Angela Pfister Volkswirtschaftliches Referat

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 Präsentation transkript:

Angela Pfister Volkswirtschaftliches Referat angela.pfister@oegb.at Konzernklagerechte - ISDS Rund um die Reformvorschläge der EU-Kommission Attac SoAk Wiener Neustadt Datum: Donnerstag, 17.Juli 2015 Angela Pfister Volkswirtschaftliches Referat angela.pfister@oegb.at

Grundsätzliches zu ISDS das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada: CETA („Comprehensive Economic and Trade Agreement“) Abgeschlossen  FTA Singapur Abgeschlossen Freihandelsabkommen der EU mit den USA: TTIP („Transatlantic Trade and Investment Partnership“) 10. Verhandlungsrunde 2. Juli Woche   FTA Japan,Vietnam, China sowie weitere das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen der EU mit 22 weiteren WTO-Ländern: TiSA Kein ISDS

Grundsätzliches zu ISDS Alle Arten von Investitionen, Direktinvestitionen, Anteile oder Beteiligungen, Portfolioinvestitionen, auch spekulative Anlage, Dienstleistungskonzessionen, PPPs, Patente,…. Gegenstand von Klagen: alle Maßnahmen auf Bundes-und Länderebene einschließlich lokaler Ebene Gesetze, Verordnungen, Bescheide, Subventionen, Rechtsurteile … in sämtlichen legislativen Bereichen (Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Arbeitsrecht, geistige Eigentumsrechte, …)

Grundsätzliches zu ISDS Mindeststandards zum „Schutz“ von Investitionen „faire und gerechte Behandlung“ Schutz „legitimer Erwartungen“ der Investoren/Konzerne auf „stabilen regulatorischen Rahmen“ bei direkter oder „indirekter“ Enteignung der Inländergleichbehandlung der Meistbegünstigung des freien Kapitalverkehrs Möglichkeit für ausländische Investoren, den Staat auf Schadenersatz zu klagen, wenn beispielsweise neue Gesetze oder Regeln sie aus ihrer Sicht “unfair behandeln“ oder „indirekt enteignen“ und damit ihre Profite schmälern

Grundsätzliches zu ISDS Ad-hoc Schiedsgerichte, bestehend aus 3 Schiedsrichtern spezialisierte Anwaltskanzleien (mehr als die Hälfte der bekannten Klagen wurden von nur 15 SchiedsrichterInnen entschieden) Rollenwechsel: SchiedsrichterInnen, AnwältInnen, nationale Gerichtsbarkeit wird umgangen Gegenwärtig keine Berufungsmöglichkeit Schiedssprüche bindend Mittlerweile ein Bombengeschäft, „Klagsindustrie“ hat sich entwickelt

Wie und wo läuft das Schiedsverfahren? ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) – Weltbank, Washington Am häufigsten angerufen, 154 Staaten haben unterzeichnet UNCITRAL International Centre for Settlement of Investment Disputes, UNO => Verfahrensregeln für Ad-hoc Schiedsgerichte Internationale Schiedsgerichtsinstitute der Handelskammern Paris, London, Stockholm, Wien … Beide Verfahren unterliegen der Kontrolle der jeweiligen Gerichten

Vollstreckung des Urteils Urteil ist für Vertragsstaaten rechtlich bindend und nur bei Verfahrensfehlern anfechtbar (Schiedsgericht wurde nicht ordnungsgemäß gebildet oder andere Verfahrens-vorschrift nicht eingehalten) Eine Revision ist nicht vorgesehen Anerkennung des völkerrechtlichen Urteils in ICSID-Mitgliedsstaat durch Vorlage des ICSID-Schiedsspruchs bei nationalem Gericht Auszahlung der Strafe durch den Staat Pfändung von Eigentum des angeklagten Staates in beliebigem ICSID-Staat möglich

ISDS gibt es in bilateralen Abkommen, NAFTA, Energiecharta Vattenfall klagt DE wegen Atomausstieg – 3 Mrd. Euro. Veolia klagt ägyptische Regierung wegen Anhebung des Mindestlohns. Bilcon of Delaware: Steinbruch in Neu Schottland Umweltverträglichkeitsprüfung brachte Projekt zu Fall. Kanada muss 300 Mio. USD Schadensersatz leisten. Kriterien im Rahmen der Prüfung wären diskriminierend und politisch motiviert. Kanada NAFTA: 7 abgeschlossene Fälle - Kosten bislang für den Steuerzahler 500 Mio. Dollar. Weitere Klagen anhängig – Streitwert: 12, 4 Milliarden Dollar.

Arbeitsrecht in Investor-Staat-Verfahren Veolia gegen Mindestlohn – Ägypten Veolia wollte PPP-Vertrag zur Müllentsorgung anpassen. Neues Arbeitsrecht sowie Mindestlöhne verursachten höhere Kosten. Regierung verweigerte Anpassung. Gegen Lohnzuschläge – Centerra Gold Regierung wollte Lohnzuschlag für Minenarbeiter, die in großer Höhe arbeiten mussten (Kirgistan).

Arbeitsrecht in Investor-Staat-Verfahren Gegen Arbeitskampf Noble Ventures investierte in Stahlwerk in Rumänien. Bei einem Streik kam es auch zu Betriebsbesetzungen. Klage gegen die Regierung, weil diese das Unternehmen nicht „angemessen“ vor diesen Streikmaßnahmen schützten.

Bislang gibt es 568 Fälle - 273 Fälle wurden entschieden

Konsequenzen Entschädigungszahlungen oder Zahlungen für einen Ausgleich belasten öffentliche Haushalte. Wichtige Schutzvorschriften sind in Gefahr. NAFTA: kanadischer Regierungsbeamter: bei neuen Gesetzesvorhaben Druck von Konzernen und deren Anwälten. Chilling Effekt: Regierungen werden sich gut überlegen, ob und welche Gesetze sie beschließen. Viele dringend notwendige Regelungen erblicken bzw. haben niemals Licht der Welt erblickt.

Kritik, Widerstand und Aktionismus EU-Kommission und Mitgliedstaaten kommen unter Druck CETA und FTA Singapur: Nur punktuelle Veränderungen freiwilliger Verhaltenskodex für SchiedsrichterInnen, Transparenzregeln, Möglichkeit einer Berufungsinstanz Diese Neuerungen ändern nichts an der Tatsache, dass Konzerne Staaten bei neuen gesetzlichen Maßnahmen auf Schadensersatz klagen können.

Die Vorschläge der EU-Kommission Alter Hut: über 80 Prozent der Reformvorschläge betreffen Änderungen im CETA und FTA Singapur gegenüber bisherigen BITs Vier Themenbereiche: weitere „Verbesserungen“ in Aussicht gestellt keine konkreten Textvorschläge sondern nur Überlegungen Größtenteils vage Debatte über Vor- und Nachteile von eventuellen Verbesserungen Reformvorschläge täuschen quasi ein Verzicht auf ISDS vor Mit neuer Variante von ISDS erfolgt eine Vernebelung der Diskussion

Reformvorschläge der EU-Kommission Genauere Definition „faire und gerechte Behandlung“ und „indirekte Enteignung“ Ausschluss von Klagen aufgrund von Änderungen im Beihilfenregime Artikel soll „auf das Recht auf Regulierung verweisen, Maßnahmen zu ergreifen um legitime politische Ziele zu erreichen. Kritik: nähere Definition, aber Schutz „legitimer Erwartungen“ von Investoren. Nach wie vor Interpretationssache. Schadensersatzklagen gegen Regulierungsmaßnahmen wären nach wie vor möglich, weil das Regulierungsrecht nicht direkt eingeschränkt wird, sondern „nur“ Schadensersatzzahlungen zur Folge haben.

Reformvorschläge der EU-Kommission Unabhängigkeit von SchiedsrichterInnen soll garantiert werden. Liste von Personen soll von Vertragspartnern erstellt werden, welche als SchiedsrichterInnen agieren können. Ev. begleitend Qualifikationserfordernisse, ev. „Befähigung“ zum Richteramt im Heimatland. Kritik: bei ICSID gibt es ohnehin schon Liste von Richtern bisherige Verhaltensregeln haben Eliten nicht verhindert, auch eine Befähigung zum Richteramt ändert nichts am Befangenheitsproblem, Richter sind nicht ständig angestellt, sondern üben eine Nebentätigkeit aus.

Reformvorschläge der EU-Kommission Ein bilateraler Berufungsmechanismus soll angestrebt werden. USA verweist in ihren Abkommen seit 2002 auf eine mögliche Schaffung eines Berufungsmechanismus. Auch die EU hat in CETA nur die mögliche Etablierung eines Berufungsmechanismus festgehalten. Wirtschaft: ….wäre im Sinne der Rechtsstaatlichkeit, aber ein rasches Verfahren ist wichtiger…. Berufungsmechanismus ändert nichts an der Tatsache, dass nationaler Rechtsweg umgangen wird.

Reformvorschläge der EU-Kommission Verhältnis nationale Gerichte - ISDS Variante 1: Klagender Investor darf keine parallelen Verfahren anstrengen, sondern muss sich zwischen ISDS und nationalem Gericht zu Beginn entscheiden. Variante 2: Investoren verzichten auf Recht vor nationale Gerichte zu ziehen, wenn sie ISDS Klage einreichen Kritik: nationale Gerichte können weiterhin umgangen werden. Internationales Investitionsgericht als langfristiges Ziel? Es gibt aber tatsächlich keine Anstrengungen in diese Richtung! Insofern könnte dies auch ein rein taktisches Ablenkungsmanöver sein.

Die Vorschläge ändern nichts an den grundlegenden Problemen von ISDS ISDS stellt unser funktionierendes nationales Rechtssystem in Frage und ist außerhalb der nationalen Rechtsordnung Schutz von Eigentum und Gleichbehandlung sind in den nationalen Rechtsordnungen verankert Schranken für das Eigentumsrecht Keine Enteignung ohne Entschädigung Ausbalancieren von privaten und öffentlichen Interessen Ist geradezu bizarr, dass nationale Rechtsordnungen Investoren nicht schützen können Keine Evidenz, dass EU- Unternehmen Probleme haben ISDS daher nicht notwendig Versicherungswirtschaft kann Risiken absichern

Die Vorschläge ändern nichts an den grundlegenden Problemen von ISDS Investitionsschutz dient schneller Durchsetzung von Konzerninteressen und schwächt die Durchsetzung von Gemeinwohlinteressen. Investitionsschutzrechte werden stärker gewichtet als Menschenrechte und demokratische Entscheidungsprozesse. CETA und Singapur sind abgeschlossen, USA würde schlechter gestellt werden BürgerInnen, ArbeitnehmerInnen haben keinen internationalen Gerichtshof! Bei ArbeitnehmerInnen- und Umweltschutz sieht die Wirtschaft keine Notwendigkeit von international durchsetzbaren Regeln.

Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 87: Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts Nr. 98: Recht zu Kollektivvertragsverhandlungen Nr. 29: Zwangsarbeit Nr. 105: Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit Nr. 100: die gleiche Entlohnung Nr. 111: die Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz (1958), Nr. 138: Übereinkommen über das Mindestalter der Zulassung zur Beschäftigung (1973), Nr. 182: Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit

Nur unverbindliches Nachhaltigkeitskapitel – ohne Streitbeilegungsmechanismus Nichteinhaltung der Kernarbeitsnormen verschärft internationale Konkurrenz und Senkungswettlauf bei den sozialen Standards. Die USA hat nur 2 ILO Kernarbeitsnormen ratifiziert. (Zwangsarbeit und Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit) Kanada: 2 nicht ratifiziert (Kollektivvertragsverhandlungen, Mindestalter bei Beschäftigung) Bei Verstößen gegen ILO-Kernarbeitsnormen keine Sanktionen vorgesehen!

Resolution des Europäischen Parlamentes zu den TTIP Verhandlungen (Bernd Lange) ISDS Abänderungsantrag 117: Kompromissvorschlag von Berichterstatter Bernd Lange on TTIP ( bzw. Schulz) Keine Bevorzugung von ausländischen Konzernen (to ensure that foreign investors are treated in a non-discriminatory fashion while benefitting from no greater rights than domestic investors) aber es bleibt Paralleljustiz für Konzerne ISDS durch neues ISDS System ersetzen Keine Ablehnung von Investitionsschutz und ISDS eine andere Variante von ISDS Versuch neues ISDS als „Nein zu ISDS“ zu verkaufen

Resolution des Europäischen Parlamentes zu den TTIP Verhandlungen (Bernd Lange) Anwendung von demokratischen Prinzipien Transparenz und öffentliches Verfahren öffentlich bestellte, unabhängige Berufsrichter (Public Hearings) Berufungsmechanismus Rechtsprechung der Gerichte der EU und der Mitgliedstaaten achten die Ziele des Gemeinwohls sollen nicht durch private Interessen untergraben werden können Vage und unbestimmt EP fordert keinen internationalen Gerichtshof!?

Resolution des Europäischen Parlamentes zu den TTIP Verhandlungen (Bernd Lange) Inländerbehandlung, Meistbegünstigung, faire und gerechte Behandlung und den Schutz vor direkter und indirekter Enteignung einschließlich des Rechts auf unverzügliche, angemessene und effektive Entschädigung Bessere Definitionen zur Wahrung des Rechtes, im öffentlichen Interesse Vorschriften zu erlassen Zur Vermeidung unbegründeter oder unseriöser Forderungen Für den freien Kapitalverkehr sollte eine zeitlich unbegrenzte aufsichtsrechtliche Ausnahmeregelung für den Fall einer Finanzkrise vorgesehen werden

Abstimmungsverhalten zur Resolution Würden bei einer neuerlichen Abstimmung die 116 S&D Abgeordneten gegen eine Resolution stimmen: 357 Nein 320 Ja S&D 116 56 9 EPP 200 2 3 GUE/NGL 0 49 1 Nationen dagegen: Österreich (11-6), Frankreich (48-21), Griechenland (12-6), GB(42-20) Nationen dafür: Deutschland (64-27), Polen (40-4), Rumänien (30-0) Spanien (35-15)

Cecilia Malmström zur EP-Resolution …Parliament’s call today for a “new system” must be heard, and it will be. I presented to Parliament far-reaching reform ideas in May. I will now press ahead to flesh these out, and transform them into legal proposals... …it has highlighted the major new opportunities TTIP could deliver for the European economy… …TTIP will not in any way affect EU public services, nor will it in any way undermine the power of EU or national Parliaments. …And it will certainly not undercut core EU legislation in areas such as food safety or environmental protection. These fears are unfounded. …TTIP is about delivering quality jobs and high standards, and about…

Kaum ein Unterschied zu den Reformvorschläge der EU Kommission! Wie geht es weiter: Ende Juli Vorschlag für „right to regulate“ Konkrete Textierung der Bestimmungen zu ISDS nach der Sommerpause Bereits nächste Verhandlungsrunde (voraussichtlich im Oktober) soll über ISDS mit den USA weiterverhandelt werden.

Wie geht es weiter? ISDS im FTA Singapur und im CETA enthalten Abgeschlossen und alleine durch die EK paraphiert (bei gemischten Abkommen dürfte sie das nicht alleine) Am 10. Juli 2015 hat die Kommission die Frage, ob das FTA Singapur ein gemischtes oder ein Abkommen der EU (EU-only-Abkommen) ist, an den EuGH geschickt. Prüfung durch den EuGH: 1 bis 2 Jahre Ratifikation ruht nun.

Wie geht es weiter? Auswirkungen auf CETA: Unklar, ob auch die Ratifikation von CETA ruht Legistische Prüfung und Übersetzung noch nicht abgeschlossen Gibt noch keinen rechtsverbindlichen Text und keinen Vorschlag für einen Unterzeichnungsbeschluss CETA könne, wenn die EK CETA zum Beschluss vorlegt, aber nur als gemischtes Abkommen beschlossen werden (österreichische Beamte im BMWFW) Gibt derzeit kein Datum, zuletzt war Anfang des Jahres 2016 geplant. Verwirrspiel?

CETA – Braucht es die nationalen Parlamente? Alle Mitgliedstaaten fordern es (politisch) Österreichisches Völkerrechtsbüro: rein rechtlich beides argumentierbar Gemischtes Abkommen – Begründung ( Art. 207 u. 216 Abs. 1 AEUV Gegenstand von CETA decke sich nicht vollkommen mit jenen Materien, für welche die EU zuständig ist Einige Bestimmungen zum Investitionsschutz nationale Kompetenz: Portfolioinvestitionen, Enteignung, Eigentumsschutz, Haftungen, Gerichtsbarkeit Berufsqualifikationen, ArbeitnehmerInnenschutz, Geistiges Eigentum, Seeverkehr, Einreise und Kurzaufenthalt von ArbeitnehmerInnen (Gutachten für das deutsche Wirtschaftsministerium) Braucht Genehmigung des österreichischen Parlamentes (Art. 50 B-VG) Abkommen kann nicht ohne Genehmigung aller Mitgliedstaaten in ´Kraft treten – auch nicht ohne jene Teile, die die Kompetenz der MS berühren

CETA – Braucht es die nationalen Parlamente? „EU-only“ Abkommen – Begründung ( Art. 207 u. Art. 64 AEUV) erscheint möglich: Wenn das Abkommen auch auf die Bestimmungen zum freien Kapital- und Zahlungsverkehr (Art. 64 AEUV) gestützt wird Sogar alleinige Zuständigkeit ableitbar Nur Ratifikation durch das EP Mitgliedstaaten wären gebunden

Vorläufige Anwendung Lt. CETA Vertragstext gibt es die Möglichkeit einer vorläufigen Anwendung Kein Automatismus – muss durch den Rat beschlossen werden, wenn es Beschluss über das Abkommen befindet Über die vorläufige Anwendung entscheidet aber nicht das EP Beim FTA Südkorea hatte der Rat jedoch den Ratifikationsbeschluss abgewartet Eine vorläufige Anwendung gibt es jedoch nicht für jene Teile des Abkommens, die in mitgliedstaatliche Zuständigkeit fallen

Mehrheitserfordernisse Der Rat beschließt grundsätzlich mit qualifizierter Mehrheit Gemischtes Abkommen: lt. Juristischem Dienst des Rates hat vorab eine Konsultation eine Zustimmung aller Mitgliedstaaten sicherzustellen. Vetorecht? Art. 207 Abs. 2 und 3 AEUV sehen Ausnahmen von der qualifizierten Mehrheit vor, also Einstimmigkeit wäre bei bestimmten Materien notwendig Gibt jedoch kein endgültiges Gutachten bzw. Analyse ob dies nun auf CETA zutreffen würde. Kritik: Frage der Einbindung der nationalen Parlamente oder der Mehrheitserfordernisse wird auf eine rechtstechnische Frage reduziert.

CETA, TiSA, TTIP verhindern! Verhandlungen über Freihandelsabkommen in dieser Form stoppen => Kurswechsel in der Handelspolitik Keine Investitionsschutzbestimmungen und Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) Öffentliche Dienstleistungen haben nichts in einem Handelsabkommen zu suchen Kein Lohn- und Sozialdumping Verbindliche Verankerung von ILO-Kernarbeitsnormen und internationalen Umweltabkommen Nein zum Regulatorischen Kooperationsrat Keine Verhandlungen im Lebensmittelsektor Keine Geheimverhandlungen Fairer Handel und Verteilungsgerechtigkeit