Beitragsentlastung im Alter

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 Präsentation transkript:

Beitragsentlastung im Alter Neue Komponenten für die private Krankenversicherung der Barmenia Beitragsschnitt im Ruhestand!

Zwei Varianten für den Beitragsschnitt im Ruhestand Die Barmenia bietet eine weitere Variante zur garantierten Reduzierung des PKV-Beitrages an. Beitragsentlastung gegen laufenden Beitrag (BE) Aus einem monatlichen Mehrbeitrag wird später eine spürbare Beitragssenkung. Klassiker! Beitragsentlastung gegen Einmalzahlung (BE-E) Die Einmalzahlung ist eine effektive Methode, frei verfügbares Geld gewinnbringend zu investieren und Steuern zu sparen. Neu! Beide Varianten können auch parallel vereinbart werden.

Ohne Beitrags-entlastung Mit Beitrags-entlastung Wie wirkt die Beitragsentlastungskomponente im Alter? Die Beitragsentlastungskomponente kann zu Krankheitskosten-, Pflegeergänzungs- und Krankenhaustagegeldtarifen vereinbart werden. Mit der Beitragsentlastungskomponente entscheiden Ihre Kunden, den Beitrag ab 67 Jahren zu reduzieren – lebenslang und garantiert. Beitrag mit 67 Jahren Ohne Beitrags-entlastung Mit Beitrags-entlastung

Welche Lösung für welche Kundensituation? - Attraktiv für Arbeitnehmer mit hohem Grundgehalt! Beitragsentlastung gegen laufenden Beitrag (BE) Aus einem monatlichen Mehrbeitrag wird später eine spürbare Beitragssenkung. - Wichtig für Selbstständige als Vorsorgealternative! Der Arbeitgeber beteiligt sich zur Hälfte am Beitrag (bis zum Höchstbetrag 2016: 618,68 EUR) Die Beiträge sind zu einem großen Teil steuerlich abzugsfähig

Welche Lösung für welche Kundensituation? Beitragsentlastung gegen Einmalzahlung (BE-E) Die Einmalzahlung ist eine effektive Methode, frei verfügbares Geld gewinnbringend zu investieren und Steuern zu sparen. Arbeitnehmer mit hohem bzw. leistungsabhängigem Gehalt Wiederanlage von ablaufenden Lebensversicherungen Selbstständige mit hohem zu versteuerndem Einkommen Wiederanlage der Beitragsrückerstattung Erbschaft Die Einmalzahlung ist zu einem großen Teil im Einzahlungsjahr steuerlich abzugsfähig Einen Höchstbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit gibt es nicht

So profitieren Ihre Kunden! Gut verzinste Geldanlage Steuern sparen Jetzt vorsorgen und sparen! Neue Beitragsentlastungs-komponenten der Barmenia Ohne Gesundheitsprüfung Sicheres Gefühl bei der Beitragsentwicklung im Alter

So profitieren Sie! Provision analog KV-Abschlussprovision (Einmalzahlung wird in entsprechenden Monatsbeitrag umgerechnet) Geringeres Storno - Kündigungsschutz Jetzt profitieren, mit den neuen Beitragsentlastungskomponenten Ohne Gesundheitsprüfung Einfacher Abschlussprozess

Barmenia Krankenversicherung Nettoverzinsung 2015: 3,6 % Alternative zu klassischen Geldanlagen Die Beitragssenkung, die sich aus der Beitragsentlastungskomponente ergibt, wird mit einem Rechnungszins von 2,0 % berechnet. Überschüsse, die die Barmenia darüber hinaus erwirtschaftet, stabilisieren die Beiträge ab dem Alter 67 Jahre zusätzlich. Im Jahr 2015 erreichte die Barmenia eine Nettoverzinsung von 3,6 %. Barmenia Krankenversicherung Nettoverzinsung 2015: 3,6 % Quelle: statista.com

Steuerliche Absetzbarkeit Beitragsentlastungskomponente Die Beitragsentlastungskomponenten sind im gleichen Umfang steuerlich abzugsfähig wie die Beiträge des Krankheitskostentarifs. Steuervorteil! Tarif Beitragsanteil in % Tarif Beitragsanteil in % einsA prima 91,36 VHV3+ 91,36 einsA prima+ 82,60 VHV2+ 82,60 einsA primex 91,36 VHV1+ 79,59 einsA expert 79,59 Die Beitragsermäßigung im Alter ist abgeltungssteuerfrei! einsA expert+ 79,59

Beitragsentlastungskomponenten im Vergleich (1 / 5) Tarif BE (laufende Beitragszahlung) BE – E (Einmalzahlung) Aufnahme-/ Abschlussfähigkeit und individuelle Erhöhung (Einzahlungsphase) Höchstalter 55 Jahre 60 Jahre* Abschluss zu Krankheits- kosten-, Pflegeergänzungs- und KH-Tarife (nicht: staatlich geförderte Pflegetarife und bKV-Tarife)   Abschluss / Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung   Arbeitgeberzuschussfähigkeit   * Da bei der Einmalzahlung das Kapital sofort zur Verfügung steht und entsprechende Zinsgewinne erwirtschaftet werden können, ist eine (längere) Ansparphase nicht nötig.

Beitragsentlastungskomponenten im Vergleich (2 / 5) Tarif BE (laufende Beitragszahlung) BE – E (Einmalzahlung) Entlastungsbeginn grundsätzlich 67 Jahre 67 Jahre vorziehen möglich   vorziehen frühestens 62 Jahre  (10 Jahre Vorversicherungszeit)  Entlastungshöhe Begrenzung 100 % der Grundtarife 80 % der Grundtarife* einschließlich BE-Beitrag  entfällt lebenslange Beitragszahlung  entfällt * Bis zum Ermäßigungsbeginn können vom ersten Tag an höhere Zinsgewinne erwirtschaftet werden. Daher ist die maximale Entlastungshöhe auf 80 % des Beitrags für die Grundtarife und bestehenden Beitragsentlastungskomponenten begrenzt.

Beitragsentlastungskomponenten im Vergleich (3 / 5) Tarif BE (laufende Beitragszahlung) BE – E (Einmalzahlung) Dynamik ohne Mehrbeitrag alle 3 Jahre   Höhe 5 % des Ursprungsbetrages 5 % des Ursprungsbetrages ohne Mehrbeitrag   bis Alter 97 Jahre   Steuerliche Abzugsfähigkeit steuerliche Abzugsfähigkeit im Rahmen des BEG jährlich zusammen mit KV-Beitrag einmalig im Jahr der Einzahlung

Beispiel: Beitragsfreie Dynamik in der Entlastungsphase Der Entlastungsbetrag wird – ohne Mehrbeitrag – alle drei Jahre um jeweils 5 % des Ausgangsbetrages erhöht. Maximal bis zum 97. Lebensjahr. Beispiel (ausgehend von einem Ermäßigungsbetrag von 100,00 EUR): Vollendetes Lebensjahr Steigerung des Entlastungsbetrages 67 100,00 EUR 70 105,00 EUR + 5,00 EUR Nachlass 73 Ohne Mehrbeitrag! 110,00 EUR + 5,00 EUR Nachlass (…) (…) + 30,00 EUR Nachlass 94 145,00 EUR + 5,00 EUR Nachlass 97 150,00 EUR + 5,00 EUR Nachlass

Beitragsentlastungskomponenten im Vergleich (4 / 5) Tarif BE (laufende Beitragszahlung) BE – E (Einmalzahlung) Kündigung / Teilkündigung der Beitragsentlastungskomponente Verwendung der Alterungsrückstellung (ARST) sofortiger Beitragsnachlass ARST wird geparkt und ab Alter 67 Jahre oder zum vorgezogenen Beginn (frühestens 62 Jahre) als Nachlass beitragswirksam* Mindestlaufzeit 2 Jahre 2 Jahre Kündigungsfrist 3 Monate 3 Monate Mitgabe Übertragungswert Ja, jedoch in der Regel durch KV-Tarif ausgeschöpft Ja, jedoch in der Regel durch KV-Tarif ausgeschöpft Bei Beendigung der Grundtarife Bleibt kein Grundtarif bestehen (z. B. Kündigung oder Tod), verfällt die Alterungsrückstellung und Einmalzahlung zu Gunsten der Versichertengemeinschaft. Sie kann nicht ausgezahlt (auch nicht teilweise) oder an eine andere Person übertragen werden. * Um eine steuerliche Problematik durch direkte Verrechnung auszuschließen

Beitragsentlastungskomponenten im Vergleich (5 / 5) Tarif BE (laufende Beitragszahlung) BE – E (Einmalzahlung) Beitragsanpassung Beitragsanpassung möglich ja ja Wichtig! Beitragsanpassung Bei beiden Beitragsentlastungskomponenten kann es zu einer Beitragsanpassung kommen. Der einzige Grund für eine Beitragsänderung ist die Veränderung der Sterblichkeit. Diese verändert sich im Zeitverlauf nur sehr langsam. Im Zuge dessen kann dann eine Anpassung an die aktuelle Kapitalmarktsituation (Veränderung Rechnungszins) durchgeführt werden. Bei einer erforderlichen Beitragserhöhung kommt es für die Sonderbedingungen gegen Einmalzahlung (BE-E) zu einem zusätzlichen, monatlich laufend zu zahlenden Beitrag.

Beitragsentlastungskomponente BE mit laufender Beitragszahlung Beispielrechnung: Eintrittsalter 33 Jahre ohne Berücksichtigung eines möglichen Arbeitgeberzuschusses und ohne Steuervorteil monatlicher Mehrbeitrag von + 80,00 EUR monatliche Beitrags-entlastung 250,00 EUR Beitrag mit 67 Jahren effektive monatliche Beitragsentlastung - 170,00 EUR jährlich - 2.040,00 EUR Ohne Beitrags-entlastung Beitrag mit 67 Jahren Mit Beitrags-entlastung Hinweis: Effekte aus möglichen Beitragsanpassungen oder Zinsänderungen sind nicht dargestellt. Durch den geringeren monatlichen Beitrag ab 67 Jahren reduziert sich der steuerlich anrechenbare Krankenversicherungsbeitrag.

Steuerliche Absetzbarkeit Beitragsentlastungskomponente BE Vereinfachtes Beispiel: Eintrittsalter 33 Jahre – laufende Beitragszahlung Versicherter Tarif Beitragsanteil in % Beitrag 33 Jahre*: BE (250) Davon steuerlich absetzbar Eigenbeitrag netto (28% Steuersatz**) einsA prima oder VHV3+ 91,36 80,00 EUR 73,09 EUR 59,53 EUR einsA prima+ oder VHV2+ 82,60 80,00 EUR 66,08 EUR 61,50 EUR einsA expert(+) oder VHV1+ 79,59 80,00 EUR 63,67 EUR 62,17 EUR Effektive monatliche Beitragsentlastung ab Alter 67 Jahre: 170,00 EUR * Ein möglicher Arbeitgeberzuschuss wurde nicht berücksichtigt. ** Durchschnittssteuersatz 2015 bei einem Jahreseinkommen von ca. 60.000 EUR Hinweis: Effekte aus möglichen Beitragsanpassungen oder Zinsänderungen sind nicht dargestellt. Durch den geringeren monatlichen Beitrag ab 67 Jahren reduziert sich der steuerlich anrechenbare Krankenversicherungsbeitrag.

Ohne Beitrags-entlastung Mit Beitrags-entlastung Beitragsentlastungskomponente BE-E mit Einmalzahlung Beispielrechnung: Eintrittsalter 35 Jahre ohne Berücksichtigung des Steuervorteils 35 Jahre Beitrag mit 67 Jahren Einmalzahlung 10.000,00 EUR monatliche Beitragsentlastung - 75,47 EUR jährlich - 905,64 EUR Ohne Beitrags-entlastung Beitrag mit 67 Jahren Mit Beitrags-entlastung Hinweis: Effekte aus möglichen Beitragsanpassungen oder Zinsänderungen sind nicht dargestellt. Durch den geringeren monatlichen Beitrag ab 67 Jahren reduziert sich der steuerlich anrechenbare Krankenversicherungsbeitrag.

Steuerliche Absetzbarkeit Beitragsentlastungskomponente BE-E Vereinfachtes Beispiel: Eintrittsalter 35 Jahre – 10.000,00 EUR Einmalzahlung Versicherter Tarif Beitragsanteil in % Einmalzahlung BE-E (75,47) Davon steuerlich absetzbar Eigenbeitrag netto 30 % Steuersatz Eigenbeitrag netto 40 % Steuersatz einsA prima oder VHV3+ 91,36 10.000,00 EUR 9.136,00 EUR 7.259,20 EUR 6.345,60 EUR einsA prima+ oder VHV2+ 82,60 10.000,00 EUR 8.260,00 EUR 7.522,00 EUR 6.696,00 EUR einsA expert(+) oder VHV1+ 79,59 10.000,00 EUR 7.959,00 EUR 7.612,30 EUR 6.816,40 EUR Jährliche Beitragsentlastung ab Alter 67 Jahre: 905,64 EUR Hinweis: Effekte aus möglichen Beitragsanpassungen oder Zinsänderungen sind nicht dargestellt. Durch den geringeren monatlichen Beitrag ab 67 Jahren reduziert sich der steuerlich anrechenbare Krankenversicherungsbeitrag.

Ohne Beitrags-entlastung Mit Beitrags-entlastung Beitragsentlastungskomponente BE-E mit Einmalzahlung Beispielrechnung: Eintrittsalter 40 Jahre ohne Berücksichtigung des Steuervorteils 40 Jahre Beitrag mit 67 Jahren Einmalzahlung 10.000,00 EUR monatliche Beitragsentlastung - 66,44 EUR jährlich - 797,28 EUR Ohne Beitrags-entlastung Beitrag mit 67 Jahren Mit Beitrags-entlastung Hinweis: Effekte aus möglichen Beitragsanpassungen oder Zinsänderungen sind nicht dargestellt. Durch den geringeren monatlichen Beitrag ab 67 Jahren reduziert sich der steuerlich anrechenbare Krankenversicherungsbeitrag.

Steuerliche Absetzbarkeit Beitragsentlastungskomponente BE-E Vereinfachtes Beispiel: Eintrittsalter 40 Jahre – 10.000,00 EUR Einmalzahlung Versicherter Tarif Beitragsanteil in % Einmalzahlung BE-E (66,44) Davon steuerlich absetzbar Eigenbeitrag netto 30 % Steuersatz Eigenbeitrag netto 40 % Steuersatz einsA prima oder VHV3+ 91,36 10.000,00 EUR 9.136,00 EUR 7.259,20 EUR 6.345,60 EUR einsA prima+ oder VHV2+ 82,60 10.000,00 EUR 8.260,00 EUR 7.522,00 EUR 6.696,00 EUR einsA expert(+) oder VHV1+ 79,59 10.000,00 EUR 7.959,00 EUR 7.612,30 EUR 6.816,40 EUR Jährliche Beitragsentlastung ab Alter 67 Jahre: 797,28 EUR Hinweis: Effekte aus möglichen Beitragsanpassungen oder Zinsänderungen sind nicht dargestellt. Durch den geringeren monatlichen Beitrag ab 67 Jahren reduziert sich der steuerlich anrechenbare Krankenversicherungsbeitrag.

Ohne Beitrags-entlastung Mit Beitrags-entlastung Beitragsentlastungskomponente BE-E mit Einmalzahlung Beispielrechnung: Eintrittsalter 45 Jahre ohne Berücksichtigung des Steuervorteils 45 Jahre Beitrag mit 67 Jahren Einmalzahlung 10.000,00 EUR monatliche Beitragsentlastung - 60,83 EUR jährlich - 729,96 EUR Ohne Beitrags-entlastung Beitrag mit 67 Jahren Mit Beitrags-entlastung Hinweis: Effekte aus möglichen Beitragsanpassungen oder Zinsänderungen sind nicht dargestellt. Durch den geringeren monatlichen Beitrag ab 67 Jahren reduziert sich der steuerlich anrechenbare Krankenversicherungsbeitrag.

Steuerliche Absetzbarkeit Beitragsentlastungskomponente BE-E Vereinfachtes Beispiel: Eintrittsalter 45 Jahre – 10.000,00 EUR Einmalzahlung Versicherter Tarif Beitragsanteil in % Einmalzahlung BE-E (60,83) Davon steuerlich absetzbar Eigenbeitrag netto 30 % Steuersatz Eigenbeitrag netto 40 % Steuersatz einsA prima oder VHV3+ 91,36 10.000,00 EUR 9.136,00 EUR 7.259,20 EUR 6.345,60 EUR einsA prima+ oder VHV2+ 82,60 10.000,00 EUR 8.260,00 EUR 7.522,00 EUR 6.696,00 EUR einsA expert(+) oder VHV1+ 79,59 10.000,00 EUR 7.959,00 EUR 7.612,30 EUR 6.816,40 EUR Jährliche Beitragsentlastung ab Alter 67 Jahre: 729,96 EUR Hinweis: Effekte aus möglichen Beitragsanpassungen oder Zinsänderungen sind nicht dargestellt. Durch den geringeren monatlichen Beitrag ab 67 Jahren reduziert sich der steuerlich anrechenbare Krankenversicherungsbeitrag.

Ohne Beitrags-entlastung Mit Beitrags-entlastung Beitragsentlastungskomponente BE-E mit Einmalzahlung Beispielrechnung: Eintrittsalter 50 Jahre ohne Berücksichtigung des Steuervorteils 50 Jahre Beitrag mit 67 Jahren Einmalzahlung 10.000,00 EUR monatliche Beitragsentlastung - 54,58 EUR jährlich - 654,96 EUR Ohne Beitrags-entlastung Beitrag mit 67 Jahren Mit Beitrags-entlastung Hinweis: Effekte aus möglichen Beitragsanpassungen oder Zinsänderungen sind nicht dargestellt. Durch den geringeren monatlichen Beitrag ab 67 Jahren reduziert sich der steuerlich anrechenbare Krankenversicherungsbeitrag.

Steuerliche Absetzbarkeit Beitragsentlastungskomponente BE-E Vereinfachtes Beispiel: Eintrittsalter 50 Jahre – 10.000,00 EUR Einmalzahlung Versicherter Tarif Beitragsanteil in % Einmalzahlung BE-E (54,58) Davon steuerlich absetzbar Eigenbeitrag netto 30 % Steuersatz Eigenbeitrag netto 40 % Steuersatz einsA prima oder VHV3+ 91,36 10.000,00 EUR 9.136,00 EUR 7.259,20 EUR 6.345,60 EUR einsA prima+ oder VHV2+ 82,60 10.000,00 EUR 8.260,00 EUR 7.522,00 EUR 6.696,00 EUR einsA expert(+) oder VHV1+ 79,59 10.000,00 EUR 7.959,00 EUR 7.612,30 EUR 6.816,40 EUR Jährliche Beitragsentlastung ab Alter 67 Jahre: 654,96 EUR Hinweis: Effekte aus möglichen Beitragsanpassungen oder Zinsänderungen sind nicht dargestellt. Durch den geringeren monatlichen Beitrag ab 67 Jahren reduziert sich der steuerlich anrechenbare Krankenversicherungsbeitrag.

Übersicht zur kurzfristigen Ermittlung der Beitragsentlastung je 1.000,00 EUR Einmalzahlung Übersicht zur kurzfristigen Ermittlung der Beitragsentlastung Faulenzertabelle: Beitragsentlastung je 1.000,00 EUR Einmalzahlung Alter BE-E in EUR (monatlich) BE-E in EUR (jährlich) Alter BE-E in EUR (monatlich) BE-E in EUR (jährlich) 35 Jahre 7,55 90,60 43 Jahre 6,30 75,60 36 Jahre 7,21 86,52 44 Jahre 6,25 75,00 37 Jahre 7,10 85,20 45 Jahre 6,08 72,96 38 Jahre 6,99 83,88 46 Jahre 5,93 71,16 39 Jahre 6,90 82,80 47 Jahre 5,79 69,48 40 Jahre 6,64 79,68 48 Jahre 5,77 69,24 41 Jahre 6,57 78,84 49 Jahre 5,66 67,92 42 Jahre 6,50 78,00 50 Jahre 5,46 65,52 Hinweis: Bei Hochrechnungen kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Effekte aus möglichen Beitragsanpassungen oder Zinsänderungen sind nicht dargestellt. Durch den geringeren monatlichen Beitrag ab 67 Jahren reduziert sich der steuerlich anrechenbare Krankenversicherungsbeitrag.

Übersicht zur kurzfristigen Ermittlung der Beitragsentlastung je 1.000,00 EUR Einmalzahlung Übersicht zur kurzfristigen Ermittlung der Beitragsentlastung Faulenzertabelle: Beitragsentlastung je 1.000,00 EUR Einmalzahlung Alter BE-E in EUR (monatlich) BE-E in EUR (jährlich) Alter BE-E in EUR (monatlich) BE-E in EUR (jährlich) 35 Jahre 7,55 90,60 43 Jahre 6,30 75,60 36 Jahre 7,21 86,52 44 Jahre 6,25 75,00 37 Jahre 7,10 85,20 45 Jahre 6,08 72,96 38 Jahre 6,99 83,88 46 Jahre 5,93 71,16 39 Jahre 6,90 82,80 47 Jahre 5,79 69,48 40 Jahre 6,64 79,68 48 Jahre 5,77 69,24 41 Jahre 6,57 78,84 49 Jahre 5,66 67,92 42 Jahre 6,50 78,00 50 Jahre 5,46 65,52 Hinweis: Bei Hochrechnungen kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Effekte aus möglichen Beitragsanpassungen oder Zinsänderungen sind nicht dargestellt. Durch den geringeren monatlichen Beitrag ab 67 Jahren reduziert sich der steuerlich anrechenbare Krankenversicherungsbeitrag.