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Beitragsanpassung PPV ergänzende Informationen

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Präsentation zum Thema: "Beitragsanpassung PPV ergänzende Informationen"—  Präsentation transkript:

1 Beitragsanpassung PPV 01.01.2019 ergänzende Informationen

2 Voraussichtliche Beiträge in der…
SPV SPV Beitrag 2018 SPV-Beitrag 2019 Steigerung in € Kinderlose ab 23 Jahre 123,90 € 149,74 € + 25,84 € Alle Übrigen 112,84 € 138,40 € + 25,56 € Grundlage SPV: 2,55 % bzw. 2,8 % von BBG für 2018 3,05 % bzw. 3,3 % von BBG für 2019 PPV PPV-Beitrag 2018 PPV-Beitrag 2019 Steigerung in € 30 Jährige/r 24,58 € 32,09 € + 7,51 € 50 Jährige/r 47,20 € 58,47 € + 11,27 € Die dargestellten Beitragssatzsteigerungen in der SPV beziehen sich auf den Höchstbeitrag in der SPV. Selbst bei einem Einkommen von Euro Brutto beträgt die Steigerung in der SPV 15 Euro pro Monat (0,5% von Euro). Grundlage PPV: Tabellenbeitrag PVN für Wechsler aus der GKV, vorbehaltlich der finalen Zustimmung des Treuhänders. Pflegepflicht-Beiträge sind gemäß BEG zu 100% steuerlich berücksichtigungsfähig!

3 Auslöser der PPV Beitragsanpassung 2019
erster Auslöser: Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) (gilt für Tarif PVN und PVB) zweiter Auslöser: Präzisierung der Leistungen des PSG II (gilt für Tarif PVN) dritter Auslöser: Absenkung des Rechnungszinses (gilt für den Tarif PVN) Die auslösenden Faktoren sind im Tarif PVN angesprungen. Grund sind die Leistungsausweitungen aufgrund des PSG II. Parallel erfolgt eine Absenkung des Rechnungszinses Hinzu kommen die Auswirkungen des PpSG, welches zum in Kraft treten soll (siehe Folgefolie). Folge: Insgesamt höhere Anpassung Im Tarif PVB sind die auslösenden Faktoren nicht angesprungen. Hier werden die Auswirkungen des PpSG im Rahmen eines Sonderanpassungsrechtes in der Kalkulation berücksichtigt. Daher fällt die Beitragsanpassung im Tarif PVB in Relation zur Anpassung im Tarif PVN insgesamt geringer aus.

4 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
Wesentliche Ziele - mehr Personal, mehr menschliche Zuwendung Beseitigung des Fachkräftemangels in der Alten- und Krankenpflege Verbesserung der pflegerischen Versorgung Bessere Personalausstattung Bessere Arbeitsbedingungen Beitrags- satzerhöhung in der SPV um 0,5 % Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) soll geplant zum in Kraft treten. Das Gesetzgebungsverfahren läuft derzeit. Es wird mir einer Verabschiedung im Dezember gerechnet. Beitragssatzerhöhungen in der SPV von 0,5 % ist bereits verabschiedet. Die Mehrkosten für das Personal werden aus der Pflegepflichtversicherung finanziert (SPV+PPV).


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