Landesstelle Niederösterreich vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer Hacklerregelung Besonderheiten Keine Pflichtversicherung am Stichtag Abschlag in der Höhe von 0,35 % pro Monat max. 15 %
vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer Landesstelle Niederösterreich vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer Hacklerregelung mit Schwerarbeit - Frauen Anfallsalter Voraussetzungen 55. Lebensjahr (nur für vor dem 01.01.1964 geborene Frauen) 480 BM (inkl. gleichgestellte Monate) Besonderheiten Schwerarbeits-verordnung 120 Schwerarbeits-monate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate Keine Pflichtversicherung am Stichtag Abschlag in der Höhe von 0,15 % pro Monat Hacklerregelung mit Schwerarbeit - Männer 60. Lebensjahr (nur für vor dem 01.01.1959 geborene Männer) 540 BM (inkl. gleichgestellte Monate)
Schwerarbeitsverordnung Landesstelle Niederösterreich Schwerarbeitsverordnung Als Schwerarbeit gelten alle Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingung erbracht werden: im Schicht- oder Wechseldienst regelmäßig unter Hitze oder Kälte unter chemischen oder physikalischen Einflüssen als schwere körperliche Arbeit zur berufsbedingten Pflege trotz Vorliegens einer Minderung der Erwerbsfähigkeit Die bescheidmäßige Feststellung erfolgt durch die PVA.
Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit Invaliditätspension Berufsunfähigkeitspension
Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit Ein Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension gilt VORRANGIG auf Leistungen der Rehabilitation einschließlich Rehabilitationsgeld. Eintritt Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit Mindestausmaß an Versicherungsmonaten 180 BM oder 300 VM oder 60 VM innerhalb der letzten 120 KM (Erhöhung ab Vollendung des 50. Lebensjahres vor Vollendung des 27. Lebensjahres 6 Versicherungsmonate
Landesstelle Niederösterreich IV/BU für ab 01.01.1964 Geborene Pensionsleistung nur bei voraussichtlich dauernder Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit liegt voraussichtlich nicht dauerhaft vor, jedoch für mindestens 6 Monate Rehabilitationsgeld bei medizinischer Rehabilitation Umschulungsgeld bei beruflicher Rehabilitation
Landesstelle Niederösterreich Rehabilitationsgeld Voraussetzung: Feststellungsbescheid PV-Träger: vorübergehende IV/BU (mind. 6 Mo.) berufliche Rehabmaßnahmen nicht zweckmäßig bzw. zumutbar Mitwirkung bei Maßnahmen Dauer des Anspruches: für die Dauer der vorübergehenden IV/BU (keine Befristung) aber: mind.1x/Jahr Überprüfung im Kompetenzzentrum Begutachtung Entziehung durch Bescheid PV-T Höhe: in Höhe des Krankengeldes mind. AZ-Einzelrichtsatz (keine Anrechnungsbestimmungen!)
Landesstelle Niederösterreich Umschulungsgeld Voraussetzung: Feststellungsbescheid PV-Träger: vorübergehende IV/BU (mind. 6 Mo.) berufliche Rehabmaßnahmen zweckmäßig + zumutbar Bereitschaft zur aktiven Teilnahme Dauer des Anspruches: ab Feststellung (bei Geltendmachung binnen 4 Wochen) für die Dauer der Rehabmaßnahmen, u. während der Berufspotentialanalyse Höhe: während der Maßnahme: Arbeitslosengeld + 22 % (erhöhter Grundbetrag) mind. Existenzminimum
IV/BU und Erwerbseinkommen Landesstelle Niederösterreich IV/BU und Erwerbseinkommen Eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension mit einem Stichtag ab 1.1.2001 gilt bei einem Zusammentreffen mit einem Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze als Teilpension. Bis zu einem monatlichen Gesamteinkommen (das ist die Summe aus Pension und Erwerbseinkommen) von EUR 1.196,09 erfolgt keine Anrechnung. Verminderung um Anrechnungsbetrag: Dieser beträgt für Gesamteinkommensteile (Werte für 2018) von über EUR 1.196,09 bis EUR 1.794,20.............. 30 % über EUR 1.794,20 bis EUR 2.392,17.............. 40 % über EUR 2.392,17 .......................................... 50 % Der Anrechnungsbetrag darf jedoch weder das Erwerbseinkommen noch 50 % des Steigerungsbetrages übersteigen.
IV/BU Besonderheiten nach einer Ablehnung Landesstelle Niederösterreich IV/BU Besonderheiten nach einer Ablehnung Grundsätzlich kann frühestens nach 18 Monaten ein neuerlicher Antrag eingebracht werden Im Falle einer Klagseinbringung und anschließender Klagsrückziehung beträgt die Wartefrist 12 Monate
Landesstelle Niederösterreich Pensionssplitting Elternteil, der erwerbstätig ist und sich nicht überwiegend der Kindererziehung widmet, kann bis zu 50 % seiner Teilgutschrift an den anderen Elternteil übertragen Nur in den ersten 7 Lebensjahren des Kindes möglich Antrag kann längstens bis zum 10. Lebensjahr des Kindes gestellt werden Übertragung höchstens bis zur Höchstbeitragsgrundlage (2018 € 5.130,-)
Berechnung im Pensionskonto Landesstelle Niederösterreich Berechnung im Pensionskonto Beispiel Pensionssplitting € 1.000,00 mit Kindererziehungszeiten Kalenderjahr Fixe BGL für KEZ Gesamt BGL jährlich Jährliche Teilgutschrift = 1,78 % ergibt monatliche Gutschrift für das Pensionskonto = 1/14 2017 € 1776,70 € 21.320,40 € 379,50 € 27,11 € 14.000,00 € 249,20 € 17,80 € 0,00 Monatliche Gutschrift für das Pensionskonto € 44,91 Beitragsgrundlage für Pensionssplittung
Versicherungsfall des Todes Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall des Todes
Versicherungsfall des Todes Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall des Todes
Versicherungsfall des Todes Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall des Todes Berechnungsgrundlage der Hinterbliebenen 70 - ( 30 x ---------------------------------------------------------- ) = 0 bis 60 % Berechnungsgrundlage des Verstorbenen
Landesstelle Niederösterreich Ausgleichszulage Ein bestimmtes Mindesteinkommen für PensionistInnen, die ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Ausgleichszulage Richtsätze Landesstelle Niederösterreich Ausgleichszulage Richtsätze
Landesstelle Niederösterreich Pflegegeld soll Betreuung und Hilfe sichern pauschale Abgeltung von Mehraufwendungen Anspruchsvoraussetzungen Bedarf der ständigen Betreuung und Hilfe Pflegebedarf muss mindestens 6 Monate andauern gewöhnlicher Aufenthalt im Inland Einstufung erfolgt auf Basis einer ärztlichen Begutachtung im Rahmen eines Hausbesuches
Landesstelle Niederösterreich Pflegegeld Pflegestufen (Stand 2018) Stufe 1 mehr als 65 Stunden EUR 157,30 Stufe 2 mehr als 95 Stunden EUR 290,00 Stufe 3 mehr als 120 Stunden EUR 451,80 Stufe 4 mehr als 160 Stunden EUR 677,60
Landesstelle Niederösterreich Pflegegeld Pflegestufen (Stand 2018) Stufe 5 mehr als 180 Stunden EUR 920,30 + dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson Stufe 6 mehr als 180 Stunden EUR 1.285,20 + zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen/ dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson Stufe 7 mehr als 180 Stunden EUR 1.688,90 + keine zielgerichteten Bewegungen mehr möglich
Landesstelle Niederösterreich Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen unter: www.pensionsversicherung.at