Wann ist ein Lohn eigentlich ein Dumpinglohn?

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 Präsentation transkript:

Wann ist ein Lohn eigentlich ein Dumpinglohn? > Oder anders formuliert: Wie berechnet man einen realistischen und auskömmlichen Stundenverrechnungssatz?

Wie sieht eine Musterkalkulation in der Gebäudereinigung aus? > Referat von Richard Föhre > Informationsveranstaltung RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung, Stuttgart, 15.04.2008 > seit 1994 selbstständiger Gebäudereinigermeister > seit 2003 Vorstandsmitglied der Gebäudereiniger-Innung Rheinhessen-Pfalz > Oktober 2006 bis Oktober 2007 Vorsitzender des Güteausschusses der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. > seit Oktober 2007 Vorstandsvorsitzender der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V.

Vortragsüberblick > Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes > 2004 Informationsveranstaltung Kaiserslautern > 2005 Informationsveranstaltung München > 2006 Informationsveranstaltung Frankfurt/ Main, Stuttgart, Düsseldorf > 2007 Informationsveranstaltung Leipzig, Hamburg, Einkauf Siemens/ Hochtief Nürnberg, KGSt- Tagung Berlin, Lieferantentag n-ergie, Nürnberg, Innungsversammlung Nordbayern > 2008 Informationsveranstaltung Nürnberg, Stuttgart, Erfurt, Berlin

Das sind die Basisdaten der Musterkalkulation: > Lohn- und Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk vom 4. Oktober 2003, gültig seit 1. April 2004 > Musterbetrieb mit rund 500 Beschäftigten und etwa 3 Mio. € Jahresumsatz > Musterbetrieb hat seinen Sitz im Bundesland Rheinland-Pfalz (11 Feiertage) > Lohngruppe 1 (8,15 €/Std.; alte Bundesländer) > Prozentwerte beziehen sich jeweils auf den Produktivlohn

So gliedert sich der Stundenverrechnungssatz: > tariflich und gesetzlich vorgeschriebene Zuschläge > Soziallöhne (z.B. Urlaub/ Krankheit/ tarifliche Arbeitsfreistellung) > Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung und U2) > lohngebundene Kosten (z.B. gesetzliche Unfallversicherung) > auftragsbezogene Zuschläge > Material > Maschinen und Geräte > Aufsichten > Sondereinzelkosten > unternehmensbezogene Zuschläge > Gehälter (techn./kaufm. Bereich) > Verwaltung > Fuhrpark

>>> So errechnen sich die verrechenbaren Arbeitstage: > Kalendertage pro Jahr: 365,00 Tage > abzgl. Sonntage pro Jahr: ./. 52,14 Tage > abzgl. Samstage pro Jahr: ./. 52,14 Tage > abzgl. Feiertage, die immer auf einen Werktag fallen: ./. 5,00 Tage > abzgl. Feiertage, die auch auf einen Sa/So fallen können: ./. 4,29 Tage Bayern (5 Tage, wegen Heilige Drei Könige) > Anzahl der verrechenbaren Arbeitstage: 251,43 Tage > unter Berücksichtigung der beweglichen Feiertage müssen für Rheinland-Pfalz durchschnittlich also 9,29 Feiertage angesetzt werden >>> Berechnung des Kalkulationszuschlags für Feiertage: Feiertage x 100 = 9,29 x 100 produktive Arbeitstage 205,93 = 4,51 %

>>> So errechnen sich die produktiven Arbeitstage: > verrechenbare Arbeitstage (NRW; 5-Tage-Woche): 251,43 Tage > abzgl. Urlaubstage (zw. 28 und 30 Tagen): ./. 29,00 Tage > abzgl. tarifliche Arbeitsfreistellung (RTV, § 10, u. 11): ./. 1,00 Tage > abzgl. Arbeitsunfähigkeit (Lohnfortzahlung) 5,97% individuell: ./. 15,00 Tage > abzgl. unbezahlte Ausfallzeit (Fehl- und Bummeltage): ./. 0,50 Tage > Anzahl der produktiven Arbeitstage: 205,93 Tage >>> Berechnung des Kalkulationszuschlags für Entgeltfortzahlung: Krankheitstage x 100 = 15 x 100 produktive Arbeitstage 205,93 = 7,28 %

>>> So errechnen sich die Zuschläge für die Urlaubstage: > Beschäftigte im 1. Beschäftigungsjahr: 28,00 Tage > Beschäftigte im 2. Beschäftigungsjahr: 29,00 Tage > Beschäftigte im 3. Beschäftigungsjahr: 30,00 Tage >>> Berechnung des Kalkulationszuschlags für die Urlaubstage: Urlaubstage x 100 = 29 x 100 produktive Arbeitstage 205,93 = 14,08 %

So errechnen sich die Zuschläge für das zusätzl. Urlaubsgeld: > Laut RTV (gültig seit 1. Januar 2007) erhalten die Beschäftigten nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 1,85 Tarifstundenlöhnen je Urlaubstag. >>> Berechnung des Kalkulationszuschlags für das zusätzl. Urlaubsgeld: Urlaubsgeld (= 1,85 ) x Kalkulationszuschlag für Urlaubstage (= 14,08 %) Arbeitsstunden pro Tag (= 7,8 Std.) = 3,34 %

So errechnen sich die Zuschläge für die tarifliche Freistellung: > Laut RTV haben die Beschäftigten Anspruch auf eine tarifliche Arbeitsfreistellung. Wir berechnen hier durchschnittlich 1 Werktag pro Arbeitnehmer im Jahr. >>> Berechnung des Kalkulationszuschlags für die tarifliche Freistellung: Freistellungstage x 100 = 1 x 100 produktive Arbeitstage 205,93 = 0,49 %

>>> Und so stellen sich diese Fakten in der Übersicht dar: > Ausgangswert: produktiver Stundenlohn 100,000 % 8,150 € > Zuschläge: lohngebundene Kosten > Soziallöhne > gesetzliche Feiertage 4,510 % 0,367 € > bezahltes Urlaubsgeld 14,080 % 1,148 € > bezahlte Arbeitsfreistellung 0,490 % 0,040 € > Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 7,280 % 0,593 € > zusätzliches Urlaubsgeld 3,340 % 0,272 € >>> Zwischensumme Soziallöhne 29,700 % 2,420 €

>>> So wirken sich die gesetzlichen Bestimmungen aus: > Sozialversicherung > Krankenversicherung IKK Südwest 14,20 % > Rentenversicherung 19,90 % > Arbeitslosenversicherung 3,30 % > Pflegeversicherung 1,70 % > Summe 39,10 % > zzgl. U2 Mutterschaftsaufwendung 0,08 % >>> Arbeitgeber-Anteil 19,63 %

> So errechnen sich die Zuschläge für die Arbeitgeber-Anteile: > Der Kalkulationszuschlag für die Arbeitgeber (AG)-Anteile zur Sozialversicherung erfolgt auf den Produktivlohn (Tariflohn) und die Soziallöhne, da diese ebenfalls sozialversicherungspflichtig sind. > Berechnungsbeispiel Rentenversicherung (19,90 %): > hälftiger Arbeitgeber-Anteil auf Tariflohn 9,95 % > zzgl. AG-Anteil auf die Soziallöhne (29,70 %) 2,96 % > Summe AG-Anteil zur Rentenversicherung 12,91 %

Und das sind die Zuschläge zur Sozialversicherung: > Rentenversicherung (19,90 %) > hälftiger Arbeitgeber-Anteil auf Tariflohn 9,95 % > zzgl. AG-Anteil auf die Soziallöhne (29,70 %) 2,96 % > Summe AG-Anteil zur Rentenversicherung 12,91 % > Krankenversicherung (14,20 %) > hälftiger Arbeitgeber-Anteil auf Tariflohn 7,10 % > zzgl. AG-Anteil auf die Soziallöhne (29,70 %) 2,11 % > Summe AG-Anteil zur Krankenversicherung 9,21 % > Arbeitslosenversicherung (3,3 %) > hälftiger Arbeitgeber-Anteil auf Tariflohn 1,65 % > zzgl. AG-Anteil auf die Soziallöhne (29,70 %) 0,49 % > Summe AG-Anteil zur Arbeitslosenversicherung 2,14 %

>>> Und das sind die Zuschläge zur Sozialversicherung: > Pflegeversicherung (1,70 %) > hälftiger Arbeitgeber-Anteil auf Tariflohn 0,85 % > zzgl. AG-Anteil auf die Soziallöhne (29,70 %) 0,25 % > Summe AG-Anteil zur Pflegeversicherung 1,10 % > U2 Mutterschaftsaufwendung (0,08 % - nur vom AG zu tragen) > Arbeitgeber-Anteil auf Tariflohn 0,08 % > zzgl. AG-Anteil auf die Soziallöhne (29,70 %) 0,02 % > Summe AG-Anteil zur Mutterschaftsaufwendung 0,10 % >>> Summe AG-Beiträge zur Sozialversicherung 25,46 %

Auch diese Bestimmungen legt der Gesetzgeber fest: > gesetzliche Unfallversicherung 3,50 % > Gefahrenklasse 4,5 (gewerbliche MA) > Schwerbehindertenabgabe 2,50 % > Einsatz fast nur in der Verwaltung möglich > Gewerbesteuer > Beispiel: Kaiserslautern (Hebesatz 405 %)

Und so stellen sich diese Fakten in der zweiten Übersicht dar: > Ausgangswert: produktiver Stundenlohn 100,000 % 8,150 € > Zuschläge: lohngebundene Kosten > AG-Anteile zur Sozialversicherung > Krankenversicherung auf Produktivlohn 7,100 % 0,578 € > Krankenversicherung auf Soziallohn 2,110 % 0,172 € > Rentenversicherung auf Produktivlohn 9,950 % 0,811 € > Rentenversicherung auf Soziallohn 2,960 % 0,241 € > Arbeitslosenversicherung auf Produktivlohn 1,650 % 0,134 € > Arbeitslosenversicherung auf Soziallohn 0,490 % 0,040 € > Pflegeversicherung auf Produktivlohn 0,850 % 0,069 € > Pflegeversicherung auf Soziallohn 0,250 % 0,020 € > U2 Mutterschutz auf Produktivlohn 0,080 % 0,007 € > U2 Mutterschutz auf Soziallohn 0,020 % 0,002 € > gesetzliche Unfallversicherung 3,500 % 0,285 € > Schwerbehindertenabgabe 2,500 % 0,204 € >>> Zwischensumme Sozialabgaben 31,460 % 2,563 €

Fassen wir die Fakten noch einmal zusammen: > Ausgangswert: produktiver Stundenlohn 100,000 % 8,150 € > Zuschläge: lohngebundene Kosten > Soziallöhne 29,700 % 2,420 € > Sozialabgaben 31,460 % 2,563 € Zwischensumme Lohnkosten inkl. Sozialabgaben 61,160 % 4,983 € Zwischensumme inkl. tariflicher Vorgaben 161,160 % 13,133 € > weitere lohngebundene Kosten > Haftpflichtversicherung 0,350 % 0,029 € > sonst. Personalkosten (Kleidung, Fahrgeld, Personalsuche, etc.) 2,500 % 0,204 € > sonstige auftragsbezogene Kosten > Aufsichtslohn Vorarbeiter 0,000 % 0,000 € > soziale Folgekosten für Aufsichtslohn 0,000 % 0,000 € > Maschinen, Geräte, AfA etc. 6,500 % 0,530 € > Sondereinzelkosten 0,000 % 0,000 €

>>> Kommen wir zu den unternehmensbezogenen Kosten: > Zuschläge: unternehmensbezogene Kosten > Gehälter für kaufm. Angestellte inkl. Lohnfolgekosten 6,230 % 0,507 € > Gehälter für techn. Angestellte inkl. Lohnfolgekosten 7,780 % 0,634 € > Kosten für Fuhrpark 3,200 % 0,261 € > Löhne für Hilfsdienste 0,000 % 0,000 € > sonstige Betriebskosten 1,900 % 0,155 € > sonstige Verwaltungskosten 3,500 % 0,285 € > Betriebsratskosten 0,000 % 0,000 € > sonstige Kosten (Verbandsbeiträge, Zertifizierungen etc.) 1,900 % 0,155 € Zwischensumme unternehmensbezogene Kosten 24,510 % 1,997 € >>>

>>> Machen wir jetzt einmal die „Schlussrechnung“: > Ausgangswert: produktiver Stundenlohn 100,000 % 8,150 € > Zuschläge: lohngebundene Kosten 61,160 % 4,983 € > inkl. Soziallöhne 29,700 % 2,420 € > inkl. Sozialabgaben 31,460 % 2,563 € > Zwischensumme inkl. tariflicher Vorgaben 161,160 % 13,133 € > Zuschläge weitere lohngebundene Kosten 2,850 % 0,232 € > Zuschläge auftragsbezogene Kosten 6,500 % 0,530 € > Zwischensumme 170,510 % 13,895 € > Zuschläge unternehmensbezogene Kosten 24,510 % 1,997 € Summe (Selbstkosten, ohne Wagnis und Gewinn) 195,020 % 15,892 € >>>

>>> Übertragen auf die neuen Bundesländer heißt das: > Ausgangswert: produktiver Stundenlohn 100,000 % 6,580 € > Zuschläge: lohngebundene Kosten 61,160 % 4,024 € > inkl. Soziallöhne 29,700 % 1,954 € > inkl. Sozialabgaben 31,460 % 2,070 € > Zwischensumme inkl. tariflicher Vorgaben 161,160 % 10,604 € > Zuschläge weitere lohngebundene Kosten 2,850 % 0,187 € > Zuschläge auftragsbezogene Kosten 6,500 % 0,428 € > Zwischensumme 170,510 % 11,219 € > Zuschläge unternehmensbezogene Kosten 24,510 % 1,613€ Summe (Selbstkosten, ohne Wagnis und Gewinn) 195,020 % 12,832 € >>>

Das entspricht jeweils einem Kalkulationszuschlag von 95,02 %. Im Klartext bedeutet das: > Der Stundenverrechnungssatz West liegt in unserer Musterkalkulation bei 15,89 €. > Der Stundenverrechnungssatz Ost liegt in unserer Musterkalkulation bei 12,83 €. Das entspricht jeweils einem Kalkulationszuschlag von 95,02 %. Ohne Wagnis uns Gewinn! >>> Bei Angeboten, deren Stundenverrechnungssätze deutlich darunter liegen sollten Sie noch mal ganz genau hinschauen!

Doch wie kommt es zu Stundenverrechnungssätzen von 13,00 €? > Durch die untertarifliche Bezahlung der Reinigungskräfte, oft vermeintlich sauber durch Revierlöhne verpackt. > Ein Beispiel: > Klara Sauberfrau erhält einen monatlichen Pauschallohn von 720,00 €. Ihre Arbeitszeit beträgt regelmäßig 5,00 Stunden, von Montag bis Freitag. > Berechnung: 720,00 € = 6,65 €/Std. 5,00 Std. x 5 Tage x 4,33 Wochen >>> Klara Sauberfrau erhält somit einen Stundenlohn, der um 18,40 % unter dem allgemeinverbindlichen Tariflohn liegt. Der Kalkulationszuschlag ihres Arbeitgebers liegt in diesem Beispiel bereits bei 95,49 %.

>>> Der Schaden für die Sozialkassen ist beträchtlich: > Beispielrechnung: > regulärer Lohn (durchschnittlich), gemäß Tarifvertrag 882,24 € > abzgl. gezahlter Pauschallohn 720,00 € > nicht geleistete Lohnzahlungen 162,24 € > fehlender monatlicher Betrag in den Sozialkassen > Arbeitnehmer-Anteil (19,55%) 31,72 € > Arbeitgeber-Anteil (19,63 %) 31,85 € >>> Gesamtschaden für die Sozialversicherungsträger 63,57 €

>>> Die Hochrechnung nimmt dramatische Ausmaße an: > Wenn wir das auf unseren mittelständischen Betrieb mit einem Jahresumsatz von rund 3 Mio. € hochrechnen, wird die Tragweite erst richtig deutlich. > Hochrechnung > 3.000.000 €/13,00 € je Stunde 230.769,23 Std./Jahr > reguläre SV-Abführungen bei Tariflohn West 736.885,38 €/Jahr > tatsächliche SV-Abführungen bei 6,65 € 601.262,31 €/Jahr >>> Gesamtschaden jährlich in den Sozialkassen 135.623,07 €/Jahr

Welche Empfehlungen lassen sich aus diesen Fakten ableiten? > Lassen Sie keine Stundenverrechnungssätze von unter 14,67 € (West) und unter 11,85 € (Ost) zu. Kalkulationszuschläge unter 80% sind unrealistisch. > Fordern Sie Ihren Dienstleister auf, keine Pauschallöhne mit seinen Mitarbeitern zu vereinbaren und verlangen Sie, dass dieser der Aufzeichnungspflicht, gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nachkommt. > Achten Sie genau darauf, mit wem Sie zukünftig zusammenarbeiten – zu Ihrer eigenen Sicherheit. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und die daraus folgenden straf- und ordnungsrechtlichen Normen nehmen auch Sie in die Pflicht!

Und denken Sie daran! > Soviel Werbung in eigener Sache muss erlaubt sein.

Dieses Zeichen steht für Sicherheit, Glaubwürdigkeit und Verantwortungsbereitschaft.

„Das Zertifikat gibt (…) Auftraggebern die Sicherheit, eine ’saubere Gebäudereinigung’ zu bekommen.“ Presseinformation der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, 7. Mai 2007

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. www. gggr Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! www.gggr.de Nächste Informationsveranstaltung: Erfurt, 19.06.2008